Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 17/2021 vom 04.05.2021
1. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist erschienen
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Im letzten Newsletter hat mir das Programm den Text zerhauen, daher hier nochmal:
Nun ist er fertig und erschienen, der neue Leitfaden. Diese Ausgabe in „seebrückenorange“. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist aufgrund der immer komplizierter werden Rechtslage auf mittlerweile 900 Seiten angewachsen. Er beinhaltet eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Die Autor*innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält*innen fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird. Die Autor*innen um Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.
Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1
2. An die Berliner: „Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen“ unterstützen und bundesweite Kampagne Mietenstopp!
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a. Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen
Nach der Entscheidung des BVerfG sind konkrete Kampagnen erforderlich, eine davon ist das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Für das Volksbegehren über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen („Deutsche Wohnen & Co enteignen“) wurden bis gestern 130.064 Unterschriften abgegeben.
Aus dem Aufruf: Nach Jahren der Spekulation und der explodierenden Mieten in Berlin fordern wir ein Ende des Wahnsinns: Wir wollen durch einen Volksentscheid etwa 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaften. Die Möglichkeit dafür schafft Artikel 15 des Grundgesetzes.
Die Vergesellschaftung würde elf Prozent der Wohnungen in Berlin nicht nur sofort sichern, sondern auch für immer erschwinglich halten. Keine Spekulation mehr durch Finanzinvestoren. Keine Hausverkäufe im großen Stil zu Schnäppchenpreisen mehr. Keine Zwangsräumung mehr von Leuten, die sich ihre Wohnung plötzlich nicht mehr leisten können.
Ich möchte alle Newsletterleser*innen auffordern, sich an diesem Volksbegehren zu beteiligen und dafür massiv Werbung zu machen.
Alles weitere hier: https://www.dwenteignen.de/
b. Bundesweite Kampagne Mietenstopp!
Das Bundesverfassungsgericht hat „Nein“ zum Berliner Mietendeckel gesagt. Die Bundesländer hätten nicht die Kompetenz, die Mieten mithilfe des öffentlichen Rechts zu begrenzen, so das Gericht. „Ein schwerer Tag für die Mieterinnen und Mieter in Berlin, mit Auswirkungen auf ganz Deutschland. Wir sind fassungslos. Eine großartige Chance für viele Menschen in unserem Land ist heute vertan worden. Aber: Es herrscht nun Klarheit. Und wenn es die Länder nicht können, muss der Bund einen Mietenstopp mithilfe des Zivilrechts einführen. Der Bund hat die Kompetenz dafür“, sagt Monika Schmid-Balzert von der bundesweiten Kampagne Mietenstopp. Ihr Kollege Matthias Weinzierl: „Die Zeit drängt extrem. Der Wohnungsmarkt in Deutschland muss endlich wieder in geregeltere Bahnen gelenkt werden und es muss den vielen tausenden verzweifelten Menschen geholfen werden. Unser gesamtes soziales Gefüge ist in Gefahr. Ein bundesweiter Mietenstopp ist wichtiger denn je!“
Daher möchte ich meine bundesweiten Leserinnen und Leser auffordern, sich an dieser Kampagne zu beteiligen. Die Kampagne ist eine zivilgesellschaftliche, überparteiliche, die sich für einen bundesweiten Mietenstopp einsetzt und die immer größer wird.
Informationen dazu, wer die Kampagne alles unterstützt, gibt’s auf https://mietenstopp.de/
3. Mittelabfluss des Förderprogramms Digitalpakt Schule
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Der Mittelabfluss aus dem Förderprogramms Digitalpakt Schule betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 rund 488 Millionen Euro. Gemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms von 5,5 Milliarden Euro durch den Bund (Basis-DigitalPakt und Sofortausstattungsprogramm) sind dies 8,9 Prozent der Fördersumme. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27605) auf eine Kleine Anfrage (19/27139) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Zudem sei zum Stichtag 31. Dezember 2020 dem Bund von den Ländern mitgeteilt worden, dass insgesamt 40.930 mobile Endgeräte über den Digitalpakt Schule angeschafft worden seien. Aus keinem Bundesland hätten zum Stichtag Schlussrechnungen vorgelegen. Die Bundesregierung betont, dass es sich daher um vorläufige Angaben handle.
Die Antwort der BR – DS 19/27605 vom 16.03.2021 – finden Sie unter:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927605.pdf
Kommentar dazu: Die Vergabe von lediglich 40.930 digitalen Endgeräte nach zu diesem Zeitpunkt 9 Monaten Pandemie ist ein absolutes Armutszeugnis für die Bundesregierung. Im Vergleich, und da muss ich sogar mal das Jobcenter Wuppertal loben, haben die es geschafft in zwei Monate 3500 digitale Endgeräte an SGB II-beziehende SchülerInnen und Schüler zu bewilligen, mittlerweile dürften es deutlich über 4000 Geräte sein (https://t1p.de/eerx), zwar mit etwas Anschubhilfe, aber immerhin (https://t1p.de/d7w2).
Es ist auch nach einem Jahr der Pandemie davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil von Schülerinnen und Schülern immer noch ohne ausreichende digitale Versorgung ist und hier weiterhin deutlich durch die Sozialleistungsträger nachgebessert werden muss! Hier wäre wünschenswert, dass diese von einem bürokratischen Antragsverfahren absehen und nach Vorlage einer schulischen Notwendigkeitsbescheinigung unverzüglich als Pauschale gewähren. Nur durch Änderung der leistungsversagenden Verwaltungspraxis kann eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden.
Ansonsten besteht der Anspruch im Bereich des SGB II/SGB XII, AsylbLG, KiZ, Wohngeld,
Jugendhilfe und WoGG Leistungsbezug. Weitere Infos und Musteranträge hier: https://t1p.de/7tzl
4. Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II und SGB III
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Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/27674, gibt einige interessante Zahlen. Auszug:
Die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist von 2015 bis 2020 um 46 % von 593 VZÄ auf 863 VZÄ gestiegen.
In den Jahren 2015, 2019 und 2020 wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Erstattungsbescheide erstellt.
In 2020 wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35,0 % vollständig oder teilweise stattgegeben wurde.
Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.
In 2020 waren 1.198.169 Personen von einer SGB II-Aufrechnung betroffen, was einem Anteil von 21,2 % entspricht.
In 2020 wurden im Rechtskreis SGB II 31 Forderungen im Volumen von 5.061 Euro erlassen.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927674.pdf
Um das auch mal wieder kurz zu kommentieren: diese Zahlen sind der absolute Hammer. Besonders gravierend ist, dass selbst in der Corona Ausnahmesituation, in der ein höherer Existenzsicherungsbedarf besteht, bei 1.198.169 Personen, also 21,2 % der Leistungsbeziehenden noch Geld in Höhe von 10 – 30 % des Regelbedarfes abgezogen wird (43,20 € - 129,60 € im Monat). Dazu kommen in einer Vielzahl von Fällen noch Abzüge wegen unangemessener Unterkunftskosten. Gnadenloses Unterschreiten des Existenzminimums. Die Konsequenz muss bedeuten, sofortiges Aussetzen jeder Aufrechnung wegen Rückforderung oder Tilgung von Darlehen, Aussetzen jeder Tilgung von Forderungen gegenüber der Regionaldirektion von Leistungsbeziehenden. Aufgabe jeder Kürzung der Unterkunftskosten wegen Unangemessenheit oder fehlender Umzugserfordernis in der Zeit der Coronapandemie, mindestens aber bis Jahresende!!!
5. VÖB-Ombudsmann: Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung
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Der Ombudsmann der öffentlichen Banken hat unter der Vorgangsnummer 79/2021 in einem erfreulichen Schlichterspruch festgestellt, dass bei einem Basiskonto zum Nachweis der Identität des angehenden Kontoinhabers auch die sog. Fiktionsbescheinigung ausreichen muss.
Schlichterspruch:
In Anbetracht der geringen Gefährlichkeit eines Basiskontos ist der Schlichter zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Legitimation … auch eine Fiktionsbescheinigung ausreichend muss, ohne dass die Interessen und Pflichten der Beschwerdegegnerin (die Bank) verletzt werden.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/4b40
6. Ausländerzentralregister: Datenschutz für Geflüchtete soll weiter ausgehöhlt werden
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (Bundestags-Drucksache 19/28170) vorgelegt, der am 03.05.2021Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses ist. Aus diesem Anlass warnen PRO ASYL, Digitalcourage und Landesflüchtlingsräte in einer gemeinsamen Stellungnahme vor massenhaftem Datenmissbrauch durch Behörden. Sie stellen fest:
“Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln und sie dann in einer zentralen Datei zusammenzuführen, ist in Deutschland eigentlich ein Tabu. Das hat nicht zuletzt die Diskussion über eine zentrale Erfassung von anonymisierten Daten zu Corona-Infektionen gezeigt. Anders verhält es sich jedoch im Falle von Geflüchteten: Geht es nach der Bundesregierung, scheint der Datenschutz für Menschen ohne deutschen Pass nicht zu zählen. PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und der Verein Digitalcourage fordern: Datenschutz muss auch für Geflüchtete sichergestellt werden. Der derzeit verhandelte Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister muss dringend überarbeitet werden“.
Mehr dazu unter: dieDatenschützer Rhein Main https://t1p.de/96a7
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
8. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)
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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf "mehr" haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
Diese Fortbildung biete ich am
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar (noch 1 Platz)
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
11. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestanskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 05. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 22. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 07. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar (2 Plätze)
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In dieser Fortbildung werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die Leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. Mai 2021 als Online-Seminar
- 01. Nov. 2021 als Online-Seminar
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
23./24. August 2021 als Online-Seminar
04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé