Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 01/2021 vom 04.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1.  Dank an alle für Eure Spenden
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Ich möchte mich bei euch allen für die großartige Spendenresonanz ganz, ganz herzlich bedanken. Dank eurer Spenden hat Tacheles jetzt eine solide Basis, trotz weggefallener öffentlicher Finanzierung, in diesem Jahr über die Runde zu kommen. Das berührt mich sehr und bedeutet für mich und die Aktiven im Tacheles praktische Solidarität.

Tausend Dank!

2.  Zum neuen Jahr 2021
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Ein paar nachdenkliche Worte zum neuen Jahr. Wir sind mitten in der Corona-Pandemie, die nächsten Monate werden vermutlich die schlimmsten werden.
Besonders heftig ist die komplette Ignoranz der Politik davor, dass sich das Coronavirus auch auf der Arbeit, in der Schule, in den Kindergärten und im ÖPNV ausbreitet. Das wird schlichtweg ignoriert, dahingehende Untersuchungen unterdrückt, die öffentliche Wahrnehmung wird auf den Freizeitbereich gerichtet. Kapitalistische Verwertung steht aber selbstverständlich ganz oben auf der Prioritätenliste.

In die großen Firmen werden Milliarden gesteckt, für die Armutsbevölkerung ist noch nicht einmal ein befristeter Pandemiezuschlag möglich. Die Armen werden einfach alleine gelassen, kein Gedanke an Alte, Kranke und sog. „Risikogruppen“, die sich jetzt völlig isolieren müssen, aber keine Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe wegen dem Fehlen eines Corona Zuschlages und fehlender digitaler Endgeräte haben oder an die Kinder und Jugendliche, die bis heute keine digitalen Endgeräte oder Internetzugang haben und deswegen vom sinnvollem Lernen und vom Homeschooling abgehängt werden. Grundrechte, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und auch das auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung werden von der Regierung immer mehr eingeschränkt.
Gleichzeitig lassen die Sicherheitsbehörden rechtsoffene Schwurbler Demos laufen, wie gestern in Nürnberg, die somit zu Super Spreader Events werden können, da die Teilnehmenden den Infektionsschutz komplett außer Acht lassen.

Menschen mit niedrigen Einkommen haben in der Krise massive Einbußen an Einkommen und sozialer Sicherheit erlitten. Dagegen sind die Vermögen der großen Firmen zum Teil explosionsartig gewachsen.

Gleichzeitig wird von der Bundesregierung die Forderung nach einer Vermögensteuer oder einer einmaligen Vermögensabgabe abgelehnt. Stattdessen wird die soziale Spaltung weiter vertieft.
Erwähnt werden muss an dieser Stelle auch, dass die vielgepriesene Solidarität miteinander sich nicht in einem menschenwürdigen Umgang mit den Geflüchteten in den Lagern an den europäischen Außengrenzen oder einer konsequenten Aussetzung von Abschiebungen in Kriegsgebiete wiederfindet.
Dies alles macht nicht viel Hoffnung, auf ein schönes Neues Jahr. Ich wünsche uns trotzdem allen, dass wir es schaffen auch in dieser finsteren Zeit für Solidarität, eine gerechte Welt und gegen Nazis und Rassismus einzutreten.
 
Und dass WIR es schaffen, diese Inhalte in den nächsten Monaten mehr in die Öffentlichkeit und auf die Straße zu bringen. 
Lassen wir uns nicht entmutigen! 3. Infos zu aktuellen Gesetzesänderungen im SGB II -------------------------------------------------------------------- Im Grundsicherungsbereich gab es die ein oder andere Gesetzesänderung auf die ich aufmerksam machen möchte. Die Wichtigsten sind:
  1. Öffnung des Härtefallmehrbedarfes auf einmalige Bedarfe, aber nur wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist“ (§ 21 Abs. 6 SGB II - neu).

  2. Ausdehnung des Schwangerenmehrbedarfes bis Ende des Monats der Entbindung (§ 21 Abs. 2 SGB II-neu)

  3. Streichung der Ausschlussgründe des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Ziff. C) SGB II, somit Umsetzung des EUGH Urteils vom 6.10.2020; Rechtssache C‑181/19.

  4. Einführung eines Bedarfes bei Schülern für Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften bestehen, in Umsetzung der BSG Urteile von Mai 2019 (§ 21 Abs. 6a SGB II – neu).

  5. Einen höheren Warmwassermehrbedarf nur noch, wenn dieser mit separater Zähleinrichtung nachgewiesen wurde (§ 21 Abs. 7 SGB II-neu).

  6. Absetzbetrag für Grundrentenbezieher, in Höhe von 100 € und weitere 30 %, des Brottorentenbetrages, max. aber ½ des Eckregelsatzes, also 223 € (§ 11b Abs. 2a SGB II iVm. § 82a SGB XII – neu).  

  7. Erhöhung des Grundfreibetrages für Einkünfte aus Ehrenamt, Übungsleiter und Bundes-, sowie Jugendfreiwilligendienst von 200 € auf 250 € monatlich (§11b Abs. 2 SGB II – neu)

  8. Verlängerung der Vereinfachten Antragstellung aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis zum 31. März 2021 (§ 67 Abs. 1 SGB II – neu)

  9. Anrechnungsfreiheit von Wirtschaftshilfen zur Abfederung von Einnahmeausfällen, die ab dem 2. November 2020 infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben und Einrichtungen entstanden sind (Novemberhilfe und Dezemberhilfe) (§ 1 Abs. 1 Nr. 13 ALG II-V - neu)

  10. Anrechnungsfreiheit von Wirtschaftshilfen die auf Grund des Förderelements „Neustarthilfe“ des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III für den Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021 gezahlten pauschalierten Betriebskostenzuschüsse für Soloselbständige gezahlt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 ALG II-V- neu)


Es gab noch ein paar kleinere Änderungen, die aber für das Leistungsrecht nicht von erheblicher Bedeutung sind. Wer sich die Änderungen im Detail anschauen will, kann das hier zum
- SGB II machen: https://t1p.de/3yiq
- ALG II-V: https://t1p.de/9cz5
- SGB XII: https://t1p.de/8qbe
Noch ein Arbeitsblatt „Alles auf einen Blick“, mit den Wichtigsten sozialrechtlichen Parametern, wie Regelbedarfen, Mehrbedarfen, Höhe Kindergeld, Unterhaltsvorschuss …. Das Arbeitsblatt kann modifiziert um die KdU von anderen Beratungsstellen verwendet werden. Hier das Arbeitsblatt in Word zur Weiterverwendung zum Download: https://t1p.de/3kyb

Hier noch eine Zusammenstellung der KOS zu den Änderungen 2021: https://t1p.de/feq0


5.  Wichtig zu wissen: Keine Sanktionierung bei telefonischen Meldeterminen
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Im Zuge der pandemiebedingten Praxis erfolgt die Aufforderung der Jobcenter, Meldetermine nun auch telefonisch durchzuführen. Eine Meldeaufforderung zu einem Telefontermin ist nicht sanktionsfähig, da § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Pflicht vorschreibt „zu erscheinen“. Eine Nichterfüllung eines Telefontermins ist kein Erscheinen und deshalb auch nicht sanktionsfähig.
So auch die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: https://t1p.de/z2rm



6.  Linke: Sonderzahlung für die Ärmsten
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Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25252), durch eine Sonderzahlung für die Ärmsten soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, Menschen mit wenig Geld wie Hartz-IV-Beziehende, Geringverdienende oder Alleinerziehende seien am stärksten von Einkommensrückgängen beziehungsweise coronabedingten Mehrausgaben betroffen, denn Leiharbeiter*innen, Minijobber*innen und anderweitig prekär Beschäftigte würden am häufigsten entlassen.

Die Bundesregierung solle deshalb unter anderem für das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend ab dem 1. März 2020 einen deutlichen Corona-Zuschlag von 100 Euro einführen. Das Kurzarbeitergeld solle einheitlich auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Kinder- und Jugendarbeit müsse so ausgestattet werden, dass sie auch in Krisenzeiten mit ihren Angeboten erreichbar bleibt. Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden sollen untersagt werden, verlangt Die Linke.

https://www.bundestag.de/presse/hib/814032-814032

Auch wenn es nicht realistisch ist, dass diese Forderungen politisch durchkommen, sind sie absolut richtig. Wenn das jetzt bundesweit durch langanhaltende Proteste auf der Straße Widerhall finden würde, sähen die Erfolgsaussichten allerdings anders aus, möchte ich wenigstens mal bemerkt haben.  



7.  Eigener Kindergeldanspruch für unbegleitete Minderjährige
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Das SG Kassel hat bestätigt, dass auch unbegleitete Minderjährige einen Anspruch auf Kindergeld haben, auch wenn das Kind selbst Unkenntnis des Aufenthaltsorts der Eltern hat. Der KG Anspruch darf nicht mit dem Verweis auf die Einschaltung des Suchdienstes des DRK oä abgelehnt werden. Sehr gut erklärt vom SG Kassel 20.8.2020 – S 11 KG 1/20, Download: https://t1p.de/fxbn




7. Aktualisierter SGB II – Rechner im Netz

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Unser SGB II – Rechner  ist natürlich mit den neuen Regelbedarfen, Mehrbedarfen aktualisiert worden, diesen findet ihr hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

-   22./23. Feb. 2021        als Online-Seminar 
-   08./09. März 2021       als Online-Seminar                                
-   29./30. März 2021       als Online-Seminar
-   10./11. Mai 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   
  
9. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
   
-  12. März 2021     als Online-Seminar
-  03. Mai 2021       als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17. - 21. Mai 2021        in Wuppertal ggf. als Online-Seminar  
-    23. - 27. Aug. 2021      in Hamburg  ggf. Online-Seminar   
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

 11.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

12.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
-   24. Feb. 2021        als Online-Seminar
-   12. April 2021       als Online-Seminar
-   31. Mai 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am

-   15. März 2021      als Online-Seminar
-   13. April 2021      als Online-Seminar
-   28. Mai 2021        als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-  16. März 2021      als Online-Seminar
-   04. Mai 2021       als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
-  18. Feb. 2021        als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

-       01. Juni 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  05. März 2021   als Online-Seminar
an. 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am

-     07. März 2021     als Online-Seminar
an. 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



 19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

22./23. März 2012   als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  


20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021   als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

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