Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 46/2022 vom 20.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Zum Stand der Energiekostenkampagne - Aufforderung zum Mitmachen
-------------------------------------------------------------------
Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten
www.energie-hilfe.org ist jetzt zwei Wochen alt. In diesen zwei Wochen wurden bundesweit fast 70.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die Webseite wurde über 230.000 mal besucht. Die Liste der Adressat*innen unserer Infomaterialien ist wirklich beeindruckend. Selbst Wohnungsbaugesellschaften und Stadtwerke fordern unsere Materialien an. Auch wenden sich Sozialleistungsträger mit Anfragen zu Übernahmeansprüchen an uns. Auch ist die Liste der Unterstützer*innen ist größer geworden.
An der Basis ist die Kampagne ziemlich erfolgreich, medial wird sie allerdings zu wenig beachtet und von den großen Playern wie Sozial- und Verbraucherverbänden, Mietervereinen und Gewerkschaften auch noch etwas unterbelichtet.

Für zwei Wochen ist der Erfolg der Kampagne auf jeden Fall ziemlich beeindruckend. Es ist weiterhin wichtig, dass hier eine breite Aufklärung stattfindet.

Warum die Kampagne?
Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und kein Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.
Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

Mitmachen!
Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Das kann getan werden, indem Eure/Ihre Organisation oder Verband die Kampagne offiziell unterstützt. Die bisherigen Unterstützenden gibt es hier: https://t1p.de/49l5s  Da ist noch Luft nach oben. Bitte werbt in
Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

- Daher liebe Leute: Material ist noch genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html


Dann noch eine Info: der Soli-Topf von Sanktionsfrei e.V. bekommt derzeit viele Anfragen. Die Bearbeitung dauert und es können nicht alle bedient werden können. Die Aktion läuft aber weiter. Gerne können hier aber auch Menschen ihre staatlichen Energiepauschalen spenden:  https://sanktionsfrei.de/energie


2. Zur Diskussion um das Bürgergeld: DIW schaltet sich ein - Die falschen Behauptungen über das Bürgergeld sind gefährlich
-----------------------------------------------------------------------
Hier ein lesenswerter Beitrag von Marcel Fratzscher (DIW) zum Bürgergeld.
Einige Kritiker des Bürgergelds schüren eine Neiddebatte und haben teilweise ein deprimierendes Menschenbild. Drei Missverständnisse befeuern den Streit.

Der Streit um das Bürgergeld spaltet das Land. Die Diskussion wird jedoch mit vielen falschen Informationen oder fragwürdigen Behauptungen geführt. Schlimmer noch: Einige Politikerinnen und Politiker scheinen bewusst die Diskussion zu emotionalisieren und tragen letztlich einen politischen Machtkampf auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft aus. Dies ist problematisch, da es die soziale Polarisierung weiter verschärft, eine emotionale Neiddebatte schürt und von den tatsächlichen Problemen ablenkt. Mehr auf der Seite des DIW: https://t1p.de/zo0bw

Hier noch mal eine gute Überblickseite zu den geplanten Änderungen im Bürgergeld im Netzwerk Sozialrecht:  https://t1p.de/thblq


3. Hinweise zum Umgang mit Strompreissteigerungen – Sozialgerichte sind gefordert
-------------------------------
ZUSAMMENFASSUNG: Die Strompreise erhöhen sich im nächsten Jahre drastisch, ich will hier eine sozialrechtliche Lösung skizzieren, wie damit umgegangen werden kann und werden muss. Als Erstes ist die Politik im Rahmen der Einigung um das Bürgergeld gefragt und wenn es da zu keiner Lösung kommt, dann die Sozialgerichte. Diese haben dazu ein Ticket vom BVerfG bekommen, das muss jetzt umgesetzt werden.   

Die Stromkosten werden sich im Jahr 2023 um durchschnittlich 61 % erhöhen, so https://t1p.de/1e4nc, in einzelnen Fällen gibt es Erhöhungen von über 100 %. Im SGB II/SGB XII Regelsatz sind für Alleinstehende im Jahr 2022 derzeit 36,43 € Stromkosten enthalten. Wenn die geplanten Regelsätze des Bürgerhartzgeld durchkommen, beträgt der Betrag für Stromkosten dann im kommenden Jahr 40,73 €, das ist eine Erhöhung von 11,8 %.  
Abgesehen davon, dass der Anteil für Stromkosten schon seit Jahren nicht mehr bedarfsdeckend war, ist mit dieser geplanten Erhöhung der Stromkosten im Regelsatz die reale Preissteigerung der Stromkosten nicht im Ansatz ausgeglichen. Eine Vielzahl von Grundsicherungsleistungen beziehenden Haushalte hat deutlich höhere Stromkosten. Zudem sind die bei dezentraler Warmwasserversorgung die zu übernehmenden Kosten gedeckelt, eine Erhöhung der dort vorgesehenen Beträge ist wegen der Erfordernis eine separate Zähleinrichtung zu besitzen ausgeschlossen (§ 21 Abs. 7 S. 3 SGB II).  

