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Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen
und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur
"Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem
allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das neue, ab dem 01.07.2008
wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch
Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der
Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und
regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah
auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen
können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen
an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen
Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Folienvortrag ALG II / Stand:
28.05.2013 (3,5 MB)
SGB II - Grundlagenseminar: Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung
1In dieser meistens zweitägigen, manchmal auch
dreitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und
Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts
gegeben. Selbstverständlich fließen die jeweiligen beschlossenen
und geplanten Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung
mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen
fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf
die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer
Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der
Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und
zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse.
Nächste Fortbildungen:
am
18./19. Juli
2013
in
Nürnberg
(02 Plätze frei /
Stand: 19.06.2013)
am
25./26.Juli & 30./31. Juli & 1. Aug.
2013 in
Wuppertal
(11 Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
09./10. September 2013 in
Wuppertal
(18 Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
23./24. September 2013 in
Berlin
(15 Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
04./05. November 2013 in
Hannover
(noch alles fei, da grade erst in Netz gekommen)
Erscheint ein
angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
Die Wuppertaler Fortbildungen finden im eigenen Seminarraum
statt. Dieser ist verkehrsgünstig gut gelegen, top renoviert und
behindertengerecht.
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Grundlagenseminare
Kosten:
Wuppertaler
Seminare
180,- EUR inkl. MwSt für zwei Tage
auswärtige
Seminare
190,- EUR inkl. MwSt für zwei Tage
Wuppertaler
Seminare
270,- EUR invl. MwSt für drei Tage
auswärtige
Seminare
280,- EUR inkl. MwSt für drei Tage
SGB II -
Intensivseminar
450,- EUR inkl. MwSt für fünf Tage
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden, für das SGB II-Intensivseminar 30
Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II (zwei Tage)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewährung und Aufrechnung
von Darlehen und für die Gelendmachung und Aufrechnung von
Erstattungs- und Ersatzansprüchen wurden erheblich
verschärft.
In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe
rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit
besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches
Handeln vorliegt und rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Im Verlauf
der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit an
konkreten Fällen angewendet.
Inhalt: Aufrechnung,
Kürzen und Rückfordern im SGB II
- Darlehensgewährung nach dem neuen Recht,
vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter alle BG Mitglieder
zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von Personen aus der BG,
aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen JC-Bestimmung als
Darlehensnehmer,
- Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und
Ersatzansprüchen im Leistungsbezug (§§ 42a, 43, 34a SGB
II) und Möglichkeiten zur Gegenwehr
- Rechtscharakter der Zustimmung zur
Aufrechnung, Höhe der Aufrechnung,
Interventionspunkte
- Ausweitung der vorläufigen Leistungsgewährung
und Umgehung der Vertrauensschutzregeln von §§ 44, 45, 48 SGB
X
- Gesamter Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten
nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von
Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von
Aufhebungsbescheiden, gegen welche Personen die Aufhebung zulässig
und auch unzulässig ist
- Ersatzansprüche gegen Verursacher von
Überzahlungen unter Umgehung der Aufhebungssystematik des
allgemeinen Sozialrechts (§ 34a SGB II)
- Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, diverse
verfahrensrechtliche Fragen
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine
andere Akzentuierung des Programms vor.
Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit
an konkreten Fällen anzuwenden sein.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich
einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden.
Umfassender Beschreibungstext
der Fortbildung findet sich hier.
Die nächsten Fortbildungen findet statt:
am
06./07. August 2013
in Berlin
(16
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
08./09. August 2013
in Hamburg
(17 Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen
180,- EUR
auswärtige
Fortbildungen
190,- EUR
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab
2013
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (zwei Tage)
In der zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der
Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und
Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen,
vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen
Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu
berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen.
Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht
bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige
Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder
BGB-Verpflichtete ... bearbeitet.
Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach
einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick
auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von
parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der
Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Stichpunkte zur Fortbildung:
- Bedarfsermittlung im SGB II
- zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen
- Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten,
Altersvorsorgebeträge ...
- Anrechnung von einmaligem Einkommen
- Erwerbstätigenfreibetrag
- Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung
- Rausfall von Kindern aus BG und Rechtsfolgen
- wechselnde Einkünfte
- rückwirkende Korrekturen Zugunsten und Zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X
- vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von
Vertrauensschutz und Gegenwehr
- und viele weitere Detailfragen mehr.
Im Verlaufe der Fortbildung die Berechnung und Bescheidprüfung
anhand konkreter zu prüfender Fälle vertieft.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Umfassender Beschreibungstext
der Fortbildung findet sich hier.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
derzeit kein
Angebot
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen
180,- EUR inkl. MwSt
auswärtige
Fortbildungen
190,- EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung (ein + zwei Tag(e))
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die
ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen
Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen,
zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden
sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und
Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des
Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo
die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der
Sozialrechtsberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit
informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der
Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Bei den
zweitägigen Fortbildungen wird das Erarbeitete in
Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen vertieft.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der
Sozialrechtsberatung
- Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung
des § 37 S. 1 SGB I
- Grundzüge SGB I und SGB X
- Abweichungsregelungen in §§ 40, § 39, § 42a, § 43, § 31a ff SGB
II
- Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger,
Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
- Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und
Beratungspflichten der Behörde
- Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des
Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung,
Verfristung ist Überprüfungsantrag
- Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung, Begründungspflicht und Taktik
- Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und
nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist,
Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche
Formfehler
- Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung
sinnvoll oder sogar nötig
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
- Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu
achten
- Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG
- Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter,
Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt
werden
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein
kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
01./02.
Juli 2013
in
Wuppertal
(10 Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
Kosten: Eintägige Fortbildung: in Wuppertal 90,-
EUR / auswärtig 95,- EUR
Zweitägige Fortbildung in Wuppertal 180,- EUR /
auswertig 190,- EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den
Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen
Im SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur
Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen,
Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft.
Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den
Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet, oder sie
werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt-
und Kreiskasse geltend gemacht.
In der Fortbildung werden die Arten der Geltendmachung von
behördlichen Forderungen systematisiert, die Rechtsgrundlagen
herausgearbeitet und daraus resultierend, die Handlungsperspektiven
für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitar-beiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer,
Bewährungs-helfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Stichpunkte zur Fortbildung:
- Systematisierung von behördlichen Forderungen (Darlehen § 42a
SGB II, Erstattungsansprüche § 43 SGB II, Ersatzansprüche § 34a SGB
II, Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten und aus Ur- und Vorzeiten,
Forderungen RD/Stadtkasse) und was dabei zu beachten ist.
- Welche Forderung darf unter welchen Voraussetzungen und in
welcher Höhe geltend gemacht werden, gegen wen und wann darf und
muss das JC aufrechnen?
- Zustimmungserklärungen zur Aufrechnung, öffentlich-rechtlicher
Vertrag, Verzicht, rechtliche Würdigung, Bindungswirkung, Widerruf
und Umgang damit,
- Geltendmachung von Ansprüchen durch den Forderungseinzug der
Regionaldirektion/Stadt- und Kreiskasse und Umgang damit,
- Geltendmachung von Forderungen im Nichtmehrleistungsbezug,
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung,
- Schuldenschnitt für „Hartzi’s“
- und vieles, vieles mehr.
Umfassender Beschreibungstext
der Fortbildung findet sich hier.
Die nächsten Fortbildungen findet statt:
am
19. September 2013 in
Hamburg
(11
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
01.
Oktober 2013
in Stuttgart
(15
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
11.
Oktober 2013
in Wuppertal
(17
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen
90,- EUR
auswärtige
Fortbildungen
95,- EUR
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab
2013
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien
mit Kindern im SGB II gegeben.
Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB
II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung
fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer
werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit
kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei
Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und
sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus
Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen
Überblick verschaffen wollen.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
- Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
- Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
- Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
- Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen
privatrechtlichen Dritten
- Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen
und Umgangs- und Besuchskosten
- Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach
Trennung, Frauenhaus …
- Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und
die neuen Darlehensregeln
- Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
- Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und
Energierückstände
- Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen
auf die BG-Mitglieder
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
11.
September 2013 in
Wuppertal
(19
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
18.
September 2013 in
Hamburg
(19
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
25.
September 2013 in
Berlin
(19
Plätze frei / Stand: 19.06.2013)
am
30.
September 2013 in
Stuttgart
(17
Plätze frei / Stand:
19.06.2013)
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen
90,- EUR
auswärtige
Fortbildungen
95,- EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den
Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger (ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und
Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und
Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO
und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
-
Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
-
Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches
Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II
-
Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
-
Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus
-
Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
-
Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle, Wohnkostenzuschuss
-
Leistung zur Bildung und Teilhabe
-
stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder
Knast und Rechtsfolgen
-
Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
-
Energierückstände und Wohnraumsicherung
-
Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei
Verlust
-
Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von
Ansprüchen
-
Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
-
Pflichten und Rechte von U-25’er
-
Sanktionen und Sippenhaft
-
Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie
rechtswidriges Behördenhandeln
-
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden
statt:
derzeit kein
Angebot
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen
90,- EUR
auswärtige
Fortbildungen 95,-
EUR
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab
2013
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden,
für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages
Fortbildung 18 Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Zusatzseminare.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen akt
uellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es
Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6
Zeitstunden.
Mir liegen 27 Anerkennungen von 16 RAK-Kammern vor. RAK Berlin
erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht mehr an.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013
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Der "Leitfaden
ALG
II / Sozialhilfe":
Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Auflage Juli 2011 mit Einleger für das Jahr 2012
Im Juli 2013 kommt die
nächste Auflage des Leitfadens raus!
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Frank Jäger,
Harald Thomé
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Die nächste Ausgabe des Leitfadens kommt ca. in 2013
heraus.
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Andere zum Leitfaden:
"Standardwerk"
Der Spiegel
"bei Arbeitslosengeldbeziehern
weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement
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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom
3.11.05 Zu den
Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von
A-Z
Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die
Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im
Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement
in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von
Clement
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