Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 19/2023 vom 11.06.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Amadeu Antonio Stiftung zur Zustimmung der Bundesregierung zu der GEAS Reform / Menschenrechte verschwinden und die Bundesregierung feiert dies als »historischen Erfolg«
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Die Bundesregierung hat im Europarat der GEAS-Reform zugestimmt, es wäre die schärfste Asylrechtsreform seit Jahrzehnten. Das Asylrecht wird faktisch abgeschafft; die FestungEuropa und das Leid an den Außengrenzen zementiert und legalisiert.
Flüchtende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsländern sollen in haftähnlichen Lagern interniert und gegebenenfalls zurückgeschickt werden. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Die Anzahl der sicheren Herkunftsländer soll ebenfalls steigen.
Die EU verhöhnt die Unantastbarkeit des Asylrechts und die Bundesregierung macht mit. Auch wenn im Koalitionsvertrag steht, “wir wollen das Leid an den Außengrenzen beenden”, wird jetzt die Internierung von Asylsuchenden ausgeweitet & auch Fluchtwege werden noch unsicherer.
Selbst die rote Linie der Bundesregierung, bezüglich der Behandlung von Familien, fällt in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Zynisch und verheerend, dass dieser Kompromiss nun auch noch als “historischer Erfolg” gefeiert wird.
Auf dem gesamten Kontinent triumphieren rechte Parteien und sehen sich gestärkt. Die Stimmung in vielen Ländern Europas kippt schon lange nach rechts. Wie gefährlich das sein kann, zeigte schon die deutsche Asylreform Anfang der 1990er.
Vor 30 Jahren wurde das deutsche Asylrecht schon einmal fundamental verschärft, nur drei Tage später verbrannten in Solingen fünf Menschen in ihrem Zuhause.
Der Bundespräsident sagte erst vor zwei Wochen in seiner Rede zu 30 Jahre Solingen, dass er “nicht dazu schweigen kann, in welchem Klima diese Anschläge gediehen sind.”
Rechtsextremismus gedeiht, wenn Hass auf Flüchtende salonfähig wird, wenn Abschottung salonfähig wird. Die EU-Asylrechtsreform legitimiert die unbegründete Angst vieler Menschen vor Geflüchteten. Das Signal, das von der skandalösen Reform ausgeht, ist brandgefährlich.
Auch heute, 30 Jahre nach Solingen, müssen sich die politisch Verantwortlichen im Klaren sein: Solche Entscheidungen stärken Rassismus und rechte Gewalt.
Wo Abschottung und Abwehr zum politischen Programm werden, fühlen sich Rassist*innen zur Selbstjustiz ermächtigt. Sie fühlen das Recht auf ihrer Seite. Hat Deutschland nichts aus dieser Geschichte gelernt?
Quelle: https://t1p.de/9ipyz
Dazu eine hervorragende rechtliche Einordnung der EU-Asylreform von Maximilian Pichl in Verfassungsblog: „Europas Werk und Deutschlands Beitrag - Wie der EU-Asylkompromiss das Recht auf Asyl aushöhlen könnte“ ist hier zu lesen: https://t1p.de/v49bq
Sowie eine klare Stellungnahme von PROASYL: Ausverkauf der Menschenrechte: Deutschland stimmt für Aushebelung des Flüchtlingsschutzes: https://t1p.de/u7oe4
Kommentar: Diese Entscheidung ist für Deutschland, Europa und die Demokratie ein dunkler Tag. Grundrechte sind und haben unteilbar zu sein. Mit der Entscheidung der Bundesregierung wurden sie teilbar gemacht. Das Asylrecht muss verteidigt werden! Ein klares NEIN zur faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl in der EU!
Die europäische Asylpolitik muss neu ausgerichtet werden. Menschenrechte der Schutzsuchenden müssen dabei im Mittelpunkt stehen & nicht rechte Träume von einer totalen Abschottung der Festung Europa. Um es mal mit ein paar Worten zu sagen.
Auf die Straße!
2. SG Karlsruhe: Meldet verfassungsrechtliche Bedenkung bei Versagungs- bzw. Entziehungsbescheiden von mehr als 30 % des Regelatzes an
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Das SG Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22 entschieden, dass bei einer Versagungs- bzw. Entziehungsentscheidung von mehr als 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs die Behörde in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen muss, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein soll, um die bislang unterbliebene Mitwirkung zu veranlassen und wesentlich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalt beizutragen.
Ansonsten hält das Gericht mit Verweis auf das Urteil des BVerfG zu den Sanktionen komplette Versagungs- und Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I für rechtswidrig.
