Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 09/2021 vom 22.02.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling: jetzt Anträge stellen !
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Zuerst möchte ich nochmals das Thema „digitale Endgeräte“ voran stellen. Da in einigen Schulen der Präsenzunterricht wieder beginnt, ist es möglich, dass die Sozialleistungsträger mit Hinweis darauf bald wieder den Zugang zu digitalen Geräten ablehnen, es ist daher zu empfehlen diese Anträge alsbald zu stellen!
Hier nochmals zur aktuellen Lage: Die BA hat am 1. Februar 2021 eine Weisung veröffentlicht, nach der die Jobcenter für alle Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug zur Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte im Rahmen eines Zuschusses verpflichtet werden, wenn sie nicht anderweitig (z. B. als Leihgeräte) bereitgestellt werden. Das ist erst einmal sehr erfreulich.
Für den Rechtskreis des SGB XII gibt es jetzt auch eine Weisung des BMAS, nach der hier auch digitale Endgeräte auf Zuschussbasis zu gewähren sind.
Die BA Weisung gibt es hier: https://t1p.de/esjv
Dementsprechend haben wir vom Tacheles unsere Infos und Musteranträge zum Anspruch auf digitale Endgeräte überarbeitet, den Text und die Musterschreiben gibt es hier: https://t1p.de/7tzl
2. Neue BA - Arbeitshilfe: „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“
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Die BA hat nach massiver öffentlicher Kritik eine aktualisierte Arbeitshilfe zum Umgang mit EU-Bürger*innen rausgegeben, selbstverständlich nicht öffentlich, damit sie möglichst lange ungesehen ihre rassistische Hetze betreiben kann.
Sinn und Zweck ist, wenn auch in Nuancen umschrieben, den Leistungsausschluss von EU-Bürger*innen zu betreiben.
Im Kern werden Jobcentermitarbeiter*innen dazu aufgefordert, alle nichtdeutschen Unionsbürger*innen unter einen Generalverdacht zu stellen und ihren Anspruch möglichst kritisch zu prüfen.
Der gesamte Tenor, sowie verschiedene Details der ‚Arbeitshilfe‘ erwecken den Eindruck, dass für die Verfasser*innen nicht nur das Vortäuschen falscher Tatsachen, sondern der Leistungsbezug von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Allgemeinen einen Missbrauch darstellt, der zu bekämpfen sei.
Daher hat sich Tacheles erlaubt, die neue Arbeitshilfe mit Anmerkungen und Kommentierung von Claudius Voigt zu veröffentlichen.
Wir hoffen auf rege öffentliche Rückmeldungen und auch Rückmeldung an die BA!
Text und Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/36h6
3. Kindergeldanträge von Unionsbürger*innen - Anforderung von unzähligen und irrelevanten Unterlagen - Bundesdatenschutzbeauftragter interveniert
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Zu diesem Thema die GGUA: „Viele Beratungsstellen nehmen seit einigen Monaten eine erheblich verschärfte Praxis der Familienkassen bei der Prüfung von Kindergeldansprüchen von Unionsbürger*innen wahr. Dies hat zum einen mit einer Änderung der deutschen Rechtslage im Sommer 2019 zu tun, die nach unserer Überzeugung offensichtlich unionsrechtswidrig ist. Zum anderen haben die Familienkassen (möglicherweise aufgrund einer nicht veröffentlichten Weisung?) die Praxis erheblich verschärft, wie viele und welche Unterlagen für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs durch Unionsbürger*innen eingereicht werden müssen. Viele der angeforderten Dokumente haben keinerlei Relevanz für die Prüfung des Kindergeldanspruchs (z.B. Kindergartenbescheinigungen oder Belege über die Zahlung der Rundfunkgebühren). Zudem führen die Anforderungen dazu, dass Unionsbürger*innen ihren Kindergeldanspruch in der Praxis kaum durchsetzen können oder die Bearbeitung monate- oder sogar jahrelang dauert.“
Mehr dazu hier: https://t1p.de/rtnw
4. Zum Anspruch auf medizinische Masken im AsylbLG
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Und noch einmal ein Artikel der GGUA zum Thema „Anspruch auf med. Masken“: „Das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das den Anspruch auf medizinische Masken für Leistungsberechtigte nach AsylbLG erläutert. Die darin vertretenen Rechtsauffassungen sind übertragbar auf alle anderen Bundesländer, da es sich beim AsylbLG um Bundesrecht handelt und auch die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im ÖPNV, Geschäften usw. grundsätzlich in allen Bundesländern gilt.“
Mehr dazu hier: https://t1p.de/trhl
5. Zugänge zu den Sozialbehörden schaffen – Öffnet die Türen!
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Quer durch die Republik bekomme ich mit, dass eine Reihe von Jobcenter und andere Sozialbehörden, bis hin zur Ausländerbehörde, für ihre „Kunden“ sehr schwer bis gar nicht zu erreichen sind. Die Ämter sind faktisch zugemauert, eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Das ist ein unhaltbarer Zustand und muss sofort geändert werden.
Es gibt genug Menschen, die keinen digitalen Zugang haben, keinen Drucker um Unterlagen auszudrucken, kein Geld für Fotokopien, kein Guthaben für Anrufe, die Amtssprache „Deutsch“ nicht ausreichend sprechen können oder Panik vor dem Umgang mit der Behörde haben. Alles Gründe, die dazu führen, dass sie untergehen.
Sozialbehörden haben dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte „die ihnen zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zugig erhalten“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I) Auch haben sie das Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig zu gestalten (§ 9 S. 2 SGB X).
Ferner müssen „die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I), den Zugang zu den Sozialleistungen ist möglichst einfach zu gestalten (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB I) und die Verwaltungs- und Dienstgebäude haben frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu sein (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB I).
Die Realität ist weit davon entfernt. In vielen Jobcentern gibt es keine geöffneten Eingangszonen, wo die Menschen hin und mit Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter reden, wo Antragsformulare abgeholt werden können, oder wo ein Kopierer steht, auf dem notwendige Unterlagen kopiert und mit behördlicher Eingangsbestätigung versehen werden.
Die Jobcenter, Sozialämter und sonstigen Sozialleistungsträger haben sich unverzüglich wieder zu öffnen! Viele benachteiligte Leistungsberechtigte gehen an den verschlossenen Ämtern zugrunde. Hier ist das BMAS und die BA gefragt, aktiv zu werden, die Verbände und Politik und Betroffenen vor Ort hier Druck zu machen. Die jetzige Situation ist nicht mehr akzeptabel und muss geändert werden!
Selbstverständlich müssen auch Mitarbeitenden in Behörden geschützt werden, aber dafür gibt es doch Schutzvorrichtungen, die übrigens auch von anderen Behörden oder Einrichtungen genutzt werden.
6. Zum Terroranschlag in Hanau – überall und immer Rassismus entgegentreten!
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Am 19.02.2020 war der Anschlag von Hanau. Von einem rechten Terroristen wurden
Gökhan Gültekin,
Sedat Gürbüz,
Said Nesar Hashemi,
Mercedes Kierpacz,
Hamza Kurtović,
Vili Viorel Păun,
Fatih Saraçoğlu,
Ferhat Unvar und
Kaloyan Velkov
aus rassistischen Motiven ermordet.
Der Anschlag von Hanau ist kein Einzelfall. Er fügt sich ein in eine lange Reihe von rassistischen und antisemitischen Gewalttaten. Seit 1990 sind mindestens 213 Menschen Opfer dieses rechten Terrors geworden.
Der Nährboden für Hass und Ausgrenzung wird in der Mitte der Gesellschaft gelegt. Die Erkenntnisse zu rechtsradikalen Strukturen in Polizei und Bundeswehr sind hierfür ein Beispiel. Rassismus ist kein Alleinstellungsmerkmal von AfD und anderen rechtsradikalen Organisationen.
Solange Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und alle anderen Ideologien der angeblichen Ungleichwertigkeit von Menschen nicht in jeder Erscheinungsform geächtet werden, können sich auch zukünftig Täter als Vollstrecker eines mutmaßlichen ›Volkswillens‹ verstehen. Schweigen ist keine Option.
In Gedenken an die Toten. Schweigen ist keine Option, überall und immer Rassismus entgegentreten!
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Juni 2021 als Online-Seminar
- 19./20. Juli 2021 als Online-Seminar
- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
8. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 01. März 2021 als Online-Seminar / noch viele Plätze frei
- 04. Mai 2021 als Online-Seminar
- 22. Juli 2021 als Online-Seminar
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 31. März 2021 als Online-Seminar
- 21. Juni 2021 als Online-Seminar
- 21. Juli 2021 als Online-Seminar
- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Juli 2021 als Online-Seminar
- 17. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 14. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12. April 2021 als Online-Seminar
- 31. Mai 2021 als Online-Seminar
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. März 2021 als Online-Seminar
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
am 3./4. Mai 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé