SGB II - Rechtshilfe gegen Aufrechnung

Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II

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Im SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft.  Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet oder sie werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt- und Kreiskasse geltend gemacht. Die Höhe der Aufrechnung unterschreitet vielfach das geltende Recht und das Recht auf Existenzsicherung.

In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches Handeln vorliegt und wie daraus resultierend, die Handlungsperspektiven für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aussehen kann.

Stichpunkte zur Fortbildung:

  • Systematisierung von behördlichen Forderungen (Darlehen § 42a SGB II, Erstattungsansprüche § 43 SGB II, Ersatzansprüche §§ 34, 34a SGB II, Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten und aus Ur- und Vorzeiten, Forderungen RD/Stadtkasse) und was dabei zu beachten ist.
  • Welche Forderung darf unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe geltend gemacht werden, gegen wen und wann darf und muss das JC aufrechnen?
  • Zustimmungserklärungen zur Aufrechnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verzicht, rechtliche Würdigung, Bindungswirkung, Widerruf und Umgang damit,
  • Geltendmachung von Ansprüchen durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion/Stadt- und Kreiskasse und Umgang damit,
  • Geltendmachung von Forderungen im Nichtmehrleistungsbezug,
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung,
  • Schuldenschnitt nach § 44 SGB II
  • und vieles, vieles mehr.

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 6 Zeitstunden.

 

1-Tages-Seminar

Termin:
21.12.2021, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
0
Die Veranstaltung ist ausgebucht