Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Noch im April 2021 die Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen !!! Hier ist jetzt Handeln erforderlich!
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Dank der des Einsatzes von Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP wurde der Berliner Mietendeckel durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich, die Parteien der klagenden Politiker*innen können mit hohen Spenden rechnen und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen hohe Nachzahlungen zu.
Durch die rückwirkende Nichtigkeitserklärung des Berliner Mietendeckels, müssen die betroffenen Berliner Haushalte nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen.
Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.
Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger. Ich liste diese einmal auf, Näheres entnehmt Ihr, entnehmen Sie, bitte dem Artikel auf der Tacheles-Seite:
- Gering- und Normalverdienende und Altersrentner*innen, die nicht im Sozialleistungsbezug stehen und die Mietnachzahlung nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Jobcentern bzw. Sozialamt einen Antrag auf Übernahme zu stellen. Es besteht der Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten im Monat der Fälligkeit.
Fällig werden die Nachzahlungen sofort durch die Entscheidung des BVerfG, also im April 2021, spätestens aber dann, wenn der Vermieter zur Zahlung auffordert.
Hier ist also eine Antragstellung möglichst noch im April 2021 gefordert, spätestens aber in dem Monat, in dem der Vermieter die Nachzahlung geltend macht!
Dies gilt auch für die Menschen, die Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII beziehen.
- Bei Beziehenden von SGB II- und SGB XII-Leistungen 4. Kapitel (Achtung, nur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, NICHT Sozialhilfebeziehende) gilt, dass die Mietnachforderung als tatsächliche Unterkunftskosten im Monat der Fälligkeit zu übernehmen sind. Hier kommt es nicht zwingend auf eine Antragsstellung im Monat der Fälligkeit an.
- Ebenfalls können Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehende Menschen einen Antrag auf Übernahme stellen. Hier ist wieder die Antragstellung im Monat der Fälligkeit zu beachten.
Es spielt zur Übernahme keine Rolle, ob Gelder für eine etwaige Nachzahlung zurückgelegt wurden oder nicht. Wichtig auch: beweissichere Anträge zu stellen. Zugangsnachweis durch Übersendung per Fax oder Mail, da hier die o.g. Fristen eingehalten werden müssen.
Hier sind jetzt die Berliner Mietervertretungen und Beratungsstrukturen gefragt, eine kurzfristige Informationskampagne zu starten und die Betroffenen zu informieren. Bitte darauf achten, das der Antrag noch im April gestellt wird, spätestens aber in dem Monat in dem der Vermieter die Nachzahlung einfordert.
Alle wichtigen Informationen dazu auf der Tachelesseite: https://t1p.de/m1i5
Inhaltlich ist die BVerfG – Entscheidung ein schwarzer Tag für die Berliner Mieterinnen und Mieter. Es macht aber auch klar, dass es eines bundesweiten Mietendeckels bedarf, dieser ist überfällig und nötig. Die Entscheidung löst Freude bei Union, FDP und AFD aus. 284 Abgeordnete warten selbst Kläger*innen damit ist klar, dass es dringend einer Bewegung bedarf, die für einen bundesweiten Mietendeckel und Regierungswechsel streitet, denn mit diesen Parteien ist dieser nicht möglich.
2. SG Düsseldorf legt dem BVerfG AsylbLG-Leistungskürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften vor
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Das SG Düsseldorf (13.04.2021 -S 17 AY 21/20) hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die zehnprozentige Leistungskürzung für alleinstehende, analogleistungsberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Das SG Düsseldorf hält die Regelung für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt. Dies dürfte die erste Vorlage an das BVerfG zu dieser Frage sein.
Den Vorlagebeschluss gibt es hier zum Nachlesen: https://t1p.de/pibq
3. Digitale Endgeräte auch im KiZ und Wohngeldrecht
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Wir haben unseren Artikel zum Anspruch auf digitale Endgeräte auf der Tacheles-Seite aktualisiert und einiges zum Thema digitale Geräte im Kinderzuschlag (Kiz) und beim Wohngeldbezug veröffentlicht, denn auch dort besteht ein Anspruch.
Auch neu ist eine Weisung des BMI, nach der auch einmalige SGB II/SGB XII – Bedarfe trotz Wohngeld möglich sind, entsprechend natürlich auch Bedarfe in Form von digitalen Endgeräten.
Den aktualisierten Artikel zu den digitalen Geräten und auch die WoGG-Weisung gibt es hier: https://t1p.de/7tzl
4. Tacheles Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal zum Thema geschlossenen Eingangszonen und der Behinderung des Zugangs zu Sozialleistungen
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Mitte März 2021 machte Tacheles eine „öffentliche Problemanzeige“ zum Thema geschlossene Eingangszonen des Wuppertaler Jobcenters und hat klargestellt, dass eine direkte und niedrigschwellige Kommunikationsmöglichkeit nicht nur gesetzlich verpflichtend ist, sondern diese auch einfach gewährleistet sein muss, um existentielle Notlagen zu vermeiden. Seitdem gab es einigen Schriftverkehr zwischen der Jobcenter Geschäftsführung und Tacheles, aber noch keine befriedigende Lösung.
Um das Problem zu lösen hat Tacheles jetzt, einen Monat später, für Verwaltung, Politik und Verbände eine „Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal Zugänge schaffen“ erstellt und bittet Beteiligte hier aktiv zu werden.
Wie wir wissen, ist es nicht nur in Wuppertal so, dass die Eingangszonen in den Jobcentern seit Beginn der Corona-Pandemie geschlossen sind. Immer mehr Sozialleistungsträger, und auch Behörden, haben sich noch mehr eingemauert und abgeschottet. Das ist nicht hinnehmbar! Deshalb ruft Tacheles dazu auf, eine Kampagne zur Öffnung der Eingangszonen bundesweit, dort wo nötig, zu führen. Selbstverständlich unter dem größtmöglichen Schutz vor Ansteckung für alle Beteiligten!
Die „Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal Zugänge zu schaffen“ kann hier nachgelesen werden: https://t1p.de/u2r8
Die Öffentliche Problemanzeige ist hier zu finden: https://t1p.de/aso6 der nachfolgende Diskurs mit dem Jobcenter hier: https://t1p.de/5ckz
5. Hessisches LSG zu Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften
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Auch im Hessischen LSG setzen sich mehr und mehr die kritischen Stimmen hinsichtlich der Anwendung der sog. Regelbedarfsstufe 2b für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften durch.
Der vertretende RA Sven Adam kann zum Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.04.2021 in dem Verfahren zu dem Az.: L 4 AY 3/21 B ER berichten:
Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren den Kreis Offenbach verpflichtet, einem 52-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, der internationalen Schutz in Deutschland beantragt hat und in einer Gemeinschafts-/Sammelunterkunft lebt, Leistungen in der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.
Die Entscheidung ist beachtlich!
1. Das Gericht begründet umfassend die nach seiner Sicht vorliegende Verfassungswidrigkeit der Regelung und begründet, warum eine verfassungskonforme Auslegung der Norm den Landkreisen die Möglichkeit bietet, auch für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften die Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.
2. Die Regelbedarfsstufe 2b wird - und das ist wesentlich bedeutender - mit Blick auf Art. 17 Abs. 2 und Abs. 5 der sog. Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU des europäischen Parlaments und des Rates) für europarechtswidrig erklärt!
Das Gericht begründet dies damit, dass Geflüchtete, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterfallen, entgegen Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie durch die Regelbedarfsstufe 2b weniger Leistungen erhalten, als "eigene Staatsangehörige" Deutschlands erhalten.
Die Aufnahmerichtlinie gilt nach Art. 3 der Richtlinie für "alle Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze, in den Hoheitsgewässern oder in den Transitzonen internationalen Schutz beantragen, solange sie als Antragsteller im Hoheitsgebiet verbleiben dürfen, sowie für ihre Familienangehörigen, wenn sie nach einzelstaatlichem Recht von diesem Antrag auf internationalen Schutz erfasst sind."
3. Der Vorrang des Unionsrechts wird gegenüber dem verpflichteten Landkreis betont und dieser aufgefordert, diesen auch über den hier entschiedenen Zeitraum hinaus zu beachten.
4. Das LSG betont, dass bereits ein hessischer Landkreis (der Werra-Meißner-Kreis) dazu übergegangen ist, zumindest während der Covid-19-Pandemie Alleinstehenden in den GUs die Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren. Dies liest sich wie eine Aufforderung an die anderen hessischen Landkreise, ebenso zu verfahren.
Diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts ist in seiner Begründungstiefe bislang einmalig, richtungsweisend und hat erhebliche Auswirkungen auf die AsylbLG-Leistungen sämtlicher Einzelpersonen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts-/Sammelunterkünften.
Den Beschluss gibt es hier zum Download: https://t1p.de/jw01
6. Heribert Prantl mahnt zum geplanten Infektionsschutzgesetz: „Das liegt mir wie ein Stein im Magen"
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„Ich will möglichst schnell zurück zu einer grundrechtsstarken Gesellschaft. Die Grundrechte sind als Leuchtturm auch und gerade wegen solcher Notzeiten gemacht worden. Wenn man sich in Notzeiten daran macht, Grundrechte kleiner zu machen und sie nur für den wieder größer macht, der bestimmte Dinge vorweisen kann -– das ist nicht das Grundrechtsverständnis des Grundgesetzes.“
Richtige und mahnende Worte von Heribert Prantl. Im Rahmen der Coronamaßnahmen werden viele Grundrechte außer Kraft gesetzt.
Ich möchte aber Herrn Prantel sprechen lassen: https://t1p.de/gw77
7. KdU – Richtlinien deutlich aktualisiert
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Dann möchte ich mal mit ein bisschen Stolz auf die immer größer werdende Sammlung von bundesweiten KdU – Richtlinien hinweisen. Diese wurden deutlich aktualisiert.
Zu den KdU – Richtlinien geht es hier: und gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Die Richtlinien zur Erstausstattung haben ebenfalls eine deutliche Überarbeitung erfahren, die gibt es hier: https://t1p.de/lf1f und zu den BuT – Leistungen hier: https://t1p.de/a1sr
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
9. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)
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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf "mehr" haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
Diese Fortbildung biete ich am
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar (noch 5 Plätze)
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
12. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestanskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 26. Juli 2021 als Online-Seminar (1 Platz)
- 31. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 05. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar (1 Platz)
- 22. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 14. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
https://t1p.de/u67n
16. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In dieser Fortbildung werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die Leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. Mai 2021 als Online-Seminar
- 01. Nov. 2021 als Online-Seminar
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p
20. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
23./24. August 2021 als Online-Seminar
04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
21. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
08. November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Noch im April 2021 die Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen !!! Hier ist jetzt Handeln erforderlich!
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Dank der des Einsatzes von Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP wurde der Berliner Mietendeckel durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich, die Parteien der klagenden Politiker*innen können mit hohen Spenden rechnen und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen hohe Nachzahlungen zu.
Durch die rückwirkende Nichtigkeitserklärung des Berliner Mietendeckels, müssen die betroffenen Berliner Haushalte nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen.
Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.
Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger. Ich liste diese einmal auf, Näheres entnehmt Ihr, entnehmen Sie, bitte dem Artikel auf der Tacheles-Seite:
- Gering- und Normalverdienende und Altersrentner*innen, die nicht im Sozialleistungsbezug stehen und die Mietnachzahlung nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Jobcentern bzw. Sozialamt einen Antrag auf Übernahme zu stellen. Es besteht der Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten im Monat der Fälligkeit.
Fällig werden die Nachzahlungen sofort durch die Entscheidung des BVerfG, also im April 2021, spätestens aber dann, wenn der Vermieter zur Zahlung auffordert.
Hier ist also eine Antragstellung möglichst noch im April 2021 gefordert, spätestens aber in dem Monat, in dem der Vermieter die Nachzahlung geltend macht!
Dies gilt auch für die Menschen, die Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII beziehen.
- Bei Beziehenden von SGB II- und SGB XII-Leistungen 4. Kapitel (Achtung, nur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, NICHT Sozialhilfebeziehende) gilt, dass die Mietnachforderung als tatsächliche Unterkunftskosten im Monat der Fälligkeit zu übernehmen sind. Hier kommt es nicht zwingend auf eine Antragsstellung im Monat der Fälligkeit an.
- Ebenfalls können Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehende Menschen einen Antrag auf Übernahme stellen. Hier ist wieder die Antragstellung im Monat der Fälligkeit zu beachten.
Es spielt zur Übernahme keine Rolle, ob Gelder für eine etwaige Nachzahlung zurückgelegt wurden oder nicht. Wichtig auch: beweissichere Anträge zu stellen. Zugangsnachweis durch Übersendung per Fax oder Mail, da hier die o.g. Fristen eingehalten werden müssen.
Hier sind jetzt die Berliner Mietervertretungen und Beratungsstrukturen gefragt, eine kurzfristige Informationskampagne zu starten und die Betroffenen zu informieren. Bitte darauf achten, das der Antrag noch im April gestellt wird, spätestens aber in dem Monat in dem der Vermieter die Nachzahlung einfordert.
Alle wichtigen Informationen dazu auf der Tachelesseite: https://t1p.de/m1i5
Inhaltlich ist die BVerfG – Entscheidung ein schwarzer Tag für die Berliner Mieterinnen und Mieter. Es macht aber auch klar, dass es eines bundesweiten Mietendeckels bedarf, dieser ist überfällig und nötig. Die Entscheidung löst Freude bei Union, FDP und AFD aus. 284 Abgeordnete warten selbst Kläger*innen damit ist klar, dass es dringend einer Bewegung bedarf, die für einen bundesweiten Mietendeckel und Regierungswechsel streitet, denn mit diesen Parteien ist dieser nicht möglich.
2. SG Düsseldorf legt dem BVerfG AsylbLG-Leistungskürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften vor
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Das SG Düsseldorf (13.04.2021 -S 17 AY 21/20) hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die zehnprozentige Leistungskürzung für alleinstehende, analogleistungsberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Das SG Düsseldorf hält die Regelung für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt. Dies dürfte die erste Vorlage an das BVerfG zu dieser Frage sein.
Den Vorlagebeschluss gibt es hier zum Nachlesen: https://t1p.de/pibq
3. Digitale Endgeräte auch im KiZ und Wohngeldrecht
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Wir haben unseren Artikel zum Anspruch auf digitale Endgeräte auf der Tacheles-Seite aktualisiert und einiges zum Thema digitale Geräte im Kinderzuschlag (Kiz) und beim Wohngeldbezug veröffentlicht, denn auch dort besteht ein Anspruch.
Auch neu ist eine Weisung des BMI, nach der auch einmalige SGB II/SGB XII – Bedarfe trotz Wohngeld möglich sind, entsprechend natürlich auch Bedarfe in Form von digitalen Endgeräten.
Den aktualisierten Artikel zu den digitalen Geräten und auch die WoGG-Weisung gibt es hier: https://t1p.de/7tzl
4. Tacheles Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal zum Thema geschlossenen Eingangszonen und der Behinderung des Zugangs zu Sozialleistungen
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Mitte März 2021 machte Tacheles eine „öffentliche Problemanzeige“ zum Thema geschlossene Eingangszonen des Wuppertaler Jobcenters und hat klargestellt, dass eine direkte und niedrigschwellige Kommunikationsmöglichkeit nicht nur gesetzlich verpflichtend ist, sondern diese auch einfach gewährleistet sein muss, um existentielle Notlagen zu vermeiden. Seitdem gab es einigen Schriftverkehr zwischen der Jobcenter Geschäftsführung und Tacheles, aber noch keine befriedigende Lösung.
Um das Problem zu lösen hat Tacheles jetzt, einen Monat später, für Verwaltung, Politik und Verbände eine „Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal Zugänge schaffen“ erstellt und bittet Beteiligte hier aktiv zu werden.
Wie wir wissen, ist es nicht nur in Wuppertal so, dass die Eingangszonen in den Jobcentern seit Beginn der Corona-Pandemie geschlossen sind. Immer mehr Sozialleistungsträger, und auch Behörden, haben sich noch mehr eingemauert und abgeschottet. Das ist nicht hinnehmbar! Deshalb ruft Tacheles dazu auf, eine Kampagne zur Öffnung der Eingangszonen bundesweit, dort wo nötig, zu führen. Selbstverständlich unter dem größtmöglichen Schutz vor Ansteckung für alle Beteiligten!
Die „Empfehlung an das Jobcenter Wuppertal Zugänge zu schaffen“ kann hier nachgelesen werden: https://t1p.de/u2r8
Die Öffentliche Problemanzeige ist hier zu finden: https://t1p.de/aso6 der nachfolgende Diskurs mit dem Jobcenter hier: https://t1p.de/5ckz
5. Hessisches LSG zu Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften
-----------------------------------------------
Auch im Hessischen LSG setzen sich mehr und mehr die kritischen Stimmen hinsichtlich der Anwendung der sog. Regelbedarfsstufe 2b für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften durch.
Der vertretende RA Sven Adam kann zum Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.04.2021 in dem Verfahren zu dem Az.: L 4 AY 3/21 B ER berichten:
Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren den Kreis Offenbach verpflichtet, einem 52-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, der internationalen Schutz in Deutschland beantragt hat und in einer Gemeinschafts-/Sammelunterkunft lebt, Leistungen in der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.
Die Entscheidung ist beachtlich!
1. Das Gericht begründet umfassend die nach seiner Sicht vorliegende Verfassungswidrigkeit der Regelung und begründet, warum eine verfassungskonforme Auslegung der Norm den Landkreisen die Möglichkeit bietet, auch für Alleinstehende in Gemeinschafts-/Sammelunterkünften die Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.
2. Die Regelbedarfsstufe 2b wird - und das ist wesentlich bedeutender - mit Blick auf Art. 17 Abs. 2 und Abs. 5 der sog. Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU des europäischen Parlaments und des Rates) für europarechtswidrig erklärt!
Das Gericht begründet dies damit, dass Geflüchtete, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterfallen, entgegen Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie durch die Regelbedarfsstufe 2b weniger Leistungen erhalten, als "eigene Staatsangehörige" Deutschlands erhalten.
Die Aufnahmerichtlinie gilt nach Art. 3 der Richtlinie für "alle Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze, in den Hoheitsgewässern oder in den Transitzonen internationalen Schutz beantragen, solange sie als Antragsteller im Hoheitsgebiet verbleiben dürfen, sowie für ihre Familienangehörigen, wenn sie nach einzelstaatlichem Recht von diesem Antrag auf internationalen Schutz erfasst sind."
3. Der Vorrang des Unionsrechts wird gegenüber dem verpflichteten Landkreis betont und dieser aufgefordert, diesen auch über den hier entschiedenen Zeitraum hinaus zu beachten.
4. Das LSG betont, dass bereits ein hessischer Landkreis (der Werra-Meißner-Kreis) dazu übergegangen ist, zumindest während der Covid-19-Pandemie Alleinstehenden in den GUs die Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren. Dies liest sich wie eine Aufforderung an die anderen hessischen Landkreise, ebenso zu verfahren.
Diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts ist in seiner Begründungstiefe bislang einmalig, richtungsweisend und hat erhebliche Auswirkungen auf die AsylbLG-Leistungen sämtlicher Einzelpersonen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts-/Sammelunterkünften.
Den Beschluss gibt es hier zum Download: https://t1p.de/jw01
6. Heribert Prantl mahnt zum geplanten Infektionsschutzgesetz: „Das liegt mir wie ein Stein im Magen"
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„Ich will möglichst schnell zurück zu einer grundrechtsstarken Gesellschaft. Die Grundrechte sind als Leuchtturm auch und gerade wegen solcher Notzeiten gemacht worden. Wenn man sich in Notzeiten daran macht, Grundrechte kleiner zu machen und sie nur für den wieder größer macht, der bestimmte Dinge vorweisen kann -– das ist nicht das Grundrechtsverständnis des Grundgesetzes.“
Richtige und mahnende Worte von Heribert Prantl. Im Rahmen der Coronamaßnahmen werden viele Grundrechte außer Kraft gesetzt.
Ich möchte aber Herrn Prantel sprechen lassen: https://t1p.de/gw77
7. KdU – Richtlinien deutlich aktualisiert
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Dann möchte ich mal mit ein bisschen Stolz auf die immer größer werdende Sammlung von bundesweiten KdU – Richtlinien hinweisen. Diese wurden deutlich aktualisiert.
Zu den KdU – Richtlinien geht es hier: und gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Die Richtlinien zur Erstausstattung haben ebenfalls eine deutliche Überarbeitung erfahren, die gibt es hier: https://t1p.de/lf1f und zu den BuT – Leistungen hier: https://t1p.de/a1sr
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
9. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)
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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf "mehr" haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
Diese Fortbildung biete ich am
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar (noch 5 Plätze)
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
12. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestanskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 26. Juli 2021 als Online-Seminar (1 Platz)
- 31. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 05. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar (1 Platz)
- 22. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 14. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
https://t1p.de/u67n
16. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In dieser Fortbildung werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die Leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. Mai 2021 als Online-Seminar
- 01. Nov. 2021 als Online-Seminar
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p
20. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
23./24. August 2021 als Online-Seminar
04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
21. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
08. November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé