Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 6.10.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. BA gibt neue Weisung raus
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Die BA hat ihre fachlichen Hinweise zu § 63 SG II aktualisiert, dort geht es um die Voraussetzungen des Erlasses von Bußgeldern. Näheres gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
2. Stellungnahme DPWV zum Regelsatzverfahren vor dem BVerfG
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Der Paritätische hat sich in zwei Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu den aktuell anhängigen Verfahren zur Bemessung der Regelsätze und der Bedarfe für Bildung und Teilhabe geäußert (dies obwohl das BVerfG den DPWV nicht um Stellungnahme gebeten hat). Die Dokumente gibt es hier: http://tinyurl.com/pc99fpp
3. Piraten Berlin erzwingt Weitergabe von Jobcenter Weisungen
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Die Berliner Piraten kämpfen und klagen die Informationsfreiheit bei den Berliner Jobcentern durch. Durch eine ganze Reihe gezielter IFG Anträge wurden schon eine Reihe von jobcenterinternen Weisungen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, diese sind nun auf den Seiten der Piraten zu finden, hier: https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf/arbintfrau?folder_id=499
Das Jobcenter Neukölln ist besonders renitent, weswegen sich dieses auch schon eine Klage zur Herausgabe der internen Weisungen eingefangen hat, dazu die PM der Piraten vom 11.9.2013, die gibt es hier: http://tinyurl.com/np6cjx3
Die Jobcenter zur Veröffentlichung der entsprechenden Weisungen und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu zwingen, sollte Aufgabe von oppositioneller Arbeit quer durch die Republik sein. Folglich sind Nachahmer gesucht!
4. Urteil: auch für einen Single Haushalt einen Herd
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Hartz IV wird von den Jobcentern zur Verarmung und Entrechtung genutzt, einer der vielen kleinen Bausteine darin ist, dass fast quer durch die Republik für Single Haushalte nur Kochplatten gewährt werden. Hier sagt in einem zwar schon etwas älteren, aber rechtskräftigen Urteil das SG Gelsenkirchen (Urteil vom 31.01.2011 – S 27 AS 411/09) dass auch bei einem Single Haushalt ein Herd zu bewilligen sei, da dieser „zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Geräten zu zählen sei und dies auch bei einfachen Lebensverhältnissen bei einem alleinstehenden Hilfebedürftigen“. Ich möchte daher dies Urteil mal hervorheben und bekannt machen, es ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-GE-S-27-AS-41109-Herd-f-r-Single.pdf
5. Hundehaftpflichtversicherung sind im SGB II und SGB XII vom Einkommen abzusetzen
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„Gute Nachrichten“ für Hundebesitzer: ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, müssen im SGB II/SGB XII die jeweiligen Kosten vom Einkommen abgesetzt werden, dies schreibt § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII zwingend vor. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind unabhängig von ihrer Höhe oder ob sie aus sonstigen Gründen notwendig sind, immer abzusetzen. Eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besteht sie nur für auffällige Hunde, in NRW ist sie an die Körpergröße, über 40 Zentimeter und das Gewicht, über zwanzig Kilogramm, gebunden und in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein besteht sie nur für sogenannte Kampfhunde. Näheres hier: http://www.hundehaftpflicht-versicherung.info/pflicht-zur-hundehaftpflichtversicherung.html.
Materiell bedeutet dies, dass die Hundehaftpflichtversicherungskosten (diese bewegen sich zwischen 3 bis ca. 5 € im Monat ) üblicherweise auf den Monat umgelegt vom Einkommen abzusetzen sind, soweit solches natürlich vorhanden ist. Kosten für eine Pflichtversicherung wie Kfz- oder Hundehaftpflichtversicherung sind nicht in der Versicherungspauschale für private Versicherungen in Höhe von 30 € enthalten, sondern müssen zusätzlich von dieser abgesetzt werden. Soweit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt und lediglich 100 € Grundfreibetrag in Abzug gebracht wird oder werden kann, sind die Haftpflichtkosten in den 100 € enthalten (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II). Das betrifft nur das SGB II, im SGB XII sind die Hundehaftpflichtkosten immer zusätzlich zu den privaten Versicherungen abzusetzen.
