Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 22/2026 vom 04.07.2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Neue fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026/Grundsicherungsgeld

Die BA hat eine Reihe neuer Weisungen zu den Rechtsänderungen ab 01.07.2026 veröffentlicht, so zum Verhältnis zu anderen Leistungen in § 5 SGB II; zur Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b SGB II; zum Vermögen in § 12 SGB II; zur Beantragung vorrangiger Leistungen in § 12a SGB II; zur Potenzialanalyse, Kooperationsplan und Verpflichtung in §§ 15, 15a SGB II, zur Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden in § 16e SGB II; zur freien Förderung nach § 16f SGB II; zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in § 16i SGB II; zu den Zuschüssen zu Beiträgen zur KV und PV nach § 26 SGB II; zu den Rechtsfolgen / Minderung bei Pflichtverletzungen nach  §§ 31, 31a, 31b SGB II; zu Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II; zu Ersatzansprüchen bei sozialwidrigem Verhalten nach  § 34 SGB II;  zu  Ersatzansprüchen für rechtswidrig erhaltene Leistungen nach § 34a SGB II; zur vorläufigen Leistungsgewährung, § 41a SGB II; zu den Bußgeldvorschriften nach § 63 SGB II; zur Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden nach § 64 SGB II und FW’s F zur Rentenversicherung der Leistungsberechtigten von Grundsicherungsgeld:

Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.


2. Das Reformpaket der Merzregierung: Programm für Armut und Stagnation

Die Bundesregierung hat ihr „Programm für Wachstum und Beschäftigung“ vorgelegt. Nach ihrer Darstellung soll es die Konjunktur beleben und neue Wachstumsimpulse setzen. Tatsächlich enthält das Paket jedoch vor allem Sozialkürzungen und finanzielle Mehrbelastungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen.

Geplant sind unter anderem Einschnitte bei der Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, erhebliche Verschlechterungen beim Wohngeld sowie Kürzungen bei Leistungen zur sozialen Teilhabe von Kindern mit Behinderungen. Gerade Familien, einkommensarme Haushalte und besonders schutzbedürftige Menschen werden die Folgen dieser Umverteilungspolitik unmittelbar zu spüren bekommen.

Das vorgelegte Reformpaket markiert einen tiefgreifenden sozialpolitischen Kurswechsel. Es steht für den umfassendsten Sozialabbau seit der Nachkriegszeit und geht in seiner Breite und Konsequenz deutlich über frühere Reformen wie die Agenda 2010 hinaus.

Ökonomisch ist zweifelhaft, dass diese Maßnahmen die erhofften Wachstumsimpulse entfalten werden. Statt die Binnennachfrage zu stärken, wird Kaufkraft entzogen. Sozialpolitisch drohen eine weitere Verschärfung der Armut und eine zunehmende gesellschaftliche Spaltung. Politisch besteht zudem die Gefahr, dass soziale Verunsicherung und Enttäuschung über die Politik weiter zunehmen und die AfD weiter gestärkt wird.

Die taz bringt die Stoßrichtung des Reformpakets treffend auf den Punkt: Es entlastet die Wohlhabenden und belastet Menschen mit geringen Einkommen. Eine solche Politik vertieft die soziale Spaltung, anstatt den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Zum „Programm für Wachstum und Beschäftigung“:  https://t1p.de/5sr21
Eine Kurzzusammenfassung im Spiegel: https://t1p.de/yu8ce
Zum Kommentar der taz: https://t1p.de/2o2fi

Es ist zivilgesellschaftlicher Druck zwingend erforderlich, der Sozialstaat soll und muss verteidigt werden. Er ist ein Fundament der Demokratie.
   


3. NRW: Studie zur digitalen Teilhabe einkommensschwacher Haushalte

Das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hat im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) untersucht, wie es um die digitale Teilhabe einkommensarmer Haushalte in Nordrhein-Westfalen bestellt ist. Die Studie kombiniert Datenanalysen mit Fokusgruppen und Fallstudien und bezieht Armutsbetroffene ausdrücklich als „Expert:innen in eigener Sache" ein.

Zentrale Erkenntnis: Digitale Teilhabe ist heute Voraussetzung für Verwaltung, Existenzsicherung, Arbeitsmarkt, Bildung und Gesundheit – doch gerade in einkommensarmen Haushalten sind die nötigen Voraussetzungen oft nicht verlässlich gegeben. Smartphones sind zwar meist vorhanden, stoßen bei komplexeren Verfahren wie Anträgen oder Dokumentenprozessen aber an ihre Grenzen.

Im Ergebnis wird ua die Sicherstellung gleichwertiger analoger und digitaler Zugänge zu Verwaltungsleistungen gefordert.

Link zur Studie: https://t1p.de/jfncx



4. Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz: Die Regierung macht dicht! Unsere Informationsfreiheit ist massiv in Gefahr.

SPD und Union haben im Koalitionsausschuss beschlossen, das seit 20 Jahren etablierte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abzuschaffen. Damit bricht die Bundesregierung den Koalitionsvertrag, in dem sie versprach, das Gesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformieren zu wollen. Von einem Mehrwert kann jedoch überhaupt nicht mehr die Rede sein.

Dieser Beschluss ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik!

Beschlüsse: Frontalangriff auf Demokratie und Pressefreiheit

 

  • Fast alle Anfragen werden unmöglich: Anfragen soll es nur noch „mit berechtigtem Interesse“ geben, das heißt, für jede Anfrage bräuchte man einen Nachweis, warum man Anspruch auf die Informationen erhebt.

  • Es ist ein Angriff auf Organisationen wie FragDenStaat und viele weitere, etwa die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International oder auch Tacheles denn juristischen Personen werden Anfragen untersagt. Nur Privatpersonen dürfen in Einzelfällen anfragen.

  • Auch die Pressefreiheit ist in Gefahr: Journalist*innen wird es massiv erschwert, IFG-Anfragen zu stellen.

  • Nur Deutsche dürfen Anfragen stellen, EU-Bürger nur in Einzelfällen, Personen aus Drittstaaten gar nicht. Für jede Anfrage muss man also die Staatsangehörigkeit nachweisen.

  • Anfragen werden zum Kostenrisiko, der Zugang zu Information ein Privileg für Reiche: Es können Gebühren von bis zu zehntausenden Euro anfallen, der bisherige Gebührendeckel in Höhe von 500 Euro soll wegfallen.

  • Behörden können Anfragen künftig noch leichter ablehnen: Zu den bestehenden 30 Ausnahmefällen für Anfragen sollen weitere eingeführt werden.

  • Das Korruptionsrisiko steigt massiv: Die Namen von Behördenmitarbeiter*innen sollen gänzlich geschwärzt werden. Damit ist nicht mehr nachvollziehbar, wer für Entscheidungen verantwortlich ist.

Mehr dazu auf FragdenStaat: https://t1p.de/5mof7

Bemerkung: Tacheles hat 2006 unmittelbar nach Einführung des IFG die Bundesagentur für Arbeit mit einer erfolgreichen Eilklage dazu gebracht, ihre internen Weisungen veröffentlichen zu müssen. Seitdem gehören die Fachlichen Weisungen der BA für alle, die im Sozialrecht tätig sind, zu den wichtigsten Arbeitsgrundlagen. Sie machen nachvollziehbar, wie die Verwaltung das Recht auslegt und anwendet. Verwaltungshandeln wird dadurch transparent und Einzelfallentscheidungen können dadurch besser überprüft werden.

Mit der geplanten Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes droht nun ein massiver Rückschritt. Deshalb sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass das Informationsfreiheitsgesetz erhalten bleibt und weiter gestärkt wird.


5.  LSG Bayern: Versicherte haben Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – kein Entzug und keine Sperrung der eGK im Falle des Zahlungsverzugs  

Zahlen Versicherte ihre Beiträge nicht, ruhen ihre Leistungsansprüche – die elektronische Gesundheitskarte steht ihnen aber weiterhin zu. Das Bayerische LSG hat einer verbreiteten Kassenpraxis eine klare Absage erteilt.

Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht entziehen oder sperren, wenn Versicherte mit ihren Beiträgen in Rückstand geraten. Das hat das Bayerische LSG entschieden und damit eine weit verbreitete Praxis für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 19.05.2026 – L 5 KR 96/23). Für die Maßnahme fehle jede Rechtsgrundlage.

Siehe Beck Online: https://t1p.de/x83n6 und PM des LSG Bayern: https://t1p.de/y4mdb


6. Verschiedene Fachinformationen im Bereich Migrationsrecht

a. Die Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG

Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden. Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen. Diese Änderungen sind Gegenstand der vorliegenden Fachinformation.

Zur Fachinfo: https://t1p.de/xtzq4


b. Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Die vorliegende Arbeitshilfe wurde aufgrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1460 vom 15.07.2025 sowie den darauf basierenden, am 11.08.2025 veröffentlichten Hinweisen des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu dessen Umsetzung inhaltlich aktualisiert und an die Rechtslage (Stand Juni 2026) angepasst.
Zur Arbeitshilfe: https://t1p.de/113dm


7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:

  • 31. Aug./ 01. Sept. 2026
  • 28./29. Sept.  2026
  • 12./13. Okt. 2026  

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

 


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis


Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

 

Termine:

  • 22./23. Juli    2026

  • 10./11. Aug.  2026
  • 07./09. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

 

 

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

 

Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.  

Termine:

  • 13./14./15. Juli    2026
  • 21./22./23. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

 

 

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:

  • 18. Aug.  2026
  • 01. Okt.   2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

 

 

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld  

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:

  • 14. - 18. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu


13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

 

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

 

Termine:

  • 12. Aug.     2026
  • 06. Okt.     2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

 

 

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

 

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

 

Termine:

  • 02. Okt.   2026
  • 23. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

 

 

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

 

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

 

Termine:

  • 27. Juli    2026
  • 24. Sept. 2026
  • 17. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

 

 

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

 

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

 

Termine:

  • 04. Aug.   2026
  • 30. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

 

 

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

 

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

 

Termine:

  • 04. Sept. 2026
  • 13. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

 

 

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

 

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

 

Termine:

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

 

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

 

Termine:

 

20. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

 

Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

 

Termine:

 

21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

 

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:  

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

 

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