Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 16/2022 vom 17.04.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMAS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes
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Angesichts der Energiekrise mit drastischen Teuerungsraten für Strom und Heizenergie richtet Tacheles einen offenen Brief an Minister Heil, in welchem konkrete Handlungsperspektiven und --notwendigkeiten aufgezeigt werden.
Das Ganze wunderbar auf Twitter von @RosaLin99535919 kommentiert: „Es sollte unserem Sozialminister peinlich sein, dass sich ein Verein aufgerufen fühlt, aufgrund seiner Untätigkeit hinsichtlich eines BVerfG-Urteils, kleinteilig und fundiert die Arbeit seines Ministeriums zu übernehmen.“
In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/yw7il
2. Essen: Sozialdezernent fordert 100 Euro mehr Grundsicherung
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Aus der Stellungnahme: Derzeit liegt der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger bei 449 Euro pro Person und Monat. Während auch Haushaltsstrom davon bezahlt werden muss, trägt Miete und Heizenergie pauschal die Stadt. Letzteres trifft aber nicht automatisch auf die Bezieher kleiner Renten zu, die deshalb doppelt betroffen sind. „Die Rentnerinnen und Rentner, die knapp über dem Satz der Grundsicherung oder dem Wohngeldanspruch liegen, werden von den beschlossenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht sehr viel haben“, so Renzel.
Während die Lebensmittelteuerung bereits jetzt für jeden notgedrungen Preisbewussten spürbar und bedrückend sei, werde das ganze Ausmaß der Energiekosten wohl erst bei der Nebenkostennachzahlung präsentiert. „Ich habe die Sorge, dass viele dann nicht mehr können und wir in den Beratungsstellen Tragödien erleben“, so der Sozialdezernent. Die Essener Verbraucherzentrale berichtet bereits jetzt über erheblichen Andrang. „Hier droht sozialer Sprengstoff, deshalb komme ich früh mit diesem Thema.“ Mit den angedachten Einmalzahlungen sei es auf keinen Fall getan.
Zu finden in der WAZ vom 10.04.2022: https://t1p.de/phuv
Kommentar: Recht hat er, es muss einen Sofortzuschlag von 100 EUR monatlich geben!
3. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zu den neuen Arbeitsverhältnissen "Das ist eine Prekarisierung, die wir früher nicht kannten"
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Ein hochaktuelles Interview mit Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, über neue Arbeitsverhältnisse wie im 19. Jahrhundert, drohende Kündigungswellen und darüber, wie Frauen, die schlechter bezahlt werden als Männer, dagegen klagen können.
https://t1p.de/ossqy
4. AsylbLG-Sanktionen mit Katja Kipping - gegen gehörlose Ukraine-Geflüchtete
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Sozialpolitik eigener Art: AsylbLG-Sanktionen mit Katja Kipping gegen gehörlose Ukraine-Geflüchtete.
Tagesspiegel vom 13.4.: https://t1p.de/xfa2
Dazu eine Pressemitteilung des Gehörlosenverband Berlin e.V. und Flüchtlingsrat Berlin e.V: Gebrochenes Versprechen: Berlin muss gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine menschenwürdig aufnehmen, statt sie aus der Stadt zu vertreiben Mehr dazu: https://t1p.de/pcxws
Dazu ist klar zu sagen, lieber Berliner Senat so nicht!
5. Sanktionen im SGB II: Trotz Corona mehr Sanktionen/ Fundamentalkritik gegen Sanktionen
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Die BA hat neue Zahlen zu SGB II Sanktionen herausgegeben, im Jahr 2021 hat es 193.729 Sanktionen gegeben, mit einer deutlichen Steigerung von über 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die BA PM gibt es hier: https://t1p.de/e5e7t
Dazu direkt eine PM vom DPWV, in der die sofortige Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen gefordert wird. Diese gibt es hier: https://t1p.de/hndj
Dazu meine Kritik: Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen
Im Koalitionsvertrag hieß es noch: "wir setzen alle Sanktionen für ein Jahr aus". Daraus wurde dann im Endeffekt ein „Moratömchen“, welches ab dem 1. des Monats nach Verkündung, also vermutlich ab irgendwann in der Jahresmitte bis Ende Dezember 2022 gelten soll. Also statt den zuerst angekündigten 12 Monaten vermutlich nur noch sechs Monate.
Im verabschiedeten Regierungsentwurf heißt es jetzt, dass nur die Sanktionen nach § 31a SGB II ausgesetzt werden. Das bedeutet, die “Meldeversäumnisse”, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.
Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.
Soviel zum Thema "MEHR FORTSCHRITT WAGEN" durch die Ampel. Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht bedarfsdeckende Regelleistungen gezahlt und die Sanktionen abgeschafft werden!
Hier nun der verabschiedete Gesetzestext: https://t1p.de/kk1l2
6. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann das, ganz einfach hier selber machen: https://harald-thome.de/newsletter.html
Vorwort zu meinen Seminaren:
Ich habe das Seminar: SGB II - Basiswissen für die Sozialberatung neu konzeptioniert und möchte es hier einmal eindringlich bewerben.
In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgegangen. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt wird, was für Bescheide gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung, das sind einige der Themen.
Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für eine fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
- 21./22. Juli 2022 als Online-Seminar
- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 16. – 20. Mai 2022 als Online-Seminar
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 31. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. Juni 2022 als Online-Seminar (5 Plätze frei)
- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 24. Mail 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé