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Vertiefungsfortbildungen 2012

SGB II - Vertiefungsfortbildung:  Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II (Zwei Tage)

Mit den Rechtsänderungen 2011 wurden die leistungsrechtlichen Ansprüche von Hartz IV-Empfängern erheblich verschärft. Das Einkommen wird schärfer angerechnet, die Abweichungen zum SGB I/ SGB X wurden verfeinert und die Voraussetzungen für die Darlehensgewährung und erst Recht zur Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und Ersatzansprüchen wurden erheblich verschärft.

In der Fortbildung werden diese Regelungen im Detail auseinander genommen, rausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann.

In der Fortbildung werden folgende Themenkomplexe bearbeitet:

  • Darlehensgewährung nach dem neuen Recht, vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter alle BG Mitglieder zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von Personen aus der BG, aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen JC-Bestimmung als Darlehensnehmer,
  • Aufrechnung von Darlehen und sonstigen behördlichen Ansprüchen im Leistungsbezug (§§ 42a, 43 SGB II) und Möglichkeiten zur Gegenwehr
  • Ausweitung der vorläufige Leistungsgewährung und Umgehung der Vertrauensschutzregeln von §§ 44, 45, 48 SGB X
  • Gesamter Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, diverse verfahrensrechtliche Fragen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms vor.

Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen anzuwenden sein.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages-Fortbildung 12 Zeitstunden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:
                           
am                               05./06. März 2012         in Wuppertal        

am                               12./13. März 2012         in Berlin

Anmeldung für das Seminar am   05./06. März 2012 in Wuppertal        
Seminarankündigung
Anmeldeformular 

Anmeldung für das Seminar am   12./13. März 2012 in Berlin         
Seminarankündigung
Anmeldeformular 

Kosten:                       Wuppertaler Fortbildungen            170 EUR 
                                   auswärtige Fortbildungen              180 EUR  

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2011

Teilnahmebedingungen für alle Seminare ab 2012

Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic für jede parteiische Beratung.

Erscheint eine zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (Zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:

  • zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen,
  • Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten, Altersvorsorgebeträge,
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung,
  • Rausfall von Kindern aus BG und Rechts- und Rechenfolgen,
  • wechselnde Einkünfte,
  • rückwirkende Korrekturen Zugunsten und Zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X,
  • vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von Vertrauensschutz und Gegenwehr,
  • Anrechnungszeitraum, keine bereiten Mittel,
  • Beantragung vorrangiger Leistungen,
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                 22./23. März 2012     in Stuttgart

am                 23./24. Mai 2012       in Hamburg 


Anmeldung für das Seminar am 22./23. März  2012 in Stuttgart
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Anmeldung für das Seminar am  23./24. Mai   2012 in Hamburg 
Seminarankündigung
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Kosten:           Wuppertaler Fortbildungen 170 EUR
                       auswärtige Fortbildungen   180 EUR

Teilnahmebedingungen für alle Seminare ab 2012


Erscheint eine zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung (Ein Tag)

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialrechtsberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung

  • Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung des § 37 S. 1 SGB I
  • Grundzüge SGB I und SGB X
  • Abweichungsregelungen in §§ 40 Abs. 1 S. 2 ff, § 39, § 42a, § 43, § 31a ff SGB II
  • Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger, Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
  • Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Behörde
  • Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung, Verfristung ist Überprüfungsantrag
  • Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, Begründungs-pflicht und Taktik
  • Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
  • Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist, Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche Formfehler
  • Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung sinnvoll oder sogar nötig
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
  • Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
  • Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu achten
  • Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG
  • Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter, Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt werden

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                       19. April 2012             in Dresden

am                       26. April 2012             in Wuppertal

am                       08. Mai 2012               in Stuttgart

am                       25. Mai 2012               in Hamburg

am                       30. Mai 2012               in Hannover

Anmeldung für das Seminar am 19. April 2012 in Dresden
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Anmeldung für das Seminar am 26. April 2012 in Wuppertal
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Anmeldung für das Seminar am 08. Mai 2012 in Stuttgart
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Anmeldung für das Seminar am 25. Mai 2012 in Hamburg
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Anmeldung für das Seminar am 30. Mai 2012 in Hannover
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Kosten:            Wuppertaler Fortbildungen   85 EUR
                        auswärtige Fortbildungen     90 EUR

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden.

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

 

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Ver-mögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
  • Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
  • Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen privatrechtlichen Dritten
  • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen und Umgangs- und Besuchskosten
  • Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach Trennung, Frauenhaus …
  • Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und die neuen Darlehensregeln
  • Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
  • Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und Energierückstände
  • Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen auf die BG-Mitglieder

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                       07. Mai 2012             in Stuttgart

am                       29. Mai 2012             in Hannover

Anmeldung für das Seminar am 07. Mai 2012 in Stuttgart
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Anmeldung
für das Seminar am 29. Mai 2012 in Hannover
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Kosten:                    Wuppertaler Fortbildungen 85 EUR 
                                auswärtige Fortbildungen   90 EUR 

Teilnahmebedingungen für alle Seminare ab 2012

Erscheint eine zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen

  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II

  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile

  • Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus

  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG

  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle, Wohnkostenzuschuss

  • Leistung zur Bildung und Teilhabe

  • stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder Knast und Rechtsfolgen

  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung

  • Energierückstände und Wohnraumsicherung

  • Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei Verlust

  • Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von Ansprüchen

  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen

  • Pflichten und Rechte von U-25’er

  • Sanktionen und Sippenhaft

  • Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie rechtswidriges Behördenhandeln

  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                        18. April 2012         in Dresden

am                        25. April 2012         in Wuppertal

Anmeldung für das Seminar am 18. April 2012 in Dresden
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Anmeldung
für das Seminar am 25. April 2012 in Wuppertal
Seminarankündigung
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Kosten:            Wuppertaler Fortbildungen 85 EUR
                        auswärtige Fortbildungen   90 EUR

Teilnahmebedingungen für alle Seminare ab 2012

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung sechs Zeitstunden Unterrichtszeit. 

Erscheint eine zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

Weitere Intensivseminare gerne auch als Inhouse-Schulung 

Auf Wunsch können diese oder ähnlich strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.   

  



 
 
Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890