SGB II für Frauenhäuser

Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin besteht die Möglichkeit die vielen Detailfragen, mit denen sich Mitarbeiterinnen im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer zu besprechen. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für Frauenhaus- und begleitende Sozialdienstmitarbeiterinnen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.

Inhalte:

  • Diskurs:  Frauenhauskosten über KdU-Finanzierung, psychosoziale Betreuung oder § 67 SGB XII-Finanzierung, Vor- und Nachteile jeder Finanzierung, notwendige Nivellierungen
  • Corona-Krise spezifische Fragestellungen (gerne auch Fragen vorher übersenden)
  • Örtliche und sächliche Zuständigkeiten im SGB II/SGB XII bei Aufnahme und Abgabe
  • Doppelmieten: Anspruchsgrundlagen für Miete der Herkunftswohnung und Frauenhauskosten
  • Doppelmieten bei nicht rechtzeitiger Bewilligung der Erstausstattung für neue Wohnung bei Auszug aus dem Frauenhaus
  • Umgang mit Mitwirkungspflichten und Grenzen derselben, wenn Unterlagen nicht beschaffbar sind oder in anderen Ämtern liegen
  • Anspruchsgrundlagen für Akutleistungen und Durchsetzbarkeit    
  • Anspruchsberechtigte und Ausschlüsse, Auszubildende, EU-Bürger, Drittstaatlerinnen
  • Bedürftigkeitsprüfung bei Einkommen und bei Vermögen, Umgang mit nichtverwertbarem Vermögen und Rechtsfolgen auf das KV-Versicherungsverhältnis und Selbstzahlerinnen
  • Überblick Einkommensanrechnung und Umgang mit Anrechnung von fiktivem Einkommen, Übergang von Ansprüchen auf BGB-Verpflichtete
  • Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft, Haushalts- und Wohngemeinschaft, Auszug von U-25’ern, Rückkehr von U-25’ern
  • Einmalige und wiederkehrende Bedarfe, wie Fahrtkosten zu Therapien, Wohnungsheimfahren, krankheitsbedingte Bedarfe, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes
  • Wohnungsanmietung, Zuständigkeit, Kosten und vorauf ist zu achten ist
  • Anspruch auf Wiederbeschaffung an Hausrat, Bekleidung in Abgrenzung zum unabweisbaren Bedarf, insbesondere nach Trennung vom Partner
  • Darlehensregelungen, Voraussetzungen, Höhe der Geltendmachung, Interventionspunkte,
  • Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und deren Grenzen,
  • Sozialdatenschutz, Rechtschutz

und vieles mehr.

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.

 

1-Tages-Seminar

Termin:
22.06.2022, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
0
Die Veranstaltung ist ausgebucht