Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 23/2019 vom 16.06.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:
1.  Rückblick: Der 7. Juni 2019 - ein rabenschwarzer Tag für die Menschenrechte in diesem Land
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Trotz geballter Proteste der Zivilgesellschaft, von Verbänden und Opposition und erheblicher verfassungs- und unionsrechtlicher Bedenken, hat der Bundestag am 7. Juni 2019 in einem unwürdigen Schnell-Verfahren mit Mehrheit insgesamt sieben Gesetzesentwürfe aus den Bereichen Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Darunter auch das »Hau-Ab-Gesetz«, in der verniedlichenden offiziellen Regierungssprache »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« genannt.
Die SPD hat mit 130 Stimmen dafür gestimmt, nur acht SozialdemokratInnen haben diesem Entrechtungs-Gesetz am Ende ihre Zustimmung verweigert.
Die Gesetze sehen weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor, so werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangenen aufgehoben und die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.

Im Kern beinhalten die Gesetzesänderungen: Ausbau des Lagerregimes und Duldung light, massive Erweiterung von Haftgründen, Leistungseinschränkungen, Leistungsstreichung, vollständige Leistungsausschlüsse für in anderen EU-Staaten anerkannte
international Schutzberechtigte, Ausweitung der Sanktionstatbestände im AsylbLG auf zahllose Fälle, Arbeitsverbote, Ausbildungsbeschränkungen, Erklärung von Abschiebungsterminen zum „Dienstgeheimnis“, Verhinderung von Integration.

Mit diesen Rechtsänderungen werden Grund- und Menschrechte mit Füßen getreten. Diese geplanten Änderungen verstoßen vielfältig gegen deutsches und internationales Recht.

Besonders erbärmlich ist die fast vollständige Zustimmung der SPD zu diesem Gesetzespaket.

Wer sich die geplanten Änderungen mal anschauen will, kann das hier machen:    https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/06/Uebersicht-Verschaerfungen-Geordnete-R-G-06-06-2019.pdf
Infos zum Hau-ab-Gesetz: Bundesregierung missachtet Grundgesetz und internationales Recht
https://www.nds-fluerat.org/38559/aktuelles/hau-ab-gesetz-bundesregierung-missachtet-grundgesetz-und-internationales-recht/

Dann hier eine hervorragende Stellungnahme des DPWV dazu: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/19_11_353_Paritaet.pdf

Ferner die Gesetzesvorhaben in einen Leserfassung eingearbeitet: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/AufenthG.PDF


2. Hau ab-Gesetz im Bundestag beschlossen - jetzt muss der Bundesrat seine Zustimmung verweigern!
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Bislang ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass das „Hau-ab Gesetz“ nicht zustimmungspflichtig sei. Doch angesichts eines aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD 3 - 3000 - 145/19), das von Ulla Jelpke (DIE LINKE) in Auftrag gegeben wurde spricht alles dafür, dass sich das durch einen am 3.6. eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geändert hat.

In der Folge fordert Ulla Jelpke die Bundesländer entsprechend dazu auf, ihre Zustimmung zu dem Gesetz zu verweigern. „Es gibt viele gute inhaltliche Gründe, warum dieses Entrechtungs-Gesetz nicht in Kraft treten sollte. Hiervon sollten sich die Bundesländer bei ihrer Beratung des Gesetzes leiten lassen.“


https://www.ulla-jelpke.de/2019/06/der-bundesrat-muss-das-abschiebegesetz-stoppen/

Dieses Entrechtungsgesetz tritt Menschenrechte mit Füßen und darf so nicht durchkommen, hoffen wir, dass die Bundesländer dem nicht zustimmen!


3. CDU/CSU und SPD beschließen vereint mit der AfD Kindergeldausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger*innen
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Im Windschatten der ausländerrechtlichen Verschärfungsorgien, die zur Zeit auf der Tagesordnung stehen, geht – wenig beachtet – der nationalistische Umbau des Sozialstaats weiter: Der Bundestag hat am 6. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU, SPD sowie der AfD das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet. Das Gesetz hat neben massiven Ausweitungen der Kontrollmöglichkeiten durch den Zoll gegen „Schwarzarbeit“, Arbeitsausbeutung und „Scheinarbeitsverhältnisse“ – der Deutsche Anwaltsverein spricht „von einer Art Rasterfahndung“ – vor allem zwei Inhalte, die zur weiteren Prekarisierung, Kriminalisierung und sozialen Entrechtung von Unionsbürger*innen führen werden:
 Das beinhaltet:
- Das Verbot, die Arbeitskraft in so genannten “Tagelöhnerbörsen“ (dem so genannten „Arbeiterstrich“) anzubieten. Der Zoll darf in diesen Fällen Platzverweise aussprechen. Zudem sollen Unionsbürger*innen künftig in verschiedenen Fallkonstellationen vom Kindergeldbezug in Deutschland ausgeschlossen sein.

In Bezug auf das KG bedeutet dies: Unionsbürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, werden künftig in vielen Fällen kein Kindergeld mehr erhalten. Dies ist besonders dramatisch, wenn auch keine Leistungen nach SGB II oder XII erbracht werden. Das Ziel der Bundesregierung ist dabei klar: Unionsbürger*innen sollen, soweit sie wirtschaftlich noch nicht verwertbar sind, vollständig von jeglichen staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden.
Dieser Ausschluss ist nicht nur sozialpolitisch fatal. Es liegt auch auf der Hand, dass er mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist. Denn erst im Februar hatte der Europäische Gerichtshof noch geurteilt, dass für den Anspruch auf Kindergeld nicht verlangt werden darf, dass ein aktuelles oder früheres Beschäftigungsverhältnis vorliegt (EUGH, Urteil vom 7. Februar 2019, C‑322/17). Daher sollten Betroffene, deren Anspruch auf Kindergeld künftig aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt wird, in jedem Fall Rechtsmittel dagegen einlegen.
Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause ist am 28. Juni, so dass denkbar ist, dass das Gesetz schon im Juli oder August in Kraft treten wird.

Weitere Details in einer Mail von Claudius Voigt vom 07.06., die gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_7.6..pdf

Dazu noch die Stellungnahme vom Deutschen Anwaltsverein: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/Gesetz-zur-Staerkung-der-FKS/Stellungnahme-DAV.pdf oder https://tinyurl.com/y3zxwqsu
Und der GGUA Münster: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/Gesetz-zur-Staerkung-der-FKS/Stellungnahme-GGUA.pdf oder https://tinyurl.com/y6l6fufc


Wertung: Eine Vielzahl der Regelungen der geplanten Entrechtungsgesetze verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht, das weiß jeder der die Rechtslagen kennt. Sie werden trotzdem – mit Zustimmung der SPD – verabschiedet. Es Jahre dauern, gegen die Rechtsverstöße vorzugehen. Solange werden sie aber ihr braunes Gilt in diesem Land verbreiten und materiell wirksam sein. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat diesen offen verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben nicht zustimmen wird.


 4.  Linken Antrag: Hartz IV überwinden? Zumindest Rechentricks überwinden und sofort auf 582 Euro erhöhen!
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Hartz IV ist das Symbol einer gescheiterten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Armutsquote in der Bevölkerung liegt mit 16,1 Prozent auf hohem Niveau; deutlich höher als vor der Agenda 2010 (EU-SILC). Besonders betroffen sind Erwerbslose und Alleinerziehende. Auch Armut trotz Arbeit ist inzwischen weit verbreitet. Das zeigt: Armut ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein gesamt-gesellschaftliches Problem, das den sozialen Zusammenhalt bedroht. Sanktionen und zu niedrige Regelleistungen sind zudem ein Disziplinierungsinstrument gegenüber Erwerbslosen und Beschäftigten, wodurch ihre Position geschwächt wird. Dem konsequenten Widerstand von Betroffenen, Verbänden und Gewerkschaften ist es zu verdanken, dass seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 die öffentliche Kritik an diesem Armutsgesetz nicht verstummt ist.
Heute, nach knapp 15 Jahren Hartz IV, wird nun auch parteiübergreifend Reformbedarf anerkannt. Dazu haben Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Betroffene klargestellt: Ohne deutlich höhere Regelleistungen kann von einer wirklichen Erneuerung des Sozialstaates keine Rede sein. Das sozio-kulturelle Existenzminimum von 5,4 Millionen Erwerbslosen, Aufstockenden, Seniorinnen und Senioren darf nicht länger politisch motiviert kleingerechnet werden
So aus der Antragsbegründung. Nachzulesen hier:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910621.pdf



5. Bestandsmieten steigen immer schneller
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Die Studie „Bestandsmietenanalyse 2013 bis 2018“ (PDF) macht das Ausmaß der sich in der Regierungsperiode der Großen Koalition noch zuspitzenden Wohnungskrise deutlich. Sie untersucht die steigenden Bestandsmieten, die in der Debatte um Mietpreisregulierungen der Bundesregierung vollkommen vernachlässigt werden. Die Studie gibt es hier:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/2019/190613_Bestandsmietenentwicklung.pdf

6. Vorschläge für eine Reform der Berechnung der „angemessenen“ KdU im SGB II
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Stefan Sell weist darauf hin, dass jahrelang über die Höhe des Regelsatzes im SGB II geredet wird, die zweite große Säule in dem Existenzsicherungssystem, nämlich die Unterdeckung in den KdU aber eher unterbelichtet bleibt. Außerdem führt er die vertretenden Problematiken und vertretende Änderungsvorschläge aus.
Mehr: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/06/06/angemessene-unterkunftskosten-im-bundestag/#more-7130

7. P-Konto Ratgeber: „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“
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Von der BAG-Schuldnerberatung wurde der P-Konto Ratgeber vom Autorenteam Esther Binner und Prof. Dr. Claus Richter „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“ heraus gegeben. Der Ratgeber vermittelt rechtlich fundiert und methodisch bedacht genau das Praxiswissen, das in der Beratung von ver- und überschuldeten Menschen gefragt ist.
Zum Download geht es hier: http://www.bag-sb.de/newsticker/n/foerderung-des-bmjv-ermoeglicht-3-auflage-des-p-konto-ratgebers/


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     04./05. Aug.      
in Berlin    
-     12./13. Aug.       in Bremen    
-     14./15. Aug.      
in Hamburg    (1 Platz noch)
-     19./20. Aug.      
in Frankfurt     
-     28./29. Aug.
      in Dresden       
-     02./03. Sept.      in Wuppertal
-     18. /19. Sept.     in Stuttgart   
-     30. Sept./1.Okt.  in Hamburg    
-     07./08. Okt.       in Wuppertal
-     11./12. Nov.       in Saarbrücken
-     20./21. Nov.   
    in Augsburg
-     27./28. Nov.       in Freiburg
-     18./19. Dez.       in Erfurt


Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   22./23. Aug.      in Augsburg     
-   26./27. Aug.      in Erfurt     
-   09./10. Sept.     in Hamburg                           

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am 

-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.


Diese Fortbildung biete ich an:

-   20. Juni     in Berlin
-   21. Aug.    in Frankfurt  
08. Nov.    in Wuppertal        
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     19. Juni   in Wuppertal
-     22. Aug.  in Frankfurt      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-   16. Sept.  in Frankfurt  
- 06. Dez.    in Wuppertal    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       am 07. Aug. 2019               in Berlin    
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

- am 08. August 2019               in Berlin   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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