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Vertiefungsseminare 2010

Intensivseminare in 2010:

Seminar:     "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" (Zwei Tage)

Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten und Formalien, die bei der Rücknahme zu beachten sind.

Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung, Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und Heizung, Sanktionen …

In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu prüfenden Fällen praktisch anzuwenden ist.    

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12 Zeitstunden

Beschreibungstext:

  • Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von §§ 51 und 54 SGB I für das SGB II 

  • Aufrechnung von Darlehen bei unabweisbarem Bedarf 

  • Rechtswidrige Aufrechnung bei Kaution und Wohnraumsicherung 

  • Ermittlung der 10 % - Grenze bei unabweisbarem Bedarf 

  • Wann sind Darlehen zu erlassen?

  • Ist ein Vertrag zulässig, wie lassen sich getroffene Vereinbarungen ändern, bzw. anfechten

  • Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung nach § 43 SGB II

  • Aufrechnung von Sozialamtsansprüchen über § 65e SGB II

  • Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, Verzichtserklärung und Verwaltungsakt, deren Rechtswirkung und wie sie aus Sicht der Betroffenen angreifbar sind

  • Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und 48 SGB X, Voraussetzungen, Fristen, sonstige Formalien, wann darf die Behörde begünstigende Verwaltungsakte nicht mehr aufheben, Rechtsfolgen und Aufrechnung im Leistungsbezug und Geltendmachung nach dem Leistungsbezug

  • Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften, Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen …

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms vor.

Die nächste Fortbildung findet statt:

am                                02./03. November  2010      in Wuppertal      
                                      
Anmeldung für das Seminar  am  02./03. Nov. 2010 in Wuppertal          

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Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 170 EUR inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   180 EUR inkl. MwSt    
           

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010 

Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic für jede parteiische Beratung.


Seminar:    ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis (Zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010 geplante Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12 Zeitstunden

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:

  • was ist Einkommen,
  • welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
  • welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
  • Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen,
  • Anrechungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • wechselnde Einkünfte,
  • rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X,
  • Anrechungszeitraum, nicht bereite Mittel,
  • Beantragung vorrangiger Leistungen,
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit. 

Die nächsten Fortbildungen finden am statt:

                          derzeit kein Angebot


Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 170 EUR inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   180 EUR inkl. MwSt      

             

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010

SGB II – Fortbildung:          Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Inhalt:  Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern  

  • Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
  • Wirksamkeit von Verwaltungsakten
  • Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion, Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in Überprüfungsantrag
  • Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
  • Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des Vertrauensschutzes
  • Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz 1
  • Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
  • Korrektur zu Lasten der Betroffenen
  • Jahres- und Vierjahresfrist
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
  • Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder Regionaldirektion 
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung
  • Details zum Forderungsmanagement 

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                        20. September 2010 in Nürnberg         

und                       23. September 2010 in Hamburg  

Anmeldung für das Seminar  am  20. September 2010 in Nürnberg          

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Anmeldung für das Seminar  am  23. September 2010 in Hamburg         

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Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

SGB II – Fortbildung:        Aktuelle Änderungen bei der Einkommensanrechnung  

Die Bundesregierung plant die Erwerbstätigenfreibeträge zu ändern. Möglich sind auch weitere Änderungen bei der Einkommensanrechnung.

Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen ab Januar 2011 wirksam werden. In dieser Fortbildung wird sich mit den für das Jahr 2011 geplanten Änderungen beschäftigt, die Neuregelungen vorgestellt, rechtssicher erklärt und anhand konkreter Fälle Berechnungen durchgeführt.  

Sollten wider Erwarten zum Jahreswechsel doch (noch) keine Änderungen durchgeführt worden sein, geht es in der Fortbildung um grundlegende Fragen der Einkommensanrechnung, der Differenzierung von laufenden und einmaligen Einkünften, was nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist und all die vielen alltäglichen Fragen der Bescheidprüfung und Anspruchsrealisierung für Leistungsbezieher.

Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                                   10. November 2010 in Berlin   

sowie                               07. Dezember 2010 in Wuppertal 

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Anmeldung für das Seminar  am  10. Nov. 2010 in Berlin         

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Anmeldung für das Seminar  am  07.Dez. 2010 in  Wuppertal         

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Seminar:      Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der Angemessenheit von Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die Voraussetzungen des Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur Wohnraumsicherung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu leisten ist, gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Inhalt:  Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im SGB II

  • Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
  • 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
  • Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung, Anmietbarkeit
  • Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten Produkttheorie 
  • Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges Verhalten
  • Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht Möglichkeit  
  • Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
  • Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
  • Zuständigkeitsregeln
  • KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
  • Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler, Genossenschaftsanteile
  • Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf Krankenversicherung
  • Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
  • Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
  • laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser, nachträgliche Geltendmachung
  • Wohnraumsicherung

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden am statt:

am                                05. Aug. 2010 in Erfurt 

Kosten:
         Wuppertaler Fortbildungen 85 EUR inkl. MwSt 
                     auswärtige Fortbildungen   90 EUR inkl. MwSt     

Anmeldung für das Seminar  am  05. August 2010 in Erfurt         

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Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        


Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010

 

Seminar:      Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.  

  • Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
  • Auszug Unter-25-Jähriger aus Elternhaus
  • Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb des Elternhauses
  • Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
  • Schwangeren Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
  • Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
  • Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
  • Mehrbedarfszuschläge Alleinerziehender, in WG, bei Eltern, bei getrennter Erziehung
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Anrechnung nicht bereiter Mittel
  • Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft
  • Energierückstände
  • Schulmaterialen und Lernmittel 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • Zuzahlungen PKV

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:


am                                   derzeit nicht im Angebot

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen  85,- EUR inkl. MwSt 
                        auswärtige Fortbildungen 90,- EUR inkl. MwSt     


 

Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010


Seminar:      "Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger" (Ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
  • Auszug aus Elternhaus
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
  • Wohnkostenzuschuss
  • Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe, Schulbedarfe
  • stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
  • Energierückstände und Wohnraumsicherung
  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
  • Sanktionen und Sippenhaft
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • was sonst noch wichtig ist

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                                   06. August 2010 in Erfurt 

und                                  21. September 2010 in Nürnberg 

und                                  05. Oktober 2010 in Wuppertal

sowie                               11. November 2010 in Wuppertal

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen   85 EUR inkl. MwSt 
                        auswärtige Fortbildungen  90 EUR inkl. MwSt    

Anmeldung für das Seminar   06. August 2010 in Erfurt

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Anmeldung für das Seminar   21. September 2010 in Nürnberg        

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Anmeldung für das Seminar   05. Oktober 2010 in Wuppertal          

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Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

SGB II – Fortbildung:          Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Inhalt:  Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und Rückfordern  

  • Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
  • Wirksamkeit von Verwaltungsakten
  • Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion, Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in Überprüfungsantrag
  • Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
  • Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des Vertrauensschutzes
  • Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz 1
  • Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
  • Korrektur zu Lasten der Betroffenen
  • Jahres- und Vierjahresfrist
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
  • Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder Regionaldirektion 
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung
  • Details zum Forderungsmanagement 

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächste Fortbildung findet statt:

am                                   23. September 2010 in Hamburg  

sowie                               05. Oktober 2010 in Wuppertal

Anmeldung für das Seminar   23. September 2010 in Hamburg

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Anmeldung für das Seminar   05. Oktober 2010 in  Wuppertal

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Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85  EUR  inkl. MwSt
                     auswärtige Fortbildungen   90  EUR  inkl. MwSt

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

 


Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.

Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12 Anwaltskammern vor.   

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010 

 

Weitere Intensivseminare gerne auch als Inhouse-Schulung 

Auf Wunsch können diese oder ähnlich strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.   

  



 
 
Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890