Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 39/2022 vom 10.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Kabinett beschließt 300 Euro Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der Obergrenze für Midijobs auf 2000 Euro
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Das Kabinett hat die Einmalzahlung für Rentner*innen und Anhebung der Obergrenze für Midijobs am 5. Okt. beschlossen, dahingehende nähere Infos auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/72544



2. Sozialrecht Justamente 9/2022
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Mit zwei Schwerpunkten:
Das neue Sanktionsrecht
Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht. In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor. Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Änderungen bei der Einkommensanrechnung
Ein zweiter Artikel stellt die geplanten Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen dar.
SJ 9/2022 zum Download: https://t1p.de/pu32f


3. LSG Niedersachsen-Bremen zum Recht auf Rollstuhl: Stärkung des Wahlrechts Behinderter bei Hilfsmitteln
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Ein querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zug Gerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.

Dem Wunsch- und Wahlrecht Behinderter ist im Rahmen der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren. Das entschied das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am 10.10.022 veröffentlichten Urteil (Urt. v. 13.9.2022, Az. L 16 KR 421/21).  Mehr dazu: https://t1p.de/nvn64



4. EuGH: Der Urlaubsanspruch kann nur ausnahmsweise verjähren
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Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof hat in drei Fäl­len aus Deutsch­land ent­schie­den, dass der Ur­laubs­an­spruch nicht ver­fällt, bzw. nicht ver­jährt. FAZIT: Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Mitteilung des Arbeitgebers, kommt es u.U. automatisch zu einer jahrelangen Kumulation von Urlaubsansprüchen und damit zu hohen Abgeltungsforderungen. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen greifen nicht (§ 13 BUrlG).      Mehr: https://t1p.de/ud2vx


5. Recherche des Redaktionsnetzwerk Correctiv zum Unterlaufen des Sanktionsmoratoriums
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Das Redaktionsnetzwerk Correctiv sucht nach Fällen, in denen systematisch trotz Sanktionsmoratorium „100 % Sanktionen“ durchgeführt werden: Konkret geht es bei der Recherche um vorläufige Leistungsversagungen nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II iVm § 331 SGB III und um 100 % Leistungsentziehungen nach § 66 SGB I. Es soll geprüft werden, ob diese Instrumente systematisch oder sogar auf Anweisung von oben eingesetzt werden.

Correctiv sucht von solchen „Sanktionen" Betroffene, oder Jobcentermitarbeiter*innen, Berater*innen oder Anwält*innen, die für ein Hintergrundgespräch offen sind. Hinweise können auch anonym bei Correctiv hochgeladen werden: https://correctiv-upload.org . Die Recherche betreibt Jean Peters, er ist unter mailto:jean.peters@correctiv.org zu erreichen.


6. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de      melden


7. Praktikumsplatz bei Tacheles  in Wuppertal ab 1/2023 frei

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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung (Schwerpunkt SGB II – Hartz IV und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.


Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.  

Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten. Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.


Wir bieten

-       Mitarbeit in einem tollen Team

-       Kollegiale Beratung und Hilfe

-       intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII

-       Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene Ideen und Projekte umzusetzen


Das solltest Du mitbringen

-       Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten

-       Empathie und soziale Kompetenz

-       Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten

-       Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen

-       Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil


Selbstverständlich tun wir alles dafür, dass sich bei uns niemand mit Corona ansteckt. Wir testen uns regelmäßig, haben Schutzmaßnahmen wie Raumluftfiltergeräte und Trennwände in Gebrauch, achten auf Abstand und darauf, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in unseren Räumen aufhalten.

Lust, mehr zu erfahren?  

Dann melde dich per E-Mail an  info@tacheles-sozialhilfe.de

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

-  30./31. Jan. 2023     als Online-Seminar
-  13./14. Feb. 2023     als Online-Seminar
-  27./28. Feb. 2023     als Online-Seminar
-  06./07. März 2023     als Online-Seminar
-  29./30. März 2023     als Online-Seminar
-  03./04. April 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   14./15. Dez. 2022          als Online-Seminar
-   23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar
-   27./28. März 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.  

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

-   06./07. Feb. 2023       als Online-Seminar
-   15./16. März 2023      als Online-Seminar
-   15./16. Mai 2023        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  25. Okt.  2022      als Online-Seminar (1 Platz)
-  15. Feb.  2023      als Online-Seminar
-  20. März 2023      als Online-Seminar
-  30. Mai   2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   21. Feb. 2023      als Online-Seminar
-  13. März 2023      als Online-Seminar
-  17. Mai 2023        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai         2023      als Online-Seminar
-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar


Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  21. Dez. 2022        als Online-Seminar
-  26. Jan.  2023       als Online-Seminar
-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar
-   22. Feb. 2023       als Online-Seminar
-   21. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. März  2023      als Online-Seminar
-  05. Mai    2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar


Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9  

 

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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