Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 41/2022 vom 23.10.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!
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Nationale Armutskonferenz: Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!
Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.
Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.
Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).
Forderungen:
Der Staat muss der Verantwortung aus dem Grundgesetz nachkommen. Die Verschiebung auf andere gesellschaftliche Akteure ist zu unterlassen.
Lebensmittelausgaben und Tafeln sind keine Instrumente der Armutsbekämpfung. Die Tafeln sind keine Sozialleistungsträger, sondern dienen der Verhinderung von Lebensmittelverschwendung. Deshalb sollten finanzielle Unterstützungen aus den Bundes- und Landeshaushalten der Umwelt-/Klima-/oder Agrarministerien geleistet werden.
Für die Ermittlung eines angemessenen und realistischen Regelsatzes ist die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bedarfe zu verändern.
Ebenfalls ist über eine Gesetzesänderung, die gegebenenfalls notwendige unterjährige Anpassung der Regelsätze an die Inflation sicherzustellen.
Um die Härten durch die Strom- und Lebensmittelpreise abzufangen, hat eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes in Höhe der Preissteigerung zu erfolgen.
Direkt zum nak-Papier: https://t1p.de/5lpj9
Kommentar zum nak-Papier: Die Position ist absolut zutreffend, die Lage der Menschen, die auf SGB II/SGB XII und erst recht AsylbLG-Leistungen angewiesen sind, ist dramatisch. Massivste steigende Preise bei den Lebenshaltungskosten, in der Energie, kein Wohnraum und Verdrängung und Spekulation mit Wohnraum und eine Bundesregierung die davon schwafelt Hartz IV und Armut überwinden zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall, die Armut und das Elend verfestigen sich weiter, Millionen von Menschen werden systematisch unterfinanziert und verlieren dauerhaft jede Hoffnung, von dieser Gesellschaft solidarisch aufgefangen zu werden.
Hier muss viel passieren. Die Regelleistungen müssen angehoben, die Energie aus den Regelleistungen rausgenommen, die legalen Kürzungen des Existenzminimums mit den Kürzungen bei Miete und Heizungen, die Aufrechnungen von Darlehen und Ersatz- und Erstattungsansprüchen muss ausgesetzt werden!
Am vergangenen Samstag waren rd. 25.000 Menschen für einen solidarischen Herbst auf fünf bundesweiten Demos auf der Straße, das war gut, nur haben da eigentlich zwei Nullen bei den Teilnehmenden gefehlt.
Um es klar zu sagen: durch nichts tun verändert sich nichts. Nur wenn wir zeigen, dass wir die Schnauze voll haben, dann wird sich was ändern. Dann wären auch noch weitere Änderungen im Pokern rund um das Bürgerhartz-Gesetz möglich. Aber dafür müsste mehr Protest sichtbar sein.
Daher: Also lasst uns auf die Straße gehen! Macht Aktionen, werdet laut. Es liegt an uns allen, wenn wir wollen, dass sich etwas ändert.
Allerdings: Ein No-Go ist es, mit Rechten auf die Straße zu gehen. Denen liegt nicht am Wohl der Menschen, diese versuchen lediglich ihre Ziele zu verfolgen und wollen Sozialproteste dafür nutzen.
2. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit - Daten und Erläuterungen vor dem Hintergrund des geplanten Bürgergeld-Gesetzes
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Johannes Steffen vom Portal Sozialpolitik: Mitte September passierte der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes das Bundeskabinett und wurde unmittelbar danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. [1] Die seitherige Kritik am Entwurf lässt sich vereinfachend in zwei Lager aufteilen: Den Betroffenen-Organisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie auch Gewerkschaften geht v.a. die Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2023 (laut SGB XII Regelbedarfsstufen) nicht weit genug; gefordert wird eine deutlich stärkere Anhebung. – Ein anderes, recht bunt und argumentativ »turbulent« bestücktes Lager, sieht das genau anders und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien; es fehle die »harte Hand« des fördernden Sozialstaats (Stichwort: Sanktionen). Seine Zuspitzung findet die Argumentation dieses Lagers häufig in der seither wieder verstärkt vorgetragenen Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Vor allem in den »Sozialen Medien« kursieren diverse Beispiele, die dies belegen oder nahelegen sollen. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.
Mehr und konkret: https://t1p.de/ih27n
3. Ra Schaller: Überarbeitetes Skript SGB II und Ausbildungsförderung
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Leitfadenmitautor und Rechtsanwalt Joachim Schaller hat ein aktualisiertes Skript zum Thema Ausbildungsförderung und SGB II mit Stand 17.11.2022. Eingearbeitet sind insbesondere die Änderungen durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz und aktuelle Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, das Skript gibt es hier: https://t1p.de/gk0b
4. Neues Sozialrecht Justament 11/2022 mit Schwerpunkt: Mitwirkungspflichten im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt befasst sich in seiner aktuellen Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen des SGB II. Die im Juli 2022 veröffentlichten Weisungen stehen teilweise in einem deutlichen Kontrast zur Verwaltungspraxis der Jobcenter. Daher sind die Weisungen äußerst nützlich für die Sozialberatung.
Die SJ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/dlcpb
5. Wohnkostenlücke: Bundesregierung antwortet zur Wohnkostenlücke bei den Unterkunfts- und Heizkosten 2021
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Die "Wohnkostenlücke" bei der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 20/3018) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT Drs. 20/2691). Danach belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2021 insgesamt auf rund 437 Millionen Euro.
Im Jahresdurchschnitt 2021 überstiegen die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten den Angaben zufolge in rund 399.000 Bedarfsgemeinschaften, wie es in der Antwort weiter heißt. Bezogen auf diese Bedarfsgemeinschaften betrug die durchschnittliche Differenz danach 91 Euro.
Mehr dazu unter: https://t1p.de/te51q Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/2sfke
6. Tacheles Fortbildung: Betriebs- und Energiekosten – Sozialrechtliche Ansprüche im SGB II und SGB XII jetzt am 03. Februar 2023 als Online-Seminar
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Wegen des hohen Bedarfes bieten wir zu diesem Thema gibt es eine weitere Fortbildungen an. Angesichts steigender Kosten für Energie und generell steigender Lebenshaltungskosten bangen Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende vor der nächsten Abrechnung der Hausverwaltung oder von Energielieferanten.
Das Fortbildung zeigt auf, welche Ansprüche es im SGB II und SGB XII zur Übernahme von Betriebs- und Energiekosten gibt, wie auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, diese geltend machen können und wo die Feinheiten dabei liegen.
Die Fortbildung richtet sich an Berater*innen und Multiplikator*innen.
Fortbildungsleitung: Florian Schilz, Berater bei Tacheles
- 3. Februar 2023 Online von 10 – 15 Uhr, 100 € pro Person
Zur Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/3sjsb
7. Tacheles sucht Menschen, die Übersetzungen anfertigen können
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Wir sitzen in den Endphase einer sehr großen, bundesweiten Kampagne zu den Energiekosten und müssen Texte in verschiedenen Sprachen übersetzen. Dafür suchen wir Menschen die uns ca. jeweils fünf A4 Seiten in folgende Sprachen übersetzen können:
1. Englisch
2. Spanisch
3. Französisch
4. Türkisch
5. Arabisch
6. Ukrainisch
7. Polnisch
8. Russisch
9. Ungarisch
10. Vietnamesisch
Wer sich das vorstellen kann, diese Tätigkeit durchzuführen, möge sich bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.org melden.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
- 27./28. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 06./07. März 2023 als Online-Seminar
- 29./30. März 2023 als Online-Seminar
- 03./04. April 2023 als Online-Seminar
- 08./09. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II /Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 23./24. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.
Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese findet statt
- 15./16. März 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 20. März 2023 als Online-Seminar
- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 13. März 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 14. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 22. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 21. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. März 2023 als Online-Seminar
- 05. Mai 2023 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 21. Januar 2023 als Online-Seminar
- 04. Mai 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So, das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé