Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 46/2018 vom 15.12.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1.  Alles auf einen Blick: Neue Regelleistungen und andere Leistungssätze im Sozialrecht im Jahr 2019
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Zur übersichtlichen Information gibt der Verein Tacheles immer ein Infoblatt „Alles auf einen Blick“ heraus. Dort stehen die aktuellen Leistungssätze im Sozialrecht, so die Regelbedarfe im SGB II/SGB XII; die Mehrbedarfe, Kindergeld, UVG und die Werte für die Unterkunftskosten drin. Das Dokument veröffentliche ich als rtf – Datei, so kann jede/r für seine Stadt Änderungen darin vornehmen.
Zum Download geht es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2447/
Hier noch eine Zusammenstellung der Regelbedarfe und Aufteilung der Regelbedarfe im Jahr 2019 durch die KOS: http://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf
Hier noch den Hinweis auf neue Werte bei der „Düsseldorfer Tabelle“ ab 2019: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

2.      Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2019 auf wahnsinnige 9,19 EUR
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Dem Beschluss der Mindestlohnkommission zufolge wird der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zum 01.01.2019 auf  9,19 EUR steigen und ein Jahr später, ab dem 01.01.2020, noch einmal auf 9,35 EUR pro Stunde.
Die Kommission hat sich bei ihrem Vorschlag, der noch vom Bundeskabinett durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden muss, am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, der wiederum die aktuelle Tariflohnentwicklung wiedergibt.

Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2018 --> https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2018.pdf?__blob=publicationFile&v=11
In den westeuropäischen Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne mit Ausnahme von Großbritannien und Deutschland mehr als 9,40 Euro, den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 11,55 Euro.
https://www.boeckler.de/112132_112990.htm#
Vor dem Hintergrund „dass es uns gut geht“, also der Wirtschaft, ist diese Erhöhung des Mindestlohn um 34 Cent eine Frechheit,    
 Die Mieten steigen immer mehr, der Strom wird teurer und auch der Preis für das Bus- oder Bahnticket erhöht sich wieder. Das ist die Realität von Millionen von Menschen in diesem Land. Viele wissen nicht mehr wie die Lebenshaltungskosten mit diesen Hungerlöhnen gezahlt werden können. 
In 15 Jahren HartzIV wurde erreicht, dass 80 Prozent der Bevölkerung weniger verdient als damals. Die oberen 20 Prozent mehr verdienen als damals. Die Reichtumssteigerung der BRD also nur den oberen 20 Prozent zu Gute kam.

3.  Armutsbericht DPWV: wer sind die Armen /// Arbeitslosenreport NRW Ausgabe 04/2018
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Der DPW Bundesverband hat seinen Armutsbericht vorgelegt und erschreckende Zahlen zur verfestigten gesellschaftlichen Spaltung und Verarmung immer größerer Teile der Bevölkerung dargelegt. Der Bericht seziert, wer sind die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben. Nur ein Fünftel der Armen ist arbeitslos.
Zur DPWV Pressemitteilung und dem Armutsbericht: https://www.der-paritaetische.de/presse/armutsbericht-2018-paritaetischer-korrigiert-falsche-bilder-der-armut-und-fordert-neue-armutspolitik/
Dann gibt es die 4. Ausgabe des Arbeitslosenreports NRW.  Der Arbeitslosenreport NRW berichtet quartalsweise von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus stehen die Themen Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Armut und prekäre Beschäftigung. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunkt, mittels konstant fortgeschriebener Kennzahlen werden zudem mittelfristige Entwicklungen sichtbar gemacht.
Das Material und weitere Infos: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/initiativen/arbeitslosenreport-nrw/

Daran angeknüpft einer Kurzanalyse von Prof. Dr. Stefan Sell: Weiter auf dem Weg der Polarisierung: Von dauerhafter Armut und verfestigtem Reichtum.
Mit Blick auf die Einkommen kann für Deutschland von einer doppelten Polarisierung gesprochen werde: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern.
Weiter: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/11/06/weiter-auf-dem-weg-der-polarisierung-von-dauerhafter-armut-undverfestigtem-reichtum/

4.      Sozialrecht Justament /  Ausgabe Dezember 2018
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Die Dezember Ausgabe 2018 enthält kurze Nachträge zum bayerischen Familiengeld und zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für Kinder ab 12 Jahre, wenn beim alleinerziehenden Elternteil  kein Einkommen von 600 Euro vorliegt. Der neu aufgelegte Leitfaden für Arbeitslose wird besprochen.
Der Hauptbeitrag der Ausgabe widmet sich der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" nach der kranke Menschen, die vom Krankengeld ausgesteuert sind, Arbeitslosengeld trotz fehlender Verfügbarkeit erhalten können. Hier herrscht oft Unklarheit und großer Beratungsbedarf.
Die SJ gibt es hier zum Download: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/12_2018_sozialrecht-justament.pdf

5.  Fortgang des Falles der Obdachlosmachung durch das Jobcenter Wuppertal Menschen 
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Ich hatte im letzten Newsletter darüber berichtet wie und das das Wuppertaler Jobcenter regelmäßig Menschen obdachlos macht und diesen Fall rausgepickt, weil er
BEISPIELHAFT dafür steht, wie das JC Wuppertal durch rechtswidrige Praxis Menschen obdachlos macht und in Verschuldung schickt.
  
Stand der Dinge ist: Das Jobcenter hat nicht abgeholfen, in der Folge liegt der Fall mit Eilklage beim Sozialgericht, weil das Jobcenter trotz Fristsetzung und anwaltlicher Vertretung  nicht bereit war, den Fall zu korrigieren. Die Anwendung des § 31 SGB I  ist beim Jobcenter Wuppertal mit der Wandlung zur Optionskommune  abhandengekommen. Hier zählt wohl nur noch „Wuppertaler Landrecht“.   
 
Das Jobcenter Wuppertal will den Betroffenen  zu Weihnachten vor drohender Obdachlosigkeit lieber in Angst und Schrecken versetzen als rechtskonform zu handeln.
Das ist wirklich armselig.

Hier ist der Fortgang des Falles dokumentiert:  https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1055922567901558

6.      SG Schleswig – Keine Absenkung der Kosten der Unterkunft im SGB II, wenn diese vorher im AsylbLG angemessen waren
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-Das Sozialgericht Schleswig hat mit Urteil vom 11.07.2018 – S 9 AS 36/17 – entscheiden, dass der SGB II Leistungsträger die Kosten der Unterkunft für eine Familie, die aufgrund einer Zuweisung einer Gemeinde in einer relativ teuren Wohnung wohnt diese nicht einfach auf das „angemessene“ Maß absenken darf.
Die Entscheidung dürfte auch auf Zuweisungen in Obdachlosenunterkünfte und andere Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen anwendbar sein.
Näheres dazu bei Ra Felsmann: https://www.anwalt-kiel.com/allgemein/sg-schleswig-keine-absenkung-der-kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-wenn-diese-vorher-im-asylblg-angemessen-waren/


7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zur Fortführung unserer Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de  melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden. 

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     23./24. Jan. 2019       in Hamburg      
-     28./29. Jan. 2019       in Dresden    
-     31. Jan./1. Feb.2019  in Wuppertal       
-     04./05. Feb. 2019      in Frankfurt                   
-     11./12. Feb. 2019      in Stuttgart
-     18./19. Feb. 2019      in Hannover 
-     20./21. Feb. 2019      in Bremen
-     04./05. März 2019     in Berlin
-     27./28. März 2019     in Saarbrücken
-     17./18. April 2019     in Erfurt                   
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          am   11./12. März  in Frankfurt

Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   
-          18. Jan.       in Wuppertal
-          22. März       in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März  2019         in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    21./22. Jan.   in Berlin   
-    27./28. Feb.    in Wuppertal     
-    20./21. März 
  in Hamburg   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        am 04. April     in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- 29. Mai         in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. - 24. Mai          in Wuppertal (Achtung: geänderter Termin)
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          am 04./05.03.  in Berlin
-          am 08./09.04. in Wuppertal
-          am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
-          am 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-          am 06.03. in Berlin
-          am 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

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