Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin besteht die Möglichkeit die vielen Detailfragen, mit denen sich Mitarbeiterinnen im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer zu besprechen. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für Frauenhaus- und begleitende Sozialdienstmitarbeiterinnen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.