Download: https://t1p.de/o91ic
Kommentar: Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Beratungspraxis, da bundesweit die Jobcenter sehr gerne 100 %- ige Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I erlassen, wenn Leistungsberechtigte nicht mitwirken oder ihnen die Nichtmitwirkung vorgeworfen wird. Diese 100 % - igen Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide sind das neue Sanktionsrecht und hier hat endlich das erste Sozialgericht deutlich gemacht, dass das so nicht laufen darf. Damit ist endlich die Debatte über die Zulässigkeit von 100 % - Leistungsentziehungen eröffnet.
BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16) für die verfassungskonforme Ermessensbetätigung bei grundsicherungsrechtlichen Entziehungen und Versagungen
3. Leitfaden Kundenreaktionsmanagement der BA
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Dann möchte ich auf den aktuellen, aus dem Jahr 2023 stammenden Leitfaden Kundenreaktionsmanagement der BA hinweisen, Der ist leider nicht vollständig, stellt aber in den wichtigsten Teilen die Arbeitsweise des Kundenreaktionsmanagement da.
Diesen gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tomgx
4. Keine Gebühren für Krankmeldungen bei Arbeitsamt und Jobcentern
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Auf eine Schriftliche Frage zu Kosten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Papierfassung fürs SGB II und SGB III hat sich die Bundesregierung geäußert: AUBs müssen kostenlos für SGB II/SGB III - Leistungsbeziehende ausgestellt werden.
Die Antwort auf die Schriftliche Frage findet sich hier: BT-Drucksache 20/7090, Frage 86, S. 61f, Download: https://dserver.bundestag.de/btd/20/070/2007090.pdf
Auswertung der Anfrage von Jessica Tatti/DIE LINKE zu AUB und Jobcentern und Arbeitsagenturen: https://t1p.de/2svkh
5. "Recht für Alle!? Solidarische Rechtskämpfe in Krisenzeiten" / Recht für alle!? – RAV Kongress 16. & 17. Juni 2023 in Leipzig
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Ob Du für eine Nichtregierungsorganisation arbeitest, Rechtsanwält*in oder Aktivist*in bist oder noch in der juristischen Ausbildung steckst - wir laden alle interessierten Personen herzlich ein, mit uns gemeinsam zwei Tage lang zu diskutieren, sich fortzubilden, zu vernetzen und auch zu feiern.
Beginnen wollen wir am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, auf der wir uns – auch anhand der Geschichte des RAV – mit der (Fort)Entwicklung emanzipatorischer Rechtskämpfe beschäftigen.
Ende der 70er Jahre, als der RAV gegründet wurde, ging es in erster Linie um juristische Abwehrkämpfe gegen staatliche Zumutungen und Sanktionen, um den Kampf für eine freie Advokatur und gegen die Einschränkung individueller Freiheitsrechte.
Der Kongress „Recht für alle!?“ findet am 16. & 17. Juni 2023 in Leipzig statt. Alle weiteren Infos hier: https://t1p.de/wrbpr
6. PM des Bündnisses Sozialticket NRW zum Sozialticket in NRW: NRW: Für Herbst geplantes „Sozialticket“ 14 % teurer als Jobtickets
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Das Bündnis Sozialticket NRW kritisiert, dass die NRW Landesregierung das „Sozialticket“ für SozialleistungsbezieherInnen in NRW zu einem teureren Preis als das Jobticket anbieten will. Das „Sozialticket“ soll 39 € kosten, das „Jobticket“ 34,30 €. Aus der PM:
Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis, und der Zugang zu bezahlbarer Mobilität verbessert die Lebenssituation und soziale Teilhabe armer Menschen in erheblichem Maße. Das ist allgemein anerkannt. Besuch von Stadtteiltreffs, ehrenamtliche Betätigung, Treffen mit FreundInnen und Verwandten, Besuch von Naherholungsgebieten, Termine bei Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Zuverdienst und Arbeitsaufnahme, Nutzung von Bildungsangeboten, Betreuung von Pflegebedürftigen – das alles setzt Mobilität voraus.
Dafür muss auch der Preis stimmen. Denn Reichweite ist nicht alles. Für Menschen mit wenig Geld darf das Monatsticket u.E. nicht mehr als 29 Euro kosten. Besser noch weniger.“
weitere Details hier: https://t1p.de/afhqk
7. Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts heißt es, die Partei gehe "zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" aktiv und planvoll vor. Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Art. 1GGverankerten Garantien zu beseitigen. Die AfD habe »Rassistische und rechtsextreme Ziele« und die anderen Parteien sollen sich von ihr abgrenzen.
Aus der Analyse: die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt«. Damit seien die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
Die Analyse des DIMR zum Download: https://t1p.de/914xv
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 23./24. Okt. 2023 als Online-Seminar (1 Platz)
- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 21. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 12. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar (1 Platz)
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München
- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 13. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
19. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.
In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.
Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.
- 14. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé