Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen
und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur
"Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem
allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das neue, ab dem 01.07.2008
wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch
Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der
Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und
regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah
auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen
können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen
an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen
Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Folienvortrag ALG II / Stand: 20.
Juli 2010 (3,7 MB)
Grundlagenseminar SGB II:
"Komplettüber- und Durchblick SGB II
und Rechtsdurchsetzung"
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch-
und Überblick über das SGB II gegeben. In die Fortbildung
fließen aktuelle Gesetzesänderungen, Konsequenzen aus der
BVerfG-Entscheidung und laufende
Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
nächste
Seminare:
und
06./07. September
2010 in
Leipzig
(09 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
08./09. September
2010 in
Berlin
(03 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
30.Sep. /01.Okt. 2010
in
Wuppertal
(15 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
25./26. Oktober
2010 in
Leipzig
(19
Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
27./28. Oktober
2010 in
Frankfurt
(12
Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und 01./02.
Dezember 2010 in
Wuppertal
(19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
sowie 15./16.
Dezember 2010 in
Berlin
(17 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
Kosten:
Wuppertaler
Fortbildungen 170
EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen
180 EUR inkl. MwSt
Erscheint
eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich
diese herausgenommen, da sie belegt ist.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages
Fortbildung 12 Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Grundlagenseminare.
Seminar: "Aufrechnung,
Kürzen und Rückfordern im SGB II" (Zwei
Tage)
Bundesweit wird bei ALG II -
Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten.
Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu
wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und
zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit
der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin
mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen
Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der
Betroffenen und den Modalitäten und Formalien die bei der Rücknahme
zu beachten sind.
Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in
allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung,
Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und
Heizung, Sanktionen …
In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch
bearbeitet. Es wird herausgearbeitet, was recht- und unrechtmäßig
ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch
Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu
prüfenden Fällen praktisch anzuwenden
ist.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die
Zwei-Tages-Fortbildung 12 Zeitstunden.
Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich
hier.
Die nächsten Fortbildungen findet statt:
am
02./03. November
2010 in
Wuppertal
(19 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 170
EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 180
EUR inkl.
MwSt
Erscheint eine Fortbildung nicht mehr
im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt
ist.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Seminar:
"ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" (Zwei
Tage)
In der zweitägigen Fortbildung
wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger
Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und
Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen
vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen
Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der
ALG II - Vo, für 2010 geplante Gesetzesänderungen und
Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie
der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten
Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der
Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:
- was ist Einkommen,
- welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
- welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
- Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
- Anrechnung von einmaligem Einkommen,
- Anrechnungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
- Erwerbstätigenfreibetrag,
- wechselnde Einkünfte,
- rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X,
- Anrechungszeitraum, nicht bereite Mittel,
- Beantragung vorrangiger Leistungen,
- und viele weitere Detailfragen mehr.
In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II -
Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches
Handeln feststellen kann.
In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um
Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle
Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich
hier.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am derzeit
kein
Angebot
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 170
EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 180
EUR inkl. MwSt
Erscheint eine Fortbildung
nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die
Zwei-Tage-Fortbildung 12 Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Seminar:
"Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung" (Ein
Tag)
In dieser eintägigen
Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die
Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der Angemessenheit von
Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die Voraussetzungen des
Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur Wohnraumsicherung,
wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu leisten ist,
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischen Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Inhalt: Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im
SGB II
- Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
- 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
- Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung,
Anmietbarkeit
- Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten
Produkttheorie
- Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges
Verhalten
- Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht
Möglichkeit
- Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
- Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
- Zuständigkeitsregeln
- KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
- Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler,
Genossenschaftsanteile
- Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf
Krankenversicherung
- Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
- Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
- laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser,
nachträgliche Geltendmachung
- Wohnraumsicherung
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich
hier.
Die nächsten Fortbildungen findet statt:
am 05.
