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Thomé Newsletter 07.07.2013

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Manipulation der Vermittlungsstatistik 
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Die letzten Wochen ist der Vorwurf der Manipulation der Vermittlungsstatistik zur Verbesserung der Erfolgsbilanz der Bundesagentur für Arbeit durch die Medien gegangen, der Bundesrechnungshofbericht ist aber nicht bekannt geworden. Diesen möchte ich hier präsentieren, ohne ihn näher zu kommentieren: http://www.harald-thome.de/media/files/2012-11-07-Pr-fbericht-BRH-BA-Integrationskonzept.pdf 


2. Verschiedene Rechtsänderungen zum 1.8.2013: 
2.1 GKV- Beitragsschulden-Gesetz 
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Hier eine Zusammenfassung der Kollegen von Widerspruch e.V./Bielefeld: 
Die wichtigsten Regelungen darin: 
a) Bei Beitragsschulden gilt anstelle des bisherigen Säumniszuschlags in Höhe von monatlich 5 % künftig nur noch der reguläre Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags [Aufhebung der Sonderbestimmung in § 24 Abs. 1a SGB VI]. 
b) Für nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder (also Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), deren Mitgliedschaft bereits festgestellt worden ist, bzw. die sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen diejenigen Beitragsschulden erlassen werden, die in der Zeit zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind. [§ 256a - neu SGB V; hier Abs. 2] 
c) In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. 
d) Beitragsschuldner in der PKV werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt; in dessen Rahmen (nur noch) die Kosten für eine medizinische Notversorgung übernommen werden. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht währenddessen. [Änderung des § 193 Versicherungsvertragsgesetz und § 12h neu Versicherungsaufsichtsgesetz]. 

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Das wird voraussichtlich der 1.8.2013 sein, da das Gesetz bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt "verkündet" worden ist. 
Hintergrund: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung/31275.htm 
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/beitragsschuldengesetz-beschlossen.html 

2.2 Betreuungsgeldgesetz 
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Ebenfalls zum 1.8.2013 werden die Änderungen durch das Betreuungsgeldgesetz wirksam. Änderungen in Bezug auf das SGB II ergeben sich aus der ab 1.8.2013 geltend Norm: 

In § 11 des SGB II wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt: 
„(3a) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt." 

Bisher war es so, dass der Betrag, der die anrechnungsfreien 300 EUR beim Elterngeld übersteigt, noch um alle Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Kfz-Versicherung zu bereinigen war. Diese Regelung ist jetzt im Zuge der Einführung des Betreuungsgeldes mit dieser Norm gestrichen worden. 
Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/10503/index.htm 
Synopse: http://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Einf%C3%BChrung+des+Elterngeldes&f=1 

3.3 Bildung und Teilhabe 
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Ebenfalls zum 1.8.2013 erfolgen Änderungen zum BuT. Dabei sind drei Punkte besonders spannend: 1. Die Rückwirkung eines Teilhabeantrages auf den Beginn des Bewilligungszeitraums, 2. Die Option, dass das örtliche Jobcenter verfügen kann, dass Schulausflüge und Klassenfahrten generell nicht mehr an die Anbieter, sondern an die Antragsteller direkt gezahlt werden können und 3., dass neben den 10 EUR Teilhabe pro Monat im begründeten Ausnahmefall weitere Kosten, so etwa für Ausrüstungsgegenstände, übernommen werden können. Grade der Dritte Punkt dürfte besonders spannend werden. 

Die Änderungen gibt es hier: http://www.buzer.de/gesetz/10640/a181099.htm 
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712036.pdf 


4. Änderungen des Ausländerbeschäftigungsrechts ab 1.7.2013 
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Hier nun eine Zusammenfassung der Änderungen im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechts ab 1.7.2013. Zunächst eine Kurzzusammenfassung des CV Trier, die gibt es hier: xxx und dann der Gesetzestext: http://www.harald-thome.de/media/files/CV-zu-Ausl-nderbesch-ftigung-7-2013.pdf 


5. Neue Quer in der Ausgabe 6/Juni 2013 im Netz 
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Die Oldenburger Kollegen von der ALSO waren wieder fleißig und haben eine neue Quer erstellt. Diesmal zu folgenden Themen: Tafel-Revolution, Realitäten von Schleckerfrauen, das Aktionscamp Wietze, Schiewerlings zweite Brille, einen Erfolg gegen das Gutscheinsystem, Helga Spindlers Analyse zu Vorschlägen der obersten Arbeitslosenverwalter und zahlreiche Innenansichten des Ämteralltags. Die Quer gibt es zum Download hier: http://www.also-zentrum.de/seiten/zeitung-quer/downloadbereich.php?leptoken=b9a6acab72e282953f1c9z1371220793 


6. Stellungnahme des Deutschen Vereins zu Sanktionen 
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Der Deutsche Verein hat mit Datum vom 11.06.2013eine interessante Empfehlung zur Reform der Sanktionen im SGB II abgegeben, diese ist hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-26-12-Sanktionen-SGB-II 


7. Die ALSO setzt bei den Brillen nach 
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Die Kollegen von der ALSO setzen beim Thema Brille nach und fassen den aktuellen Stand zu den Brillenübernahmeansprüchen und einige Verwirrungen von Fremdveröffentlichungen zusammen. Diese für die Beratung wichtigen Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/ALSO-brillengeld-7-2013.pdf 


8. Begründung der Bundesregierung zur Ablehnung höherer Regelsätze 
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Die Bundesregierung war verpflichtet bis 30. Juni 2013 einen Bericht zu einigen Kernfragen der Regelsatzbemessung vorzulegen. Die vollständigen Dateien zum Regelbedarfsermittlungsbericht möchte ich jetzt hier veröffentlichen: 
1. Kurzzusammenfassung Bericht/ Ergebnisse und Folgerungen: http://www.harald-thome.de/media/files/infomaterial-regelbedarfsermittlungsbericht.pdf 
2. Bericht des BMAS nach § 10 RBEG über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik: http://www.harald-thome.de/media/files/regelbedarfsermittlungsbericht.pdf 
3. Endbericht: Überprüfung der bestehenden und Entwicklung neuer Verteilungsschlüssel zur Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008: http://www.harald-thome.de/media/files/verteilungsschluessel_rub_2013.pdf 
4. Endbericht IAB: Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008: http://www.harald-thome.de/media/files/dunkelziffer_iab_2013.pdf 


9. Bundesregierung zur Veröffentlichung der Telefonnummern der JobcentermitarbeiterInnen 
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Auf eine Anfrage der Linken antwortet die Bundesregierung, dass es – entgegen des Gesetzes nach § 11 Abs. 2 IFG - keine Veröffentlichungspflicht für Jobcentertelefonlisten gäbe und es aber durchaus möglich sei im Rahmen des IFG die Durchwahlnummern weiterzugeben. Sehr zurückhaltend ausgedrückt, aber die Bundesregierung bejaht damit die Weitergabeverpflichtung. Die Antwort ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Ver-ffentlichung_Telefonnummern_Jobcenter.pdf 


10. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar am 25./26. Juli, am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal 
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Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke, so den 25./26. Juli und am 30./31. Juli / 1. Aug. biete ich in Wuppertal ein fünfttägiges SGB II – Intensivseminar an. 
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeiten der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen. 
Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tage Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 

Für Teilnehmer aus NRW biete ich für diese Fortbildung an, hälftig mit Bildungsscheck zu zahlen. Näheres dazu hier : http://www.bildungsscheck.com/Bildungsscheck-NRW.html 


11. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Wuppertal, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Berlin, Hannover, Leipzig und Stuttgart 
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Hier nun die nächsten SGB II – Grundlagenseminare in diesem Jahr: Diese finden am 25./26.Juli & 30./31. Juli & 1. Aug. 2013 in Wuppertal, am 02./03. Sept. in Erfurt, am 09./10. Sept. in Wuppertal, am 16./17. Sept. in Frankfurt, am 23./24. Sept. in Berlin, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10./11. Dez. in Berlin, am 16./17. Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt. 
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 


12. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 06./07. Aug. in Berlin, am 08./09. Aug. in Hamburg und am 02./03. Dez. in Wuppertal 
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In dieser Fortbildung 06./07. Aug. in Berlin, am 08./09. Aug. in Hamburg und am 02./03. Dez. in Wuppertal werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg 
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben. 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 


14. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen ab Sep. 2013 
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich am 19. Sept. in Hamburg, am 01. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 


15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im 2. Halbjahr 2013 in Stuttgart, Frankfurt/Main, Wuppertal, Berlin und Hamburg-Harburg 
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 in mehreren Städten an. 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. 
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. 
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter 
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012 


16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII im September 2013 in Frankfurt/Main, im Oktober 2013 in Wuppertal und im November 2013 in Hamburg Harburg 
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben. 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. 
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter 
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und 


So, das war es mal wieder für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de 

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