Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 17/2025 vom 25.05.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Union und SPD wollen Sanktionen im SGB II verschärfen
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Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt: Sanktionen helfen nicht, Arbeitslose nachhaltig in existenzsichernde und dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln. Ganz im Gegenteil – häufig erfolgt eine Vermittlung in prekäre Arbeitsverhältnisse, die schlecht bezahlt sind. Dadurch bleiben viele Menschen trotz Arbeit arm.

Diese Studie der Bundesagentur für Arbeit sollte zur Grundlage jeder geplanten Änderung im SGB II gemacht werden.
Zur IAB-Studie: https://t1p.de/rp5tm

Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass durch die populistischen Vorstöße von Spahn und Linnemann sehenden Auges versucht wird, die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Sanktionsrecht zu unterlaufen.

Da die genannte IAB-Studie zeigt, dass Sanktionen, also gravierende Eingriffe in Grundrechte, nicht zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führen, werden sie noch schwerer zu rechtfertigen. Denn es war ein zentrales Argument in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht: Sanktionen können nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auch tatsächlich wirksam sind.

Ein Artikel dazu in der Frankfurter Rundschau: https://t1p.de/pflu1



2. Statistik der BA: Zahl der Sanktionen ist 2024 deutlich gestiegen
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Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. April 2025: Die Zahl der Leistungsminderungen ist im Vergleich zu 2023 um 63,3 Prozent gestiegen. Häufigste Ursache für Sanktionen waren Terminversäumnisse. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten war jedoch nicht von Kürzungen betroffen.

Im Jahr 2024 haben die Jobcenter rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen – das entspricht einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt waren etwa 185.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahr 2024 von einer neu verhängten Sanktion betroffen.

Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der betroffenen Personen bei knapp 27.400 – das sind 44,8 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Weiterlesen: https://t1p.de/l05zj



3. Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen bleiben europarechtswidrig
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Seit Monaten wird über die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen diskutiert. Mit einer Weisung vom 7. Mai 2025 an die Bundespolizei hat der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nun eine angebliche „mündliche Weisung“ aus dem Jahr 2015 widerrufen. Gleichzeitig kündigte er an, dass ab sofort auch Personen an den deutschen Binnengrenzen zurückgewiesen werden können, selbst wenn sie Asyl beantragen. Ausgenommen werden sollen lediglich „erkennbar vulnerable Personen“.

Unabhängig von der Existenz oder Wirksamkeit einer solchen Weisung gilt: Sowohl die fortgesetzten Grenzkontrollen als auch die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen verstoßen gegen europäisches Recht – und müssen daher so schnell wie möglich beendet werden.

Mehr Informationen: https://t1p.de/c0ic4

 

4. Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG: Widerspruch, Eilantrag und ggf. Klage erheben!
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Leistungskürzungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG betreffen Menschen, deren Asylantrag als „unzulässig“ abgelehnt wurde – meist wegen Zuständigkeit eines anderen EU-Staates gemäß der Dublin-III-Verordnung oder weil dort bereits Schutz gewährt wurde. Das AsylbLG sieht in diesen Fällen eine vollständige Streichung der Leistungen vor.

Wichtig: Diese Kürzungen sind nach Ansicht vieler Sozialgerichte europarechts- und verfassungswidrig (Verstoß gegen EU-Aufnahmerichtlinie und Grundgesetz). Deshalb sollte sofort Widerspruch eingelegt und ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage erhoben werden.

Häufig sind die Kürzungen auch formell rechtswidrig, etwa weil vorab keine Anhörung erfolgte (§ 28 VwVfG) oder kein ordnungsgemäßer Bescheid erlassen wurde.

Das Sozialgericht Gießen hat zuletzt klargestellt:

„§ 1 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG ist wahrscheinlich sowohl europarechtswidrig als auch verfassungswidrig und daher unangewendet zu lassen.“
(Beschluss vom 09.04.2025 – Az.: S 30 AY 28/25 ER)

Zudem greift die Regelung nur, wenn das BAMF festgestellt hat, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist – was häufig nicht der Fall ist.

Wichtig für Betroffene:

  • Verfahren vor Sozialgerichten sind kostenfrei
  • Anwält:innen können über Prozesskostenhilfe abrechnen
  • Unterstützung gibt es z. B. hier: zusammenland.de

Weitere Infos und Handlungshinweise:

 

5. SG Halle verpflichtet Jobcenter zur Zahlung eines Schul-Notebooks – Jetzt handeln!
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Im entschiedenen Fall benötigte eine 15-jährige Schülerin ein Notebook für die Schule. Der Bedarf wurde durch eine schulische Bescheinigung nachgewiesen.

Seit dem 1. Januar 2021 umfasst § 21 Abs. 6 SGB II auch einmalige Bedarfe, wenn ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Das Sozialgericht Halle urteilte, dass in diesem Fall ein Darlehen nicht möglich sei, da für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 keine Bedarfe für digitale Endgeräte ausgewiesen sind – ohne nachvollziehbaren Grund.

Urteil des SG Halle vom 12. März 2025 – S 18 AS 951/23
Pressemitteilung: https://t1p.de/oq8xf

Bereits 2020 entschied das SG Köln ähnlich (11.08.2020 – S 15 AS 456/19), sprach allerdings 450 EUR zu – das SG Halle lediglich 249 EUR.
Download: https://t1p.de/q2y74

Diese Entscheidung ist relevant für alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, solange die aktuelle Rechtslage gilt. Wenn eine schulische Bescheinigung die Unabweisbarkeit des Bedarfs bestätigt, muss das Jobcenter einen Zuschuss gewähren. Über die genaue Höhe kann man streiten – nicht aber über die grundsätzliche Zahlungspflicht.

 

Appell:
Schüler:innen ohne digitale Teilhabe sind von Bildung, Gesellschaft und Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Ein Smartphone reicht nicht – digitale Teilhabe bedeutet Laptop oder Tablet.
Beantragt die Kostenübernahme, wenn die Notwendigkeit durch die Schule bestätigt wurde!

 

6. SG Landshut: Schwerbehinderter hat Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten für seinen VW T7 im Rahmen der Eingliederungshilfe
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Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.03.2025 (Az.: S 10 SO 48/23) bestätigt: Ein schwerbehinderter Mensch hat Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für den behindertengerechten Umbau seines Fahrzeugs (hier: VW T7 Multivan) im Rahmen der Eingliederungshilfe – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Kosten beliefen sich im konkreten Fall auf 18.700 Euro.

Maßgeblich ist § 7 KfzHV, der für Leistungen zur Mobilität keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorsieht.

Orientierungssatz (nach Detlef Brock, Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 20/2025):

  1. Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 18 Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 SGB IX.
  2. Die Anspruchsgrundlage für die beantragte Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus ist § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 sowie § 114 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX.
  3. Der Umbau gilt als Leistung zur Sozialen Teilhabe, konkret als Leistung zur Mobilität (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
  4. Die Kosten sind in vollem Umfang durch die zuständige Behörde zu übernehmen. Eine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen erfolgt nicht (§ 83 Abs. 3 Satz 2 SGB IX verweist auf die KfzHV, insbesondere § 7 KfzHV).

 

7. Neue Weisung der BA zum SGB II, vorliegend zu § 12a SGB II
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Weisung zu § 12a SGB II („Vorrangige Leistungen“) veröffentlicht. Darin wurden einige wichtige Änderungen vorgenommen, die im Vorspann der Weisung durch die Änderungshistorie ersichtlich sind.

Kritik: Es fehlt weiterhin eine klare Position zur Frage, dass ein Leistungsanspruch nach dem SGB II besteht, bis vorrangige Leistungen bewilligt worden sind. Diese rechtswidrige Praxis, Anträge auf SGB II-Leistungen mit Verweis auf § 12a SGB II abzulehnen oder bestehende Ansprüche zu versagen, findet nach wie vor regelmäßig statt. Das muss, liebe BA, dringend in die Weisung zu § 12a SGB II aufgenommen werden!

Weisung zum Download: https://t1p.de/buca

 

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  02./06. Juni 2025     als Online-Seminar
-  21./22.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  04./05.  Aug.  2025     als Online-Seminar
-  25./26.  Sept. 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt     

-  30./31.   Juli   2025        als Online-Seminar
-  11./12.   Aug. 2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  28./29.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  08./09.  Sept. 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.

Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

-  18. Juli    2025        als Online-Seminar
-  02. Sept. 2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1


12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

-   19. Mai  -  23. Mai    2025     als Online-Seminar
-   15. Sept. - 19. Sept. 2025      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  28. Mai   2025        als Online-Seminar
-  08. Aug. 2025        als Online-Seminar
-  06. Okt.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  22. Sept.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily


15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Juli     2025       als Online-Seminar
-  23. Sept.  2025       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Juli    2025        als Online-Seminar
-  07. Okt.   2025        als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5



17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Okt.    2025      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 23./24. Juni 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

- 20./21. August 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.


-  14. Oktober 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

 

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.

Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.


-  22. September 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

-  03. Dezember 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

 

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