Aug. 2010 in Erfurt
(04 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur: Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Seminar: "Sozialrechtliche
Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien" (Ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien
mit Kindern im SGB II gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zur parteiischen Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
- Auszug Unter-25-Jähriger aus dem Elternhaus
- Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb des
Elternhauses
- Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
- Schwangeren-Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
- Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
- Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
- Mehrbedarfszuschläge Alleinerziehender, in WG, bei Eltern, bei
getrennter Erziehung
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Anrechnung nicht bereiter Mittel
- Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der
Bedarfsgemeinschaft
- Energierückstände
- Schulmaterialen und Lernmittel
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- atypische Bedarfe
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden
statt:
Derzeit nicht im
Angebot
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 85
EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Seminar:
"Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger"
(Ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
- Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
- Auszug aus Elternhaus
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
- Wohnkostenzuschuss
- Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe,
Schulbedarfe
- stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
- Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
- Energierückstände und Wohnraumsicherung
- Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
- Sanktionen und Sippenhaft
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- was sonst noch wichtig ist
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am
06. August 2010 in
Erfurt
(07 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und 31.
August 2010 in Hamburg
(01 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
21. Sept. 2010 in
Nürnberg
(14 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
und
05. Okt. 2010 in
Wuppertal
(15
Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
sowie
11. Nov. 2010 in
Hamburg
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 85
EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
SGB II –
Fortbildung:
Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und
Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Inhalt: Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
- Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
- Wirksamkeit von Verwaltungsakten
- Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion,
Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in
Überprüfungsantrag
- Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
- Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des
Vertrauensschutzes
- Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz
1
- Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
- Korrektur zu Lasten der Betroffenen
- Jahres- und Vierjahresfrist
- Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
- Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder
Regionaldirektion
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung
- Details zum Forderungsmanagement
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächste Fortbildung
findet statt:
am
20. September 2010 in
Nürnberg
(19
Plätze frei / Stand: 29.07.2010i)
und
23. September 2010 in
Hamburg
(11 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
SGB II –
Fortbildung: Aktuelle
Änderungen bei der Einkommensanrechnung
Die Bundesregierung plant die
Erwerbstätigenfreibeträge zu ändern. Möglich sind auch weitere
Änderungen bei der Einkommensanrechung.
Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen ab Januar 2011
wirksam werden. In dieser Fortbildung wird sich mit den für das
Jahr 2011 geplanten Änderungen beschäftigt, die Neuregelungen
vorgestellt, rechtssicher erklärt und anhand konkreter Fälle
Berechnungen durchgeführt.
Sollten wider Erwarten zum Jahreswechsel doch (noch) keine
Änderungen durchgeführt worden sein, geht es in der Fortbildung um
grundlegende Fragen der Einkommensanrechnung, der Differenzierung
von laufenden und einmaligen Einkünften, was nicht als Einkommen zu
berücksichtigen ist und all die vielen alltäglichen Fragen der
Bescheidprüfung und Anspruchsrealisierung für
Leistungsbezieher.
Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und
Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am
10. November 2010 in
Berlin
(18 Plätze frei / Stand: 29.07.2010)
sowie
07. Dezember 2010 in
Wuppertal
(alles frei, da gerade ins Netz gekommen)
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung
der Zusatzseminare.
Zielgruppen und
Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt
es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von
§ 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst
immer 6 Zeitstunden.
Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern
anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12
Anwaltskammern vor.
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Werbung in eigener Sache:
Der "Leitfaden ALG
II / Sozialhilfe" :

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Neuerscheinung:
Frank Jäger,
Harald Thomé
Stand: Oktober 2008
25. Auflage
449 Seiten
10 Euro incl. Versand
ISBN 3-932246-78-0
978-3-932246-78-4
Bestellungen über den DVS:
online: http://www.dvs-buch.de?buch=1
per Fax: 069 / 740169
per Brief: DVS, Schumannstr.51, 60325 Frankfurt
Der Versand erfolgt gegen Rechnung.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
60325 Frankfurt angefordert werden.
Die nächste Ausgabe des Leitfadens wird voraussichtlich im Okt.
2010 herauskommen.
Weitere Bestellhinweise zum Leitfaden
Andere zum Leitfaden:
"Standardwerk" Der
Spiegel
"bei Arbeitslosengeldbeziehern
weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement
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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom
3.11.05
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von
A-Z
Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und
Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche
Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des
BMWA - Stellungnahme von Clement
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