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Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten und Erstausstattung


Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II


Auf dieser Seite veröffentliche ich bundesweite Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht. 

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessener Wohnraum" oder "Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung" ... auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, welche in welcher materiellen Höhe Menschenwürde SGB II/SGB XII - Leistungsempfängern zugestanden wird. 

Ich möchte alle Nutzer der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren kann.

Hinweis: diese Datenbank wird nach besten Wissen und Gewissen gepflegt, grade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig um Rechtssicherheit zu bekommen im Zweifelsfall doch bei dem jeweiligen SGB II - Leistungsträgern nachzufragen. 

KdU - Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung:

KdU - Empfehlung anderer:

 

Landesrechtliche Bestimmungen zur Angemessenheit von Unterkunftskosten:

 

Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II & Sonstiges

Damit sind gemeint, Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, zum unabweisbaren Bedarf und zu Verhütungsmitteln.

 

 



 
 
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