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Thomé Newsletter 42/2019 vom 17.11.2019

Thomé Newsletter 42/2019 vom  17.11.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:


1. Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den SGB II – Sanktionen


Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass BA Chef Scheele nun öffentlich kundgetan hat, dass nun auch keine schärferen Sanktionen gegen U-25’er verhängt werden sollen. Die Menschenwürde soll damit dann also nicht mehr altersabhängig sein. Derzeit gibt es aber keine bekannte  Weisung dazu, nur die Verfügung des allgemeinen Sanktionsstopps und die Stellungnahmen des Herrn Scheele, so zB hier: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsagentur-fordert-hilfen-fuer-kinder-jobcenter-setzen-hartz-sanktionen-auch-gegen-juengere-aus/25227194.html  Dann gibt es eine hervorragende Analyse zu Sanktionen von Isabel Erdem in der Jungen Welt: www.jungewelt.de/artikel/366864.sozialstaat-die-w%C3%BCrde-des-menschen-ist-antastbar.html und einen sehr guten Kommentar von Joachim Rock DPWV mit der Richtung das „Strafregime beenden“ den gibt es hier: www.jungewelt.de/artikel/366847.strafregime-beenden.html
Dann möchte ich noch auf die Kolumne des Herrn Heribert Prantl, der das Urteil für  „Sozial schwach“ hält und dann am Ende folgendermaßen zusammenfasst: „Die Armen in Deutschland werden gern als „sozial schwach“ bezeichnet. Das ist eine Beleidigung. Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun.“
Diese gibt es hier zu lesen: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-urteil-prantl-meinung-1.4673395
Dann möchte ich noch auf den neuen Tacheles YouTube Infokanal verweisen, in dem wir auch das Urteil mit einem ersten Beitrag bewerten und wo es alsbald einen zweiten Teil geben wird. Hier der Link: https://www.youtube.com/channel/UCmtFSpKfF1ZyrbciG_FZMqA


2.       Veranstaltung: Nach dem Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen-Was traut sich Hamburg gegen Hartz IV?! am 2. Dezember in Hamburg
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Ich möchte für den 2. Dez. auf eine größere Veranstaltung in Hamburg von der AG Soziales der Sozialpolitischen Opposition Hamburg, Hamburger Netzwerk SGB II Menschen und anderen hinweisen.
Ich werde dabei im 1. Teil das Urteil des BVerfG  zu den Sanktionen im SGB II und die politischen Reaktionen darauf vorstellen und aus meiner Sicht bewerten.
Im zweiten Teil geht es um die Forderungen der Kampagne „Hamburg traut sich was!“, wie diese gesehen werden und umsetzbar sind. Die Veranstaltung bietet allen sozialpolitisch Interessierten, Initiativen, Erwerbslosengruppen, Verbänden, Parteien eine Gelegenheit zur Diskussion über die Perspektiven, welche Schritte zur Überwindung von Hartz IV schon heute unternommen werden können und welche Bedeutung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dabei hat.
Die Kampagne „Hamburg traut sich was!“ versucht, die rot-grüne Regierung in Hamburg dazu zu bewegen, deutliche Verbesserungen für Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, auf kommunaler Ebene einzuführen.
Montag, den 2. Dezember, von 19 bis 21 Uhr im centro sociale, Sternstraße 2, Hamburg

Web: https://centrosociale.de/2019-12-02/veranstaltung-nach-dem-urteil-aus-karlsruhe-zu-den-sanktionen-was-traut-sich-hamburg-gege

3.    Schulcomputer
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Ich möchte das Thema nochmal deutlich aufgreifen: In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind lediglich Cent-Beträge für Schule und Bildung enthalten, das Schulbedarfspaket wurde auf 150 € angehoben (auch nicht freiwillig, sondern  auf Grund des Drucks des BVerfG in seinem Urteil von 2014). BA – Chef Herr Scheele positioniert sich deutlich gegen höhere Kinderregelleistungen "Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden" so BA Chef Scheele im Tagesspiegel vom 14.11.2019. Die Leistungen, die im Schulbedarfspaket enthalten sind, sind begrenzt auf: Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (BT-Drs. 17/3404, S. 105). Auf alle Gegenstände die darin nicht enthalten sind besteht daher ein zusätzlicher Anspruch, das sind Schulbücher, Arbeitshefte und Zuzahlungen zu Schulbüchern (BSG v. 08.05.2019-B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), aber auch Computerbedarfe.
Daher möchte ich auf eine Reihe dahingehender Entscheidungen verweisen, zuletzt das SG Kiel welches ein Notebook für 379 € für den Schulbesuch in der 9. Klasse (SG Kiel S 38 AS 348/18 vom 25. Oktober 2019) als angemessen ansieht, und jetzt auch das SG Mainz, welches einen gebrauchten PC bis zu 150 € bei Besuch der Berufsfachschule I für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung als nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu erbringenden Bedarf ansieht (SG Mainz, Beschluss v. 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER). Hier das Urteil von Kiel: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Kiel_S_38_AS_34818_-_25.10.2019_zu_Notebook.pdf
Hier würde ich dazu auffordern wollen, grade nach der unverschämten Stellungnahme von Herrn Scheele, diese Bedarfe zu beantragen. Denn der Zugang zum Internet in Form eines Computers ist von zentraler Bedeutung für die schulische und gesellschaftliche Teilhabe und Lebensführung in diesem Land.



4.     Gemeinsame Position: Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen
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Caritas und Diakonie und ihre Fachverbände der Straffälligenhilfe setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten für Inhaftierte ein: Zu häufig stehen die Betroffenen bei Entlassung buchstäblich auf der Straße, weil ihre Miete selbst bei kurzer Haftzeit nicht übernommen wurde. Oft wird geltendes Recht nur ungenügend umgesetzt.
Das Papier soll dabei helfen, indem es die Rechtslage darstellt, problematische Punkte aus der Praxis benennt und Lösungsansätze benennt. Zum Beispiel zeigte sich, dass ein Teil des Problems ist, dass nicht selten Anträge auf Übernahme der Wohnkosten gar nicht gestellt werden. Hier sehen wir die JVA in der Pflicht, bei Neuzugängen darauf zu achten, dass die Frage, was passiert mit der Wohnung während der Haft und kann der Betroffene nach der Haft in die Wohnung zurück, geklärt ist. Dies muss vor Ort mit den Beteiligten Akteuren besprochen werden. Ein weiteres Problem war, dass manche Sozialämter die Bewilligungsmöglichkeiten fast schon systematisch nicht ausschöpfen. Hier müsste man das Gespräch mit den betreffenden Sozialämtern gesucht werden.

Mehr hierzu hier in der aktuellen PM des DCV zur gemeinsamen Stellungnahme unter: https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/10-17-2019-inhaftierung-darf-nicht-zum-verlust-der-wohnung-fuehren, hier die Stellungnahme: https://tinyurl.com/szjy4uz

5. LSG Berlin Brandenburg B und Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu dauerhaften "Überbrückungsleistungen" für UnionsbürgerInnen ohne Aufenthaltsrecht
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Das Rundschreiben von SenIAS Berlin zu Sozialleistungen für UnionsbürgerInnen mit Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche, nur wegen der Kinder oder ohne Aufenthaltsrecht
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2017_04-613035.php#p2019-11-12_1_16_1
wurde unter Punkt 7a abgeändert
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/aktuelles/
und setzt nunmehr die Rspr. des 15. Senats des LSG BB
https://www.asyl.net/rsdb/m27658/ 
zum Anspruch auf dauerhafte - gekürzte - "Überbrückungsleistungen" für vom SGB II ausgeschlossene UnionsbürgerInnen um: 
7.a Überbrückungsleistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII) und besondere Härte (§ 23 Abs. 3 Satz 6, 1. und 2. Halbsatz SGB XII)
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern – auch ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht – sind so lange Überbrückungsleistungen gem. § 23 Abs. 3 Satz 6, 2. Halbsatz SGB XII zu gewähren, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 – L 15 SO 181/18 ).
Ihnen sind – diesem Urteil folgend – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wenigstens in dem in § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB XII benannten Umfang über einen Monat hinaus zu gewähren. (...)

Mehr zum LSG Urteil: https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Sozialleistungen/UEberbrueckungsleistungen.pdf

Dazu passend die  Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Ausschluss von Unionsbürger*innen:  https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf  Stand: Okt. 19

6.    Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Aufhebungsvertrag
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Das BAG hat in einem Urteil vom 7. Feb. 20219 entschieden, dass ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns bzw. unter einer psychischen Drucksituation zustande gekommen ist.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0006/19
Siehe dazu auch:
https://www.hensche.de/fairnessgebot-bei-verhandlungen-ueber-aufhebungsvertraege-bag-6azr75-18-11.02.2019-12.19.html
Dazu auch Rechtsinformationsdienst der Caritas: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BAG_Aufhebungsvertrag.pdf
Dies Urteil das BAG ist insofern wichtig, weil viele prekär Beschäftige Menschen immer wieder Aufhebungsverträge unterschreiben und sie deswegen im SGB II und SGB  III Sanktionen und Sperrzeiten erhalten oder sogar Kostenersatzforderungen wegen vorsätzlich herbeigeführter Hilfebedürftigkeit nach § 34 SGB II und hier ein Ansatzpunkt besteht durch Anfechtung des Vertrages diese Nachteile nicht mehr zu erleiden.



7.    Zur Eilentscheidung des BVerfG zum Persönlichen Budget
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Dann möchte ich noch auf eine Rechtsinfo der Caritas hinweisen, in der es um eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz in einem sozialhilferechtlichen Eilverfahren geht.
Hier gehts um zur Rechtsinfo: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BVerfG_zum_Persoenl.Budget.pdf
und hier zum Beschluss des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/03/rk20190314_1bvr016919.html


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
                    
-     18./19. Dez.  2019         in Erfurt ( 1 Platz noch frei)
-     13./14. Jan.   2020         in Wuppertal       
 -     20./21. Jan    2020       in Berlin                          
-     22./23. Jan.     2020       in Hamburg        
-     27./28. Jan.     2020       in München   
-    10./11. Feb.     2020        in Stuttgart                                            
-     17./18. Feb.    2020        in Dresden      
-     24./25. Feb.    2020       in Zwickau 
-     26./27. Feb.    2020        in Frankfurt 
-     16./17. März    2020      in Saarbrücken 
-     18./19. März     2020     in Leipzig                                

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-    29./30. Jan. 2020       in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai 2020        in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020      in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Jan.      in Wuppertal        
-  20. März    in Leipzig       

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 07. Feb. 2020      in  Wuppertal       
- 19. Feb. 2020     in Erfurt                      
- 01. April 2020     in Stuttgart     

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   22. Nov. 2020  in Wuppertal       
-   20. Feb. 2020             in Erfurt    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    06. Dez.              in Wuppertal   
-    10. März             in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal  
   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.


Die Fortbildungen finden statt:

- am 03./04.02.2020 in Berlin
-  am 09./10.03.2020 in Wuppertal
- am 11./12.03.2020 in Stuttgart
- am 06./07.05.2020 In Hamburg
- am 22./23.06.2020 in München


Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- am 05.02.2020 in Berlin
- am 30.03.2020 in Wuppertal
 
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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