SGB II - Rechtshilfe gegen Aufrechnung
Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II
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Stichpunkte zur Fortbildung:
- Systematisierung von behördlichen Forderungen (Darlehen § 42a SGB II, Erstattungsansprüche § 43 SGB II, Ersatzansprüche §§ 34, 34a SGB II, Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten und aus Ur- und Vorzeiten, Forderungen RD/Stadtkasse) und was dabei zu beachten ist.
- Welche Forderung darf unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe geltend gemacht werden, gegen wen und wann darf und muss das JC aufrechnen?
- Zustimmungserklärungen zur Aufrechnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verzicht, rechtliche Würdigung, Bindungswirkung, Widerruf und Umgang damit,
- Geltendmachung von Ansprüchen durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion/Stadt- und Kreiskasse und Umgang damit,
- Geltendmachung von Forderungen im Nichtmehrleistungsbezug,
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung,
- Schuldenschnitt nach § 44 SGB II
- und vieles, vieles mehr.
Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 6 Zeitstunden.
1-Tages-Seminar
Termin:
21.12.2021, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
0