Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 43/2022 vom 06.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Bürger(hartz)geld-Gesetz I: Blockade des Gesetzes durch die Union
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Die Union droht zwei Monate vor der geplanten Einführung des Bürger(hartz)geldes am 1. Januar mit einer Blockade im Bundesrat. So bekommen die gesamten Desinformations- und Hetzkampagnen von  Unionspolitiker*innen, Arbeitgeber*innen und deren Medien auf Trump  – Niveau nun ihren Sinn. Damit wird die Blockade vorbereitet und propagandistisch untermauert. Ziel ist es natürlich, eigene Positionen maximal durchzudrücken oder sogar die Ampel ein paar Monate zappeln zu lassen, um dann eine bessere Verhandlungsposition zu haben. Am Bürgergeldgesetz hängen auch die neuen Regelleistungen, blockiert die Union das Gesetz gibt es diese nicht. Das wäre dramatisch für die Betroffenen.

Johannes Steffen hat diese gezielte Desinformationskampagne in einem Interview herausgearbeitet, das gibt es hier zum Nachlesen: https://t1p.de/w4el3 Auf der Tacheleswebseite haben wir auch die Desinformationen deutlich widerlegt:   https://t1p.de/7qpq5

Was möchte denn eigentlich die Union?
Eine der schärfsten gewünschten Änderungen ist:  

Es soll ein neuer “§ 8a Mitwirkungsbereitschaft” eingefügt werden, der einen vollständigen Entzug der Leistungen nach dem SGB II ermöglichen soll. Abs. 2 des Entwurfs: “Wer durch ausdrückliche Erklärung oder durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, nachhaltig nicht bereit zu sein, den Verpflichtungen zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit nachzukommen (…) hat keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetzbuch;” Quelle: https://t1p.de/mq27s
Damit möchte die Union ein neues verschärftes Sanktionsrecht einführen, entgegen dem Urteil des BVerfG soll hier wieder die 100 % Sanktionen bis zur Obdachlosigkeit, Existenzvernichtung und bis zur kompletten Unterwerfung eingeführt werden. Getreu dem Motto: wer nicht arbeitet, soll auch nichts zu essen bekommen.


Fazit: kommt das Bürgergeldgesetz nicht und damit auch nicht die Regelleistungen für 2023, haben wir spätestens dann verfassungswidrige Regelleistungen. Bei einer derartigen Blockade durch die Union, könnten dann höhere Regelleistungen gerichtlich erstritten werden. Es ist davon auszugehen, dass für diesen Fall des parteipolitischen Gezänks das ein oder andere Sozialgericht die Messer wetzen wird.

Klagen gegen diese offen verfassungswidrigen Regelleistungen, dürften bei einer (voraussichtlichen) Inflationsrate von 10,4 % im Oktober 2022 ohne Probleme begründbar sein (Quelle Destatis: https://t1p.de/t4d6p). Das Bundesamt hat eine wertvolles Begründungsinstrument für solche Klagen entwickelt, nämlich einen persönlichen Inflationsrechner, mit dem diese sich auf einfach und konkret begründen ließen: https://service.destatis.de/inflationsrechner/



2. Bürger(hartz)geld-Gesetz II: Anhörung und BT-Entscheidung
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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873).

Die Sitzung beginnt am Montag, 7. November 2022, um 12.45 Uhr und dauert voraussichtlich zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen. Sachverständigenliste und auch die schon vorliegenden Stellungnahmen finden sich hier.

Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.

Schon in der letzten Woche war das Vorhaben Thema im Bundesrat. Die dortige Ausschuss-Empfehlung (BR-Drucksache 456/1/22) enthält viele Änderungen/Ergänzungen, die noch der kritischen Betrachtung bedürfen.
Für Tacheles wird der Kollege Frank Jäger auftreten. Dabei geht es nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um die Anträge der LINKEN (und der NoAfD).

Die Anhörung findet von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/hfxz1

Materialien  auf dem Bundestagsserver: https://t1p.de/ixkk5 Einschließlich der Stellungnahmen

 

3. Zur „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber in Höhe von 3000 €
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Im Rahmen des 3. Entlastungspakets wurde eine freiwillige „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber eingeführt, diese ist für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in kann in Höhe von bis zu 3000 € pro Arbeitsnehmer gezahlt werden (§3 Nr. 11b EstG). Im SGB II ist diese Prämie anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach SGB XII bekommen, dort ist diese voll anzurechnen.

Weitere Infos: https://t1p.de/hnbpc


4. Tafeln verzeichnen Anstieg um 50 Prozent: Rund zwei Millionen Bedürftige
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Das sind die aktuelles Meldungen: Die Tafeln in Deutschland haben noch nie so vielen bedürftigen Menschen geholfen wie zurzeit. „Seit Jahresbeginn verzeichnen wir einen Anstieg der Kundinnen und Kunden von 50 Prozent“, sagte der Vorsitzende des Dachverbands Tafel Deutschland, Jochen Brühl, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ am Samstag. Insgesamt kämen etwa zwei Millionen Menschen (Quelle: https://t1p.de/us78h)

Diese Meldung ist ein Alarmruf, dass die Regelleistungen im SGB II/SGB XII/AsylbLG zu gering sind. Denn weil sie zu gering sind und nicht auf die Inflation angepasst wurden, müssen die Menschen zu den Tafeln.
Tafeln sind eine Ergänzung zu staatlichen Leistungen, es darf auf diese nicht statt staatlichen Leistungen verwiesen werden. Das dies materiell nicht möglich, belegen auch die Aufnahmestopps der Tafeln.
Der Kern ist: die Regelleistungen müssen dringend erhöht werden. Wie der Paritätische schon vor längerem ermittelt hat, sollten diese auf 678 Euro erhöht werden. Durch die Inflation sollten diese sogar eher noch höher sein. Zudem müssen Stromkosten aus den Regelleistungen raus und in die Unterkunftskosten rein genommen werden. Das sind die Eckpunkte derzeit.


5. Aktuelle Weisungen zum Wohngeld
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Zum 1.1.2023 kommt die große Wohngeldreform, hier werden sich die Wohngeldbeträge deutlich erhöhen, in der Folge auch die Mietobergrenzen im SGB II/SGB XII, insofern sie sich am Wohngeld orientieren. Für NRW gibt es schon die dahingehende Weisung vom Ministerium: https://t1p.de/1mbzx Und es gibt die Vollzugshinweise des BMWSB zum Heizkostenzuschussgesetz für WoGG-Empfänger: https://t1p.de/l3l2n

 

6. Kurzposition zum 49 € - Ticket
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Natürlich ist das 49 € - Ticket der Weg in die richtige Richtung. Es fehlen aber noch ein paar Schritte um diesen Weg geeignet auszugestalten. Denn 49 € kann sich kein SGB II-, SGB XII- und AsylbLG- beziehender Mensch leisten. Es sind lange noch nicht mal so viel Fahrtkosten im Regelsatz enthalten. Richtig wäre ein 20 € Ticket für arme Menschen. Laut Statistischem Bundesamt sind das rund 13 Millionen Personen, darin enthalten sind auch die Sozialleistungsbeziehenden. Das wäre gerecht verteilt. Niedrige und bezahlbare Kosten für die Armen, höhere Kosten für die reicheren Menschen.
Der zweite Kritikpunkt ist: Es sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Infrastruktur. Ständig fallen Busse, Züge und sogar Schwebebahnen aus, die Technik funktioniert nicht oder es fehlt an Personal. Jeder Winter und jeder Sommer kommt immer völlig unerwartet für die DB und die Technik streikt. Hier muss dringend ganz viel getan werden, denn da nützt auch kein 49 € Ticket, wenn nichts fährt.



7. BSG: Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
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Das BSG hat am 27. Okt. darüber entschieden, ob es zulässig ist Vertrauensperson bzw. einen Beistand  bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen mitzubringen.
Das hat das BSG jetzt endlich bejaht (BSG 27.10.2022- B 9 SB 1/20 R).
Eine richtige und erfreuliche Position; mehr dazu: https://t1p.de/56oc6


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

-  06./07. März 2023     als Online-Seminar
-  29./30. März 2023     als Online-Seminar
-  03./04. April 2023     als Online-Seminar
-  08./09. Mai 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II /Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar (1 Platz)
-  23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar
-   27./28. März 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.  

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

-   15./16. März 2023      als Online-Seminar
-   15./16. Mai 2023        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  20. März 2023      als Online-Seminar
-  30. Mai   2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  13. März 2023      als Online-Seminar
-  17. Mai 2023        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai         2023      als Online-Seminar
-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar


Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  21. Dez. 2022        als Online-Seminar
-  26. Jan.  2023       als Online-Seminar
-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   22. Feb. 2023   als Online-Seminar
-   21. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Nov.   2022      als Online-Seminar (2 Plätze)
-  16. März  2023      als Online-Seminar
-  05. Mai    2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

 

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9   

 

 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 21. Januar 2023 als Online-Seminar

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge


19. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt meine Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

- 30. Januar 2023 und

- 31. Januar 2023.

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.


Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/ujoup

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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