Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 22/2017 vom 11.06.20172

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Punkten:
1.   Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten
Aufruf zum Mitmachen
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Tacheles schlägt eine bundesweite Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums vor.

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Damit wird unzulässig die Existenz von zehntausenden SGB  II – Bezieher*innen zum Teil über Jahre unterschritten. Wir regen eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen.  Die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten ist in der Rechtsprechung  und in der Fachliteratur umstritten, wir sehen daher eine realistische Chance, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.

Wir haben dazu vorgearbeitet und den Kampagnenaufruf geschrieben, Musterschreiben aufgesetzt und fordern Organisationen auf, die Kampagne offiziell mit ihrem Namen zu unterstützen. Unterstützungsbekundungen bitte an: info@tacheles-sozialhilfe.de

Den Aufruf und die Mustertexte gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/ 
 
 
 2.    Spendenaufruf
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Im Rahmen der Kampagne wollten wir unbedingt den Aufsatz von Sophia Nguyen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundessozialgericht, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, da der Aufsatz die Positionen und Rechtsprechung sehr gut zusammenfasst. 
Die Veröffentlichung gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/SGb_2017-04_Tacheles.pdf
Tacheles musste das Verwertungsrecht des Aufsatzes beim Verlag einkaufen  und hat dafür  595 EUR zahlen müssen.
Hier würden wir um eine finanzielle Beteiligung in Form von Spenden bitten, diese können wie folgt abgewickelt werden: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

3.       Korrektur von meinem letzten Newsletter
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In dem Newsletter (21/2017) habe ich bei den sozialrechtlichen Kurzmitteilungen Mai 2017 von Bernd Eckardt zum  Thema Ortsabwesenheit und Passbeschaffungskosten von Ausländern einen falschen Link gesetzt, der Richtige ist hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf 

Ferner habe ich zum neuen UVG nicht ganz richtige Infos gegeben:

Bei den Regelungen UVG oberhalb von 12 Jahren handelt es sich um drei »oder« Tatbestände, die jeweils getrennt voneinander den Anspruch auf UV auslösen können.  


Ab 12 Jahren besteht der Anspruch auf UVG nur, 
 
1. wenn das Kind keine SGB  II –Leistungen bezieht (§1 Abs. 1a Nr. 1 UVG –N) oder 

2. durch UVG die SGB II-Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (§1 Abs. 1a Nr. 1 UVG – N)[durch den Rausfall des Kindes aus der BG nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II]   oder
3. die Alleinerziehenden müssen zudem ein Bruttoeinkommen von monatlich 600 € ohne Abzug der Absetzbeträge nach § 11b SGB II (Grundfrei- bzw. Mindestabzugsbetrag 100 € bei Arbeit, bei BAföG und Erwerbstätigenfreibetrag) haben. Bei der Ermittlung der 600 € hat das Kindergeld außer Betracht zu bleiben (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 UVG-N).
Siehe: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/DIJuF-Synopse_UVG-Gesetzesaenderung_2017.pdf


4.   Zur Genehmigungsfiktion im SGB V/Krankenkassenrecht
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Lässt sich eine Krankenkasse mit ihrer Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag für eine Krankenkassenleistung, hier Mutter-Kind-Kur, zu viel Zeit, gilt der Antrag als „fiktiv genehmigt“. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Prüfung der Kostenübernahme beauftragt, hat die Krankenkasse nur fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, betonte das LSG NRW in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 27.03.2017 (AZ: L 1 KR 702/16). Keine Rolle spiele es für die Kostenübernahme, ob die Versicherte für die Maßnahme bereits in Vorleistung gegangen ist, so die Essener Richter mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/langsam-arbeitende-behoerde-muss-begehrte-leistung-bezahlen_108258.html

Für die Einführung der Genehmigungsfiktion von zwei Wochen in den Existenzsichernden Leistungen SGB II/SGB XII und AsylbLG! 


5.   Wie das BSG  die staatliche Bindung an die Menschenrechtsgarantie von Artikel 1 Grundgesetz relativiert
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Eine richtige und zutreffende Kritik an der  Rechtsauffassung des BSG, dass ein Asylsuchender bei seiner Abschiebung aktiv mitwirken muss  und wenn er das nicht tut, dass ihm  die Grundrechte auf Existenzsicherung weitgehend entzogen werden dürfen … mehr dazu hier:
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/05/kammrad150517.pdf

6.       Neue SGB II - Folien im Netz
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Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich neue SGB II – Folien (Stand: 02. Juni 2017) im Netz habe, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
Wenn meine Folien genutzt werden, bitte ich darum, dem Verein Tacheles dafür eine Spende zukommen zu lassen.


7.       Zu den Protesten gegen den G20 Gipfel in Hamburg
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Die Proteste gegen den G20-Gipfel am 7./8. Juli in Hamburg werden relevant werden für die politischen Auseinandersetzungen der nächsten Jahre. Gelingt es einen breiten, deutlichen und Widerstand gegen die Welt der Profitmaximierung und des autoritären Neoliberalismus und nationalistischem Rollback entgegenzustellen. Diese Proteste werden ein wichtiger Kristallisationspunkt sein.
Die Hamburger Polizei hat diese Dimension schon lange erkannt und Hamburg zu einem Polizeistaat auf Zeit bestimmt. Das Polizeipräsidium hat per Allgemeinverfügung eine  »blaue Zone« auf 38 Quadratkilometern bestimmt, in der Grundrechte außer Kraft gesetzt sind. Damit soll jeder Widerstand und Protest schon im Keim erstickt werden.  Siehe:  https://www.jungewelt.de/artikel/312187.hamburg-wird-polizeistaat-auf-zeit.html

Nicht desto Trotz: kreativer, offensiver und gemeinsamer Protest ist zwingend nötig,  das Ankämpfen gegen die Aberkennung von Grundrechten auch! Daher der treffende Aufruf: komm mit ins Gefahrengebiet!

Daher hier nochmal die zentralen Infos zu den G20-Protesten:  https://www.g20hamburg.org/de

Mehr dazu hier: http://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/demonstrationsrecht/kommst-du-mit-ins-gefahrengebiet-hamburg-gipfel-der-g20-7-8-juli-2017/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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 Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-        am  21./22. Juni   in Erfurt  
-        am  24./25. Juli    in Berlin
-        am  02./03. Aug.  in Wuppertal
-        am 17./18. Aug.   in Koblenz  
-        am  21./22. Aug.  in Dresden   
-        am  30./31. Aug.  in Frankfurt
-        am  27./28. Sept. in Hamburg 
-        am 18./19. Okt.   in Wuppertal  
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

8.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-        am 14./15. Aug.   in Erfurt
-        am 25./26. Sept.  in Wuppertal
-        am 16./17. Okt.    in Augsburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 16. Nov.    in Stuttgart  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
-        15. Nov.   in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

12 Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 23. Okt.    in Wuppertal
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
-        08. Sept.        in Wuppertal 
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
 Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Okt.  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. Nov. in Wuppertal und am 13./14. Nov. in Leipzig 
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé





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