Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 25.08.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Am 1. September 2014 ist Zahltag in Wuppertal / Polizei verbietet Zahltag vor Jobcenter
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Für den 1. September rufen wir zum „Zahltag“ / zur Protestaktion  vor dem Wuppertaler Jobcenter auf. Der Zahltag läuft unter dem Motto:
Erkämpfen von sozialen Rechten in den Jobcentern und Sonderrechtszonen für Erwerbslose verhindern!
Der Zahltag findet am 1. Sept. vor dem Jobcenter „Schwarzbach“ Geschäftsstelle 7, Schwarzbach 105 (Oberbarmen) statt. Das Jobcenter Schwarzbach ist seit langem das Jobcenter in dem am übelsten mit den „Kunden“ umgegangen wird. Unser Protest richtet sich gegen die Entrechtung in den Jobcentern, die langen Bearbeitungszeiten, die Unterlagenverluste, zu geringe Unterkunftskosten und perspektivisch gegen die unter dem verharmlosenden Titel „Rechtsvereinfachungsgesetzt“ geplanten Gesetzesänderung mit dem Ziel, Rechte von Erwerbslosen empfindlich einzuschränken. Alles weitere dazu hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/
Flyer zum Download dazu hier:  http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Aufruf-Zahltag_01092014.pdf
+++ Rege Teilnahme ist gewünscht! +++

Die Polizei Wuppertal hat den Zahltag unmittelbar vor dem Jobcenter verboten und begründet das Verbot damit, dass das Jobcenter sich auf privatem Grundstück befände und der private Eigentümer und im Übrigen der Leiter des Jobcenters selber, eine solche Veranstaltung nicht auf „seinem“ Grundstück wünschen. Wir vertreten den Standpunkt, dass wenn auf privaten Grundstücken „hoheitliches Handeln“ und Publikumsverkehr stattfindet, dort auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt.  Der Verein Tacheles wird gegen die Polizeientscheidung in Eilklage gehen und versuchen, diesen Grundsatzkonflikt bis zum 1. Sept. gerichtlich klären zu lassen. Unterstützt uns auch bei der Verteidigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit! 


2. BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben
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Die BA hat neue Fachliche Hinweise zum SGB II rausgegeben. Diesmal zur Einkommensanrechnung nach § 11, 11a 11b SGB II.
Bemerkenswert darin ist, dass die BA unter Randziffer (Rz. 11.130) sich mit dem ab nächstem Jahr kommenden Zusatzbeitrag auseinandersetzt.
Um das mal kurz zusammenzufassen (das sagt aber nicht alles so die BA). Ab dem nächsten Jahr können die Krankrenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben. Wenn sie diese erheben, sind es Pflichtbeiträge. Dazu gibt es folgendes zu beachten:

1. Pflichtbeiträge fallen nicht unter die Versicherungspflicht von SGB II – Beziehern nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V. Was so viel heißt, dass das JC zahlt das nicht automatisch zahlt.

2. Wenn der SGB II-Bezieher über anzurechnendes Einkommen verfügt, dann ist der Zusatzbeitrag in tatsächlicher Höhe von Einkommen abzusetzen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II). Die Forderung des Wechsels zu einer zusatzfreien KV ist rechtswidrig (sieht auch die BA so in ihrer  Rz. 11.130).

3. Wenn Erwerbseinkünfte oberhalb von 100 EUR erzielt werden, ist der Zusatzbeitrag nicht in den 100 EUR Grundfreibetrag enthalten, sondern zusätzlich davon abzuziehen (ergibt sich aus der Aufzählung in § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II was im Grundfreibetrag enthalten ist).

4. Wenn kein Einkommen vorhanden ist muss der Zusatzbeitrag über § 26 Abs. 1 SGB II bedarfserhöhend berücksichtigt werden.

Hier ist davon auszugehen dass es jede Menge Fehler geben wird, besonders da die BA auch in ihren Weisungen gar nicht alle Varianten berücksichtigt hat. Daher wird es Aufgabe der Beratung sein, darauf aufzupassen. Die Weisung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html


3. Fahrplan zu den „Rechtsvereinfachungen“ liegt nun vor
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 Unter dem Namen „Rechtsvereinfachungen“ soll das SGB II umfassend geändert werden, wobei die Rechtsvereinfachung vielfach Rechtsverschärfung heißt. Offiziell heißt das Kind nun „Neuntes SGB II-Änderungsgesetz“. Hier nun eine Zeitlinie der Bundesregierung: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/Fahrplan-SGB-II----nderungen.pdf


4. Berliner Flüchtlingsrat zur AsylbLG Novelle
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Der Berliner Flüchtlingsrat hat sich intensiv mit den AsylbLG Änderungen befasst. Hier zur Flüchtlingsrat „Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS für ein
verfassungskonformes Asylbewerberleistungsgesetz“ vom 11. Juli 2014:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Stellungnahme_FR_Berlin_AsylbLG_2014_BMAS.pdf
Dann „Thesen zur politischen Strategie der AsylbLG-Novelle 2014“ , die sind hier:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Thesen_zur_%20AsylbLG_Novelle_2014.pdf
und eine Übersicht mit AsylbLG-Gesetzentwurf und weiteren Stellungnahmen
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Novelle-2014.html


5. Verbesserungen bei BAföG und BAB für Flüchtlinge geplant - aber erst ab Herbst 2016?
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Wieder einmal allerfeinste Diskriminierung:  Der Entwurf des Bundeskabinetts der 25. BAföG Novelle mit Verbesserungen auch für MigrantInnen und Flüchtlinge wurde am 20.8. beschlossen:
Hier ein Überblick des BMBW über alle Änderungen:
http://www.bmbf.de/de/24198.php

Wortlaut des Entwurfs:
http://www.bmbf.de/pubRD/Regierungsentwurf_25._BAfoeGAendG.pdf
§ 8 BAföG mit den geplanten Änderungen:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Paragraf_8_BAfoeG_neu.doc
Aus finanzpolitischen Gründen sollen die meisten Änderungen aber erst am 1. August 2016 in Kraft treten, so auch die weiter unten näher erläuterten Verbesserungen für Flüchtlinge, sowie die Erhöhung der Fördersätze um 7 %. Die Verbesserungen für Unionsbürger sollen hingegen sofort ab Verkündung des Gesetzes gelten.
Das Gesetzgebungsverfahren läuft jetzt erst an. Änderungen sind noch möglich!
Beschwerden und Protestbriefe Betroffener wegen des für viele Flüchtlinge zu spät kommenden Inkrafttretens der Anpassungen in§ 8 BAföG an MdBs aller Parteien, Bundesministerin Wanka BMBF, Bundesministerin Nahles BMAS sowie Staatsministerin Aydan Özoðuz als Integrationsbeauftragte des Bundes sind u.E. jetzt sinnvoll! (alle Infos Flüchtlingsrat Berlin)


6. Abschlussbericht des thüringischen Untersuchungsausschuss zur NSU Fahndung
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Der Abschlussbericht des thüringischen Untersuchungsausschuss zur NSU redet Tacheles, er bescheinigt den Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung der NSU nicht nur "Versagen auf ganzer Linie" , sondern es sind derart viele falsche Entscheidungen gefällt worden, dass der "Verdacht gezielter Sabotage" naheliege.
Es wird jetzt darüber nachzudenken sein, inwieweit die NSU und deren Terrorserie im Schutz oder sogar im Auftrag der Sicherheitsbehörden erfolgte.
Dazu mal ein Bericht in Ntv: http://www.n-tv.de/politik/Verdacht-auf-gezielte-Sabotage-liegt-nahe-article13433926.html
Und wer den Abschlussbericht lesen will, kann das hier tun: http://www.thueringer-landtag.de/imperia/md/content/landtag/aktuell/2014/drs58080.pdf


7. Nächste Grundlagenseminare am 15./16./17. Sept. in Wuppertal, am 22./23. Sept. in Berlin, am 24./25. Sept. in Leipzig und am 29./30. Sept. in Freiburg
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Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden am 15./16./17. Sept. in Wuppertal, am 22./23. Sept. in Berlin, am 24./25. Sept. in Leipzig und am 29./30. Sept. in Freiburg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 28. Aug. in Hamburg und am 10. Sept. in Rostock
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Inhaltlich geht es bei der Fortbildung um Gegenwehr gegen illegale und legale Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


9. SGB II-Vertiefungsseminare: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 08./09. Sept. in Rostock
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 08./09. Sept. in Rostock an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 28. Aug. in Hamburg und 18. Sept. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 28. Aug. in Hamburg und 18. Sept. in Wuppertal. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 28. Okt. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 28. Okt. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


12. NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin ================================================================
Am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 20. Nov. in Dresden,  am 25. Nov. in Berlin  und am 19. Dez.  in Wuppertal    
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal  anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete in Wuppertal, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, Berlin und Augsburg
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese zweitägige Fortbildung im 2. Halbjahr in fünf Städten bundesweit an. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 30.Sept. in Wuppertal und am 21. Nov. in Hamburg
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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