Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 27/2019 vom 20.07.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Regeln bei BAföG-Förderungen ab August 2019 / Erlass von BAföG-Schulden
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Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Konditionen während der Rückzahlungsphase „sozial gerechter“ (Gesetzesbegründung) ausgestaltet.
Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Abs. 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Dadurch soll „der Verschuldungsangst im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung für ein Hochschulstudium wirksam entgegengewirkt“ werden (Gesetzesbegründung). Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer „unbilligen Härte“ auf Antrag erlassen werden.
Nach 20 Jahren werden immer noch offene Schulden künftig komplett erlassen, sofern man immer korrekt zurückgezahlt hat bzw. sich befreien lassen konnte. Auch Altschuldner können auf Antrag von dieser Regelung profitieren – sie müssen das aber bis Ende Februar 2020 beantragen. Der Erlass wird auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Abs. 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem 01.09.2019 durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist. Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar.
Die neuen Regelungen werden nach Verkündung des Gesetzes hier zu finden sein: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
Das zur BAföG-Reform beim BMBF https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html
Und BAföG-Reform auf Studis Online https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php#rueckzahlung
2. Gesetzestext Bildung und Teilhabe im SGB II/SGB XII/BKGG
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Als Arbeitsservice möchte ich jetzt die aktuellen Gesetzestexte zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket, welches zum 01.08.2019 wirksam wird hier zur Verfügung stellen. Diese gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Gesetzestext_BuT_im_SGB_II-SGB_XII-BKGG_ab_01.08.2019.pdf
3. Das neue SOZIALRECHT-JUSTAMENT des Kollegen Bernd Eckardt / 7-2019
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Der Kollege hat in sich in seinem neuen SJ ein Urteil des LSG Hamburg vorgenommen, das ihn motiviert hat, sich tiefer mit der Anrechnung von BAföG auseinanderzusetzen. Dabei nimmt er die dazugehörigen rechtswidrigen Weisungen der BA aufs Korn.
Weiterhin setzt er sich mit der Frage des Zugangs von Anträgen per Mail, mit der Frage der abschließenden Entscheidungen nach zuvor vorläufig beschiedenen SGB II-Leistungen und mit Wiederholten Speerzeiten im SGB III –Korrektur der Verwaltungspraxis durch das Bundessozialgericht auseinander.
Das SJ gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/7-2019_Sozialrecht_Justament.pdf
4. Neues Visumhandbuch, Stand: Juni 2019
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Es gibt vom Auswärtigen Amt eine neue Ergänzungslieferung des Visumhandbuchs (69. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2019). Darin finden sich zu allen Fragen der Visumserteilung Hinweise für die deutschen Botschaften, die auch für Beratungsstellen von Bedeutung sein können (z. B. bei Familienzusammenführung, Einreise zum Zwecke der Beschäftigung, Studium, Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnisse usw.). Leider gibt es für die 578 Seiten kein Inhaltsverzeichnis und keine sonstige Übersicht, daher ist die Handhabung einigermaßen sperrig. Die thematischen Überschriften sind jedoch alphabetisch geordnet (von „Abstammungsgutachten“ bis „Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen“). Sinnvoll ist, die Datei runterzuladen, abzuspeichern und in der Suchfunktion des Acrobat-Readers nach den gesuchten Schlagwörtern zu durchforsten.
Hier zum Download: https://ggua.de/fileadmin/downloads/Visumhandbuch/1906_visumhandbuch.pdf
5. Kindergeldstreichung für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen ab dem 18. Juli 2019
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Im Bundesgesetzblatt ist das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ veröffentlich worden und tritt damit ab dem 18. Juli 2019 in Kraft (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1066.pdf%27%5D__1563368995255 ).
Mit dem Gesetz werden
· in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, wenn noch keine Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständiger Tätigkeit erzielt werden,
· und auch nach den ersten drei Monaten, wenn kein Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer*in, Selbstständige, fortgeltender Arbeitnehmer*innen- oder Selbstständigenstatus nach unfreiwilligem Verlust der Arbeit, Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige*r oder Daueraufenthaltsrecht erfüllt ist.
· Bei Ablehnungen des Kindergeldantrags aus diesem Grund müssen die Familienkassen dies der Ausländerbehörde melden. Es drohen somit verstärkte Verlustfeststellungen, die Familienkassen werden indirekt zu einer ausländerrechtlichen Kontrollbehörde.
· Die Kindergeldausschlüsse sind für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. Juli 2019 beginnen.
Die Kindergeldausschlüsse sind mit großer Wahrscheinlichkeit und nach Überzeugung der meisten Sachverständigen europarechtswidrig. Zudem werden sie auf dem Rücken von Kindern die prekäre soziale Situation einiger Unionsbürger*innen, die (noch) keine Arbeit gefunden haben, weiter verstärken – zumal diese auch von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind. Die Neuregelung verstärkt die Gefahr der sozialen Verelendung. Die Familienkassen werden – wie schon seit längerer Zeit die Jobcenter und Sozialämter – zu einer „Ersatz-Ausländerbehörde“, die den Freizügigkeitsstatus zu prüfen haben und durch die obligatorischen Meldepflichten zu verstärkten Verlustfeststellungen führen werden. Unionsbürger*innen werden somit nicht nur sozialrechtlich, sondern auch ausländerrechtlich zunehmend in einen Status permanenter Unsicherheit und Prekarisierung gedrängt. Mit „Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch“ hat das alles überhaupt nichts zu tun. Vielmehr geht es um die systematische Verweigerung sozialer Rechte für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. (Text und Wertung Claudius Voigt, GGUA)
6. Beschränkung der zivilrechtlichen Minderjährigenhaftung gilt auch im SGB II
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Hat ein Minderjähriger Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten, muss er als junger Volljähriger diese Leistungen nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten. Dieser im BGB gesetzlich verankerte Grundgedanke gilt für die "Minderjährigenhaftung" im SGB II entsprechend und auch vollumfänglich. Junge Volljährige können sich auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung auch dann berufen, wenn sie während des gerichtlichen Verfahrens gegen den Erstattungsbescheid per Anfechtungsklage volljährig geworden sind. Für die sozialrechtliche Beratung eine wichtige Fragestellung, hier eine Entscheidungsanalyse zum Urteil des BSG vom 28.11.2018 - B 4 AS 43/17 R
Mehr: https://research.wolterskluwer-online.de/news/5a2fb831-3e25-4c02-99ba-68a9eb771a7f?page=1&taxonomy=lawtaxonomy-ats-filter!ATS_bf4df7da6d0c4c27908bd15e50a8c534
7. Seminarort in Freiburg und Schwerin gesucht
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Für meine Seminare im nächsten Jahr suche ich noch in Freiburg und Schwerin Räumlichkeiten. Der Raum muss für 20 Personen an Tischen geeignet, möglichst zentral gelegen und bezahlbar sein. Es wäre super, wenn mir Ortsansässige Tipps und Ansprechpartner*innen nennen könnten. Infos unter info@harald-thome.de
(Ein Dank an alle, die auf die Anfrage für Leipzig geantwortet haben, hier habe ich jetzt etwas gefunden, der Osten muss einfach gestärkt werden ;-)
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 12./13. Aug. in Bremen
- 19./20. Aug. in Frankfurt (1 Platz Frei)
- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal
- 28./29. Okt. in Berlin
- 30./31. Okt. . in Frankfurt
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. . in Stuttgart
- 18./19. Dez. in Erfurt
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
- 26./27. Aug. in Erfurt
- 09./10. Sept. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am
- 23. - 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 22. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 07. Aug. 2019 in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 08. August 2019 in Berlin
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Regeln bei BAföG-Förderungen ab August 2019 / Erlass von BAföG-Schulden
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Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Konditionen während der Rückzahlungsphase „sozial gerechter“ (Gesetzesbegründung) ausgestaltet.
Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Abs. 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Dadurch soll „der Verschuldungsangst im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung für ein Hochschulstudium wirksam entgegengewirkt“ werden (Gesetzesbegründung). Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer „unbilligen Härte“ auf Antrag erlassen werden.
Nach 20 Jahren werden immer noch offene Schulden künftig komplett erlassen, sofern man immer korrekt zurückgezahlt hat bzw. sich befreien lassen konnte. Auch Altschuldner können auf Antrag von dieser Regelung profitieren – sie müssen das aber bis Ende Februar 2020 beantragen. Der Erlass wird auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Abs. 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem 01.09.2019 durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist. Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar.
Die neuen Regelungen werden nach Verkündung des Gesetzes hier zu finden sein: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
Das zur BAföG-Reform beim BMBF https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html
Und BAföG-Reform auf Studis Online https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php#rueckzahlung
2. Gesetzestext Bildung und Teilhabe im SGB II/SGB XII/BKGG
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Als Arbeitsservice möchte ich jetzt die aktuellen Gesetzestexte zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket, welches zum 01.08.2019 wirksam wird hier zur Verfügung stellen. Diese gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Gesetzestext_BuT_im_SGB_II-SGB_XII-BKGG_ab_01.08.2019.pdf
3. Das neue SOZIALRECHT-JUSTAMENT des Kollegen Bernd Eckardt / 7-2019
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Der Kollege hat in sich in seinem neuen SJ ein Urteil des LSG Hamburg vorgenommen, das ihn motiviert hat, sich tiefer mit der Anrechnung von BAföG auseinanderzusetzen. Dabei nimmt er die dazugehörigen rechtswidrigen Weisungen der BA aufs Korn.
Weiterhin setzt er sich mit der Frage des Zugangs von Anträgen per Mail, mit der Frage der abschließenden Entscheidungen nach zuvor vorläufig beschiedenen SGB II-Leistungen und mit Wiederholten Speerzeiten im SGB III –Korrektur der Verwaltungspraxis durch das Bundessozialgericht auseinander.
Das SJ gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/7-2019_Sozialrecht_Justament.pdf
4. Neues Visumhandbuch, Stand: Juni 2019
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Es gibt vom Auswärtigen Amt eine neue Ergänzungslieferung des Visumhandbuchs (69. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2019). Darin finden sich zu allen Fragen der Visumserteilung Hinweise für die deutschen Botschaften, die auch für Beratungsstellen von Bedeutung sein können (z. B. bei Familienzusammenführung, Einreise zum Zwecke der Beschäftigung, Studium, Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnisse usw.). Leider gibt es für die 578 Seiten kein Inhaltsverzeichnis und keine sonstige Übersicht, daher ist die Handhabung einigermaßen sperrig. Die thematischen Überschriften sind jedoch alphabetisch geordnet (von „Abstammungsgutachten“ bis „Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen“). Sinnvoll ist, die Datei runterzuladen, abzuspeichern und in der Suchfunktion des Acrobat-Readers nach den gesuchten Schlagwörtern zu durchforsten.
Hier zum Download: https://ggua.de/fileadmin/downloads/Visumhandbuch/1906_visumhandbuch.pdf
5. Kindergeldstreichung für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen ab dem 18. Juli 2019
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Im Bundesgesetzblatt ist das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ veröffentlich worden und tritt damit ab dem 18. Juli 2019 in Kraft (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1066.pdf%27%5D__1563368995255 ).
Mit dem Gesetz werden
- die Kontrollkompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stark ausgeweitet,
- das Anbieten und Nachfragen von Arbeitskraft in „Tagelöhnerbörsen“ verboten
- und vor allem der Kindergeldanspruch für nicht-erwerbstätige oder arbeitsuchende Unionsbürger*innen in vielen Fällen gestrichen. Der Kindergeldausschluss gilt künftig für Unionsbürger*innen
· in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, wenn noch keine Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständiger Tätigkeit erzielt werden,
· und auch nach den ersten drei Monaten, wenn kein Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer*in, Selbstständige, fortgeltender Arbeitnehmer*innen- oder Selbstständigenstatus nach unfreiwilligem Verlust der Arbeit, Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige*r oder Daueraufenthaltsrecht erfüllt ist.