Die Hundehaftpflichtversicherung kann nicht nur gegenwärtig abgesetzt werden, sondern es können, soweit ein längerer Leistungsbezug besteht, jetzt Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt werden, diese wirken dann längstens bis Januar 2012 zurück (Rechtsgrundlage SGB II: § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm. § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II und im SGB XII: § 37 S. 1 SGB I iVm § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 116a SGB XII). Das bedeutet, die Haftpflichtkosten müssen rückwirkend bis max. Jan. 2012 vom Jobcenter/Sozialamt berücksichtigt werden.
6. INSM mobilisiert für eine Agenda 2020
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Noch bevor die Koalitionsverhandlungen begonnen haben, stellt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ihre Positionen -die Kapitalinteressen - für die künftige Regierung vor. Bei der INSM heißt das“ Chance2020“, sonst wird das Projekt von den Sozialdemokraten bis hin zu den Springermedien „Agenda 2020“ genannt. Maßgeblich mitgeschrieben hat an dem Papier haben Gerhard Schröders (SPD), sowie Ex-Superminister Wolfgang Clement.
Näheres zur INSM Initiative: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40014/1.html
Zum zehnten Jahrestag der Agenda 2010 wurde die alte Agenda befürwortet und die Notwendigkeit „weiterer Reformen“ betont.
Besonders pikant dabei ist, dass die deutschen Agenden jetzt als Exportmodell für die übrigen europäischen Staaten verkauft werden „Wie eine noch unveröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft für Arbeit zeigt, waren die Arbeitsmarktreformen so wirksam, dass die Bundesrepublik als Modell für die kriselnden Euro-Staaten taugt. Vor allem die „signifikante Kürzung der langfristigen Arbeitslosenunterstützung“ ließ die Massenarbeitslosigkeit deutlich sinken …“ (Welt am Sonntag, 10.03.2013). Siehe dazu: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/08/bruederle-italien-muss-hartz-iv-einfuehren/
Der Springer Verlag hat letztes Jahr schon mal die Vorlage gemacht. Die bekannte Umverteilungspalette fordert die Fortsetzung uralter Maßnahmen wie weiteres Lohn- und Steuerdumping, weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters, Streichung des Kündigungsschutzes, Absenkung des Hartz-IV-Satzes um 30 Prozent und weitere Privatisierungen … die Details sind hier zu lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article108798784/Das-ist-der-15-Punkte-Plan-fuer-Deutschland.html
Jetzt kurz nach dem Jahrestag „zehn Jahre Agenda 2010“ geht die Mobilisierung der konservativen, neoliberalen, Kapitalvertreter und Sozialdemokraten für neue „Reformen“ weiter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/agenda-2010-top-oekonomen-beklagen-reformstau-in-deutschland-a-887899.html ein zentraler Aufschlag dafür ist die INSM-Initiative. Die Unterstützung für weitere Umstrukturierung von unten nach oben wird natürlich zentraler Bestandteil aller Koalitionsverhandlungen sein.
Insbesondere die Sozialdemokraten sind glühende Verfechter weiterer Reformen, SPD-Chef Sigmar Gabriel pflichtete Schröder bei: „Die Agenda 2010 war sehr erfolgreich.“ Kanzlerkandidat Peer Steinbrück kritisierte die „zeitweilig distanzierte Haltung“ von Teilen der SPD zu dieser „epochalen Reform“. Er betonte, die SPD hätte viel selbstbewusster und stolzer damit umgehen müssen.
Hier wäre Druck zu machen. Ich denke, es müsste an jeder Hauswand stehen: Keine Umverteilung von unten nach oben – Keine Agenda 2020 – Gegen Arbeitsplatzabbau und Sozialkürzungen in Deutschland und Europa – Für internationale Solidarität!
Wir tragen hier im „Herzen der Bestie“ eine zentrale Verantwortung. Meiner Auffassung nach müssen wir die Auseinandersetzungen gegen Lohndumping, schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen, Prekarisierung, Mietwucher, KdU-Richtlinien, zu geringe Regelleistungen, gegen den nicht akzeptablen Umgang mit Flüchtlingen, gegen Rassismus und Faschismus führen und zueinander solidarisch sein, aber auch solidarisch mit den Kämpfen in Europa.
Näheres dazu: http://www.wsws.org/de/articles/2013/03/14/spd-m14.html und http://tinyurl.com/okcvh5b
7. CDU/SPD/FDP befürworten die SGB II – Sanktionen und sehen keinen Handlungsbedarf
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Dem Petitionsausschuss ist eine Petition zur Abschaffung der Sanktionen im SGB II vorgelegt worden, dazu dieser im O-Ton:
„Der Petitionsausschuss kommt nach umfassender Prüfung zu folgender Beschlussempfehlung:
„Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Form einer Streichung des § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).“
Also alle kritischen Punkte, wie Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen, verschärfte Sanktionen für U-25’er, Obdachlosmachung der Sanktionierten, Dauer der Sanktion … werden mit einem Handstrich weggewischt. Dazu ist nur zu sagen: Armseliger geht es nicht, liebe Leute im Petitionsausschuss! Die Antwort des Petitionsausschusses gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sanktionen-Pet-4-16-11-8150-(1).pdf
8. Video zum bundesweiten Naziaufmarsch in Wuppertal
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Wie schon berichtet, gab es am 21. Sep. einen bundesweiten Naziaufmarsch in Wuppertal. Dieser wurde von der Polizei nach erfolgreichen Blockaden abgebrochen, jetzt dazu ein eindrucksvolles Video des Wuppertaler Medienprojektes unter dem Motto: Weltkriegsverlierer 2.0, hier nun das Video http://youtu.be/RaqVemdxFjw
9. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 11. Okt. in Wuppertal und am 11. Dez. in Berlin
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich nochmal am 11. Okt. in Wuppertal und am 11. Dez. in Berlin an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 16./17. Okt. in Hamburg, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 16./17.Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 16./17. Okt. in Hamburg, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 16./17.Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 15. Nov. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 15. Nov. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Erste Seminare für 2014 im Netz
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Hier mal im Schnelldurchlauf:
+++ Grundlagenseminare: am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 19./20. Feb. in Rostock und ein fünftägiges SGB II-Intensivseminar am 22. - 26. April in Wuppertal
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen: am 28./29. Jan. in Erfurt, am 11./12. Feb. in Wuppertal und am 26./27. Feb. in Stuttgart.
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal
Näheres hier: http://www.harald-thome.de/index.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 14./15.10.2013 in Wuppertal, am 21./22.10.2013 in Berlin und am 14./15.11.2013 in Hamburg-Harburg
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 in mehreren Städten an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 09.10.2013 in Wuppertal (noch Plätze frei! kurzfristige Anmeldung möglich) und am 08.11.2013 in Hamburg Harburg
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. BA gibt neue Weisung raus
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Die BA hat ihre fachlichen Hinweise zu § 63 SG II aktualisiert, dort geht es um die Voraussetzungen des Erlasses von Bußgeldern. Näheres gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
2. Stellungnahme DPWV zum Regelsatzverfahren vor dem BVerfG
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Der Paritätische hat sich in zwei Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu den aktuell anhängigen Verfahren zur Bemessung der Regelsätze und der Bedarfe für Bildung und Teilhabe geäußert (dies obwohl das BVerfG den DPWV nicht um Stellungnahme gebeten hat). Die Dokumente gibt es hier: http://tinyurl.com/pc99fpp
3. Piraten Berlin erzwingt Weitergabe von Jobcenter Weisungen
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Die Berliner Piraten kämpfen und klagen die Informationsfreiheit bei den Berliner Jobcentern durch. Durch eine ganze Reihe gezielter IFG Anträge wurden schon eine Reihe von jobcenterinternen Weisungen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, diese sind nun auf den Seiten der Piraten zu finden, hier: https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf/arbintfrau?folder_id=499
Das Jobcenter Neukölln ist besonders renitent, weswegen sich dieses auch schon eine Klage zur Herausgabe der internen Weisungen eingefangen hat, dazu die PM der Piraten vom 11.9.2013, die gibt es hier: http://tinyurl.com/np6cjx3
Die Jobcenter zur Veröffentlichung der entsprechenden Weisungen und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu zwingen, sollte Aufgabe von oppositioneller Arbeit quer durch die Republik sein. Folglich sind Nachahmer gesucht!
4. Urteil: auch für einen Single Haushalt einen Herd
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Hartz IV wird von den Jobcentern zur Verarmung und Entrechtung genutzt, einer der vielen kleinen Bausteine darin ist, dass fast quer durch die Republik für Single Haushalte nur Kochplatten gewährt werden. Hier sagt in einem zwar schon etwas älteren, aber rechtskräftigen Urteil das SG Gelsenkirchen (Urteil vom 31.01.2011 – S 27 AS 411/09) dass auch bei einem Single Haushalt ein Herd zu bewilligen sei, da dieser „zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Geräten zu zählen sei und dies auch bei einfachen Lebensverhältnissen bei einem alleinstehenden Hilfebedürftigen“. Ich möchte daher dies Urteil mal hervorheben und bekannt machen, es ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-GE-S-27-AS-41109-Herd-f-r-Single.pdf
5. Hundehaftpflichtversicherung sind im SGB II und SGB XII vom Einkommen abzusetzen
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„Gute Nachrichten“ für Hundebesitzer: ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, müssen im SGB II/SGB XII die jeweiligen Kosten vom Einkommen abgesetzt werden, dies schreibt § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII zwingend vor. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind unabhängig von ihrer Höhe oder ob sie aus sonstigen Gründen notwendig sind, immer abzusetzen. Eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besteht sie nur für auffällige Hunde, in NRW ist sie an die Körpergröße, über 40 Zentimeter und das Gewicht, über zwanzig Kilogramm, gebunden und in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein besteht sie nur für sogenannte Kampfhunde. Näheres hier: http://www.hundehaftpflicht-versicherung.info/pflicht-zur-hundehaftpflichtversicherung.html.
Materiell bedeutet dies, dass die Hundehaftpflichtversicherungskosten (diese bewegen sich zwischen 3 bis ca. 5 € im Monat ) üblicherweise auf den Monat umgelegt vom Einkommen abzusetzen sind, soweit solches natürlich vorhanden ist. Kosten für eine Pflichtversicherung wie Kfz- oder Hundehaftpflichtversicherung sind nicht in der Versicherungspauschale für private Versicherungen in Höhe von 30 € enthalten, sondern müssen zusätzlich von dieser abgesetzt werden. Soweit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt und lediglich 100 € Grundfreibetrag in Abzug gebracht wird oder werden kann, sind die Haftpflichtkosten in den 100 € enthalten (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II). Das betrifft nur das SGB II, im SGB XII sind die Hundehaftpflichtkosten immer zusätzlich zu den privaten Versicherungen abzusetzen.
Die Hundehaftpflichtversicherung kann nicht nur gegenwärtig abgesetzt werden, sondern es können, soweit ein längerer Leistungsbezug besteht, jetzt Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt werden, diese wirken dann längstens bis Januar 2012 zurück (Rechtsgrundlage SGB II: § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm. § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II und im SGB XII: § 37 S. 1 SGB I iVm § 44 Abs. 1 SGB X iVm § 116a SGB XII). Das bedeutet, die Haftpflichtkosten müssen rückwirkend bis max. Jan. 2012 vom Jobcenter/Sozialamt berücksichtigt werden.
6. INSM mobilisiert für eine Agenda 2020
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Noch bevor die Koalitionsverhandlungen begonnen haben, stellt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ihre Positionen -die Kapitalinteressen - für die künftige Regierung vor. Bei der INSM heißt das“ Chance2020“, sonst wird das Projekt von den Sozialdemokraten bis hin zu den Springermedien „Agenda 2020“ genannt. Maßgeblich mitgeschrieben hat an dem Papier haben Gerhard Schröders (SPD), sowie Ex-Superminister Wolfgang Clement.
Näheres zur INSM Initiative: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40014/1.html
Zum zehnten Jahrestag der Agenda 2010 wurde die alte Agenda befürwortet und die Notwendigkeit „weiterer Reformen“ betont.
Besonders pikant dabei ist, dass die deutschen Agenden jetzt als Exportmodell für die übrigen europäischen Staaten verkauft werden „Wie eine noch unveröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft für Arbeit zeigt, waren die Arbeitsmarktreformen so wirksam, dass die Bundesrepublik als Modell für die kriselnden Euro-Staaten taugt. Vor allem die „signifikante Kürzung der langfristigen Arbeitslosenunterstützung“ ließ die Massenarbeitslosigkeit deutlich sinken …“ (Welt am Sonntag, 10.03.2013). Siehe dazu: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/08/bruederle-italien-muss-hartz-iv-einfuehren/
Der Springer Verlag hat letztes Jahr schon mal die Vorlage gemacht. Die bekannte Umverteilungspalette fordert die Fortsetzung uralter Maßnahmen wie weiteres Lohn- und Steuerdumping, weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters, Streichung des Kündigungsschutzes, Absenkung des Hartz-IV-Satzes um 30 Prozent und weitere Privatisierungen … die Details sind hier zu lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article108798784/Das-ist-der-15-Punkte-Plan-fuer-Deutschland.html
Jetzt kurz nach dem Jahrestag „zehn Jahre Agenda 2010“ geht die Mobilisierung der konservativen, neoliberalen, Kapitalvertreter und Sozialdemokraten für neue „Reformen“ weiter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/agenda-2010-top-oekonomen-beklagen-reformstau-in-deutschland-a-887899.html ein zentraler Aufschlag dafür ist die INSM-Initiative. Die Unterstützung für weitere Umstrukturierung von unten nach oben wird natürlich zentraler Bestandteil aller Koalitionsverhandlungen sein.
