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Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.

Das neue, ab dem 01.07.2008 wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.  

Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Folienvortrag ALG II / Stand: 20. Juli 2010 (3,7 MB)


Grundlagenseminar  SGB II:   "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" 

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II gegeben. In die Fortbildung fließen aktuelle Gesetzesänderungen, Konsequenzen aus der BVerfG-Entscheidung und laufende Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

nächste  Seminare:      

und                                   06./07. September 2010      in Leipzig
                                        (09 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                   08./09. September 2010      in Berlin 
                                        (03 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  30.Sep. /01.Okt. 2010      in Wuppertal
                                        (15 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  25./26. Oktober 2010          in Leipzig
                                       (19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  27./28. Oktober 2010          in Frankfurt
                                       (12 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  01./02. Dezember 2010       in Wuppertal
                                       (19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

sowie                               15./16. Dezember 2010       in Berlin
                                       (17 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)



Kosten:           Wuppertaler Fortbildungen   170 EUR inkl. MwSt
                       auswärtige Fortbildungen     180 EUR inkl. MwSt        

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.             
                    

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Grundlagenseminare.

 

Seminar:      "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II"  (Zwei Tage)

Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten und Formalien die bei der Rücknahme zu beachten sind.

Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung, Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und Heizung, Sanktionen …

In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet, was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu prüfenden Fällen praktisch anzuwenden ist.    

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages-Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.   

Die nächsten Fortbildungen findet statt:


am                         02./03. November 2010        in Wuppertal 
                             (19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

Kosten:            Wuppertaler Fortbildungen   170 EUR inkl. MwSt
                        auswärtige Fortbildungen     180 EUR inkl. MwSt      


Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        


Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.



 
Seminar:         "ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" (Zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010 geplante Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:

  • was ist Einkommen,
  • welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
  • welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
  • Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen,
  • Anrechnungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • wechselnde Einkünfte,
  • rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X,
  • Anrechungszeitraum, nicht bereite Mittel,
  • Beantragung vorrangiger Leistungen,
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit. 

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.   

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                   derzeit kein Angebot                


Kosten:          Wuppertaler Fortbildungen 170 EUR inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen    180 EUR inkl. MwSt    

 Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

             
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tage-Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

 

Seminar:      "Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung" (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der Angemessenheit von Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die Voraussetzungen des Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur Wohnraumsicherung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu leisten ist, gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischen Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Inhalt:  Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im SGB II

  • Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
  • 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
  • Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung, Anmietbarkeit
  • Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten Produkttheorie 
  • Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges Verhalten
  • Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht Möglichkeit  
  • Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
  • Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
  • Zuständigkeitsregeln
  • KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
  • Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler, Genossenschaftsanteile
  • Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf Krankenversicherung
  • Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
  • Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
  • laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser, nachträgliche Geltendmachung
  • Wohnraumsicherung

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.   

Die nächsten Fortbildungen findet statt:

am                                05. Aug. 2010 in Erfurt 
                                    (04 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)


Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85 EUR inkl. MwSt  
                     auswärtige Fortbildungen   90 EUR inkl. MwSt    

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur: Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

 

Seminar:      "Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien" (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zur parteiischen Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.  

  • Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
  • Auszug Unter-25-Jähriger aus dem Elternhaus
  • Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb des Elternhauses
  • Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
  • Schwangeren-Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
  • Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
  • Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
  • Mehrbedarfszuschläge Alleinerziehender, in WG, bei Eltern, bei getrennter Erziehung
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Anrechnung nicht bereiter Mittel
  • Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft
  • Energierückstände
  • Schulmaterialen und Lernmittel 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • atypische Bedarfe

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

Derzeit nicht im Angebot   

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Kosten:          Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR inkl. MwSt  

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.


Seminar:
      "Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger" (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
  • Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
  • Auszug aus Elternhaus
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
  • Wohnkostenzuschuss
  • Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe, Schulbedarfe
  • stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
  • Energierückstände und Wohnraumsicherung
  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
  • Sanktionen und Sippenhaft
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • was sonst noch wichtig ist

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                                   06. August 2010 in Erfurt 
                                       (07 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  31. August 2010 in Hamburg
                                       (01 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                        21. Sept. 2010 in Nürnberg 
                                        (14 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

und                                  05. Okt. 2010 in Wuppertal
                                       (15 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

sowie                                11. Nov. 2010 in Hamburg

Kosten:          Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

SGB II – Fortbildung:          Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Inhalt:  Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern  

  • Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
  • Wirksamkeit von Verwaltungsakten
  • Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion, Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in Überprüfungsantrag
  • Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
  • Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des Vertrauensschutzes
  • Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz 1
  • Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
  • Korrektur zu Lasten der Betroffenen
  • Jahres- und Vierjahresfrist
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
  • Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder Regionaldirektion 
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung
  • Details zum Forderungsmanagement 

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächste Fortbildung findet statt:

am                                   20. September 2010 in Nürnberg
                                        (19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010i)

und                                  23. September 2010 in Hamburg  
                                       (11 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

 

SGB II – Fortbildung:        Aktuelle Änderungen bei der Einkommensanrechnung  

Die Bundesregierung plant die Erwerbstätigenfreibeträge zu ändern. Möglich sind auch weitere Änderungen bei der Einkommensanrechung.

Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen ab Januar 2011 wirksam werden. In dieser Fortbildung wird sich mit den für das Jahr 2011 geplanten Änderungen beschäftigt, die Neuregelungen vorgestellt, rechtssicher erklärt und anhand konkreter Fälle Berechnungen durchgeführt.  

Sollten wider Erwarten zum Jahreswechsel doch (noch) keine Änderungen durchgeführt worden sein, geht es in der Fortbildung um grundlegende Fragen der Einkommensanrechnung, der Differenzierung von laufenden und einmaligen Einkünften, was nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist und all die vielen alltäglichen Fragen der Bescheidprüfung und Anspruchsrealisierung für Leistungsbezieher.

Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                                   10. November 2010 in Berlin   
                                       (18 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)

sowie                               07. Dezember 2010 in Wuppertal 
                                       (alles frei, da gerade ins Netz gekommen)

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.
 



Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.

Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12 Anwaltskammern vor.   

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Werbung in eigener Sache:

Der "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe" :  

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z Neuerscheinung:

Frank Jäger, Harald Thomé
Stand: Oktober 2008
25. Auflage
449 Seiten
10 Euro incl. Versand
ISBN 3-932246-78-0
978-3-932246-78-4

Bestellungen über den DVS:

  online:     http://www.dvs-buch.de?buch=1
  per Fax:    069 / 740169
  per Brief:  DVS, Schumannstr.51, 60325 Frankfurt

  Der Versand erfolgt gegen Rechnung.

  Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
  60325 Frankfurt angefordert werden.

 

Die nächste Ausgabe des Leitfadens wird voraussichtlich im Okt. 2010 herauskommen.

                                                       

Weitere Bestellhinweise zum Leitfaden 

Andere zum Leitfaden:

"Standardwerk"  Der Spiegel

"bei Arbeitslosengeldbeziehern weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement

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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom 3.11.05
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z

Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von Clement
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Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890