SGB II für Kliniksozialdienste

Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.

  • Ganz intensiv: Antragstellung und Sicherstellung der Krankenversicherung,
  • Corona-Krise spezifische Fragestellungen (gerne auch Fragen vorher übersenden),
  • Zuständiger Leistungsträger, Form der Antragstellung, Umgang mit örtlichem und sächlichem „Pingpong“ zwischen Leistungsträgern, wie können KV-Ansprüche zeitnah sichergestellt werden und vieles mehr,
  • Krankenkasse und SGB II bei Vermögen und SGB II-Darlehensgewährung, Krankenkasse bei im SGB II - Sanktionierten,
  • SGB II - Ausschlüsse, Auszubildende, EU-Bürger und AsylbLG-Bezieher,
  • Bedürftigkeitsprüfung bei Einkommen und bei Vermögen, Umgang mit Nicht verwertbarem Vermögen und Rechtsfolgen auf das KV-Versicherungsverhältnis,
  • Überblick Einkommensanrechnung und Umgang mit Anrechnung von fiktivem Einkommen,
  • Einmalige und wiederkehrende Bedarfe, wie Fahrtkosten zu Therapien, krankheitsbedingte Bedarfe, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes,
  • Wohnungsanmietung, Zuständigkeit, Kosten und vorauf ist zu achten,
  • Erstausstattung an Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und unabweisbarer Bedarf, insbesondere nach Trennung vom Partner, Möbelverlust nach Klinikentlassung,
  • Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft, Haushalts- und Wohngemeinschaft, Auszug von U-25’ern, Rückkehr von U-25’ern,
  • Darlehensregelungen, Voraussetzungen, Höhe der Geltendmachung, Interventionspunkte,
  • Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und deren Grenzen,
  • Umgang mit Ignoranz von klinischen Attestierungen,
  • Sozialdatenschutz allgemein, speziell von Klinik zur Behörde.

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert.

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.

 

1-Tages-Seminar

Termin:
09.01.2024, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
2
Preis:
120,00 EUR
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL.