Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 41/2018 vom 12.11.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1. Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht / Klarstellung
----------------------------------------------------------------
In meinem letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass das BVerfG am 15. ggf. 16. Januar 2019 über das Sanktionsverfahren entscheiden will. Das ist nicht ganz richtig, konkret will das BVerfG an dem Termin eine mündliche Verhandlung durchführen. Das bedeutet, hier werden nochmal alle Beteiligten angehört, das BVerfG stellt dann an die Beteiligten konkrete Fragen und entscheidet später über den Vorlagebeschluss. Wann diese spätere Entscheidung ist, vermag ich nicht zu ermessen. Es ist aber zu erwarten, dass sie dann im nächsten Jahr erfolgt.
2. Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher
---------------------------------------------------------------------------------------
Wegen unbezahlter Rechnungen sind im Jahr 2017 fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, so der Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt.
Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW.
Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut 4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.
Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf
(Bemerkung: normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.)
Ich möchte hier noch mal an die Entscheidung des BVerfG (23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12) erinnern, in dem dieses klargestellt hat, der Gesetzgeber habe fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ (a.a.O. Rz 144) Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“
Das bedeutet, deutlich höhere Regelleistungen alleine wegen der Entwicklung der Energiepreise und eine Änderungen bei der Verpflichtung der Übernahme von Energieschulden!
(das wäre ja schon mal etwas für Parteien, die Hartz IV hinter sich bringen wollen).
Dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-mehr-haushalten-wegen-unbezahlter-rechnungen-strom-abgestellt-a-1237752.html
3. Weisung der BA zu Forderungseinzug
--------------------------------------------------------
Die BA hat neue Dienstanweisungen zum Forderungseinzug / Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen im Rechtskreis SGB II - VABest / herausgegeben. Nun einmal zum SGB II und zum SGB III.
Diese sind jetzt hier veröffentlicht:
VABest zum SGB II: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/VABest_SGB_II_18.09.2018.pdf
KEBest zum SGB III: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/KEBest_30.07.2018.pdf
4. DIMR: Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
------------------------------------------------------------------------------
Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, leben häufig über lange Zeiträume in Gemeinschaftsunterkünften. Da die Erwachsenen und Kinder hier viel Zeit auf wenig Raum verbringen, ist es umso wichtiger, dass ihre Rechte beachtet werden. Die Privat- und Intimsphäre der Bewohner_innen ist grund- und menschenrechtlich geschützt und von allen Personen zu achten, die in der Einrichtung tätig sind. Die vorliegende Publikation geht der Frage nach, ob die bestehenden Hausordnungen und Satzungen der Unterkünfte das Recht auf Privatsphäre ausreichend beachten oder ob sie diesbezüglich überarbeitet werden müssen. Die Autor_innen untersuchen dabei insbesondere, inwiefern auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Grundgesetz (GG) zu achten ist.
Hier geht es zum Download: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten/
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
----------------------------------------------------------------------------
Zum Ausbau der Sozialberatung von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft ehrenamtlich engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
6. NRW Ausführungsgesetz: NRW will Geflüchtete bis zu 24 Monate in ZUE festhalten
----------------------------------------------------------------------
Das Land NRW plant, Geflüchtete zu verpflichten, „bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder –anordnung in der für Ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate zu wohnen.“ Damit tritt das Land NRW in die Stufe 2 der Umsetzung des Asyl-Stufenplan NRW ein. Die Landesunterbringungseinrichtungen entwickeln sich zunehmend in ausreise- und abschiebungsorientierten, gegenüber der Zivilgesellschaft weitgehend abgeriegelten Unterbringungsorten.
Dazu mehr in einer Mail von Claudius Voigt vom 6.11.2018: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_6.11.2018.pdf
7. Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen
----------------------------------------------
Der Bundesverband Mobile Beratung e.V., die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) und das Kulturbüro Sachsen e.V. haben eine Broschüre mit "Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen" herausgegeben.
Die Broschüre (32 Seiten) mit Argumentationshilfen, Literaturhinweisen und Kontaktdaten der Mobilen Beratungsteams in den Bundesländern ist hier downloadbar:
www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2017/11/BMB_2017-Umgang-mit-rechtspopulistischen-Parteien.pdf
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2018/2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 15./16. Nov. in Leipzig (Anmeldung noch möglich)
- 20./21. Nov. in Hamburg (Anmeldung noch möglich)
- 26./27. Nov. in Wuppertal
- 28./29. Nov. in Berlin
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 04./05. Feb. 2019 in Frankfurt
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
-------------------------------------------------------------
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es ein 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
- Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg (noch 1 Platz frei)
- Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden (noch 03 Plätze frei)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
-----------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 10. Dez. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
-----------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 21./22. Jan. 2019 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 11. Dez. in Berlin
- 31. Jan. 2019 in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
- am 05. April 2019 in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
----------------------------------------------
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1. Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht / Klarstellung
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In meinem letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass das BVerfG am 15. ggf. 16. Januar 2019 über das Sanktionsverfahren entscheiden will. Das ist nicht ganz richtig, konkret will das BVerfG an dem Termin eine mündliche Verhandlung durchführen. Das bedeutet, hier werden nochmal alle Beteiligten angehört, das BVerfG stellt dann an die Beteiligten konkrete Fragen und entscheidet später über den Vorlagebeschluss. Wann diese spätere Entscheidung ist, vermag ich nicht zu ermessen. Es ist aber zu erwarten, dass sie dann im nächsten Jahr erfolgt.
2. Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher
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Wegen unbezahlter Rechnungen sind im Jahr 2017 fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, so der Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt.
Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW.
Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut 4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.
Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf
(Bemerkung: normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.)
Ich möchte hier noch mal an die Entscheidung des BVerfG (23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12) erinnern, in dem dieses klargestellt hat, der Gesetzgeber habe fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ (a.a.O. Rz 144) Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“
Das bedeutet, deutlich höhere Regelleistungen alleine wegen der Entwicklung der Energiepreise und eine Änderungen bei der Verpflichtung der Übernahme von Energieschulden!
(das wäre ja schon mal etwas für Parteien, die Hartz IV hinter sich bringen wollen).
Dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-mehr-haushalten-wegen-unbezahlter-rechnungen-strom-abgestellt-a-1237752.html
3. Weisung der BA zu Forderungseinzug
--------------------------------------------------------
Die BA hat neue Dienstanweisungen zum Forderungseinzug / Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen im Rechtskreis SGB II - VABest / herausgegeben. Nun einmal zum SGB II und zum SGB III.
Diese sind jetzt hier veröffentlicht:
VABest zum SGB II: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/VABest_SGB_II_18.09.2018.pdf
KEBest zum SGB III: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/KEBest_30.07.2018.pdf
4. DIMR: Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
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Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, leben häufig über lange Zeiträume in Gemeinschaftsunterkünften. Da die Erwachsenen und Kinder hier viel Zeit auf wenig Raum verbringen, ist es umso wichtiger, dass ihre Rechte beachtet werden. Die Privat- und Intimsphäre der Bewohner_innen ist grund- und menschenrechtlich geschützt und von allen Personen zu achten, die in der Einrichtung tätig sind. Die vorliegende Publikation geht der Frage nach, ob die bestehenden Hausordnungen und Satzungen der Unterkünfte das Recht auf Privatsphäre ausreichend beachten oder ob sie diesbezüglich überarbeitet werden müssen. Die Autor_innen untersuchen dabei insbesondere, inwiefern auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Grundgesetz (GG) zu achten ist.
Hier geht es zum Download: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten/
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zum Ausbau der Sozialberatung von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft ehrenamtlich engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
6. NRW Ausführungsgesetz: NRW will Geflüchtete bis zu 24 Monate in ZUE festhalten
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Das Land NRW plant, Geflüchtete zu verpflichten, „bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder –anordnung in der für Ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate zu wohnen.“ Damit tritt das Land NRW in die Stufe 2 der Umsetzung des Asyl-Stufenplan NRW ein. Die Landesunterbringungseinrichtungen entwickeln sich zunehmend in ausreise- und abschiebungsorientierten, gegenüber der Zivilgesellschaft weitgehend abgeriegelten Unterbringungsorten.
Dazu mehr in einer Mail von Claudius Voigt vom 6.11.2018: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_6.11.2018.pdf
7. Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen
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Der Bundesverband Mobile Beratung e.V., die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) und das Kulturbüro Sachsen e.V. haben eine Broschüre mit "Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen" herausgegeben.
Die Broschüre (32 Seiten) mit Argumentationshilfen, Literaturhinweisen und Kontaktdaten der Mobilen Beratungsteams in den Bundesländern ist hier downloadbar:
www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2017/11/BMB_2017-Umgang-mit-rechtspopulistischen-Parteien.pdf
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018/2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 15./16. Nov. in Leipzig (Anmeldung noch möglich)
- 20./21. Nov. in Hamburg (Anmeldung noch möglich)
- 26./27. Nov. in Wuppertal
- 28./29. Nov. in Berlin
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 04./05. Feb. 2019 in Frankfurt
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es ein 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
- Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg (noch 1 Platz frei)
- Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden (noch 03 Plätze frei)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 10. Dez. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 21./22. Jan. 2019 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 11. Dez. in Berlin
- 31. Jan. 2019 in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 05. April 2019 in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé