Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 10/2017 vom 11.03.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.       Andere Stellungnahmen zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als  sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht / Dank an Roland Rosenow
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Zunächst möchte ich auf ein sehr spannendes Interview mit Roland Rosenow hinweisen, Roland hat in den wesentlichen Teilen die Tacheles Stellungnahme für das BVerfG verfasst, weswegen ich ihm hier nochmal unseren ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. Er hat in dem Radiointerview die Entstehung und Wertung auf sehr gute Art dargelegt. Das Interview gibt es hier: http://www.freie-radios.net/81776
Ferner die Stellungnahmen anderer,
DPWV: http://tinyurl.com/zswczkf
Diakonie: http://tinyurl.com/zzfzeyr
Deutscher Verein:  http://tinyurl.com/h4s5jmg

Hier noch der Link zur Tachelesstellungnahme:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Andere Stellungnahmen liegen mir nicht vor oder ich darf sie nicht veröffentlichen. Daher hier mal der Aufruf an die anderen „sachverständigen Dritten“ gebt eure Stellungnahmen weiter oder veröffentlicht sie und schickt die Links.

2.  Unterhaltsvorschuss: Die wichtigsten Fakten zur Neuregelung
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Zum 1.7.2017 wird (endlich) das UVG entfristet und auf bis zur Volljährigkeit ausgeweitet. Für Kinder von 12-17 werden dann im Übrigen 268 Euro gezahlt. Dazu ein kurzes Infoblatt des VAMV NRW: xxx
Allerdings haben Kinder in der neuen Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf UVG, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen. Dazu eine aktuelle Presseerklärung des VAMV: http://tinyurl.com/ja6gopb


3.    Alleinerziehende, deren Kinder wegen ausreichendem Einkommen aus der BG rausgefallen sind, haben Anspruch auf höhere Mietkosten
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In zwei aktuellen Beschlüssen hat das SG Kiel klargestellt, dass alleinerziehende Eltern im ALG II-Bezug, deren Kinder aufgrund von eigenem bedarfsdeckenden Einkommen nicht hilfebedürftig sind, einen Anspruch auf Unterkunftskosten (KdU) für eine Ein-Personen-BG haben.
Bei alleinerziehenden Eltern im ALG II-Bezug kann es vorkommen, dass die Kinder aufgrund von eigenen Einkünften, wie etwa Unterhalt, Kindergeld und Kinderwohngeld, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) haben. In diesem Fall bilden die Kinder mit ihrem Elternteil, bei dem sie leben, keine so genannte BG (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Dies wiederum hat zur Folge, dass das JC KdU nur dem allein erziehenden Elternteil erbringt und sich folglich die Angemessenheitsgrenze an der Mietobergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt zu orientieren hat. Bei einer 1 Personen BG sind dann deutlich höhere KdU anzuerkennen als nur ½ KdU bei zwei Personen.
(SG Kiel, Beschluss vom 11.08.2016, S 43 AS 185/16 ER und SG Kiel, Beschluss vom 30.11.2016, S 39 AS 289/16 ER unter Berufung auf BSG, Urteil vom 18.02.2010, B 14 AS 73/08) Infos: https://sozialberatung-kiel.de/
Das sollte bundesweit in der Sozialberatung berücksichtigt werden.

4.    LSG Celle: Umland-Mieten verfälschen Mietniveau in der Stadt
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Jobcenter dürfen nicht günstige Mieten im Umland mit im Blick haben, um die angemessene und zu übernehmende Miete in einer Großstadt zu bestimmen. Denn bei solch einem Verfahren führt die Einbeziehung der wesentlich günstigeren Mietpreise in den kleineren Kommunen zu einer deutlich niedrigeren und damit unzutreffenden Mietobergrenze für die Großstadt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem kürzlich veröffentlichten Eilbeschluss vom 19. Dezember 2016 zur Stadt Göttingen (Aktenzeichen: L 11 AS 953/16 B ER).
Nähere Infos: http://tinyurl.com/hhzydlo


5.       Bayrisches Sozialministerium droht Wohlfahrtsverbänden mit Mittelkürzung: Wohlfahrtsverbände sollen Flüchtlingen Tipps für Rückreise geben, nicht für Bleiberecht
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In einem Brief fordert das Bayerische Sozialministerium die Wohlfahrtsverbände auf, Flüchtlinge über ihre Rückreise zu informieren und nicht über Asyl-Folgeanträge. Sonst würden die Mittel gekürzt. Der Flüchtlingsrat spricht von Drohung.
Näheres dazu: http://tinyurl.com/grldxjf
Das geht gar nicht, Aufgabe der Wohlfahrtsverbände ist sich schützend vor die Menschen zu stellen. In Zeiten extremer gesellschaftlicher Polarisierung und Entrechtung um  so mehr!   



6.       Wichtig für alle in Bayern Lebenden und Tätigen: die AGO
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Es gibt in Bayern die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).  Behörde im Sinn dieser Geschäftsordnung ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Nach der AGO haben „alle Behörden in Bayern ihre Maßnahmen zur Gestaltung einer wirksamen bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger auszurichten. Die Bürgerfreundlichkeit und Dienstleistungs-orientierung der Behörden ist stetig zu verbessern.
Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. Ihnen sind soweit wie möglich Rat und Hilfe zu gewähren. Sie sind bei der Abgabe von Anträgen und Erklärungen zu unterstützen und über Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen oder Möglichkeiten zur Gestaltung und Beschleunigung des Verfahrens zu informieren …. "
Die AGO ist bindend in Bayern anzuwendendes Recht. Ich empfehle daher für alle in Bayern Aktiven sich näher mit dieser auseinanderzusetzen. Gesetzestext: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO (besonders § 4-9 AGO ist spannend).


7.     »Billigkeitserlass« nach § 227 AO bei Rückforderungen von Kindergeld, wenn dieses zuvor als Einkommen im SGB II angerechnet worden ist
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Bernd Eckhardt beschäftigt sich in seiner aktuellen Kurzmitteilungen März 2017 mit den Voraussetzungen des »Billigkeitserlass« in der Dienstanweisung und Rechtsprechung, wenn das Kindergeld zuvor im SGB II als Einkommen angerechnet worden ist und nun von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird. Hier zum Download:  http://tinyurl.com/z9ckovt


8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

-   am  29./30. Mai    in Augsburg 
-   am  21./22. Juni   in Erfurt  
-   am  24./25. Juli    in Berlin
-   am  02./03. Aug.  in Wuppertal
-   am  07./08. Aug.  in Bremen
-   am  09./10. Aug.  in Hannover
-   am  17./18. Aug.  in Koblenz
-   am  21./22. Aug.  in Dresden   
-   am   30./31. Aug.  in Frankfurt
-   am   11./12. Sept. in Stuttgart
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html   

9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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 Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
- vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
 Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-   am 14./15. Aug.   in Erfurt
-   am  25./26. Sept. in Wuppertal
-   am 16./17. Okt.    in Augsburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

11.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-  am 13. Juni     in Frankfurt
-  am 24. Aug.    in Leipzig  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

12.  SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
- am 20. April   in Wuppertal
- am 23. Aug.   in Leipzig 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html  

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
 - am 12. Juni     in Frankfurt
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html  


 14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung biete ich
 - am 24. Okt.  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. April in Wuppertal, am 13./14. Juni in Berlin und am 16./17. Oktober in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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