Insbesondere die Sozialdemokraten sind glühende Verfechter weiterer Reformen, SPD-Chef Sigmar Gabriel pflichtete Schröder bei: „Die Agenda 2010 war sehr erfolgreich.“ Kanzlerkandidat Peer Steinbrück kritisierte die „zeitweilig distanzierte Haltung“ von Teilen der SPD zu dieser „epochalen Reform“. Er betonte, die SPD hätte viel selbstbewusster und stolzer damit umgehen müssen.
Hier wäre Druck zu machen. Ich denke, es müsste an jeder Hauswand stehen: Keine Umverteilung von unten nach oben – Keine Agenda 2020 – Gegen Arbeitsplatzabbau und Sozialkürzungen in Deutschland und Europa – Für internationale Solidarität!
Wir tragen hier im „Herzen der Bestie“ eine zentrale Verantwortung. Meiner Auffassung nach müssen wir die Auseinandersetzungen gegen Lohndumping, schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen, Prekarisierung, Mietwucher, KdU-Richtlinien, zu geringe Regelleistungen, gegen den nicht akzeptablen Umgang mit Flüchtlingen, gegen Rassismus und Faschismus führen und zueinander solidarisch sein, aber auch solidarisch mit den Kämpfen in Europa.
Näheres dazu: http://www.wsws.org/de/articles/2013/03/14/spd-m14.html und http://tinyurl.com/okcvh5b
7. CDU/SPD/FDP befürworten die SGB II – Sanktionen und sehen keinen Handlungsbedarf
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Dem Petitionsausschuss ist eine Petition zur Abschaffung der Sanktionen im SGB II vorgelegt worden, dazu dieser im O-Ton:
„Der Petitionsausschuss kommt nach umfassender Prüfung zu folgender Beschlussempfehlung:
„Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Form einer Streichung des § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).“
Also alle kritischen Punkte, wie Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen, verschärfte Sanktionen für U-25’er, Obdachlosmachung der Sanktionierten, Dauer der Sanktion … werden mit einem Handstrich weggewischt. Dazu ist nur zu sagen: Armseliger geht es nicht, liebe Leute im Petitionsausschuss! Die Antwort des Petitionsausschusses gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sanktionen-Pet-4-16-11-8150-(1).pdf
8. Video zum bundesweiten Naziaufmarsch in Wuppertal
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Wie schon berichtet, gab es am 21. Sep. einen bundesweiten Naziaufmarsch in Wuppertal. Dieser wurde von der Polizei nach erfolgreichen Blockaden abgebrochen, jetzt dazu ein eindrucksvolles Video des Wuppertaler Medienprojektes unter dem Motto: Weltkriegsverlierer 2.0, hier nun das Video http://youtu.be/RaqVemdxFjw
9. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 11. Okt. in Wuppertal und am 11. Dez. in Berlin
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich nochmal am 11. Okt. in Wuppertal und am 11. Dez. in Berlin an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 16./17. Okt. in Hamburg, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 16./17.Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 16./17. Okt. in Hamburg, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 16./17.Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 15. Nov. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 15. Nov. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Erste Seminare für 2014 im Netz
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Hier mal im Schnelldurchlauf:
+++ Grundlagenseminare: am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 19./20. Feb. in Rostock und ein fünftägiges SGB II-Intensivseminar am 22. - 26. April in Wuppertal
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen: am 28./29. Jan. in Erfurt, am 11./12. Feb. in Wuppertal und am 26./27. Feb. in Stuttgart.
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal
Näheres hier: http://www.harald-thome.de/index.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 14./15.10.2013 in Wuppertal, am 21./22.10.2013 in Berlin und am 14./15.11.2013 in Hamburg-Harburg
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 in mehreren Städten an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 09.10.2013 in Wuppertal (noch Plätze frei! kurzfristige Anmeldung möglich) und am 08.11.2013 in Hamburg Harburg
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de