Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 02.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Piratenpartei setzt das Telefonlistentransparenzprojekt fort
==========================================
Die Piratenpartei setzt das Behördentransparenzprojekt mit den Jobcentertelefonlisten fort. Dafür von meiner Seite auf diesem Weg einen herzlichen DANK! Die Jobcentertelefonlisten sind ab sofort unter folgender Webseite zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter
Dazu mal eine Presseauswertung:
+ Junge Welt 14.01.2014: http://tinyurl.com/pasp3a7
+ Telepolis vom 20.01.2014: http://tinyurl.com/nafojd4
+ Zeit Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/lxrym8t
+ Spiegel Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/njnz5c8
+ Neues Deutschland 24.01.2014: http://tinyurl.com/pl39sly
und als Letztes ein Artikel aus dem Lokalkompass Iserlohn, der Hartz IV-Realität dazu treffend aufzeigt: http://tinyurl.com/o3tpzgp
Hinweis: Jobcentertelefonlisten können weiter an mich geschickt werden, diese werden dann von mir selbstverständlich nutzbringend weitergeleitet. Solche Transparenzprojekte leben von der Beteiligung aller, insbesondere der direkt Beteiligten, weil durch diese der Zugang am besten sichergestellt werden kann!
Meine Adressdaten stehen am Ende des Newsletters.
Dazu passend, der „Interne Revisionsbericht“ der BA zum Thema Service Center / Telefonie der Jobcenter vom April 2013, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Revisionsbericht-p49-Service-Center.pdf und eine „Unterrichtung“ vom MAIS vom 29.11.2011 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/pq69z4k
Dazu möchte ich anmerken, aus technokratischer Effizienzsichtweise mögen die Callcenter „entlasten“, durch die faktische Unerreichbarkeit der Behörde stauen sich aber Unmut, Wut und Verzweiflung, bis hin zu Hass und Gewalt an. Die Widersprüche und Klagen summieren sich, der dadurch entstehende Arbeitsaufwand wird um ein vielfaches höher, als bei direkter Erreichbarkeit des Amtes.
Nicht zuletzt entsteht durch diese systematische amtliche Entrechtung ein Zustand, der verzweifelte, arbeitsmarktferne und dadurch langzeitarbeitslose „Kunden“ produziert.
Das muss aufhören, das Amt muss erreichbar sein!
In dem Zusammenhang möchte ich mich bei all den Menschen bedanken, die sich bei mir auf die ein oder andere Art wegen des Telefonlistentransparenzprojektes gemeldet und mir Unterstützung zugesagt haben. Das war aufbauend und tat gut und war als praktische Solidarität spürbar. Lasst uns nun zur zweiten Phase übergehen, Weiterführung des Projektes, Analyse darüber warum das so ist und Beginn und Fortführung der Diskussion darüber, wie behördliche Erreichbarkeit und Transparenz durchgesetzt werden kann.
2. Neue fachliche Hinweise der BA im SGB II
====================================
Die BA hat neue Dienstanweisungen zu § 8 SGB II rausgegeben, diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
3. Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Beratung und Rechtsbehelfsquote der Jobcenter
==========================================================================
Zunächst widerspricht der BRH Herrn Alt von der BA, dass eine Trendwende bei Widersprüchen und Klagen eingetreten sei. Plädiert dann für „mehr Vertrauensbildung“ in die Arbeit der Jobcenter und für eine „transparente und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Leistungsbewilligung“ und sonst für eine Vereinfachung des „passiven Leistungsrechts“ und formuliert die Bitte an die Bund-Länderarbeitsgruppe die im Rahmen der geplanten „Rechtsvereinfachung“/SGB II-Änderungen tätig zu werden und die Bedarfsanteilsmethode aufzugeben.
Der BRH – Bericht ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/BRH---VI-6-2012-5152---Rechtsbehelfsquote-SGB-II.pdf
Hierzu möchte ich anmerken, dass es eine Vielzahl weiterer behördeninterner Gründe gibt, warum die Widersprüche und Klagen explodieren. Die Hartz IV-Gesetzgebung und Handhabung etabliert systematisches Sonderrecht, eine Unzahl von Abweichungsregelungen vom SGB I und X, Unerreichbarkeit der Jobcenter, systematischer Verlust von eingereichten Unterlagen , wenn das aufhört und korrigiert werden würde, dann wäre es tatsächlich möglich einen ganzen Teil der Widersprüche und Klagen zu senken. Solange Hartz IV aber als Entrechtungssytem weiter aufrecht erhalten wird und die Jobcenter tatsächlich Sonderrechtszonen oder zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose werden, solange wird sich die Zahl der Rechtsbehelfe nicht reduzieren.
4. BA entledigt sich seiner Kritiker – der nächste ist fällig!
==============================
Da BA entledigt sich ihrer Kritiker. Sonderrechtszonen nicht nur in Jobcentern, nun auch noch in der Hochschule der Bundesanstalt für Arbeit. Der Kritiker am Hartz IV-Regime Marcel Kallwass wird gefeuert.
Mehr dazu unter: https://www.facebook.com/KritikamArbeitsamt und http://www.taz.de/Hartz-IV-Sanktionen-/!132053/ und http://tinyurl.com/qh9yypt
5. Hartz IV - Softwareumstellung: von A2LL zu Allegro
===================================================
Im April 2014 wird die SGB II-Software umgestellt. Die „Neue“ heißt dann „Allegro“ und löst A2LL ab. Alle Daten müssen von den Sachbearbeitern händisch übertragen werden, da es wohl keine Schnittstelle gibt. Die Betroffenen, Beratungsstellen und Erwerbslosengruppen sollten sich auf einen unruhigen und heißen April und Dauerzahltage vor den Jobcentern einstellen.
Das Gesetz ist da eindeutig: SGB II-Leistungen sind monatlich im Voraus zu erbringen (§ 41 Abs. 1 S. 4 SGB II), zudem sind die „Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I).
Wenn also schon der oberste Personaler der BA Zahlungsausfälle befürchtet und das Zentralblatt des Kapitals „Deutsche Wirtschaftsnachrichten“ schon von möglicher „Aggression und Gewalt“ phantasiert, also Unruhen wegen möglicher Nichtzahlung von Hartz IV-Leistungen, hat sich die BA hinzusetzen und notfalls kurzfristig Personal einzustellen um das zu verhindern. Arbeitslose dürfte es ja wohl genug geben.
Gleichzeitig sollten Erwerbslosengruppen Anfang April zum Dauerzahltag mobilisieren, damit die Betroffenen an ihr existenziell notwendiges Geld kommen.
Dann möchte ich noch den Hinweis geben: kommt es durch Computerpannen und nicht rechtzeitiger Zahlung zu wirtschaftlichen Schäden bei den Betroffenen, z.B. in Form von Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren des Energieversorgers oder Vermieters, Zinsen wegen Kontoüberziehung …. Ist das Jobcenter dafür ersatzpflichtig. Der Ersatzanspruch begründet sich über § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 60 S. 2 SGB X iVm § 839 BGB iVm ständiger Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Dazu an Hintergrund: Artikel von Peter Novak auf Telepolis: http://www.heise.de/tp/blogs/8/155777
Interview mit Personaler Uwe Lehmensiek: http://tinyurl.com/ne99f33
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: http://tinyurl.com/nk23jzn
6. Stellungnahme der Diakonie im Verfahren zu U 25’ern vor dem Bundesverfassungsgericht
==============================================================
Die Diakonie hat jetzt ihre Stellungnahme im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben und positioniert sich zu verschiedenen Themen. Sie meldet deutliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich diverser Sonderregelungen gegenüber U25’ern an. Das betrifft die Einstehenpflicht, die Einkommensanrechnung, den geringen Regelsatz für U 25’er und den Wegfall der KdU bei Sanktionen. Hier gibt es die Stellungnahme: http://www.harald-thome.de/media/files/2014-01-Stellungnahme-U-25-Diakonie.pdf
7. Kurzfristig Grundlagenseminar am 11./12. März in Wuppertal
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Wegen der hohen Nachfrage und einem freien Termin habe ich kurzfristig für den 11./12. März in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt. Da sind noch einige Plätze frei. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 11./12. Feb. in Wuppertal
=======================================================
In der zweitägigen Fortbildung am 11./12. Feb. in Wuppertal wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... gearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 20./21. Feb. in Rostock, am 11./12. März in Wuppertal, am 20./21. März in Berlin, am 7./8. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover und am 26./27. Mai in Freiburg
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Dann möchte ich auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 20./21. Feb. in Rostock, am 11./12. März in Wuppertal ,am 20./21. März in Berlin, am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg und am 10./11. Juni in Stuttgart.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar jeweils am 22.-26. April und am 15.–19. Sep. in Wuppertal
=====================================================
An einem Stück vom 22.-26. April und am 15.-19. September biete ich in Wuppertal ein jeweils fünfttägiges SGB II–Intensivseminar an.
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen und Details intensiv bearbeiten zu können biete ich dieses Intensivseminar an.
Für diese Fortbildung nehme ich Bildungschecks aus NRW an, womit die Fortbildungskosten halbiert werden können.
Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 3. März in Leipzig
=====================================================
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 3. März in Leipzig.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal
============================================================
Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin, am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. Februar in Berlin und 10./11. März in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im 1. Quartal 2014 in Berlin Mitte und in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. Februar in Berlin und 13. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. In Berlin werden in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zur WAV (Wohnaufwendungsverordnung) angesprochen und deren Konsequenzen für die Praxis.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Piratenpartei setzt das Telefonlistentransparenzprojekt fort
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Die Piratenpartei setzt das Behördentransparenzprojekt mit den Jobcentertelefonlisten fort. Dafür von meiner Seite auf diesem Weg einen herzlichen DANK! Die Jobcentertelefonlisten sind ab sofort unter folgender Webseite zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter
Dazu mal eine Presseauswertung:
+ Junge Welt 14.01.2014: http://tinyurl.com/pasp3a7
+ Telepolis vom 20.01.2014: http://tinyurl.com/nafojd4
+ Zeit Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/lxrym8t
+ Spiegel Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/njnz5c8
+ Neues Deutschland 24.01.2014: http://tinyurl.com/pl39sly
und als Letztes ein Artikel aus dem Lokalkompass Iserlohn, der Hartz IV-Realität dazu treffend aufzeigt: http://tinyurl.com/o3tpzgp
Hinweis: Jobcentertelefonlisten können weiter an mich geschickt werden, diese werden dann von mir selbstverständlich nutzbringend weitergeleitet. Solche Transparenzprojekte leben von der Beteiligung aller, insbesondere der direkt Beteiligten, weil durch diese der Zugang am besten sichergestellt werden kann!
Meine Adressdaten stehen am Ende des Newsletters.
Dazu passend, der „Interne Revisionsbericht“ der BA zum Thema Service Center / Telefonie der Jobcenter vom April 2013, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Revisionsbericht-p49-Service-Center.pdf und eine „Unterrichtung“ vom MAIS vom 29.11.2011 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/pq69z4k
Dazu möchte ich anmerken, aus technokratischer Effizienzsichtweise mögen die Callcenter „entlasten“, durch die faktische Unerreichbarkeit der Behörde stauen sich aber Unmut, Wut und Verzweiflung, bis hin zu Hass und Gewalt an. Die Widersprüche und Klagen summieren sich, der dadurch entstehende Arbeitsaufwand wird um ein vielfaches höher, als bei direkter Erreichbarkeit des Amtes.
Nicht zuletzt entsteht durch diese systematische amtliche Entrechtung ein Zustand, der verzweifelte, arbeitsmarktferne und dadurch langzeitarbeitslose „Kunden“ produziert.
Das muss aufhören, das Amt muss erreichbar sein!
In dem Zusammenhang möchte ich mich bei all den Menschen bedanken, die sich bei mir auf die ein oder andere Art wegen des Telefonlistentransparenzprojektes gemeldet und mir Unterstützung zugesagt haben. Das war aufbauend und tat gut und war als praktische Solidarität spürbar. Lasst uns nun zur zweiten Phase übergehen, Weiterführung des Projektes, Analyse darüber warum das so ist und Beginn und Fortführung der Diskussion darüber, wie behördliche Erreichbarkeit und Transparenz durchgesetzt werden kann.
2. Neue fachliche Hinweise der BA im SGB II
====================================
Die BA hat neue Dienstanweisungen zu § 8 SGB II rausgegeben, diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
3. Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Beratung und Rechtsbehelfsquote der Jobcenter
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Zunächst widerspricht der BRH Herrn Alt von der BA, dass eine Trendwende bei Widersprüchen und Klagen eingetreten sei. Plädiert dann für „mehr Vertrauensbildung“ in die Arbeit der Jobcenter und für eine „transparente und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Leistungsbewilligung“ und sonst für eine Vereinfachung des „passiven Leistungsrechts“ und formuliert die Bitte an die Bund-Länderarbeitsgruppe die im Rahmen der geplanten „Rechtsvereinfachung“/SGB II-Änderungen tätig zu werden und die Bedarfsanteilsmethode aufzugeben.
Der BRH – Bericht ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/BRH---VI-6-2012-5152---Rechtsbehelfsquote-SGB-II.pdf
Hierzu möchte ich anmerken, dass es eine Vielzahl weiterer behördeninterner Gründe gibt, warum die Widersprüche und Klagen explodieren. Die Hartz IV-Gesetzgebung und Handhabung etabliert systematisches Sonderrecht, eine Unzahl von Abweichungsregelungen vom SGB I und X, Unerreichbarkeit der Jobcenter, systematischer Verlust von eingereichten Unterlagen , wenn das aufhört und korrigiert werden würde, dann wäre es tatsächlich möglich einen ganzen Teil der Widersprüche und Klagen zu senken. Solange Hartz IV aber als Entrechtungssytem weiter aufrecht erhalten wird und die Jobcenter tatsächlich Sonderrechtszonen oder zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose werden, solange wird sich die Zahl der Rechtsbehelfe nicht reduzieren.
4. BA entledigt sich seiner Kritiker – der nächste ist fällig!
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Da BA entledigt sich ihrer Kritiker. Sonderrechtszonen nicht nur in Jobcentern, nun auch noch in der Hochschule der Bundesanstalt für Arbeit. Der Kritiker am Hartz IV-Regime Marcel Kallwass wird gefeuert.
Mehr dazu unter: https://www.facebook.com/KritikamArbeitsamt und http://www.taz.de/Hartz-IV-Sanktionen-/!132053/ und http://tinyurl.com/qh9yypt
5. Hartz IV - Softwareumstellung: von A2LL zu Allegro
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Im April 2014 wird die SGB II-Software umgestellt. Die „Neue“ heißt dann „Allegro“ und löst A2LL ab. Alle Daten müssen von den Sachbearbeitern händisch übertragen werden, da es wohl keine Schnittstelle gibt. Die Betroffenen, Beratungsstellen und Erwerbslosengruppen sollten sich auf einen unruhigen und heißen April und Dauerzahltage vor den Jobcentern einstellen.
Das Gesetz ist da eindeutig: SGB II-Leistungen sind monatlich im Voraus zu erbringen (§ 41 Abs. 1 S. 4 SGB II), zudem sind die „Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I).
Wenn also schon der oberste Personaler der BA Zahlungsausfälle befürchtet und das Zentralblatt des Kapitals „Deutsche Wirtschaftsnachrichten“ schon von möglicher „Aggression und Gewalt“ phantasiert, also Unruhen wegen möglicher Nichtzahlung von Hartz IV-Leistungen, hat sich die BA hinzusetzen und notfalls kurzfristig Personal einzustellen um das zu verhindern. Arbeitslose dürfte es ja wohl genug geben.
Gleichzeitig sollten Erwerbslosengruppen Anfang April zum Dauerzahltag mobilisieren, damit die Betroffenen an ihr existenziell notwendiges Geld kommen.
Dann möchte ich noch den Hinweis geben: kommt es durch Computerpannen und nicht rechtzeitiger Zahlung zu wirtschaftlichen Schäden bei den Betroffenen, z.B. in Form von Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren des Energieversorgers oder Vermieters, Zinsen wegen Kontoüberziehung …. Ist das Jobcenter dafür ersatzpflichtig. Der Ersatzanspruch begründet sich über § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 60 S. 2 SGB X iVm § 839 BGB iVm ständiger Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Dazu an Hintergrund: Artikel von Peter Novak auf Telepolis: http://www.heise.de/tp/blogs/8/155777
Interview mit Personaler Uwe Lehmensiek: http://tinyurl.com/ne99f33
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: http://tinyurl.com/nk23jzn
6. Stellungnahme der Diakonie im Verfahren zu U 25’ern vor dem Bundesverfassungsgericht
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Die Diakonie hat jetzt ihre Stellungnahme im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben und positioniert sich zu verschiedenen Themen. Sie meldet deutliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich diverser Sonderregelungen gegenüber U25’ern an. Das betrifft die Einstehenpflicht, die Einkommensanrechnung, den geringen Regelsatz für U 25’er und den Wegfall der KdU bei Sanktionen. Hier gibt es die Stellungnahme: http://www.harald-thome.de/media/files/2014-01-Stellungnahme-U-25-Diakonie.pdf
7. Kurzfristig Grundlagenseminar am 11./12. März in Wuppertal
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Wegen der hohen Nachfrage und einem freien Termin habe ich kurzfristig für den 11./12. März in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt. Da sind noch einige Plätze frei. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 11./12. Feb. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung am 11./12. Feb. in Wuppertal wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... gearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 20./21. Feb. in Rostock, am 11./12. März in Wuppertal, am 20./21. März in Berlin, am 7./8. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover und am 26./27. Mai in Freiburg
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Dann möchte ich auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 20./21. Feb. in Rostock, am 11./12. März in Wuppertal ,am 20./21. März in Berlin, am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg und am 10./11. Juni in Stuttgart.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar jeweils am 22.-26. April und am 15.–19. Sep. in Wuppertal
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An einem Stück vom 22.-26. April und am 15.-19. September biete ich in Wuppertal ein jeweils fünfttägiges SGB II–Intensivseminar an.
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen und Details intensiv bearbeiten zu können biete ich dieses Intensivseminar an.
Für diese Fortbildung nehme ich Bildungschecks aus NRW an, womit die Fortbildungskosten halbiert werden können.
Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 3. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 3. März in Leipzig.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin, am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. Februar in Berlin und 10./11. März in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im 1. Quartal 2014 in Berlin Mitte und in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. Februar in Berlin und 13. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. In Berlin werden in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zur WAV (Wohnaufwendungsverordnung) angesprochen und deren Konsequenzen für die Praxis.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de