Das BVerfG hat zu etwaig zu erwartenden Energiesteigerungen im Jahr 2014 geurteilt: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden [… ]. Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (BVerfG 23.7.2014 - 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 144).
Dann führt das BVerfG weiter aus: „Auf die Gefahr einer Unterdeckung kann der Gesetzgeber durch zusätzliche Ansprüche auf Zuschüsse zur Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs reagieren. Fehlt es aufgrund der vorliegend zugrunde gelegten Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung der existenzsichernden Bedarfe, haben die Sozialgerichte Regelungen wie § 24 SGB II über gesondert neben dem Regelbedarf zu erbringende einmalige, als Zuschuss gewährte Leistungen verfassungskonform auszulegen“, (BVerfG 23.7.2014 - 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 116). Siehe dazu: https://t1p.de/oomu7

Diese vom BVerfG beschriebene Situation trifft derzeit zu. Entweder wird die Haushaltsenergie jetzt im Rahmen der Verhandlungen um das Bürgergeld kurzfristig aus den Regelleistungen rausgenommen, oder die Stromkosten, die sich oberhalb der Beträge die dafür im Regelsatz vorgesehen sind, sind im Rahmen des Härtefallmehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. abweichende Regelleistungen nach § 27a Abs. 4 SGB XII zu übernehmen.

Sollte der Gesetzgeber nicht ausreichend reagieren, müssen die Gerichte in verfassungskonformer Auslegung reagieren“ (BVerfG, 23.7.2014 - 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13; Rn 116). Die Möglichkeit verfassungskonform auszulegen besteht im SGB II über den Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Dieser Anspruch besteht unter anderem bei laufenden, unabweisbaren Bedarfen, Haushaltsenergie dürfte unzweifelhaft unabweisbare Bedarfe sein.

Das BSG hat im Jan. 2022 klargestellt, dass bei 7,52 € monatlich kein unabweisbarer Bedarf vorliegt (BSG, 26.1.2022 - B 4 AS 81/20 R). In Bezug auf das SGB XII hat das BSG einen Anspruch auf Übernahme monatlicher Aufwendungen für Hygienekosten in Höhe von 20,45 € als „unabweisbaren Bedarf“ nach § 73 SG B XII gesehen (BSG,19.8.2010 − B 14 AS 13/10 R; LPK-SGB II, 7. Aufl., § 21 Rn 44). Das LSG Hamburg hat „keine Zweifel, dass bei einem regelmäßigen monatlichen Aufwand von - mindestens - 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht“ (LSG Hamburg, 5.8.2021 - L 4 AS 25/20, Rn 58). In einem anderen Fall den das BSG entscheiden hat, dass die Unabweisbarkeit bei 27,20 € pro Monat erreicht sei (BSG, 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R).

Daraus könnte die Position vertreten werden, dass spätestens dann, wenn die Kosten mehr als 20 EUR/mtl. den Betrag übersteigen, der für Haushaltsenergie im Regelsatz vorgesehen ist, dass dann ein Mehrbedarfsanspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II in voller Höhe für den Betrag besteht, der den im Regelsatz dafür vorgesehen übersteigt. Bei derart eklatanten Preissteigerungen und selbst mit den für 2023 geplanten Erhöhungen der Regelleistungen im Bürgerhartz-Gesetz, ist es nicht mehr zumutbar, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einem anderen Lebensbereich auszugleichen. Entsprechend bedarf es einer individuellen Regelsatzerhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII oder Anpassung der Regelbedarfe entsprechend des für das SGB XII geplanten Einführung einer Härtefallregelung nach § 30 Abs. 9 SGB XII – E.
Höhe der in den Regelleistungen vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie 2018 – 2023: https://t1p.de/0n1d1

Hier sind jetzt mal die Sozialgerichte gefordert, nicht ständig alle Anträge auf höhere Regelleistungen aus formellen Gründen abzulehnen, sondern im  Zweifel den Sachverhalt von Gerichtswegen zu ermitteln und den Arbeitsauftrag des BVerfG zur verfassungskonformen Auslegung erst zu nehmen.


4. LSG BaWü: Anspruch auf Einmalzahlung von 150 € für Menschen in vollstationären Einrichtungen
Das LSG BaWü hat einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung von Menschen in vollstationären Einrichtungen geleistet. Also Menschen in Heimen oder Knästen, die Zuschüsse zu Pflegekosten oder Taschengeld erhalten, haben Anrecht auf Corona-Einmalzahlung.
Weitere Infos und das Urteil auf der Seite von Radio Dreyeckland: https://t1p.de/hbcbk
Zur Praxis: der Anspruch besteht per Gesetz, solche gesetzlichen Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren (§ 45 SGB I). Daher können diese mit Verweis auf die im Urteil ausgeführte Rechtslage nachgefordert werden, lediglich in den Fällen in denen die Zahlung mit Bescheid abgelehnt wurden, muss dieses Jahr noch ein Überprüfungsantrag eingereicht werden um den Anspruch zu sichern.


5. Zur Anrechnungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämien von bis zu 3000 € im SGB XII
---------------------------------------------------------------------------------
Arbeitgeber können vom 26. Okt. 2022 bis zum 31. Dez. 2024 bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämien steuer- und sozialversicherungsfrei je Arbeitnehmer auszahlen, Teilauszahlungen sind auch möglich (§ 3 Nr. 11b EstG), diese sind im SGB II anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Eine rechtliche Regelung im SGB XII wurde nicht getroffen, jetzt hat aber das BMAS eine Weisung zur Anrechnungsfreiheit herausgegeben. Diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/uh2f9

6. BSG zu Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt und deren Folgen
----------------------------------------------------------------
Das BSG hat aktuell in einer sehr wichtigen SGB XII - Entscheidung klargestellt, dass individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt, vorliegend von schwerbehinderten  Menschen, zu einer Abweichung von der örtlich geltenden Mietobergrenze führen können.

Das BSG hat betont, dass Menschen mit Behinderungen besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben können. Persönliche Beeinträchtigungen könnten „zu einer erheblichen Einschränkung oder Verschlossenheit des Wohnungsmarktes“ führen.

Nach dem Urteil dürfen behinderte Menschen vom Sozialamt nicht allein gelassen werden. Stattdessen sei vielmehr durch den Leistungsträger eine individuelle Hilfestellung geboten, um eine Wohnung zu finden. Wenn vom Amt keine Hilfe angeboten werde oder dieses auch keine günstigere Wohnung finde, sei dann „grundsätzlich von der konkreten Angemessenheit der (gegenwärtigen) Wohnung auszugehen“.

Mehr hier: https://t1p.de/5gvyj
und https://t1p.de/xtglp


7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
----------------------------------------------------------------------------
Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.org   melden

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

-  06./07. März 2023     als Online-Seminar
-  29./30. März 2023     als Online-Seminar
-  03./04. April 2023      als Online-Seminar
-  08./09. Mai 2023        als Online-Seminar
-  05./06. Juni 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II /Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
-----------------------------------------------
In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar
-   27./28. März 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
----------------------------------------------------------------------------------------------------
In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.  

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

-   15./16. Mai 2023        als Online-Seminar
-   13./14. Juni 2023       als Online-Seminar
-   07./08. Aug. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
-----------------------------------------------
In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  20. März 2023      als Online-Seminar
-  30. Mai   2023      als Online-Seminar
-  12. Juni  2023      als Online-Seminar
-  28. Juni  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
---------------------------------------------------
Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  13. März 2023      als Online-Seminar
-  17. Mai 2023        als Online-Seminar
-  03. Juni 2023       als Online-Seminar
-  30. Juli 2023        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
----------------------------------------------
In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai         2023      als Online-Seminar
-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar


Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  26. Jan.  2023       als Online-Seminar
-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 20. Dez. 2022   als Online-Seminar (1 Platz)
-   22. Feb. 2023       als Online-Seminar
-   21. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Feb.   2023      als Online-Seminar
-  05. Mai    2023      als Online-Seminar
-  08. Sept.  2023      als Online-Seminar
-  01. Dez.   2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21. Juni   2023      als Online-Seminar
-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9   

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
--------------------------------------------------------------

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 21. Januar 2023 als Online-Seminar
- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge


20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
---------------------------------------------

Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

- 30. Januar 2023
- 31. Januar 2023

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.


Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/ujoup

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

Zurück