Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 37/2018 vom 11.10.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1.    13.10.  #unteilbar- Demonstration in Berlin
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Am kommenden Wochenende erfolgt eine der ganz wichtigen Demonstrationen in diesem Jahr: die Unteilbardemo - Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung!
„Es findet eine dramatische politische Verschiebung statt: Rassismus und Menschenverachtung werden gesellschaftsfähig. Was gestern noch undenkbar war und als unsagbar galt, ist kurz darauf Realität. Humanität und Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat werden offen angegriffen. Es ist ein Angriff, der uns allen gilt.
Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten dagegen, wenn Grund- und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden sollen“, so ein Teil des Aufrufes. Den vollständigen Aufruf gibt es hier: https://www.unteilbar.org/

Ich möchte mit diesem Newsletter alle Menschen, die sich von dem Aufruf der Demonstration angesprochen fühlen auffordern zu dieser Demo zu fahren.  Es ist ganz wichtig, dass in diesen Zeiten immer wieder Position gezeigt wird und einer aberwitzigen Politik, Kapitalinteressen, Rassisten und Nazis entgegen getreten wird, in Berlin, im Hambacher Forst, bei den Mieterdemos, bei den Protesten gegen Sozialabbau, bei den Demos gegen die Polizeigesetze und in den Auseinandersetzungen mit Rassisten, der AfD und sonstigen Nazis.

Daher lieber NewsletterleserInnen, hört euch in euren Orten um, es gibt ne Menge kostengünstige Mitfahrgelegenheit zur #Unteilbar-Demo in Berlin. Es ist unsere Welt, unser Land, lasst uns drum streiten!

Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind. Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hetze. Gemeinsam treten wir antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antifeminismus und LGBTIQ*- Feindlichkeit entschieden entgegen.    

2.    Sanktionen im SGB II
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 Im ersten Halbjahr 2018 wurde von bundesdeutschen Jobcentern 449.550 Sanktionen ausgesprochen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit insgesamt knapp 953.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II von den Kürzungen betroffen, eine fast gleich hohe Zahl ist auch dieses Jahr zu erwarten. Quelle: https://www.die-linke.de/start/presse/detail/449550-hartz-iv-sanktionen-in-180-tagen/
Die Sanktionsstatistik gibt es hier: https://tinyurl.com/y8nts2xy

Die Süddeutsche dazu: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-sanktionen-interview-1.4163649

Vom Bundesverfassungsgericht ist weiter nichts zu hören!

Kurzer Beratungshinweis: der größte Teil der Sanktionen sind Meldeversäumnisse. Immer wieder kommt es vor, dass das Jobcenter behaupten, sie hätten Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II versandt, die in der Praxis aber nicht bei den Adressaten angekommen sind. Hier muss das Jobcenter im Zweifelsfall den Eingang der Meldeaufforderung bei dem Betroffenen beweisen, kann das JC das nicht, ist im Bestreitensfall die Sanktion rechtswidrig (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X)!

3.    Dolmetscher und Übersetzerkosten im SGB II und im Sozialrecht überhaupt
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Ich freue mich, dass ich die relativ neue und aktuelle Weisung der BA aus dem internen Handbuch für den Dienstbetrieb zur „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“  der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Alle die mit dieser Fragestellung zu tun haben, können die Weisungslage und Rechtslage daran klären. Den Handbuchhinweis: „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“ gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/HID14bersetzungsdienste.pdf

4.    Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen
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Das MAIS NRW hat den "Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen" vorgelegt.
Der Bericht zeigt, dass die Ausgaben für BuT-Leistungen in NRW um rund 10 Mio. Euro (5,87%) gegenüber 2016 gestiegen sind. Insgesamt wurden rund 184,2 Mio. Euro für Leistungen des BuT in NRW ausgegeben.
Die Mittagsverpflegung und das sogenannte Schulbedarfspaket bildeten die größten Ausgabeposten mit zusammen über 60% der Gesamtausgaben. Die Mittel für das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets" in Höhe von ca. 47,7 Mio. EUR wurden im vergangenen Jahr nahezu vollends ausgeschöpft und werden von allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens in Anspruch genommen. Insgesamt waren 2017 über 1.800 Bildungs- und Teilhabeberater/-innen landesweit In Schuleinrichtungen eingesetzt, etwa die Hälfte davon in Grundschulen.
Der Bericht belegt zudem, dass die Ausgaben in den Kommunen weiterhin sehr stark variieren: Während die Stadt Essen Pro-Kopf-Ausgaben in Höhe von 303,92 Euro je Kind hatte, waren es beispielsweise in der Stadt Duisburg nur 125,71 Euro je Kind.
Den vollständigen Bericht gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/MMV17-1087-compressed.pdf


5. Verschuldungslexikon ist online
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Im Verschuldungslexikon werden Begriffe von A wie Abtretung bis Z wie Zwangsvollstreckung rund um Geld und Schulden einfach und praxisnah erklärt – nur wer weiß, womit er/sie es zu tun hat und was gerade mit ihm/ihr geschieht, kann auch richtig handeln.
Das Verschuldungslexikon ist für Beraterinnen und Berater in den unterschiedlichsten Fachdiensten, aber auch für Klientinnen und Klienten. Das Verschuldungslexikon ist auch für mobile Geräte optimiert.
Es ist zu finden unter: http://www.geldundschulden.de



6.    Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft(er) ehrenamtlich engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Handeln notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich. 
Wir bieten für alle Interessierten eine intensive Einführung in die Beratung und intensive Schulungen zum Sozialrecht an. Daher auch können auch Menschen, die bisher damit noch gar keine Erfahrung haben darin einsteigen.   
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de   melden. 

 7.       Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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 Ende dieses, Anfang nächstes Jahr biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:   
-     25./26. Okt.           in Augsburg
-     05./06. Nov.          in Freiburg
-     15./16. Nov.          in Leipzig             
-     20./21. Nov.          in Hamburg   
-     26./27. Nov.          in Wuppertal   
-     28./29. Nov.          in Berlin
-     03./04. Dez.          in Frankfurt   
-     28./29. Jan. 2019  in Dresden                   
-     11./12. Feb. 2019  in Stuttgart
-     18./19. Feb. 2019  in Hannover 
-     20./21. Feb. 2019  in Bremen  
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de        


8. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis


Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es ein 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:

-          FoBi zum SGB X     am 23. Nov.       in Hamburg
-          FoBi SGB I/SGB X  am 17./18. Dez.  in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       30. Okt.        in Wuppertal  
-       10. Dez.       in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de   


11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    12./13. Nov.     in Wuppertal 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

 

 



 

12. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019


Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       in Berlin.  

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de    




13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
--------------------------------------------------------Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

 Diese finden statt:

-       13./14. Nov.  in Leipzig 

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht   


So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen

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