· Bei Ablehnungen des Kindergeldantrags aus diesem Grund müssen die Familienkassen dies der Ausländerbehörde melden. Es drohen somit verstärkte Verlustfeststellungen, die Familienkassen werden indirekt zu einer ausländerrechtlichen Kontrollbehörde.
· Die Kindergeldausschlüsse sind für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. Juli 2019 beginnen.
Die Kindergeldausschlüsse sind mit großer Wahrscheinlichkeit und nach Überzeugung der meisten Sachverständigen europarechtswidrig. Zudem werden sie auf dem Rücken von Kindern die prekäre soziale Situation einiger Unionsbürger*innen, die (noch) keine Arbeit gefunden haben, weiter verstärken – zumal diese auch von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind. Die Neuregelung verstärkt die Gefahr der sozialen Verelendung. Die Familienkassen werden – wie schon seit längerer Zeit die Jobcenter und Sozialämter – zu einer „Ersatz-Ausländerbehörde“, die den Freizügigkeitsstatus zu prüfen haben und durch die obligatorischen Meldepflichten zu verstärkten Verlustfeststellungen führen werden. Unionsbürger*innen werden somit nicht nur sozialrechtlich, sondern auch ausländerrechtlich zunehmend in einen Status permanenter Unsicherheit und Prekarisierung gedrängt. Mit „Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch“ hat das alles überhaupt nichts zu tun. Vielmehr geht es um die systematische Verweigerung sozialer Rechte für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. (Text und Wertung Claudius Voigt, GGUA)
6. Beschränkung der zivilrechtlichen Minderjährigenhaftung gilt auch im SGB II
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Hat ein Minderjähriger Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten, muss er als junger Volljähriger diese Leistungen nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten. Dieser im BGB gesetzlich verankerte Grundgedanke gilt für die "Minderjährigenhaftung" im SGB II entsprechend und auch vollumfänglich. Junge Volljährige können sich auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung auch dann berufen, wenn sie während des gerichtlichen Verfahrens gegen den Erstattungsbescheid per Anfechtungsklage volljährig geworden sind. Für die sozialrechtliche Beratung eine wichtige Fragestellung, hier eine Entscheidungsanalyse zum Urteil des BSG vom 28.11.2018 - B 4 AS 43/17 R
Mehr: https://research.wolterskluwer-online.de/news/5a2fb831-3e25-4c02-99ba-68a9eb771a7f?page=1&taxonomy=lawtaxonomy-ats-filter!ATS_bf4df7da6d0c4c27908bd15e50a8c534
7. Seminarort in Freiburg und Schwerin gesucht
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Für meine Seminare im nächsten Jahr suche ich noch in Freiburg und Schwerin Räumlichkeiten. Der Raum muss für 20 Personen an Tischen geeignet, möglichst zentral gelegen und bezahlbar sein. Es wäre super, wenn mir Ortsansässige Tipps und Ansprechpartner*innen nennen könnten. Infos unter info@harald-thome.de
(Ein Dank an alle, die auf die Anfrage für Leipzig geantwortet haben, hier habe ich jetzt etwas gefunden, der Osten muss einfach gestärkt werden ;-)
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 12./13. Aug. in Bremen
- 19./20. Aug. in Frankfurt (1 Platz Frei)
- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal
- 28./29. Okt. in Berlin
- 30./31. Okt. . in Frankfurt
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. . in Stuttgart
- 18./19. Dez. in Erfurt
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
- 26./27. Aug. in Erfurt
- 09./10. Sept. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am
- 23. - 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 22. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 07. Aug. 2019 in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 08. August 2019 in Berlin
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé