Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 30/2023 vom 24.09.2023

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:  

1. Bundessozialgericht zum Leistungsausschluss von Unionsbürger*innen:
Anspruch auf SGB II nach fünf Jahren Aufenthalt auch ohne durchgehende Wohnsitzanmeldung

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EU-Bürger*innen leben öfters in prekären Lebensverhältnissen oder sind obdachlos. Das BSG hat jetzt entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen nach SGB II (und SGB XII) wegen eines „verfestigten Aufenthalts“ nach fünf Jahren nicht von einer durchgehenden Wohnsitzanmeldung abhängig ist. Vielmehr reicht eine erstmalige Wohnsitzanmeldung, die die Fünf-Jahres-Frist auslöst. (BSG, Urteil vom 20. September 2023, B 4 AS 8/22 R. Es gibt dazu bislang nur den Terminsbericht und noch nicht das schriftliche Urteil).
Den „Terminsbericht“ des BSG gibt es hier: https://t1p.de/rekzr
Weitere Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/o2xrw


2. Kindergrundsicherung: FDP lässt Sofortzuschlag für AsylbLG-Kinder im BKG  streichen / Lindner plädiert für Abschaffung des Rechtes auf Asyl / Infos zur Kindergrundsicherung
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Laut Medienmitteilung, hat sich die Ampelkoalition auf die letzten Details im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt. Demnach soll der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen. „Unkluge Fehlanreize im Asylrecht wurden auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums vermieden“, so das Finanzministerium dazu. Die FDP sieht das als Erfolg für sich.
Das geht einher mit der Forderung von Lindner “nach einer Wende in der Migrationspolitik wie den Asylkompromiss Anfang der 1990er Jahre“ (so Lindner auf am 23.9.2023 auf Twitter/X).
Mit dieser Politik bedient Lindners FDP rassistische Spaltung. Was das bedeutet, war im rassistischen Terror in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen oder Solingen zu spüren. Das war auch der Nährboden des NSU. Auch heute werden fast täglich Flüchtlingsunterkünfte angegriffen. Eine Partei, die faktisch den parlamentarischen Flügel des Rechtsterrors darstellt, wird durch solch eine Politik immer stärker.
Das ist natürlich nicht nur die Politik der FDP, aber diese versucht, jede relevante Änderung der Regierung, die nicht zugunsten der Wirtschaft und des Kapitals ist, zu blockieren.
Infos in der RP zum Kompromiss der Ampel: https://t1p.de/c5cxr


Dazu als Hintergrund:
- Paritätischer: Kindergrundsicherung: Was hilft gegen Kinderarmut?
Der Arbeitskreis Armutsforschung ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen und Praktikern, die in der Armutspolitik und -forschung tätig sind. Die vorgestellte Analyse mit den Schlussfolgerungen wird von zahlreichen ausgewiesenen Expertinnen und Experten der Armutsforschung unterstützt.

Dr. Irene Becker, eine der maßgeblichen Autorinnen des Papiers, fasst die Befunde zusammen: „Das bestehende System der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen ist unzureichend. Weit verbreitete Kinderarmut ist das Ergebnis. Grundlegende Reformen sind daher angebracht. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist im Grundsatz sinnvoll. Gegen Kinderarmut hilft eine Kindergrundsicherung aber nur, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt: die Leistungen für die Kinder in einkommensschwachen Familien müssen erhöht werden und die Leistung muss vollumfänglich bei den berechtigten Kindern und Familien ankommen.“
Weitere Infos: https://t1p.de/ljigf

- Zum Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen hat das Portal Sozialpolitik zum Gesetzgebungsverfahren die Quelldokumente und Hintergrundpapiere (Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen) veröffentlicht. Diese Infos gibt es hier: https://t1p.de/nurh2


3. Pro Asyl schlägt Alarm und warnt vor Verlust von menschenrechtlichem Kompass
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Am 22.9. debattiert der Bundestag in Zeiten einer überhitzten Debatte einmal mehr über die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch statt positiver Impulse steht ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte. PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, sich auf Humanität und Menschenrechte zu besinnen und mit ihrem Kurs anti-demokratische und rechtspopulistische Kräfte nicht weiter zu stärken.

„Aktuell scheint es in der Debatte um die Aufnahme schutzsuchender Menschen kein Halten mehr zu geben, von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Rufen nach der Akzeptanz von ‚brutal klingender Politik‘ ist alles dabei. Die deutsche Politik verliert aktuell ihren menschenrechtlichen Kompass“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL die aktuelle öffentliche Debatte.

Mehr in der Pressemitteilung von Pro Asyl: https://t1p.de/au0ja


4. Zum Vorlageurteil des SG - Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht und zum Verschwinden des Vorlageurteils bei der Sozialgerichtsbarkeit
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Das SG Karlsruhe hat, wie im letzten Newsletter berichtet, einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gestellt. In diesem Vorlagebeschluss möchte das SG Karlsruhe prüfen lassen, ob die Coronazuwendungen der Bundesregierung an SGB II - Beziehende ausreichend waren. Nach Ansicht des SG Karlsruhe waren sie das definitiv nicht.
Neben den grundlegenden Fragen zum Vorlageurteil beschreibt das SG Karlsruhe in der Entscheidung Versuche einer systematischen Einschüchterung des Gerichts durch Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter "ungeeignet"). Die Kammer berichtet von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff), rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw. „kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“ ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).

Was hier das Gericht im seinem Vorlageurteil darstellt ist ein Justizskandal erster Güte. Es wird deutlich, dass und wie versucht wird, einen kritischen Richter einzuschüchtern und auszuschalten oder wie „beherztes Eintreten für Recht und Gesetz“ unterbunden wird.

Ebenfalls merkwürdig ist: in meinem letzten Newsletter
vom 17.09.2023 (Punkt 3) hatte ich auf die Vorlageurteile des SG bei der Sozialgerichtsbarkeit.de verlinkt. Der hinterlegte Link (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174321) war richtig, führte aber kurz nach meiner Veröffentlichung, im Gegensatz zu den anderen Suchergebnissen - jedenfalls derzeit - ins Leere ("Auf der Website ist ein unvorhergesehener Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später nochmal."). Es geschehen schon merkwürdige Dinge.
Das Urteil ist auf jeden Fall bei openjur zu finden: https://openjur.de/u/2473860.html  und sicherheitshalber auch auf meiner Webseite zum Download: https://t1p.de/5nhvn

Aufruf zur Unterstützung
Ich möchte zur Unterstützung des Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe aufrufen. Hier kämpft ein Richter für Recht und Gesetz und für Grundrechte, das ist immer wieder aus den Urteilen und Beschlüssen ersichtlich. Genau dieser Richter soll klein gemacht und eingeschüchtert, seine Positionen als „Einzelmeinungen“ abgetan werden. Ich habe es letzte Woche im Newsletter angedeutet, „das mutige Sozialgericht Karlsruhe“. Solche mutigen Menschen brauchen Unterstützung, Zuspruch und eine kritische Öffentlichkeit.

Ich möchte ein weiteres Urteil des SG Karlsruhe hervorheben. In diesem ging es um einen 100 % Versagungs- und Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I und das Gericht hat dazu klargestellt: „Es entspricht nicht dem Zweck der Norm und ist als sachfremd anzusehen, wenn Jobcenter oder Sozialgerichte eine vollständige Entziehung oder Versagung nach § 66 Abs 1 SGB 1 im Bereich existenzsichernder Leistungen mit Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit zu begründen versuchen“ (SG Karlsruhe 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22), hier nachzulesen: https://t1p.de/pz4sc In dieser Entscheidung hat das SG Karlsruhe nicht nur reihenweise Ohrfeigen insbesondere an die Jobcenter verteilt, sondern auch aufgezeigt, wie rechtsstaatliches Handeln auszusehen hätten.



5. Offener Brief - Dysfunktionale Effekte der Digitalisierung der Hamburger Behörden
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Aus einem offenen Brief Hamburger Migrations- und Sozialberatungsstellen zum Thema immer weiterer Einschränkung des digitalen Zugangs:

Direkte Zugänge zu den Hamburger Behörden müssen erhalten bleiben! Migrations- und Sozialberatungsstellen kritisieren dysfunktionale Effekte der Digitalisierung

Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Auch die Ämter haben ihren kundennahen Beratungs- und Dienstleistungsauftrag zu erfüllen.

Die Erreichbarkeit der Behörden wird trotz zunehmender Digitalisierung insgesamt schlechter, nicht besser. Digitale Zugangserfordernisse erhöhen für viele Menschen generell die Schwellen zu Ressourcen (Leistungen, Wohnungssuche, etc.) und grenzen weniger gebildete, ältere, nicht deutschsprachige und von Armut betroffene Menschen aus.
Vor dem Hintergrund mangelnder digitaler Bildung und finanzieller Voraussetzungen verstärkt diese Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen die soziale Ungleichheit. Viele Menschen werden auf Dauer von sozialer Teilhabe abgehängt. Das darf nicht passieren.

Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Auch die Ämter haben ihren kundennahen Beratungs- und Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die Erreichbarkeit der Behörden wird trotz zunehmender Digitalisierung insgesamt schlechter, nicht besser. Digitale Zugangserfordernisse erhöhen für viele Menschen generell die Schwellen zu Ressourcen (Leistungen, Wohnungssuche, etc.) und grenzen weniger gebildete, ältere, nicht deutschsprachige und von Armut betroffene Menschen ausVor dem Hintergrund mangelnder digitaler Bildung und finanzieller Voraussetzungen verstärkt diese Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen die soziale Ungleichheit. Viele Menschen werden auf Dauer von sozialer Teilhabe abgehängt. Das darf nicht passieren.

Zum offenen Brief: https://t1p.de/ba96h

Bemerkung: mit dem offenen Brief wird die Problematik der Digitalisierung in der Hamburger Verwaltung und ihrer dysfunktionalen Effekte thematisiert. Zum einen ersetzen digitale Zugänge zunehmend die Möglichkeiten für "Kund:innen", sich in Präsenz oder telefonisch an die Ämter zu wenden, darunter auch die Jobcenter. Zum anderen funktionieren die Online-Services teilweise nur schlecht. Auf den Beratungsstellen lastet die Mehrarbeit, die hochschwelligen Zugänge für die Ratsuchenden herzustellen, was häufig nur mühsam oder auch gar nicht gelingt. Vielen Menschen in der Stadt wird es damit schwerer gemacht, zu ihrem Recht zu kommen. Es fehlt an digitaler Bildung, an digitalen Geräten, an finanziellen und Personalressourcen.

Was die Hamburger KollegInnen beschreiben ist nicht nur in Hamburg ein Problem, sondern auch bundesweit. Diese Abschottungsstrategie wird von der BA betrieben, auch wenn die BA das öffentlich bestreitet. Diese Abschottungsstrategie ist rechtswidrig und wenn sie nicht durch Druck gekippt wird, muss sie durch Urteile angegriffen werden. Ich möchte den HH’er KollegInnen für die Initiative danken und wünsche Erfolg!
Ich möchte darauf hinweisen das solche „zugemauerten“ Zugänge zu Behörden insbesondere in der neuen Kindergrundsicherung geplant sind, auch das hatten wir als Tacheles in unserer Stellungnahme intensiv angegriffen: https://t1p.de/a82vc


6. Bürgergeld scheint zu klappen: Fast 286.000 mehr Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide
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Die Organisation hartziv.org hat in einem aktuellen Artikel die bisherige Anzahl von Widersprüchen gegenüber dem Vorjahr geprüft, diese haben sich um 7,08 % von 266.000 auf
286.000 Widersprüche erhöht. Diese Infos hier: https://t1p.de/1obat


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  15./16. Jan. 2024     als Online-Seminar
-  30./31. Jan. 2024     als Online-Seminar
-  19./20. Feb. 2024     als Online-Seminar
-  28./29. Feb. 2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

-  22./23. Jan.  2024     als Online-Seminar
-  05./06. Feb.  2024     als Online-Seminar
-  26./27. Feb.  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21./22. Feb. 2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   18. März – 22. März 2024      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  19. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  23. Feb. 2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  12. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  01. Feb. 2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  25. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  16. Feb. 2024          als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  24. Jan. 2024      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

 

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 27./28. Nov. 2023   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 06. Nov.  2023  als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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