Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 21.10.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Umfassende SGB II–Änderungen geplant
===================================
Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden.
Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.
Hier geht es nun zu den geplanten SGB II – Änderungen: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf
2. Stellungnahmen des DW zu den Verfahren vor dem BVerfG
==================================================
Auch das Diakonische Werk hat sich nunmehr in den BVerfG-Verfahren mit Stellungnahmen positioniert, diese gibt es nunmehr hier zu finden:
Stellungnahme zu Kinderregelbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/Diakonie__StN_BVerfG_130905.pdf
Stellungnahme Erwachsenenregelbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/2013-08-21_Endfassung_Regelsaetze-Grundsicherung.pdf
3. Bundessozialgericht kippt WAV-Berlin für SGB XII
=======================================
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 die WAV Berlin für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII für unwirksam erklärt und damit in diesem Bereich verworfen. Näheres hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundessozialgericht-kippt-wav-berlin-90015849.php
Terminsbericht BSG hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13131
Die Frage ist, was sich aus dem BSG Urteil ergibt. Die Position der Senatsverwaltung „die Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfängerinnen und Empfänger nach dem SGB XII, insbesondere also Ältere und voll Erwerbsgeminderte, werden auf der Rechtsgrundlage des SGB XII weiterhin in Höhe der vom BSG nicht kritisierten Richtwerte erbracht. Im Ergebnis ändert sich die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Betroffenen nicht“, so die Senatsverwaltung in ihrer Pressemitteilung vom 18.10.2013 dürfte nicht haltbar sein (http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/archiv/20131018.1620.390524.html).
Das BSG hat vielmehr klargestellt, dass die WAV für SGB XII’er nicht anwendbar ist, siehe dazu BSG Pressemeldung: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13131
Im Ergebnis bedeutet das, seit dem 01.05.2012 (seit da gibt es die WAV – Berlin) gibt es in Berlin keine anzuwendende KdU-Regelung. Das wiederum bedeutet, wenn es keine wirksame KdU Regel für das SGB XII gibt, das dann in jedem einzelnen Fall von den tatsächlichen Unterkunftskosten und den tatsächlichen Heizkosten auszugehen ist. Mindestens aber von den Werten nach § 12 WoGG mit einem 10 % Sicherungsaufschlag in Bezug auf KdU.
Für die Betroffenen SGB XII - Leistungsbezieher deren Unterkunfts- und/oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe übernommen wurden bedeutet dies, dass sie bis Ende Dez. 2013 einen Überprüfungsantrag stellen müssen. Nur wenn sie diesen dieses Jahr noch stellen, haben sie Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung der zu Unrecht nicht übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten bis längstens Mai 2012. Der Überprüfungsantrag muss dieses Jahr noch gestellt werden, da er immer auf das Beginn des jeweiligen Jahres zurückgerechnet wird und dann bis maximal ein Jahr zurückreicht (§ 37 S. 1 SGB I iVm § 116a SGB XII iVm § 44 Abs. 1, 4 SGB X).
Meiner Meinung nach muss, da es keine wirksame Angemessenheitsgrenze in Berlin gibt, alle gekürzten Unterkunfts- und Heizkosten bis zur tatsächlichen Höhe nachgezahlt werden. Das wirkt sich aus auf:
- wegen Unangemessenheit gekürzte Mieten
- wegen Unangemessenheit gekürzte Betriebskostennachforderungen
- wegen Unangemessenheit gekürzte Heizkostennachforderungen
- wegen Unangemessenheit abgelehnte Umzugs- oder Wohnungsbeschaffungskosten
- aus dem SGB II kommenden Menschen, die eine KdU-Kürzung aus dem SGB II erfahren haben, die im SGB XII gleich fortgesetzt wurde.
Hinweis: muss das Berliner Sozial- und Grundsicherungsamt nun Unterkunftskosten nachzahlen dürfen sie nicht im SGB XII als Einkommen berücksichtigt werden (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Ist die jeweilige Behörde länger als sechs Monate säumig, müssen die nachzuzahlenden Beträge zusätzlich noch mit 4 % verzinst werden (§ 44 Abs. SGB I), das dürfte in den meisten Fällen Anwendung finden.
Die Senatsposition „im Ergebnis ändert (nach dem BSG-Urteil) sich die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Betroffenen nicht“ ist eine Frechheit und eine Fortsetzungen der katastrophalen Ausgrenzungs- und Verarmungsstrategie des Berliner Senats. Hier ist jetzt Gegenaufklärung und ein Musterüberprüfungsantrag von Nöten.
4. DPWV: "Partizipation statt Ausgrenzung: Anforderungen an die Gestaltung der EU- Binnenwanderung"
========================================================
Der DPWV hat in einem Grundsatzpapier seine Position zur verstärkten Zuwanderung – insbesondere aus Südosteuropa seine Position dargelegt. Näheres findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/DPWV-Stelln.-EU-Binnenwanderung-beschlossen-09-2013.pdf
5. Die Tage des pauschalen Ausschlusses europäischer Arbeitsmigranten aus dem Leistungssystem des SGB II sind wohl gezählt …
=======================================
... denn der Leistungsausschluss wird im Übrigen auch nicht mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sein, das nach dem BVerfG "in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" (Urt. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10 u 2/11). So beendet Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe einen lesenswerten Kurzaufsatz zum Thema Leistungsversagung für Unionsbürger, in dem das Urteil des LSG –NRW und eine weiteres Urteil des LSG-Bayern kommentiert und bewertet wird. Näheres hier: http://tinyurl.com/oqgfxa9
6. Rassistische Hetzjagd auf „Lampedusa Flüchtlinge“ in Hamburg - Solidarität gefragt
===============================================
In Hamburg eskaliert seit zwei Wochen der Konflikt um die sog. „Lampedusa Flüchtlinge“, der Senat mit dem OB Olaf Scholz (SPD) setzt auf Provokation und will mit massiven Polizeikontrollen und der polizeilichen Besetzung ganzer Stadtteile den Druck auf die Flüchtlinge erhöhen und sie so letztendlich zur Ausreise zwingen. Faktisch unterscheidet sich das Vorgehen von Olaf Scholz nicht mehr vom offenen Rassismus á la Innenminister Friedrich. Allerdings regt sich in Hamburg und bundesweit der Protest (so waren heute in Wuppertal 60 – 80 Leute auf einer Spontan-Soli-Demo, nicht wirklich viel, aber ein Anfang und es gab in den letzten Tagen in einer Reihe anderer Städte vergleichbare Aktivitäten).
Die Auseinandersetzung um Arbeitsmigration und Flüchtlingspolitik eskaliert derzeit in Deutschland, es wird Zeit das mehr Organisationen jetzt ihre Stimme erheben und den exemplarischen Hamburger Kampf unterstützen.
Ich möchte daher unmittelbar auf die Webseite der „Lampedusa Flüchtlinge“ in Hamburg verweisen, wo sie grade in einem offenen Brief vom 16. Okt. an den Senat der Stadt Hamburg ihre Position und Sicht der Dinge dargestellt haben: http://lampedusa-in-hamburg.tk/
Dann gibt es dazu einen Solidaritätsmusterbrief an den Hamburger OB Olaf Scholz und Bundesinnenminister Friedrich, den jeder per Fax/Mail oder Briefpost abschicken kann, den Musterbrief gibt es hier zum Download: http://www.harald-thome.de/media/files/LiH_Musterbrief_einseitig.pdf
Zu guter Letzt noch ein ganz guter zusammenfassender Artikel im Stern dazu: http://www.stern.de/politik/deutschland/lampedusa-in-hamburg-nagelprobe-fuer-europas-fluechtlingspolitik-2065513.html
Es ist Solidarität gefragt, auf der Straße, vor den SPD-Parteibüros und auf vielfältige kreative Art und Weise!
7. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin und am 18./19. Dez. in Stuttgart
======================================================
Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 15. Nov. in Wuppertal
============================================
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 15. Nov. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg
============================================================
In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 11. Dez. in Berlin und 04. März in Leipzig
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als nächstes am 11. Dez. in Berlin und am 04. März in Leipzig an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 07. März in Wuppertal
============================================================
Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten biete ich ab 2014 als regelmäßige Fortbildung diese Fachfortbildung an. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
=====================================================
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Erste Seminare für 2014 im Netz
=======================
Hier mal im Schnelldurchlauf:
+++ Grundlagenseminare: am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 19./20. Feb. in Rostock, 27./28. März in Frankfurt, am 18./19. April in Hamburg und ein fünftägiges SGB II-Intensivseminar am 22. - 26. April in Wuppertal
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen: am 28./29. Jan. in Erfurt, am 11./12. Feb. in Wuppertal und am 26./27. Feb. in Stuttgart.
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
Näheres hier: http://www.harald-thome.de/index.html
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 14./15.11. in Hamburg-Harburg
================================================================
Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 noch am in 14./15. Nov. in Hamburg an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 08. Nov. in Hamburg Harburg
================================================================
Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Umfassende SGB II–Änderungen geplant
===================================
Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden.
Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.
Hier geht es nun zu den geplanten SGB II – Änderungen: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf
2. Stellungnahmen des DW zu den Verfahren vor dem BVerfG
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Auch das Diakonische Werk hat sich nunmehr in den BVerfG-Verfahren mit Stellungnahmen positioniert, diese gibt es nunmehr hier zu finden:
Stellungnahme zu Kinderregelbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/Diakonie__StN_BVerfG_130905.pdf
Stellungnahme Erwachsenenregelbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/2013-08-21_Endfassung_Regelsaetze-Grundsicherung.pdf
3. Bundessozialgericht kippt WAV-Berlin für SGB XII
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Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 die WAV Berlin für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII für unwirksam erklärt und damit in diesem Bereich verworfen. Näheres hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundessozialgericht-kippt-wav-berlin-90015849.php
Terminsbericht BSG hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13131
Die Frage ist, was sich aus dem BSG Urteil ergibt. Die Position der Senatsverwaltung „die Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfängerinnen und Empfänger nach dem SGB XII, insbesondere also Ältere und voll Erwerbsgeminderte, werden auf der Rechtsgrundlage des SGB XII weiterhin in Höhe der vom BSG nicht kritisierten Richtwerte erbracht. Im Ergebnis ändert sich die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Betroffenen nicht“, so die Senatsverwaltung in ihrer Pressemitteilung vom 18.10.2013 dürfte nicht haltbar sein (http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/archiv/20131018.1620.390524.html).
Das BSG hat vielmehr klargestellt, dass die WAV für SGB XII’er nicht anwendbar ist, siehe dazu BSG Pressemeldung: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13131
Im Ergebnis bedeutet das, seit dem 01.05.2012 (seit da gibt es die WAV – Berlin) gibt es in Berlin keine anzuwendende KdU-Regelung. Das wiederum bedeutet, wenn es keine wirksame KdU Regel für das SGB XII gibt, das dann in jedem einzelnen Fall von den tatsächlichen Unterkunftskosten und den tatsächlichen Heizkosten auszugehen ist. Mindestens aber von den Werten nach § 12 WoGG mit einem 10 % Sicherungsaufschlag in Bezug auf KdU.
Für die Betroffenen SGB XII - Leistungsbezieher deren Unterkunfts- und/oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe übernommen wurden bedeutet dies, dass sie bis Ende Dez. 2013 einen Überprüfungsantrag stellen müssen. Nur wenn sie diesen dieses Jahr noch stellen, haben sie Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung der zu Unrecht nicht übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten bis längstens Mai 2012. Der Überprüfungsantrag muss dieses Jahr noch gestellt werden, da er immer auf das Beginn des jeweiligen Jahres zurückgerechnet wird und dann bis maximal ein Jahr zurückreicht (§ 37 S. 1 SGB I iVm § 116a SGB XII iVm § 44 Abs. 1, 4 SGB X).
Meiner Meinung nach muss, da es keine wirksame Angemessenheitsgrenze in Berlin gibt, alle gekürzten Unterkunfts- und Heizkosten bis zur tatsächlichen Höhe nachgezahlt werden. Das wirkt sich aus auf:
- wegen Unangemessenheit gekürzte Mieten
- wegen Unangemessenheit gekürzte Betriebskostennachforderungen
- wegen Unangemessenheit gekürzte Heizkostennachforderungen
- wegen Unangemessenheit abgelehnte Umzugs- oder Wohnungsbeschaffungskosten
- aus dem SGB II kommenden Menschen, die eine KdU-Kürzung aus dem SGB II erfahren haben, die im SGB XII gleich fortgesetzt wurde.
Hinweis: muss das Berliner Sozial- und Grundsicherungsamt nun Unterkunftskosten nachzahlen dürfen sie nicht im SGB XII als Einkommen berücksichtigt werden (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Ist die jeweilige Behörde länger als sechs Monate säumig, müssen die nachzuzahlenden Beträge zusätzlich noch mit 4 % verzinst werden (§ 44 Abs. SGB I), das dürfte in den meisten Fällen Anwendung finden.
Die Senatsposition „im Ergebnis ändert (nach dem BSG-Urteil) sich die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Betroffenen nicht“ ist eine Frechheit und eine Fortsetzungen der katastrophalen Ausgrenzungs- und Verarmungsstrategie des Berliner Senats. Hier ist jetzt Gegenaufklärung und ein Musterüberprüfungsantrag von Nöten.
4. DPWV: "Partizipation statt Ausgrenzung: Anforderungen an die Gestaltung der EU- Binnenwanderung"
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Der DPWV hat in einem Grundsatzpapier seine Position zur verstärkten Zuwanderung – insbesondere aus Südosteuropa seine Position dargelegt. Näheres findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/DPWV-Stelln.-EU-Binnenwanderung-beschlossen-09-2013.pdf
5. Die Tage des pauschalen Ausschlusses europäischer Arbeitsmigranten aus dem Leistungssystem des SGB II sind wohl gezählt …
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... denn der Leistungsausschluss wird im Übrigen auch nicht mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sein, das nach dem BVerfG "in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" (Urt. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10 u 2/11). So beendet Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe einen lesenswerten Kurzaufsatz zum Thema Leistungsversagung für Unionsbürger, in dem das Urteil des LSG –NRW und eine weiteres Urteil des LSG-Bayern kommentiert und bewertet wird. Näheres hier: http://tinyurl.com/oqgfxa9
6. Rassistische Hetzjagd auf „Lampedusa Flüchtlinge“ in Hamburg - Solidarität gefragt
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In Hamburg eskaliert seit zwei Wochen der Konflikt um die sog. „Lampedusa Flüchtlinge“, der Senat mit dem OB Olaf Scholz (SPD) setzt auf Provokation und will mit massiven Polizeikontrollen und der polizeilichen Besetzung ganzer Stadtteile den Druck auf die Flüchtlinge erhöhen und sie so letztendlich zur Ausreise zwingen. Faktisch unterscheidet sich das Vorgehen von Olaf Scholz nicht mehr vom offenen Rassismus á la Innenminister Friedrich. Allerdings regt sich in Hamburg und bundesweit der Protest (so waren heute in Wuppertal 60 – 80 Leute auf einer Spontan-Soli-Demo, nicht wirklich viel, aber ein Anfang und es gab in den letzten Tagen in einer Reihe anderer Städte vergleichbare Aktivitäten).
Die Auseinandersetzung um Arbeitsmigration und Flüchtlingspolitik eskaliert derzeit in Deutschland, es wird Zeit das mehr Organisationen jetzt ihre Stimme erheben und den exemplarischen Hamburger Kampf unterstützen.
Ich möchte daher unmittelbar auf die Webseite der „Lampedusa Flüchtlinge“ in Hamburg verweisen, wo sie grade in einem offenen Brief vom 16. Okt. an den Senat der Stadt Hamburg ihre Position und Sicht der Dinge dargestellt haben: http://lampedusa-in-hamburg.tk/
Dann gibt es dazu einen Solidaritätsmusterbrief an den Hamburger OB Olaf Scholz und Bundesinnenminister Friedrich, den jeder per Fax/Mail oder Briefpost abschicken kann, den Musterbrief gibt es hier zum Download: http://www.harald-thome.de/media/files/LiH_Musterbrief_einseitig.pdf
Zu guter Letzt noch ein ganz guter zusammenfassender Artikel im Stern dazu: http://www.stern.de/politik/deutschland/lampedusa-in-hamburg-nagelprobe-fuer-europas-fluechtlingspolitik-2065513.html
Es ist Solidarität gefragt, auf der Straße, vor den SPD-Parteibüros und auf vielfältige kreative Art und Weise!
7. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin und am 18./19. Dez. in Stuttgart
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 15. Nov. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 15. Nov. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 11. Dez. in Berlin und 04. März in Leipzig
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als nächstes am 11. Dez. in Berlin und am 04. März in Leipzig an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 07. März in Wuppertal
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Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten biete ich ab 2014 als regelmäßige Fortbildung diese Fachfortbildung an. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Erste Seminare für 2014 im Netz
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Hier mal im Schnelldurchlauf:
+++ Grundlagenseminare: am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 19./20. Feb. in Rostock, 27./28. März in Frankfurt, am 18./19. April in Hamburg und ein fünftägiges SGB II-Intensivseminar am 22. - 26. April in Wuppertal
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen: am 28./29. Jan. in Erfurt, am 11./12. Feb. in Wuppertal und am 26./27. Feb. in Stuttgart.
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
+++ SGB II - Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
Näheres hier: http://www.harald-thome.de/index.html
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 14./15.11. in Hamburg-Harburg
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 noch am in 14./15. Nov. in Hamburg an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 08. Nov. in Hamburg Harburg
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
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