Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 02/2024 vom 14.01.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Grundrechtaushebelphantasien für Erwerbslose á la Spahn und CDU – Grundrechte, Demokratie und Verfassung verteidigen!
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Dazu aus unserer die heutigen Tachelespressemitteilung:
In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet (siehe Ziff. 2 des heutigen Newsletters). Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".
Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.
Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:
„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“
Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?
Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.
Hier nun die Infos zum CDU Vorstoß: https://t1p.de/j15tf
Hier die Tacheles PM: https://t1p.de/a9zcg
Zur sog. Ewigkeitsklausel eine kurze Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: https://t1p.de/6zxgc
2. Tacheles Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zu den 100%-Sanktionen
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Die Bundesregierung hatte letzte Woche die abschließende Fassung des "Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024" mit u.a. den Regelungen zu 100%-Sanktionen im SGB II beschlossen und veröffentlicht. Es war vonseiten der Regierung keine vorherige Anhörung mit Fachstellungnahmen der Verbände vorgesehen.
Tacheles hat trotzdem dazu eine Stellungnahme an den Haushaltsausschuss abgegeben und klargemacht, dass wir die geplante Regelung als verfassungswidrig und zudem ungeeignet ansehen.
Diese Stellungnahme ist hier zum Download zu finden: https://t1p.de/npabt
Gleichzeitig hat der Paritätische Gesamtverband massive Kritik an geplanter Verschärfung von Sanktionen gegen Erwerbslose geäußert und unter anderem eine Pressemeldung und einen Brief an die Abgeordneten geschrieben: https://t1p.de/y97u7
Pari, wie Tacheles sind der klaren Überzeugung, 100%-Sanktionen sind verfassungswidrig.
3. Wir befinden uns am autoritären Kipppunkt: Nie wieder ist jetzt – die Demokratie muss jetzt verteidigt werden!
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Zum Jahresende hat der frühere Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle einen Alarmruf rausgegeben, »Es kann durchaus sein, dass sich unsere westliche Demokratie nur als eine kurze Phase in der Geschichte der Menschheit erweist«. Es sei möglich, dass »danach wieder die dunkle Zeit des Totalitarismus zurückkehrt. Wer das nicht möchte, sollte sich für unsere Demokratie engagieren.«
Nicht nur die Wahlerfolge und Prognosen der NoAfD sind erschreckend, auch ihre Pläne.
Letzte Woche sind durch das Recherchezentrum Correctiv die Pläne zur millionenfachen Deportation von Migranten und sonstigen unliebsamen Menschen nach der Machtübernahme der NoAfD bekannt geworden. Diese Pläne schmiedeten aber nicht nur Mitglieder der NoAfD, sondern auch sonstige Rechtsextreme, Neonazis und vermeintlich bürgerliche Mitglieder der »Werteunion«.
Die Gesellschaft in Deutschland steht vor einem autoritären Kipppunkt.
Ich möchte alle NewsletterleserInnen eindringlich auffordern, für Demokratie, Menschenrecht und -würde und ein solidarisches Miteinander einzustehen. Sich gegen gesellschaftliche Spaltung zur Wehr zu setzen. Jeden Tag, immer wieder, im Großen, wie im Kleinen. Wir werden sonst in einem faschistischen, totalitären Regime landen. Wer Demokratie und Verfassung will, muss diese jetzt verteidigen.
Und natürlich auch solchen Aushebelungsphantasien der Grundrechte für Erwerbslose á la Spahn entgegentreten. Demokratie und Verfassung verteidigen!
Einen herzlichen Dank an alle, die gegen Nazis und für Demokratie die letzten Tage und heute auf die Straße gegangen sind! Es braucht einen Ruck in diesem Land.
4. Zur Unzulässigkeit eines Widerspruchs per einfacher Mail und was sich daraus ergibt
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Eigentlich sollte es allen bekannt sein, aber nochmal: ein Widerspruch der per Mail eingelegt wird oder mit einem an eine Mail drangehängtem Scan erfüllt nicht die Schriftformerfordernis des § 84 Abs. 1 SGG und ist damit unwirksam. Um diese sog. „Schriftform“ zu erfüllen, bedarf es einer qualifizierten Signatur im Sinne des § 36a Abs. 2 SGB I. Das hat das LSH Hessen vom 18.10.2023 – L 4 SO 180/21 nochmal entschieden. Dazu mehr: https://t1p.de/4f7j6
5. Aktuelles aus dem Sozialrecht-Justament 1/2024
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Die vorliegende Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit »gemischten Bedarfsgemeinschaften« von Empfänger*innen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII oder Rentner*innen mit Empfänger*innen von Bürgergeld (Seite 14 bis 22). Das Verhältnis der Leistungen zueinander ist äußert komplex. Da widerspruchsfreie gesetzliche Regelungen fehlen, wird vom Bundessozialgericht festgelegtes Richterrecht angewandt. Download: https://t1p.de/gcdev
6. Online-Broschüre: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel
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Der Paritätische hat eine neue Online-Broschüre veröffentlicht: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis:
Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Gleich zu Beginn des Aufenthaltsgesetzes, in § 5, ist dies als „allgemeine Erteilungsvoraussetzung“ formuliert, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Im weiteren Wortlaut des Gesetzes finden sich jedoch zahlreiche Fälle, in denen von dieser Regelvoraussetzung abgesehen werden kann oder muss.
Download: https://t1p.de/8xnb5
7. Kurzer Bericht zum Sozialprotest anlässlich des Neujahresempfang der FDP in Wuppertal Protest
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Die FDP hatte zum alljährlichen Neujahresempfang in Wuppertal eingeladen. Sie wollte mit den Wuppertaler BürgerInnen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken, auf das neue Jahr 2024 anstoßen“ und mit Sekt feiern.
Der Erwerbslosenverein Tacheles fand, dass es keinen Grund zum Feiern und Jubeln gibt und hat der FDP ihren eigenen Empfang bereitet. 70 Menschen sind zum Protest bekommen und haben klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese FDP Politik unerträglich ist und es damit einfach reicht. Die Teilnehmenden traten für ein solidarisches Miteinander und Umverteilung von oben nach unten ein. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass die Demokratie verteidigt werden muss. Die Protestveranstaltung fand auf dem Hans-Dietrich-Genscher Platz statt. Sie wurde unterstützt vom Paritätischen Kreisverband, der Seebrücke, der letzten Generation, #Armutbetroffene, DIE LINKE Wuppertal, Freundinnen und Freunden aus Wuppertal, Mönchengladbach, Köln, Hückeswagen, Dortmund und weiteren.
Die Polizei war mit einer Hundertschaft in Kampfausrüstung zugegen, der Versammlungsort wurde zur „Umfeldaufklärung“ mit einer Drohne überwacht. Drei Menschen der „letzten Generation“ wollten „abwaschbare orange Farbe“ auf das Versammlungsgebäude kippen, wurden aber schon beim Versuch von Polizeikräften überwältigt, hinterher wegen Sachbeschädigung festgenommen und wie Schwerkriminelle abgeführt.
Insgesamt war die Veranstaltung ein „erfolgreicher“ Tag. Es sind viele Menschen aus unterschiedlichen Strömungen gekommen. Leider kamen einige Besucher*innen des Neujahresempfangs der FDP nicht so gut mit der Kritik durch die Versammlung klar und äußerten Sprüche wie: „euch sollte man die Regelleistungen streichen“. Dies spricht für sich selbst.
𝗘𝘁𝘄𝗮𝘀 𝘄𝗮𝘀 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗮𝗵𝗺𝘂𝗻𝗴 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲, 𝗶𝗻 𝗪𝘂𝗽𝗽𝗲𝗿𝘁𝗮𝗹 𝘂𝗻𝗱 𝗯𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗲𝗶𝘁!
Hier einige Redebeiträge der Versammlung auf YouTube:: https://t1p.de/vs4cv
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 19./20. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 04./05. März 2024 als Online-Seminar
- 25./26. März 2024 als Online-Seminar
- 29./30. April 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 26./27. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. März 2024 als Online-Seminar
- 27./28. März 2024 als Online-Seminar
- 23./24. März April als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 18./19. April 2024 als Online-Seminar
- 13./14. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 18. März – 22. März 2024 als Online-Seminar
- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 13. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 21. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 16. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 03. Mai 2024 als Online-Seminar
- 07. Juni 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. April. 2024 als Online-Seminar
- 24. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 29. Jan. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. April. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 29./30. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 10./11. Apr. 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 08. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 16. Mai 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé