Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 35/2024 vom 15.10.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Protest gegen Anhörungsfristen im Gesetzgebungsverfahren um die sog. „Wachstumsinitiative“
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Ich hatte in den letzten Newslettern über die unzumutbaren Anhörungsfristen in durchgepeitschten SGB II – Änderungen in dem Gesetzgebungsverfahren berichtet. Hier gab es Fristen übers Wochenende und von unter einem Tag. Tacheles bringt dies so auf den Punkt: diese Fristen sind eine Zumutung und eine Verhöhnung von demokratischen Verfahren. Keinem Verband ist es möglich, innerhalb von Stunden eine Abstimmung zu treffen und eine Stellungnahme zu schreiben. Eine solch kurz angesetzte Frist zeigt deutlich, dass von Ihrer Seite aus kein Interesse daran besteht, tatsächlich fundierte Stellungnahmen einzuholen.
Hier geht es nun zum offenen Brief: https://t1p.de/jv27d
Dazu auch ein Artikel in Ruhr 24: https://t1p.de/vp3m2
2. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hat die Frauenhausstatistik 2023 veröffentlicht
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Die Statistik von FHK ist die einzige Erhebung, die jährlich bundesweite Daten zu Frauenhäusern und ihren Bewohner*innen bereitstellt. Die Berechnungen für das Jahr 2023 beruhen auf Angaben zu 6.264 Frauen und 7.043 Kindern aus 176 der insgesamt rund 400 Frauenhäuser in Deutschland.
Material hier: https://t1p.de/3xtt3
Bemerkung dazu: Die Frauenhausstatistik bringt die dramatische Situation auf den Punkt: viel zu wenig Plätze, keine ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser. Mehr als ¼ der Frauen sind Selbstzahlerinnen. Dann das Problem der aus dem Sozialleistungsbezug ausgeschlossen Frauen wie EU-Bürgerinnen. Hier muss schnell etwas passieren. Frauenhäuser müssen ausreichend finanziert werden, alle Kosten des Frauenhauses müssen als Kosten nach § 67 SGB XII übernommen werden. Ein klarer, gesetzlich geregelter Anspruch auf Lebensunterhalt für Frauen in Frauenhäusern ist notwendig.
3. SG Karlsruhe: es gibt kein Zutrittsrecht von Jobcentermitarbeitern zu Wohnräumen in Frauenhäusern
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Jobcentermitarbeitende dürfen Wohnräume eines Frauenhauses nicht betreten bzw. durchsuchen
Auch § 17 Abs. 2 SGB II stellt keine gesetzliche Ermächtigungslage dar, um Frauenhäuser zu betreten oder zu durchsuchen, denn diese unterstehen der Unverletzbarkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. „Die vom 7. Senat des LSG NRW (Urteil vom 16.02.2017 - L 7 AS 1299/15-) richterrechtlich ersonnenen vermeintlich obligatorischen Inhaltsanforderungen an Vereinbarungen zwischen Jobcentern und Frauenhäusern sind ausnahmslos entweder verfassungswidrig oder überflüssig.“
Denn die Rechtsprechung des LSG NRW vom 16.02.2017 im Verfahren L 7 AS 1299/15 hält selbst einfachsten verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ansatzweise stand. Offenkundig existiert die landessozialgerichtlich postulierte Pflicht des Jobcenters nicht, sich gegenüber dem Frauenhaus in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich im Wege der Vereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II ein Zutrittsrecht für Jobcentermitarbeiter zum Zwecke der Qualitätsprüfung zu verschaffen.
Gerade Frauen, die vor häuslicher Gewalt in einer fremden Umgebung Zuflucht nehmen, sind besonders schutzbedürftig in Bezug auf Ihr Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 des Grundgesetzes.
Ein hochspannendes Urteil des SG Karlsruhe (Urteil vom 17.09.2024 - S 12 AS 1843/22) -im Widerstreit mit reaktionärer Rechtsprechung von Obergerichten und Verfassungs- und Menschenwürdeschutz.
Hier zum Nachlesen: https://t1p.de/s9ar8
Bemerkung: Frauenhäuser sollten unter Bezugnahme auf das Urteil ihre Vereinbarungen mit den örtlichen Sozialverwaltungen prüfen, Zutrittsrechte sind nicht zulässig und verfassungswidrig. Diese sind auch nicht über Prüfvorschriften zur Verwendung öffentlicher Gelder erzwingbar. Auch stellt das SG Karlsruhe klar, dass etwaig dahingehend getroffene Vereinbarungen einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellen und unwirksam sind.
4. So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte
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Die Bezahlkarte für Geflüchtete verursacht Umsetzungsprobleme, sie hat massive negative Folgen für Betroffene und bedeutet absurde Mehrarbeit für die Verwaltungen. Erste Gerichtsentscheidungen verurteilen bereits die zum Teil rechtswidrige Praxis. PRO ASYL appelliert an die Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen.
Mehr Infos: https://t1p.de/5lkut
5. Bundesweite Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG)
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Hier der Hinweis zur Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz für das Jahr 2024. Die DA-KG Stand 2024 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2024 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand, der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2023 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt. Download: https://t1p.de/cu7ky
6. LSG HH: Bei Bettwanzenbefall gibt es ein Sofa als Erstausstattung und für den Preis von 200 EUR
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Wird ein Sofa – hier durch Bettwanzenbefall – unbrauchbar, haben Bürgergeldbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Neuanschaffung eines Sofas, den das Landessozialgericht Hamburg mit 200,00 € beziffert hat.
Das beklagte Jobcenter Hamburg hatte eine Beihilfe zunächst mit der Begründung ganz abgelehnt, bei dem durch Bettwanzenbefall unbrauchbar gewordenen Sofa habe es sich nicht um einen Erstausstattungsbedarf im Sinne von § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB II gehandelt, sondern um eine Ersatzbeschaffungsbedarf. Nach entsprechenden rechtlichen Hinweisen des LSG Hamburg erkannte das Jobcenter sodann eine Pauschale in Höhe von 115,- € gemäß ihren Fachanweisungen als Zuschuss an. Die Kläger begehrten weiterhin 450,- €. Das LSG Hamburg sprach den Klägern 200,- € zu.
Mehr: https://t1p.de/tjue0
7. Tacheles sucht MitstreiterInnen in der Beratung
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Ein tolles Team braucht Unterstützung: Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren.
Selbstverständlich werden unsere Mitarbeitenden für die Sozialberatung fundiert ausgebildet und geschult. Und so können bei uns auch Menschen mitarbeiten, die nicht zwingend vom Fach sein müssen. Lediglich die Bereitschaft zu lernen, die Fähigkeit zum strukturierten Denken und Kenntnisse am PC sollten vorhanden sein.
Da die Beratung bei uns vor Ort stattfindet, wäre es natürlich super, wenn ihr aus Wuppertal oder den unmittelbaren Nachbarstädten kämt.
Und so läuft es ab: jeweils mittwochs und donnerstags finden ab 09:15 Uhr unsere Fallbesprechungen statt. Eine Teilnahme an mindestens einem dieser Termine sollte für euch zeitlich möglich sein, denn hier werden Beratungsstrategien besprochen und die Aufgaben dafür verteilt.
Die eigentliche Beratung findet dann danach statt. Manchmal telefonisch, manchmal mit Termin. Manchmal reicht ein Anruf, in anderen Fällen zieht sich die Beratung über einen längeren Zeitraum. Neue Menschen im Team arbeiten eine Zeitlang mit einem erfahrenen Teammitglied zusammen.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 30./31. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 25./26. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 18. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 21. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 21./22. Oktober 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk
- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi
14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8
- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
15. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé