Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 09/2021 vom 28.02.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1.  Bundestag hat das Sozialschutz-Paket III beschlossen
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Der Bundestag hat am 26. Feb. das Sozialschutzpaket III beschlossen. Damit sind die Corona -Sonderregelungen der §§ 67 SGB II und § 141 SGB XII bis zum Jahresende verlängert. Das ist soweit gut.  
Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass die breite gesellschaftliche Forderung auf einen Corona-Zuschlag von 100 EUR im Monat keine Zustimmung erfahren hat.  Gerade für die Menschen, die schon vor der Pandemie am Rande des Existenzminimums oder darunter gelebt haben, hat der Gesetzgeber bisher wenig bis nichts getan, um die sozialen Härten der Pandemie und der ökonomischen und sozialen Krise abzumindern.
Hier ist offensichtlich der Wille der schwarz/roten Bundesregierung mit der Entsolidarisierung weiter so zu machen.   
Hier die Berichterstattung aus dem Bundestag mit Gesetzentwürfen: https://t1p.de/3bx3
Der Vorgang auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/wor9

Dazu passend: Mehrheit in Umfrage findet Corona-Einmalzahlung für Hartz IV nicht ausreichend. Nachzulesen hier: https://t1p.de/jfut

2.  Zu nicht lesbaren Texten und Anzeigenschaltungen
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1. Hin und wieder geschieht es, dass einzelne Texte in meinen Newslettern nicht lesbar sind. Dies liegt leider an meinem Programm. Wenn ich Texte vor der Einspielung nicht 100 % von unsichtbaren Textzeichen reinige, zerlegt es mir den Text komplett.  So wie der 3. Punkt des letzten Newsletters, den ich jetzt nochmal unter NR. 3 einfüge.
2. Ich wurde von wohlfahrtsverbandlichen Schuldnerberatungen angesprochen, warum ich Werbung  für eine Fortbildung einer „gewerblichen, privaten“ Schuldnerberatung schalte.

Aufgrund einiger kritischer Rückmeldungen habe ich mich intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt und muss sagen, dass ich nach intensiverer Prüfung des Vorgangs das auch für in Ordnung halte:  
a. Es wird in der Anzeige nicht für gewerbliche Schuldnerberatung geworben, sondern für eine Fortbildung. Dass für solche Geld verlangt wird, ist völlig normal. Die Dozentin ist immer wieder auch für die BAG-SB aufgetreten und vom Fach.  
b. Diese Schuldnerberatung ist Mitglied der BAG – SB, von dort wurde das Konzept geprüft und für gut befunden.
c.  Kann ich die generalisierten Vorbehalte gegen gewerbliche und private Schuldnerberatung nicht nachvollziehen.  Es gibt eine Menge Gruppen, die durch die wohlfahrtsverbandliche Schuldnerberatung nicht zeitnah bedient werden oder gänzlich rausfallen.  Dass in diese Lücke gewerbliche Schuldnerberatungen springen können ist nachvollziehbar und richtig. Wie immer im Leben gibt es Abzocker und Anbieter die keine gute Arbeit leisten. Die wohlfahrtsverbandlichen Schuldnerberatungen sollten hier Kriterien entwickeln, wie „Abzocker“ identifiziert werden können und nicht in Schuldnerberatungsstrukturen reinkommen.
Für mich ist auf jeden Fall Kriterium, dass die Anzeigenschalterin Mitglied der BAG – SB ist und diese Kolleg*innen sie geprüft haben.     



3. Kindergeldanträge von Unionsbürger*innen - Anforderung von unzähligen und irrelevanten Unterlagen - Bundesdatenschutzbeauftragter interveniert
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Zu diesem Thema die GGUA: „Viele Beratungsstellen nehmen seit einigen Monaten eine erheblich verschärfte Praxis der Familienkassen bei der Prüfung von Kindergeldansprüchen von Unionsbürger*innen wahr. Dies hat zum einen mit einer Änderung der deutschen Rechtslage im Sommer 2019 zu tun, die nach unserer Überzeugung offensichtlich unionsrechtswidrig ist. Zum anderen haben die Familienkassen (möglicherweise aufgrund einer nicht veröffentlichten Weisung?) die Praxis erheblich verschärft, wie viele und welche Unterlagen für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs durch Unionsbürger*innen eingereicht werden müssen. Viele der angeforderten Dokumente haben keinerlei Relevanz für die Prüfung des Kindergeldanspruchs (z.B. Kindergartenbescheinigungen oder Belege über die Zahlung der Rundfunkgebühren). Zudem führen die Anforderungen dazu, dass Unionsbürger*innen ihren Kindergeldanspruch in der Praxis kaum durchsetzen können oder die Bearbeitung monate- oder sogar jahrelang dauert.“
Mehr dazu hier: https://t1p.de/rtnw


4. Ehemaliger Fallmanager über Hartz IV: „Sanktionen sind destruktiv“
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Interview mit Herbert Sternitzke, er arbeitete 15 Jahre im Jobcenter Bielefeld und hat Tausende Menschen beraten. Er plädiert für eine Abschaffung der Sanktionen.
Details im Taz – Interview: https://t1p.de/xt58


5. Zum Thema digitale Endgeräte / Notwendige Änderungen
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Ich will hier, nach einem Monat Erfahrung mit digitalen Endgeräten nochmals ein paar Eckpunkte zusammentragen, bei denen Änderungen notwendig sind.
a. Die Weisung der BA vom 01.02.2021 (202102001) sollte dahingehend geändert werden, dass Anträge auf digitale Endgeräte und Drucker als Pauschale erbracht werden.
Im jetzigen Verfahren müssen die Antragstellenden eine Schulbescheinigung und drei Kostenvoranschläge beschaffen, diese Unterlagen einreichen und dann erst bekommen sie Centgenau die Beträge des günstigsten Kostenvorschlages. Das bedeutet für alle Beteiligten Arbeitsaufwand ohne Ende. 
Hier wäre zu begrüßen, wenn einfach pauschal der Betrag von 250 EUR für ein digitales Gerät und 100 EUR für einen Drucker überwiesen würde. Dann können die Antragstellenden selbst prüfen bei welchem Anbieter sie etwas kaufen. Das empfiehlt sich auch, da die in der Weisung genannten 350 EUR an der Unterkante dessen anzusiedeln sind, was noch vertretbar ist. Verschiedene Gerichte haben hier bis zu 600 EUR angesiedelt, zuletzt das LSG Thüringen 500 EUR.
b. Jugendhilfebeziehende müssen unbedingt in den offiziellen Kreis der Berechtigten aufgenommen werden.
c. Geflüchtete, die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, müssen in den Kreis der Berechtigten aufgenommen werden. Dazu müsste das BMAS eine Weisung erlassen.
d. Geflüchtete und sonstige Personen die Integrationskurse und Berufssprachkurse durchführen, benötigen ebenfalls digitale Endgeräte. Der Anspruch für diesen Personenkreis muss klargestellt werden.
e. Die BA Weisung geht von Schülerinnen und Schülern aus, die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und allgemein- und berufsbildenden Schulen besuchen. Der § 21 Abs. 6 SGB II eröffnet dahingehend aber keinen Spielraum für derartige Begrenzungen, daher sind diese rauszunehmen.
f. Sollte durch Fachliche Hinweise oder Wissensdatenbank klargestellt werden, dass digitale Endgeräte und auch Schulbücher nicht im Mindestabsetzbetrag von 100 EUR in § 11b Abs. 2 S. 4 ff SGB II enthalten sind.         
Hier ist ein bisschen nachsteuern erforderlich!

6.   Neues Sozialrecht Justament zu »Sozialleistungsausschlüsse bei neuzugewanderten EU-BürgerInnen«
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Die neueste Ausgabe beschäftigt sich mit einem Aspekt des unendlichen Themas »Sozialleistungsausschlüsse bei neuzugewanderten EU-BürgerInnen« und konkret mit dem  Thema ist der „SGB II/SGB XII-Ausschluss von EU-BürgerInnen - zur »Rückausnahme« nach 5 -jährigem gewöhnlichen Aufenthalt“. Das SJ gibt es hier: https://t1p.de/xwp4


7.  KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Ich veröffentliche die mir bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Ich möchte ich alle Newsletterleser*nnen bitten, zu prüfen, ob die bei mir hinterlegten Richtlinien noch aktuell sind und wenn nicht mir die aktuellen Richtlinien zu übersenden.
Die Richtlinien gibt es hier: https://t1p.de/ixqj



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

-   07./08. Juni 2021         als Online-Seminar
-   22./23. Juni 2021         als Online-Seminar
-   19./20. Juli 2021          als Online-Seminar
-   06./07. Sept. 2021       als Online-Seminar
-   18./19. Okt.  2021       als Online-Seminar
-   24./25. Nov.  2021       als Online-Seminar
-   13./14. Dez.  2021       als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html


9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17. - 21. Mai 2021        Online-Seminar  
-    23. - 27. Aug. 2021       Online-Seminar   


Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html


10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Diese Fortbildung biete ich an:

-   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar 
-   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar 
-   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html



11. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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Dieses neu konzeptionierte Seminar setzt  sich mit dem Basic-Wissen der Sozialrechtsberatung auseinander.
Aus der Ausschreibung:
•  Antragstellung, Formlosigkeit, örtliche uns sachliche Zuständigkeit, Interventionspunkte
 Druck machen und Behörde zur schnellen Leistungsgewährung zwingen  
•  Arten des Verwaltungsaktes, mündlich, schriftlich, einmaliger Regelungsgehalt und Dauerver-
   waltungsakt, vorläufige Bewilligung und Änderungsbescheid – Unterschiede und worauf ist zu
   achten
•  Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung der Leistungsberechtigten und Pflichten der
   Behörde
•  Zugang des Bescheides und daraus resultierende Fristen und Handlungsperspektiven
•  Widerspruch, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wiederholte Antragstellung und das
   Überprüfungsverfahren 
•  Alles um Rückforderung, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Ersatzansprüche und
   abschließende Festsetzung. Was sind die Formalien, die Fristen und woraus muss in der
   Beratung geachtet werden

In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   26. Juli 2021        als Online-Seminar
-   31. Aug. 2021      als Online-Seminar
-   05. Nov. 2021      als Online-Seminar
-   03. Dez. 2021      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://harald-thome.de/seminare/seminare.html



12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  21. Juni 2021          als Online-Seminar
-  21. Juli 2021           als Online-Seminar
-  10. Sept. 2021        als Online-Seminar
-  25. Okt. 2021         als Online-Seminar
-  22. Nov. 2021        als Online-Seminar
-  20. Dez. 2021        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html


13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Diese Fortbildung biete ich an:
-   15. Juli 2021         als Online-Seminar
-   17. Aug. 2021       als Online-Seminar
-   14. Sept. 2021      als Online-Seminar
-   26. Okt. 2021       als Online-Seminar
-  09. Nov. 2021        als Online-Seminar
-  15. Dez. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.


Diese findet statt

-   04. Mai 2021        als Online-Seminar
-   22. Juli 2021         als Online-Seminar
-   03. Sept. 2021      als Online-Seminar
-   29. Okt. 2021       als Online-Seminar
-  06. Dez. 2021        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


15.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:

-   31. Mai 2021         als Online-Seminar
-   16. Aug. 2021        als Online-Seminar
-   13. Sept. 2021       als Online-Seminar
-  08. Nov. 2021        als Online-Seminar
-  07. Dez. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen I
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-     01. Juni 2021         als Online-Seminar
-    10. Aug. 2021         als Online-Seminar
-    23. Nov. 2021         als Online-Seminar
-    21. Dez. 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich an:
-  03. Aug. 2021   als Online-Seminar
-  12. Nov. 2021   als Online-Seminar
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-     07. März 2021     als Online-Seminar
-     01. Nov. 2021     als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



 19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

am 3./4. Mai 2021    als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht   


20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021   als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé 

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