Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 01/2017 vom 02.01.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich allen Newsletterleserinnen und -lesern  ein schönes neues Jahr wünschen. Es haben sich schon wieder so viele Infos angesammelt, dass es Zeit ist für einen neuen Newsletter. Dieser  zu folgenden Themen:
1.    Das Unionsbürgerausschlussgesetz ist seit 28.12.2016 anzuwendendes Recht
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Das "Unionsbürgerausschlussgesetz" bzw. formal: "Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe nach dem SGB XII" ist mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2016 anzuwendendes Recht.
Damit stellt sich Nahles als verantwortliche Fachministerin gegen Verfassungsrecht und hebelt BSG Rechtsprechung aus. Im Gesetz wird bestimmt,  dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis. Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG. Bundesgesetzblatt: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/BGBl_SGB_II_XI_AendG_Unionsbuerger.pdf

Die Neue Richtervereinigung erklärt zum Unionsbürgerausschlussgesetz:
Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung“.
Und weiter: „Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.
Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.“

2. Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB  XII (u. SGB II)
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Ab dem 01.01.2017 gelten die Änderungen des Regelbedarfsermittlungsgesetz, also die wahnsinnig erhöhten Regelleistungen und die umfangreichen Änderungen im SGB XII.   Dazu ein Überblick der wesentlichen Änderungen einschließlich Regelleistungen von Widerspruch e.V. : http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf
Dazu noch die Entschließung = Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, dass alsbald weitere Änderungen zu erfolgen haben (anstatt der Bundesregierung die Zustimmung zum Gesetz zu verweigern!). Dazu kurz die Anmerkung: der Bundesrat „bittet“ lediglich die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen auch umzusetzen. Hier die Stellungnahme des Bundesrates zur verfassungskonformeren Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen:      http://tinyurl.com/j3mvec2

In dem Zusammenhang möchte ich auf eine gelungenen Aktion der AG AufRecht bestehen! des Erwerbslosenausschuss ver.di Berlin hinweisen, die Kollegen haben einen „Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung“ an Frau Nahles entworfen und suchen noch Mitunterzeichner von Organisationen und jede Menge Kreative die diesen Brief weiterverwenden. Den „Dankesbrief“ gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-an-Nahles.pdf


3.  Das Sanktionsregime vor dem BVerfG und sachverständige Dritte vor dem BVerfG
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Ich habe im letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vorlagebeschluss des SG Gotha zu Sanktionen annimmt und unter anderem den Verein Tacheles als sachkundigen Dritten bestellt hat.  Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.
Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der  kapitalistischen Verwertung  von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.
Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von „Erkenntnissen“ des BVerfG beteiligen.

Aufruf zur Unterstützung
In dem Zusammenhang eine Bitte an die Newsletterleserinnen und -leser, das BVerfG fragt nach der Verwaltungspraxis bei Sanktionen und den Folgen. Dazu möchte ich dem BVerfG konkrete „Fälle“ vorlegen. Diese sind in ausreichendem Maße fast nur über Anwälte dokumentierbar, daher richtet sich der Aufruf vorrangig an Anwälte.
Ich suche Fälle,

  • in denen  trotz mehr als 30 % Sanktionen keine Lebensmittelgutscheine, auch mit Antrag gewährt wurden,
  • in denen die Miete nicht übernommen wurde,  es einen Antrag auf Übernahme der Miete im Rahmen der Wohnraumsicherung gab und das Verwaltungshandeln dann zu Wohnungslosigkeit geführt hat
  • oder Gerichte Eilklagen auf Mietübernahme wegen Sanktionen wegen fehlendem Anordnungsgrund abgelehnt haben und später der Vermieter deswegen ordentlich gekündigt hat,
  • in denen eine „Unterwerfungserklärung“ / Bereiterklärung im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II abgegeben wurde und diese von den JC’s ignoriert wurden
  • in denen kein JC Hinweis auf Lebensmittelgutscheine erfolgte und dann ua. Krankenkassenschulden und Krankenbehandlungskosten in erheblicher Höhe angefallen sind

Solche Fälle machen nur Sinn wenn die davon Betroffenen den Anwälten die Vollmacht gibt, diese an uns weiter zu geben und uns, diese dem BVerfG vorzulegen und anonymisiert öffentlich verwerten  zu dürfen.
 Daher die Bitte an alle Leser*innen, geht in euch, guckt ob ihr/Sie solche oder vergleichbare Fälle habt und schlagt mir die dann vor.
Ich danke im Vorhinein für die Mühen und bitte um rege Unterstützung! 
   
4.    Neue Weisung der BA im SGB II
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Die BA hat neue Weisungen rausgeben, diesmal zu § 5 SGB II. Dabei geht es um die Ausführungen zu Folgen einer unzureichenden Mitwirkung gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern und dass es ab 1.1.2017 keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an oder für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen gibt, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. 
Die Weisungen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
5.  Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
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Aus den Praxisfeldern der Migranten- und Behindertenarbeit kommen immer wieder Hinweise, dass behinderte Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialrechtlichen Ausschlüssen unterliegen können. Die Broschüre enthält eine Bestandsaufnahme, in der systematisch die sozialrechtlichen Ausschlüsse im Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht und Behinderung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen identifiziert werden. Dafür wurden unterschiedliche Ansprüche auf Sozial-und Sozialversicherungsleistungen für verschiedene Migrantengruppen untersucht und zusammengestellt.
Den kostenfreien Praxisreader über 170 Seiten gibt es hier zum Download: http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Expertise_Sozialleistungen_2016_web.pdf


6.  Newsletterjahresrückblick 2016
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Dann habe ich wieder eine Zusammenstellung aller Newslettermeldungen aus dem Jahr 2016 gemacht. Also wer sich alle Newsletterinfos geballt antun möchte wird hier fündig:  http://www.harald-thome.de/media/files/Jahres-bersicht-2016.pdf


7.  ALG II- Rechner und SGB II –Folien aktualisiert
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Unser ALG II-Rechner ist aktualisiert, kann natürlich mit den neuen Regelbedarfen aus 2017  rechnen und meine Folien sind auch dahingehend modifiziert.
Den Rechner gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
Die Folien hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-29.12.2016.pdf

8.   Nächste SGB II - Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-   am  13./14. Feb. in Stuttgart   
-   
am  20./21. Feb. in Dresden
-   am  20./21. März in Leipzig
-   am  27./28. März in Wuppertal 
-   am  03./04. April  in München
-   am  10./11. April  in Berlin
-   
am  18./19. April  in Frankfurt
-   am  29./30. Mai in Augsburg 
-   am  21./22. Juni in Erfurt  
-   am  24./25. Juli in Berlin
-   am  07./08. Aug. in Bremen
-   am  09./10. Aug. in Hannover
-   am  17./18. Aug.  in Koblenz
-   am  21./22. Aug.  in Dresden   

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
- vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
 10.      SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

-   
am 29./30. März  in Frankfurt
-   am 23./24. Mai    in Wuppertal
-   am 14./15. Aug.   in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
  
11.      SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

-  am 26. April   in Hamburg
am 13. Juni     in Frankfurt
-
 am 24. Aug.    in Leipzig 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.   SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 20. April  in Wuppertal    
- am 23. Aug.   in Leipzig 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13.  SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ===========================================================
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr 
Sie findet statt
- am 21. April  in Wuppertal

 Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14.  Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich 

- am 12. Juni     in Frankfurt

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
- am 22. Mai in Wuppertal

wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni  in Berlin
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17.    Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März  in Wuppertal, am 1. Juni  in Hamburg-Harburg und am 12. Juni  in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé

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