Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 37/2017 vom 22.10.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.   Regelbedarfe 2018, kurz vor amtlich: Der Entwurf für die Verordnung über die Regelbedarfsfortschreibung
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Hier nun das offizielle Dokument zur Fortschreibung der Regelleistungen für das Jahr 2018: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/838/83887.html
Bevor die Regelbedarfe im Jahr 2018 festgesetzt werden, ist der Bundesrat mal an seinen Beschluss vom  16.Dez. 2016 zu erinnern, wo er Änderungen für das Jahr 2017 gefordert hat, hier zu finden:  http://tinyurl.com/j3mvec2  Von den 2016 geforderten Änderungen ist bis heute nichts, rein gar nichts, umgesetzt worden. Wäre ja wohl mal an der Zeit, die Umsetzung mit der Zustimmung zu den Regelbedarfen für das Jahr 2018 zu verknüpfen?

 

2.   Deutscher Verein: Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II
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Der Deutsche Verein hat eine Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II herausgegeben. Es wird darin klärt, wann Regelungen des SGB II für junge Menschen in der Ausbildung als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem greifen. In einem ersten Schritt erfolgt eine rechtssystematische Darstellung der Zusammenhänge. Sodann wird personenkreisbezogen auf die Sicherung des Lebensunterhalts von Auszubildenden eingegangen. Die Arbeitshilfe kann die Handlungssicherheit bei der Anspruchsbeurteilung in verschiedenen Fallkonstellationen erhöhen.
Die DV-Stellungnahme gibt es hier: DV zu Auszubildenden

Gleichzeitig wird daran überdeutlich, dass die Ausbildungsförderung unzureichend ausgestaltet ist, weil sie an x- Stellen mit SGB II-Leistungen aufgestockt werden muss. Die Grundprobleme des rigorosen Leistungsausschlusses von Auszubildenden durch den § 7 Abs. 5 SGB II sind weiterhin nicht gelöst. Da müssen Änderungen her!


3.   DGB und sein Verhältnis zu Sanktionen im SGB II
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»Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist daher der Auffassung, dass das Sanktionsregime nicht nur das Grundgesetz verletzt, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen verfehlt ist.« So deutlich wurde selten von Seiten des DGB die Sanktionspraxis gegen Hartz-IV-Empfänger_innen verurteilt … aber die dahingehende Veröffentlichung der Position möchte der DGB wiederum nicht.
Dieses Problem hat das ND in einem Artikel aufgegriffen, den gibt es hier: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1067445.dgb-streitet-um-positionierung-zu-hartz-iv.html?sstr=dgb

Die Stellungnahme des DGB gibt es nunmehr bei Labournet:  http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
Die anderen Stellungnahmen fürs Bundesverfassungsgericht hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/ 


4.    Gute Praxis im Jobcenter LK Regensburg: Auch JC sieht ein - Das Existenzminimum ist das Existenzminimum
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Nach mehreren Urteilen soll ausweislich Regensburg Digital das  JC im Landkreis Regensburg darauf verzichten,  Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Weitere Infos hier:
http://www.regensburg-digital.de/auch-jobcenter-sieht-ein-das-existenzminimum-ist-das-existenzminimum/16102017/


5.   Jobcenter muss Namen von Mitarbeitern nicht immer nennen
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Es geistert ein Beschluss  des LSG Bay durch die Landschaft, in dem vom LSG festgestellt wurde: „Ein Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen“.
Dazu möchte ich feststellen, in dem Beschluss verneint das LSG lediglich eine stetige, also immer wieder währende, ständige Nennung von Namen eines Sachbearbeiters.

Grundsätzlich sieht das Gesetz die Namensnennung des Sachbearbeiters vor, so § 33 Abs. 3 SGB X vor und das hat auch seinen guten Grund. Wie soll der Leistungsberechtigte ansonsten ggf. eine Voreingenommenheit oder Befangenheit im Sinne von § 17 SGB X im Verwaltungshandeln feststellen.
Daher ist der Bayrische LSG Beschluss ein Beschluss, der nur auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist, da hier der Antragsteller zumindest laut Beschlusstext keine substantiierten Gründe zur Namensnennung der Sachbearbeiter vorgetragen hat. 
Zum konkreten Beschluss geht es hier:     http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-127694 



6.  Anschlag auf den Verein Tacheles
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In der Nacht vom 20./21.Oktober 2017 gab es auf den Erwerbslosenverein Tacheles in Wuppertal einen Anschlag. Dabei wurde mit einem Stein ein Fenster im ersten Stock eingeworfen. Getroffen hat die Attacke allerdings nicht das Tacheles, sondern eine Privatwohnung.
Nach der vorangegangenen massiven Diffamierungs– und Rufmordkampagne gegen Tacheles und Harald Thomé als Vereinsvorsitzenden, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Anschlag aus dem rechtsextremistischen Bereich handelt.

Wir verweisen auf die dazugehörige Stellungnahme von Tacheles:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2243/. Anlässlich dieser Kampagne gab es eine breite Solidarität mit Tacheles: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2246/

Wir gehen aufgrund der vorherigen Drohungen von rechts von einem unmittelbaren Zusammenhang aus. Politisch ist der Angriff in die von Gauland angekündigte Offensive „Wir werden Frau Merkel oder wen auch immer jagen. Und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen“ einzuordnen.

Die Wuppertaler Rundschau hat gleich dazu berichtet: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/angriff-auf-erwerbslosen-verein-tacheles-aid-1.7158742
Bei anderen Wuppertaler Medien ist davon  leider eher nicht auszugehen.


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Kurze Info: wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch am 20./21. Nov. in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt. 

Dann möchte auf meine letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017 und die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
-     am 20./21. Nov.    in Wuppertal
-     am 20./21. Dez.    in Leipzig     
Im Jahr 2018 die ersten:
-     am 15./16. Jan.        in Stuttgart      
-     am 24./25. Jan.        in Augsburg      
-     am 30./31. Jan.        in Hamburg      
-     am 12./13. Feb.        in Frankfurt      
-     am 15./16.  Feb.       in Erfurt     
-     am 26./27. Feb.        in Berlin 
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

8.   SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       am 06./07. Nov.  in Dresden
-       am 18./19. Dez.  in Berlin  
-       am 21./22. Feb.   in Hamburg    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018          in Wuppertal
- am 28. Mai – 01. Juni 2018   in Berlin
- am 27. - 31. Aug. 2018          in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 



 10. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und das die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 09. Jan. 2018       in Wuppertal
- am 28. Feb. 2018       in Berlin   
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  
 11. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. 
Die nächste FoBi findet statt:
-    am 04. Dez.    in Wuppertal 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

12.  SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Okt.  in Wuppertal (noch Anmeldungen möglich)
-        am 24. Nov.  in Hannover
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de . 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
-        am 05. Dez.   in Wuppertal 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de    

14. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
-      am  01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:  http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/ 

15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November 2017 in Wuppertal, am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal ================================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé




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