Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 04/2025 vom 03.02.2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Es ist zwei Minuten vor 1933 – Wir sind an einem autoritären Kipppunkt angekommen, ob es so passiert liegt an uns
-----------------------------------------------------------
Die Brandmauer gehen rechts ist durch das rücksichtslose Agieren von Merz gefallen. Union, FDP und BSW haben erstmals seit 1945 einer "offen rechtsextrem auftretenden Partei" zu faktischer politischer Macht verholfen. Damit sind Union/FDP/BSW nicht durchgekommen. Sie sind auch deshalb damit nicht durchgekommen, weil hunderttausende von Menschen NEIN gesagt haben, NEIN gegen rechtswidrige, rassistische Gesetze, NEIN gegen jedwede Zusammenarbeit mit einer rechtsextremen und faschistischen Partei. Und CDU Chef Merz erklärt in den Tagesthemen vom 1.2.25, „wir werden es nach der Wahl wieder machen“, damit meint er Mehrheiten mit der AfD suchen.
Merz, die Union, mit Zustimmung der FDP und BSW scheinen bereit zu sein, die Fundamente Deutschlands und der EU zur Disposition zu stellen: das Grundgesetz, die EU-Charta der Grundrechte, das Unionsrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention. In einem Rechtsstaat können diese nicht – wie in Trumpscher Manier – am ersten Tag einer Regierungsübernahme außer Kraft gesetzt werden.
Wir befinden uns in einer historischen Situation, es ist ZWEI Minuten vor 1933. Wenn Friedrich Merz in seinem Amoklauf nicht gestoppt wird, besteht die deutliche Gefahr, dass es nach der Wahl eine schwarz/braune Regierung geben kann.
Daher mein Aufruf an alle: geht auf die Straße und auf die Barrikaden, beteiligt euch an den Massenprotesten gegen die rassistische Politik von AfD, CDU/CSU, FDP und BSW. Macht klar, es darf keine Zusammenarbeit mit der AfD geben. In keinem einzigen Fall und fordert eine Rückkehr in einen demokratischen Diskurs.
Und macht klar: Friedrich Merz ist kein Kanzler des Ausgleichs, er trägt keine staatspolitische Verantwortung. Man ruft nicht gleich den Notstand aus, wenn keiner besteht. Merz ist mit seiner Agenda zum „Sauerland Trump“ und Steigbügelhalter der Faschisten geworden. Dieser Profilierungsamoklauf muss gestoppt werden.
Jede und jeder ist gefragt!
Und geht wählen. Der Kreis der wählbaren Parteien hat sich allerdings seit letzter Woche deutlich verkleinert. Das sollte bei der Wahl berücksichtigt werden.
2. Presseerklärung von PRO ASYL zu den CDU/CSU-Anträgen: Rechtswidrig, populistisch, europafeindlich und demokratiegefährdend
--------------------------------------------------------
Mit zwei Anträgen und zwei Gesetzentwürfen versucht der Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in dieser Woche den Bundestag dazu zu bewegen, ein rechtswidriges Asyl- und Migrationspaket zu verabschieden. Um eine Art „Festung Deutschland“ zu errichten, nimmt er die Unterstützung von Rechtsextremen als Mehrheitsbeschaffer in Kauf. Die sogenannte Brandmauer droht zu zerbröseln.
„Merz und die Union scheinen bereit zu sein, die Fundamente Deutschlands und der EU zur Disposition zu stellen: das Grundgesetz, die EU-Charta der Grundrechte, das Unionsrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention. In einem Rechtsstaat können diese nicht – wie in Trumpscher Manier – am ersten Tag einer Regierungsübernahme außer Kraft gesetzt werden“, warnt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Friedrich Merz gefährdet mit seinem migrationspolitischen „All-in“ nach der schrecklichen Tat von Aschaffenburg nicht nur die sogenannte Brandmauer. Der Inhalt und die Art der politischen Weichenstellungen von CDU und CSU drohen, den Weg in eine andere Republik zu ebnen.
Mehr ….
3. Aufruf: Für soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung – gegen Sozialstaatsabbau und Hetze gegen Leistungsberechtigte
---------------------------------------------------------------------------------------
Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.
Mehr Infos hier
4. NAK: Schattenbericht: Armut in Deutschland
----------------------------------------------------
Der Schattenbericht wurde in einer gemeinsamen Schreibgruppe von Menschen mit Armutserfahrung und Aktiven aus Organisationen und Verbänden erarbeitet. Er bündelt die
Sicht von Menschen mit Armutserfahrung auf dieses Thema und ihre Erfahrungen.
Mit dem Schattenbericht liegt eine Darstellung vor, was Armut in Deutschland bedeutet und wie sie erlebt wird. Der Bericht möchte aufklären und erklären. Die Debatte über Armut und den Bezug von existenzsichernden Leistungen ist in den letzten Monaten hochgekocht und durch Unsachlichkeit geprägt. Dieser Bericht soll der aufgeheizten Stimmung eine klare und nüchterne Darstellung gegenüberstellen.
Der Schattenbericht zum Download
Dazu auch PM des Bundesamt für Statistik: m Jahr 2024 weiterhin ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, weitere Infos hier
Diakonie Deutschland zusammen mit der Nationalen Armutskonferenz den Schattenbericht 2025 zur Armut in Deutschland vor.
5. Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht von Maren Gag und Barbara Weiser ist jetzt in der 4. Auflage (Stand September 2024) erhältlich.
Der Leitfaden gibt eine Übersicht, welche behinderungsspezifischen sozialrechtlichen Leistungen Geflüchtete, EU-Bürger*innen und andere Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Gesundheitsversorgung, Pflege und zur Teilhabe an Bildung und Arbeit etc. erhalten können.
Der Leitfaden zum Download. Druckexemplare können bei mgreiser@caritas-os.de bestellt werden.
6. Missbrauchskosten gegen eine Behörde
----------------------------------------------
Wenn eine Partei in einem Gerichtsverfahren das Verfahren missbräuchlich betreibt, dann kann das Gericht Missbrauchskosten bzw. Verschuldenskosten auferlegen. Das SG Detmold hat solche Verschuldenskosten gegen eine Behörde verhängt, die in einem Untätigkeitsklageverfahren offenbar den begehrten Widerspruchsbescheid nicht erlassen wollte, obwohl das Gericht derselben Behörde in vorherigen Verfahren bereits mehrfach erklärt hatte, dass sie dazu verpflichtet ist (SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 02.01.2025 – S 1 SB 486/24).
Es ist schön zu sehen, dass ein Gericht seine Aufgabe ernst nimmt, die Rechtmäßigkeit behördlicher Handlungen kritisch zu überprüfen und „repressive Maßnahmen“ nicht nur als Mittel gegen Kläger:innen sieht. Immer öfter liest man davon oder erlebt es selbst, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen konsequent ignorieren und einfach ihren Stiefel weiterfahren, obwohl sie wieder und wieder verurteilt werden. Die Kalkulation ist klar: Die paar Kläger:innen bekommen eben Recht, aber die Masse an Betroffenen, die nicht klagt, bleibt auf den rechtswidrigen Maßnahmen hängen. Hier sollten Gerichte von Ihren Möglichkeiten Gebrauch machen … (Aus Newsletter-01-2025 von Ra Volker Gerloff)
7. Dauerhafte Überlastung der Behörde ist keine Entschuldigung für Untätigkeit
------------------------------------------------------------
Wenn eine Behörde dauerhaft überlastet ist, dann muss der Dienstherr darauf reagieren und Maßnahmen ergreifen, diese Belastung abzubauen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass er seine Aufgaben effektiv und in angemessener Zeit erfüllen kann!
Wenn diese staatliche Pflicht zur ausreichenden personellen und materiellen Ausstattung seiner Behörden verletzt wird, dann kann diese Pflichtverletzung selbstverständlich keine Rechtfertigung dafür sein, dass eine Behörde untätig bleibt. Daher kann bei solchen Überlastungen Untätigkeitsklage erhoben werden: bei Widerspruchsverfahren nach 3 Monaten ohne Bescheidung; bei Antrags- und Überprüfungsverfahren nach 6 Monaten. Zum Ganzen: SG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2024 – S 7 AY 136/23 D: Hier hatte die Behörde eingewendet, sie wegen zahlreicher Gerichtsverfahren und gewechselter behördeninterner Zuständigkeiten überlastet.
(Aus Newsletter-01-2025 von Ra Volker Gerloff)
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
-----------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 10./11. Feb.-2025 als Online-Seminar
- 10./11. März 2025 als Online-Seminar
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
----------------------------------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 25./26. März 2025 als Online-Seminar
- 12./13. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
-----------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17./18. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 05./06. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. SGB II Leistungen für Auszubildende und Studierende
--------------------------------------------------------------------------
In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 10. Juni 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
----------------------------------------------
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 14. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 20. März 2025 als Online-Seminar
- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
-----------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 04. März 2025 als Online-Seminar
- 26. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
---------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 19. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 19. März 2025 als Online-Seminar
- 29. April 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
----------------------------------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 27. Mai 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 04. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi
- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
---------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
---------------------------------------------------------------------
Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé