Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 24/2015 vom 21.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:

1. Drastische Verschärfung des Asylrechts geplant – Protest und Widerstand ist jetzt von Nöten!
===========================================================================
Hunderttausende Menschen flüchten vor Krieg und Terror, immer mehr EU-Staaten schotten sich durch Zäune und brutale Polizei- und Militäreinsätzen ab. Die Bundeskanzlerin überrascht mit der humanitären Geste, dass Deutschland Menschen in Not nicht im Stich lasse, und pflegt so im Ausland das Image eines offenen und hilfsbereiten Landes. Zeitgleich formuliert die Bundesregierung aber einen 150seitigen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Aufenthalts- und Asylrechts sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Das offensichtliche Ziel des Gesetzesvorhabens, Flüchtlinge aus Deutschland durch Entrechtung und Entwürdigung zu vertreiben und Flüchtlinge von Deutschland abzuschrecken und damit faktisch das Grundrecht auf Asyl Stück für Stück auszuhöhlen.
Hier erstmal die Infos dazu, bei Pro Asyl: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/neuer_gesetzentwurf_abschottung_abschreckung_und_obdachlosigkeit/  (KurzURL: http://tinyurl.com/q4oacn6)(mit Gesetzesentwurf) ein Kommentar in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-wegen-fluechtlingskrise-regierung-plant-verschaerfung-des-asylrechts-1.2652770  (KurzURL: http://tinyurl.com/nkdbvrc)

Hier sind jetzt die politisch verantwortlichen Menschen, Organisationen und Gruppierungen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, aber auch die Politik, der Bundestag und Bundesrat gefragt, das Grundrecht auf Asyl zu verteidigen und sich gegen die Politik der Abschottung und Abschreckung von Personen wie Orbán / De Maizière / Seehofer zu wenden.


2. EUGH: Leistungsausschluss von Unionsbürgern
===========================================
EuGH bestätigt restriktive BRD Politik: Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen.
Damit wäre eigentlich alles klar, im Ergebnis ist weiterhin nichts sehr viel klarer, außer dass der EUGH eine harte Linie gegen Arbeitsmigranten aus der EU fährt.
Hier wird jetzt das BVerfG zu klären haben, ob es der Auffassung ist, dass das EuGH-Urteil mit seiner Rechtsprechung und dem Grundrecht auf Existenzsicherung kompatibel ist. 
Hier die PM des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150101de.pdf
Hier ein sehr kritischer Artikel in der LTO dazu: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c6714-alimanovic-sozialleistungen-hartz-iv-arbeitssuche/  (KurzURL: http://tinyurl.com/odg2old)

Ich denke es wird bald eine „Arbeitshilfe“ geben, aus der die Details für die Sozialberatung ersichtlich werden.


3. Weisung BaFin: Übergangsregelung - Identitätsnachweise für Basiskonto für Flüchtlinge
==================================================================
Anbei die Übergangsregelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht v. 21.08.15 zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit Flüchtlinge ohne geeignete Identitätsnachweise ein Konto bekommen können. Hier geht’s zur Weisung: http://www.harald-thome.de/media/files/BaFin-18.08.2015-U-bergangsregelung-Ausla-nderkonten.pdf (KurzURL: http://tinyurl.com/ojgvzk9) und hier ein den Kontext erhellender Spiegelartikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fluechtlinge-und-bankkonten-wenn-integration-am-schalter-scheitert-a-1052771.html      (KurzURL: http://tinyurl.com/q64q2ho)


4. Dolmetscherkosten und Amtssprache Deutsch / EU-Bürger und Flüchtlinge
=========================================
Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Nach EU-Recht besteht hier ein Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten durch die BA und das JC. Ich möchte daher auf eine entsprechende Dienstanweisung der BA (HEGA 05/11 - 08) hinweisen, in der die komplizierte Materie dargestellt wird, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA_05_11-08-3.pdf
Die „Amtssprache Deutsch“ betrifft  noch viel mehr die Flüchtlinge, mit diesem Hinweis darauf wird regelmäßig von den JC‘s das Mitbringen von Übersetzern (auf Rechnung der Flüchtlinge) gefordert oder verlangt, dass kostenpflichtige Übersetzungen von Beweisdokumenten beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist rechtswidrig.
§ 19 Abs. 2 S. 1 SGB X regelt zwei Tatbestände, die Antragstellung und die Beweisdokumente, hier soll nur dann eine Übersetzung gefordert werden, „sofern [die Behörde] nicht in der Lage ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist unzulässig. Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde (bei sog. gE ist es die Bundesbehörde, bei zkT gilt die jeweilige Behörde) nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist.
Ist das nicht der Fall, dann muss das Amt darauf hinweisen, dass einfache Übersetzerdienste von Landsleuten im Regelfall ausreichend sind, sind diese nicht vorhanden, muss auf die Inanspruchnahme von Sprachmittlern, Dolmetschern hingewirkt werden, dahingehende Kosten sind zu übernehmen.
Bei Beweisdokumenten reicht im Regelfall eine einfache Übersetzung (ohne Dolmetscher und Kosten), nur im begründeten Ausnahmefall darf das Amt eine vereidigte Übersetzung (also mit Kosten) fordern. Dahingehende Kosten sind wiederum im Rahmen des EU-Rechts (Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004) zu übernehmen. Dazu als Hintergrund: http://www.elke-breitenbach.de/willkommen/fragen/detail/artikel/reicht-das-angebot-fuer-dolmetscher-und-uebersetzungsleistungen-in-den-berliner-arbeitsagenturen-und/  (Kurzurl: http://tinyurl.com/q5kc5zj)

Ich gehe davon aus, dass bei den örtlichen Behörden zum Teil noch wenig Begriff zum rechtlichen Kontext vorhanden ist, daher wäre dies beispielsweise in örtlichen Anfragen zu befördern.
Inhaltlich ist zu fordern:
-  dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann und diese verpflichtend auf seiner Webseite publiziert
- dass, wenn am Ort vorhanden, auf den Einsatz von Sprachmittlern zu verweisen ist und dahingehende Kosten zu übernehmen sind
- dass, wenn keine Sprachmittlerdienste vorhanden sind, vom Amt Gutscheine für Dolmetscherfinanzierung herausgegeben werden


5. Weisungen aus Bayern zum Datenschutz u. Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten
=====================================
Dann möchte ich auf ein Rundbrief des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.09.2015 zum Datenschutz hinweisen, hier stehen eine Reihe von Anwendungshinweise zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten.
Die Realität ist leider weit von dem entfernt, was da aufgezeigt wird. Nicht desto Trotz ist um die Einhaltung wesentlicher Datenschutzbelange gegen die Datenkrake Jobcenter zu kämpfen. Hier geht es zur STAMAS Weisung: http://www.harald-thome.de/media/files/STAMS-9.9.15-Rundschreiben-Datenschutz.pdf (KurzURL: http://tinyurl.com/pkyob9f)


6. Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf Sozialleistungen/ Billigkeitserlass stellen
======================================================================
Dann möchte ich auf eine spezielle Sache hinweisen und zwar, was zu tun ist, wenn Kindergeld im SGB II- Bezug angerechnet und später von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird. Hier hat das BSG schon einmal festgestellt, dass eine „wiederholte Antragstellung“ nach § 28 SGB X wegen Aufhebung der Leistung ausgeschlossen ist. Im Folgenden könnte aber ein Billigkeitserlass gestellt werden, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betrag erlassen werden.
Mehr dazu hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesfinanzhof-zur-rueckforderung-von-kindergeld-bei-anrechnung-auf-sozialleistungen-hartz_067968.html (KurzURL: http://tinyurl.com/oeaw34v) und hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kindergeld-rueckzahlung-nicht-immer-90016077.php (KurzURL: http://tinyurl.com/o7qpwtq)


7. Bundeswehr Termine im 4. Quartal / BW Propaganda in Jobcentern
==================================================
Die Truppe will wieder ins Amt und Erwerbslose und demnächst gewiss auch Flüchtlinge für den Krieg begeistern. Hier nun die nächsten Termine, auf dass die Propagandashows nicht geräuschlos funktionieren:  http://www.ulla-jelpke.de/2015/09/bundeswehr-reklametermine-im-vierten-quartal/, dann ein Replik Artikel im Bundeswehr-Journal, nach der Linken-Forderung die BW endlich aus den Arbeitsagenturen rauszuschmeißen. Den gibt es hier: http://www.bundeswehr-journal.de/2015/bundeswehr-aus-arbeitsagenturen-rausschmeissen/


8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 5./6. Okt. in Leipzig, am 2./3. Nov. in Freiburg, am 23./24. Nov. in Dresden und am 30. Nov./1. Dez. in Stuttgart
======================================================
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 05./06.Okt. in Leipzig, am 02./03. Nov. in Freiburg, am 23./24. Nov. in Dresden und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart statt. Erste Seminare für das Jahr 2016 stehen jetzt schon im Netz.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
 

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in 2016 in Frankfurt, Wuppertal, Hamburg, Berlin, Augsburg und Freiburg
===========================================================
Hier nun der Hinweis auf die nächsten SGB II-Grundlagenseminare im kommenden Jahr, so am  11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg und am 29.Feb./01. März in Freiburg. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
 

10. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
=============================================
Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 12. Okt. in Frankfurt und am 13. Nov. in Wuppertal
===========================================================
In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am Okt. in Frankfurt statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Dezember in Wuppertal
========================================================
Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 04. Dezember in Wuppertal an, diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
 

13. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 07./08. Dez. in Frankfurt
=======================================================
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 07./08. Dez. in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
 

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 09./10. Nov. in Stuttgart
=============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
 

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
===========================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 
Das war es dann wieder mal für heute.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

Zurück