Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 03/2019 vom 20.01.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:


1. Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
 -------------------------------------------------------------
Am 15. Jan. 2019 war nun die mündliche Verhandlung zum Thema Sanktionen vor dem BVerfG. Der Verein Tacheles war dort als sachverständige Dritter vom BVerfG bestimmt worden und wir haben, so glaube ich, unsere Sache dort sehr gut gemacht. Ein wirklich wichtiges Instrument war unsere Onlinebefragung, an der immerhin über 21.000 Teilnehmer*innen mitgemacht hatten und die auch auf das Gericht viel Eindruck gemacht hat.
Mein Kollege Roland Rosenow  und ich haben dort den Verein Tacheles vertreten und präsentiert. Ich habe von der Verhandlung meine persönlichen Eindrücke geschildert, diese könnt ihr hier finden: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2463/
Ich erzähle dort atmosphärisches, inhaltliches und verlinke auf weitere Seiten.

Noch ein Radiointerview von Roland Rosenow in Radio Dreyeckland der in Karlsruhe absolut taff die Interessen der Erwerbslosen als Tachelesvertreter  vertreten hat:   https://rdl.de/beitrag/zwei-welten-prallen-aufeinander-hartz-iv-sanktionen-vor-dem-bundesverfassungsgericht
Dazu gibt es noch den Beitrag der Lokalzeit Bergisch Land, also Wuppertaler Lokalsender dazu:  https://www.facebook.com/wdrlokalzeitbergischesland/videos/1989470534440936  
Dann möchte ich noch auf die Ergebnisse der Umfrage hinweisen, diese sind hier veröffentlich: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/  
Ferner haben wir noch eine Pressemitteilung zu den Umfrageergebnissen erstellt, in der wir die Ergebnisse in zusammengefassten Zahlen pragmatisch zusammengefasst haben:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2462/  
Es ist absehbar, dass durch das Verfahren in Karlsruhe die Sanktionen ganz oder teilweise zur Disposition stehen werden und das ist überfällig!

Wir haben auf jeden Fall das Bestmöglichste beim Verfassungsgericht hin bekommen, die Befragung und die Resonanz darauf hat ihren Teil dazu beitragen, für dieses Mandat, das Vertrauen und die Unterstützung möchte ich mich herzlich bedanken!
 
 
2. Alles auf einen Blick /BA Eckwerte 2019 / Leistungen nach AsylbLG
--------------------------------------------
Hier nun nochmal eine korrigierte Version (Warmwasser war falsch) von alles auf einen Blick, als Worddatei, damit jede Beratungsstellen die damit arbeiten will, die örtlichen KdU Werte etc. selber eintragen können: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Alles_auf_einen_Blick_1-2019_Version.rtf
Dann noch die „Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019“ der BA: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Eckwerte_2019.pdf
Das Ganze mit Regelbedarfe im AsylbLG, Zusammensetzung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von der GGUA: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_SGB_II-Regelsaetze_2019.pdf

Und auch noch eine aktualisierte farbige Übersicht „Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel“ , die gibt es hier: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabelle_LU-Sicherung.pdf

3. Und wieder ein bedauerlicher Einzelfall im Jobcenter Wuppertal
------------------------------------------------------------------------
Und wieder ein Fall von vom Jobcenter Wuppertal produzierter Gefahr der Obdachlosigkeit. Jobcenterleiter Thomas Lenz kennt den Sachverhalt und handelt nicht.
Tacheles hatte versprochen, in der Zukunft solche “bedauerlichen Einzelfälle“ wie Jobcenter Leiter Thomas Lenz das immer ausdrückt, also Fälle die es nach seinem Bekunden eigentlich gar nicht gibt, nunmehr jeweils öffentlich zu thematisieren und dokumentieren.
Wir wollen die unverantwortliche und rechtswidrige Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal  für jeden prüfbar und nachvollziehbar darstellen. Der neueste Fall aus unserer Beratungspraxis: 
Es geht um eine alleinerziehende junge schwangere Frau, mit zwei kleinen Kindern, der unzulässig das Bestehen einer Einstehensgemeinschaft mit ihrem Freund unterstellt wird. Was, neben anderen Fehlern, zu einer Nichtzahlung von Regelbedarfen und Mehrbedarfen von rd. 320 EUR monatlich führt. UND: seit Oktober – also seit vier Monaten – wird die Miete/Heizung und die Kaution nicht gezahlt.
Existenzsichernde Leistungen sind immer zu zahlen, diese sind unverfügbar (JC Chef Thomas Lenz hätte mal nach Karlsruhe kommen sollen, denn diese Problematik wurde da sehr deutlich von den Richtern erörtert) und die Miete und Heizung ist erst recht zu zahlen. Normalerweise führt eine viermonatige Nichtzahlung zu einer fristlosen Kündigung, Räumungsklage, Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe UND wir reden hier von der Situation einer Familie mit zwei kleineren Kindern und einer hochschwangeren Frau. 
Details hier  https://www.njuuz.de/beitrag46350.html  oder in Facebook mit Schriftverkehr direkt: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1045405325638704&id=1019523434893560&

4. Broschüre: Aufenthaltssicherung für weitergewanderte Flüchtlinge - Eingeschränkte Freizügigkeit oder irreguläre Sekundärmigration?
-------------------------------------------------------------------------------
Dazu hat der DPWV in Zusammenarbeit der GGUA eine Broschüre erstellt, diese gibt es hier:  https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/A4_aufenthaltssicherung-2018_web.pdf

5. Grundlagen Schuldnerberatung: Lohnpfändung und Lohnabtretung
------------------------------------------------------------
"Warum gehe ich eigentlich arbeiten? Es wird ja doch alles weggepfändet." Diese bittere Äußerung einer überschuldeten Angestellten können viele Betroffene nachvollziehen. Eine Lohnpfändung oder die Einbehaltung der pfändbaren Einkommensanteile aufgrund einer offengelegten Lohnabtretung sollte aber nicht einfach hingenommen werden, sondern gründlich geprüft werden. Es besteht zudem bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Pfändungsfreigrenze angehoben wird.
Dahingehende Infos hier: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/



6. Nachfrage Sachstand PC Beantragung und Schulbedarfe?
-------------------------------------------------------------
Ich würde gerne Rückmeldungen erhalten zum Sachstand bezüglich der Beantragung von zusätzlichen Schulbedarfen und PC’s bei Jobcentern und Sozialämtern.
Ich höre immer wieder mal, dass da was bewilligt wurde, wenn ja wären Rückmeldungen sehr hilfreich. Noch hilfreicher wäre die Übersendung von Bescheiden, Urteilen und Beschlüssen.
Ich sage gleich, über Ablehnungen will ich nicht informiert werden, es ist mir klar, dass die in den überwiegendsten Fällen erfolgen.

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
------------------------------------------------------
Dann werden von uns die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:  http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     23./24. Jan.         in Hamburg  (Anmeldung noch möglich)     
-     28./29. Jan.         
in Dresden    
-     31. Jan./1. Feb. 
 in Wuppertal  (1 Platz)   
-     11./12. Feb.        
in Stuttgart
-     18./19. Feb.         
in Hannover 
-     20./21. Feb.         
in Bremen 
-     04./05. März        
in Berlin
-     25./26. März        
in Wuppertal
-     27./28. März        
in Saarbrücken
-     02./03. April        
in Frankfurt    
-     08./09. April        
in Augsburg     
-     15./16. April       in Koblenz   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart            
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
-------------------------------------------------------------
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          am   11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

-----------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März      in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
-----------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    27./28. Feb.     in Wuppertal     
-    20./21. März   in Hamburg   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
------------------------------------------------------------------------------
 Diese Fortbildung biete ich

-        04. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

----------------------------------------------
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
----------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          am 04./05.03.  in Berlin
-          am 08./09.04. in Wuppertal
-          am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
-          am 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-          am 06.03. in Berlin
-          am 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

Zurück