SGB II - Vertiefungsfortbildung:
Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern
im SGB II (Zwei Tage)
Mit den Rechtsänderungen 2011 wurden die
leistungsrechtlichen Ansprüche von Hartz IV-Empfängern erheblich
verschärft. Das Einkommen wird schärfer angerechnet, die
Abweichungen zum SGB I/ SGB X wurden verfeinert und die
Voraussetzungen für die Darlehensgewährung und erst Recht zur
Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und
Ersatzansprüchen wurden erheblich verschärft.
In der Fortbildung werden diese Regelungen im Detail auseinander
genommen, rausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie
rechtliche Gegenwehr aussehen kann.
In der Fortbildung werden folgende Themenkomplexe
bearbeitet:
- Darlehensgewährung nach dem neuen Recht,
vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter alle BG Mitglieder
zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von Personen aus der BG,
aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen JC-Bestimmung als
Darlehensnehmer,
- Aufrechnung von Darlehen und sonstigen behördlichen
Ansprüchen im Leistungsbezug (§§ 42a, 43 SGB II) und
Möglichkeiten zur Gegenwehr
- Ausweitung der vorläufige Leistungsgewährung
und Umgehung der Vertrauensschutzregeln von §§ 44, 45, 48 SGB
X
- Gesamter Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten
nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von
Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von
Aufhebungsbescheiden
- Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, diverse
verfahrensrechtliche Fragen
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine
andere Akzentuierung des Programms vor.
Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit
an konkreten Fällen anzuwenden sein.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich
einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Zwei-Tages-Fortbildung 12
Zeitstunden.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am 05./06.
März
2012 in
Wuppertal
am 12./13.
März
2012 in
Berlin
Anmeldung für das
Seminar am 05./06. März
2012 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am
12./13. März 2012 in
Berlin
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen
170
EUR
auswärtige
Fortbildungen
180
EUR
Teilnahmebedingungen für
alle Seminare ab 2011
Teilnahmebedingungen für
alle Seminare ab 2012
Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic
für jede parteiische Beratung.
Erscheint eine
zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
SGB II -
Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (Zwei
Tage)
In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die
Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die
Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG
II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach
einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick
auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von
parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der
Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil
zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und
Bereinigung im SGB II:
- zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen,
- Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten,
Altersvorsorgebeträge,
- Anrechnung von einmaligem Einkommen,
- Erwerbstätigenfreibetrag,
- Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung,
- Rausfall von Kindern aus BG und Rechts- und Rechenfolgen,
- wechselnde Einkünfte,
- rückwirkende Korrekturen Zugunsten und Zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X,
- vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von
Vertrauensschutz und Gegenwehr,
- Anrechnungszeitraum, keine bereiten Mittel,
- Beantragung vorrangiger Leistungen,
- und viele weitere Detailfragen mehr.
In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu
prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln
feststellen kann.
In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um
Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und
Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
22./23. März 2012 in
Stuttgart
am 23./24.
Mai 2012 in
Hamburg
Anmeldung für das Seminar am 22./23.
März 2012 in
Stuttgart
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am
23./24. Mai 2012 in
Hamburg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 170
EUR
auswärtige Fortbildungen 180
EUR
Teilnahmebedingungen für
alle Seminare ab 2012
Erscheint eine zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr,
dann ist sie ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich
ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der
Sozialrechtsberatung (Ein Tag)
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die
ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen
Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen,
zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden
sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und
Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des
Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt wo die
rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialrechtsberatung
sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen
und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden
Recht durchgesetzt werden kann.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der
Sozialrechtsberatung
- Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung
des § 37 S. 1 SGB I
- Grundzüge SGB I und SGB X
- Abweichungsregelungen in §§ 40 Abs. 1 S. 2 ff, § 39, § 42a, §
43, § 31a ff SGB II
- Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger,
Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
- Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und
Beratungspflichten der Behörde
- Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des
Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung,
Verfristung ist Überprüfungsantrag
- Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung, Begründungs-pflicht und Taktik
- Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und
nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist,
Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche
Formfehler
- Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung
sinnvoll oder sogar nötig
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
- Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu
achten
- Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG
- Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter,
Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt
werden
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein
kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
19. April
2012
in Dresden
am
26. April
2012
in Wuppertal
am 08.
Mai
2012
in Stuttgart
am
25. Mai
2012
in Hamburg
am
30. Mai
2012
in Hannover
Anmeldung für das Seminar am 19.
April 2012 in Dresden
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am
26. April 2012 in Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 08.
Mai 2012 in Stuttgart
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 25.
Mai 2012 in Hamburg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am
30. Mai 2012 in Hannover
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen
85 EUR
auswärtige Fortbildungen 90
EUR
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den
Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden.
Hier geht es zur Ausschreibung
und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.
Erscheint ein angekündigtes
Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch
ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere,
Alleinerziehende und Familien (Ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien
mit Kindern im SGB II gegeben.
Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB
II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung
fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer
werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit
kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei
Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und
sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus
Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen
Überblick verschaffen wollen.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Ver-mögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
- Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
- Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
- Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
- Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen
privatrechtlichen Dritten
- Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen
und Umgangs- und Besuchskosten
- Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach
Trennung, Frauenhaus …
- Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und
die neuen Darlehensregeln
- Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
- Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und
Energierückstände
- Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen
auf die BG-Mitglieder
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
07.
Mai 2012
in Stuttgart
am
29. Mai
2012
in Hannover
Anmeldung für das Seminar am 07.
Mai 2012 in Stuttgart
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 29. Mai 2012
in Hannover
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR
auswärtige Fortbildungen 90
EUR
Teilnahmebedingungen für
alle Seminare ab 2012
Erscheint eine
zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
SGB II - Vertiefungsfortbildung:
Sozialrechtliche Ansprüche
Unter-25-Jähriger (Ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und
Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und
Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO
und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
-
Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG,
Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei
fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
-
Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches
Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II
-
Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
-
Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus
-
Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und
außerhalb der BG
-
Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und
Härtefalle, Wohnkostenzuschuss
-
Leistung zur Bildung und Teilhabe
-
stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder
Knast und Rechtsfolgen
-
Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
-
Energierückstände und Wohnraumsicherung
-
Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei
Verlust
-
Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von
Ansprüchen
-
Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
-
Pflichten und Rechte von U-25’er
-
Sanktionen und Sippenhaft
-
Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie
rechtswidriges Behördenhandeln
-
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
18. April
2012 in
Dresden
am
25. April
2012 in
Wuppertal
Anmeldung für das Seminar am 18.
April 2012 in Dresden
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 25. April
2012 in Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen 85 EUR
auswärtige Fortbildungen 90 EUR
Teilnahmebedingungen für
alle Seminare ab 2012
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Tagesfortbildung sechs Zeitstunden
Unterrichtszeit.
Erscheint eine
zuvor angekündigte Fortbildung nicht mehr, dann ist sie ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
Weitere Intensivseminare gerne auch als
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch können diese oder ähnlich
strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der
gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.