Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen
und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur
"Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem
allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das neue, ab dem 01.07.2008
wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch
Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der
Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und
regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah
auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen
können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen
an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen
Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Folienvortrag ALG II /
Stand: 20.04.2012 (2,9 MB)
SGB II -
Grundlagenseminar: Komplettüber- und Durchblick SGB II,
sowie Rechtsdurchsetzung
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch-
und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des
Leistungsrechts gegeben. Selbstverständlich fließen die
jeweiligen beschlossenen und geplanten
Rechtsänderungen sowie die aktuelle
Rechtsprechung mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer
werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit
kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei
Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als
Updatefortbildung.
Nächste
Fortbildungen:
am
11./12. Juni
2012
in Wuppertal
(109 Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
7./8. Juni
2012 in
Dresden
(14 Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
25./26./27. Juni
2012 in
Frankfurt
(13
Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
2./3. Juli
2012
in Hannover
(12 PLätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
27./28./29.
August 2012
in Berlin
(14
Plätze frei / Stand:
17.05.2012)
am
03./04.
September 2012
in Wuppertal
(noch
alles frei, da grade erst eingespielt)
Erscheint ein
angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist,
sind somit zwecklos!
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Grundlagenseminare
Kosten:
Wuppertaler Seminare
170,- EUR inkl.
MwSt für zwei Tage
auswärtige
Seminare 180,-
EUR inkl. MwSt für zwei
Tage
auswärtige
Seminare 270,-
EUR inkl. MwSt für
drei Tage
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Zwei-Tages Fortbildung 12
Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.
SGB II -
Vertiefungsfortbildung:
Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II
(zwei Tage)
Mit den Rechtsänderungen 2011 wurden die
verfahrens- und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen von
Hartz IV-Empfängern deutlich verschärft. Das Einkommen wird
schärfer angerechnet, die Abweichungen zum SGB I/SGB X wurden
verfeinert und die Voraussetzungen für die Darlehensgewährung und
erst recht zur Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs-
und Ersatzansprüchen wurden erheblich verschärft.
In der Fortbildung werden diese Regelungen im Detail
auseinandergenommen, rausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist
und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann.
In der Fortbildung werden folgende
Themenkomplexe bearbeitet:
- Darlehensgewährung nach dem neuen
Recht, vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter
alle BG Mitglieder zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von
Personen aus der BG, aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen
JC-Bestimmung als Darlehensnehmer,
- Aufrechnung von Darlehen und
sonstigen Erstattungs- und Ersatzansprüchen im
Leistungsbezug (§§ 42a, 43, 34a SGB II) und Möglichkeiten zur
Gegenwehr
- Ausweitung der vorläufigen
Leistungsgewährung und Umgehung der Vertrauensschutzregeln
von §§ 44, 45, 48 SGB X
- Gesamter Komplex der Aufhebung
von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie
Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit
von Aufhebungsbescheiden, gegen welche Personen die Aufhebung
zulässig und auch unzulässig ist
- Ersatzansprüche gegen Verursacher
von Überzahlungen unter Umgehung der
Aufhebungssystematik des allgemeinen Sozialrechts (§
34a SGB II)
- Aufschiebende Wirkung von
Widersprüchen, diverse verfahrensrechtliche
Fragen
Der Veranstalter behält sich kurzfristige
Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms
vor.
Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit
an konkreten Fällen anzuwenden sein.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich
einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Zweitagesfortbildung 12
Zeitstunden.
Umfassender Beschreibungstext
der Fortbildung findet sich hier.
Die nächsten Fortbildungen findet statt:
am
20./21.
Juni 2012
in Hamburg
(12 Plätze frei / Stand:
17.05.2012)
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 170,-
EUR
auswärtige Fortbildungen 180,-
EUR
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II -
Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und
verstehen (zwei Tage)
In der
zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung
laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und
„die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu
verstehen und zu prüfen, vermittelt. Gesetzesänderungen und
aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich
topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten
und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details
haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und
der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten
Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der
Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:
- zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen,
- Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten,
Altersvorsorgebeträge,
- Anrechnung von einmaligem Einkommen,
- Erwerbstätigenfreibetrag,
- Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung,
- Rausfall von Kindern aus BG und Rechts- und Rechenfolgen,
- wechselnde Einkünfte,
- rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X,
- vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von
Vertrauensschutz und Gegenwehr,
- Anrechnungszeitraum, keine bereiten Mittel,
- Beantragung vorrangiger Leistungen,
- und viele weitere Detailfragen mehr.
In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II -
Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches
Handeln feststellen kann.
In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um
Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle
Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit
vorzunehmen.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Umfassender Beschreibungstext
der Fortbildung findet sich hier.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am 23./24.
Mai
2012 in
Hamburg
(06
Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
18./19. Juni
2012 in
Berlin
(03
Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen
170,- EUR inkl. MwSt
auswärtige
Fortbildungen
180,- EUR inkl.
MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Zwei-Tage-Fortbildung 12
Zeitstunden.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der
Sozialrechtsberatung (ein Tag)
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die
ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen
Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen,
zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden
sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und
Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des
Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo
die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der
Sozialrechtsberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit
informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der
Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Fortbildung:
Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
- Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung
des § 37 S. 1 SGB I
- Grundzüge SGB I und SGB X
- Abweichungsregelungen in §§ 40 Abs. 1 S. 2 ff, § 39, § 42a, §
43, § 31a ff SGB II
- Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger,
Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
- Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und
Beratungspflichten der Behörde
- Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des
Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung,
Verfristung ist Überprüfungsantrag
- Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung, Begründungspflicht und Taktik
- Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und
nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist,
Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche
Formfehler
- Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung
sinnvoll oder sogar nötig
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
- Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu
achten
- Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG
- Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter,
Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt
werden
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein
kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am 30.
Mai
2012
in Hannover
(02 Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
am
06.
August 2012
in Berlin
(noch alles frei, da grade erst eingespielt)
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85,- EUR
auswärtige Fortbildungen 90,-
EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den
Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II -
Vertiefungsfortbildung:
Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere,
Alleinerziehende und Familien (ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien
mit Kindern im SGB II gegeben.
Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB
II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung
fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer
werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit
kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei
Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und
sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus
Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen
Überblick verschaffen wollen.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und
Anrechnungsfolgen
- Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
- Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
- Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
- Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen
privatrechtlichen Dritten
- Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen
und Umgangs- und Besuchskosten
- Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach
Trennung, Frauenhaus …
- Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und
die neuen Darlehensregeln
- Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
- Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und
Energierückstände
- Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen
auf die BG-Mitglieder
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden
statt:
Die nächsten Fortbildungen
findet statt:
am
07. August
2012
in
Berlin
(10 Plätze frei / Stand: 17.05.2012)
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen
85,- EUR
auswärtige
Fortbildungen
90,- EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den
Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur
Ausschreibung und Anmeldung
der Vertiefungsfortbildung.
Erscheint ein
angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
SGB II -
Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche
Ansprüche Unter-25-Jähriger (ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und
Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und
Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO
und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
-
Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
-
Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches
Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II
-
Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
-
Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus
-
Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
-
Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle, Wohnkostenzuschuss
-
Leistung zur Bildung und Teilhabe
-
stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder
Knast und Rechtsfolgen
-
Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
-
Energierückstände und Wohnraumsicherung
-
Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei
Verlust
-
Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von
Ansprüchen
-
Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
-
Pflichten und Rechte von U-25’er
-
Sanktionen und Sippenhaft
-
Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie
rechtswidriges Behördenhandeln
-
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
derzeit kein
Angebot
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen
85,- EUR
auswärtige
Fortbildungen
90,-
EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur
Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Erscheint ein
angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
Zielgruppen und
Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt
es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von
§
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst
immer 6 Zeitstunden.
Mir liegen 17 Anerkennungen von 10 RAK-Kammern
vor.
Teilnahmebedingungen
2012
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Werbung in eigener Sache:
Der "Leitfaden ALG
II / Sozialhilfe" :

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Neuauflage ist
ab Juli 2011 erschienen
Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Frank Jäger,
Harald Thomé
536 Seiten
26. Auflage, 1. Juni 2011
11 Euro incl. Versand innerhalb Deutschlands
ISBN 978-3-932246-81-4
Bestellungen über den DVS:
online: http://www.dvs-buch.de?buch=1
per Fax: 069 / 740169
per Brief: DVS, Schumannstr.51, 60325 Frankfurt
Der Versand erfolgt gegen Rechnung.
Rezensionsexemplare können
beim DVS, Schumannstr. 51,
60325 Frankfurt angefordert werden.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51, 60325
Frankfurt, angefordert werden.
Die nächste Ausgabe des Leitfadens kommt ca. in 2013
heraus.
Weitere Bestellhinweise
zum Leitfaden
Andere zum Leitfaden:
"Standardwerk" Der
Spiegel
"bei Arbeitslosengeldbeziehern
weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement
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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom
3.11.05
Zu den
Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von
A-Z
Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die
Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im
Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang
Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von
Clement
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