Intensivseminare in 2010:
Seminar: "Aufrechnung,
Kürzen und Rückfordern im SGB II" (Zwei
Tage)
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das
Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die
Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur
Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die
Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen
Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der
Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nichtberücksichtigung
von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten
und Formalien, die bei der Rücknahme zu beachten sind.
Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in
allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung,
Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und
Heizung, Sanktionen …
In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch
bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig
ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch
Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu
prüfenden Fällen praktisch anzuwenden
ist.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12
Zeitstunden
Beschreibungstext:
-
Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von
§§ 51 und 54 SGB I für das SGB II
-
Aufrechung von Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
-
Rechtswidrige Aufrechung bei Kaution und
Wohnraumsicherung
-
Ermittlung der 10 % - Grenze bei unabweisbarem Bedarf
-
Wann sind Darlehen zu erlassen?
-
Ist ein Vertrag zulässig, wie lassen sich getroffene
Vereinbarungen ändern, bzw. anfechten
-
Vorausetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung nach § 43 SGB
II
-
Aufrechnung von Sozialamtsansprüchen über § 65e SGB II
-
Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages,
Verzichtserklärung und Verwaltungsakt, deren Rechtswirkung und wie
sie aus Sicht der Betroffenen angreifbar sind
-
Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und
48 SGB X, Voraussetzungen, Fristen, sonstige Formalien, wann darf
die Behörde begünstigende Verwaltungsakte nicht mehr aufheben,
Rechtsfolgen und Aufrechnung im Leistungsbezug und Geltendmachung
nach dem Leistungsbezug
-
Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen
besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften,
Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
…
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine
andere Akzentuierung des Programms vor.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am
24./25. März
2010
in Wuppertal
sowie 19./20.
Mai
2010
in Wuppertal
Anmeldung für das Seminar 24./25.
März 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 19./20.
Mai 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic
für jede parteiische Beratung.
Seminar: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung
und Bescheidprüfung für die Praxis (Zwei
Tage)
In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die
Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die
Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG
II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich
wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis
eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010 geplante
Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich
topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten
und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details
haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und
Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12
Zeitstunden
Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil
zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und
Bereinigung im SGB II:
- was ist Einkommen,
- welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
- welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
- Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
- Anrechnung von einmaligem Einkommen,
- Anrechungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
- Erwerbstätigenfreibetrag,
- wechselnde Einkünfte,
- rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X,
- Anrechungszeitraum, keine bereiten Mittel,
- Beantragung vorrangiger Leistungen,
- und viele weitere Detailfragen mehr.
In einem zweiten Teil, wird erarbeitet wie SGB II - Bescheide zu
prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln
festzustellen kann.
In einem dritten Teil, geht es um Berechnung und um
Berechnungsprüfung. Hier sind anhand von konkreter Fälle Berechnung
und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Die nächsten Fortbildungen findet am statt:
am 09./10.
Juni
2010 in
Nürnberg
und
26./27. Juli 2010
in Stuttgart
und 04./05.
August 2010 in
Wuppertal
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 170 EUR
auswärtige Fortbildungen 180
EUR
Anmeldung für das Seminar am 09./10.
Juni 2010 in
Nürnberg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 26./27.
Juli 2010 in
Stuttgart
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das
Seminar am 04./05.
August 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Seminar:
Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung (ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der
Angemessenheit von Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die
Voraussetzungen des Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur
Wohnraumsicherung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu
leisten ist, gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Inhalt: Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im
SGB II
- Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
- 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
- Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung,
Anmietbarkeit
- Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten
Produkttheorie
- Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges
Verhalten
- Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht
Möglichkeit
- Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
- Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
- Zuständigkeitsregeln
- KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
- Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler,
Genossenschaftsanteile
- Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf
Krankenversicherung
- Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
- Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
- laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser,
nachträgliche Geltendmachung
- Wohnraumsicherung
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen findet am statt:
am 06.
August 2010 in
Wuppertal
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85,- EUR incl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 90,- EUR incl.
MwSt
Anmeldung für das Seminar am 06.
August 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Erscheint eine Fortbildung nicht mehr
im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Seminar: Sozialrechtliche
Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
- Auszug unter 25-Jähriger aus Elternhaus
- Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb
Elternhaus
- Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
- Schwangeren Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
- Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
- Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
- Mehrbedarfszuschläge Alleinlebend, in WG, bei Eltern, bei
getrennter Erziehung
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Anrechnung nicht bereiter Mittel
- Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der
Bedarfsgemeinschaft
- Energierückstände
- Schulmaterialen und Lernmittel
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- Zuzahlungen PKV
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen findet am statt:
am
04. Juni
2010 in
Wuppertal
und
11. Juni
2010 in
Nürnberg
sowie
21. Juli
2010 in
Dresden
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85,- EUR incl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90,-
EUR incl.
MwSt
Anmeldung für das Seminar 04.
Juni 2010 in Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 11. Juni
2010 in
Nürnberg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 21. Juli
2010 in
Dresden
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Seminar:
"Sozialrechtliche Ansprüche unter 25-Jähriger"
(ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von unter 25-Jähriger im SGB II gegeben.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
- Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
- Auszug aus Elternhaus
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
- Wohnkostenzuschuss
- Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe,
Schulbedarfe
- stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
- Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
- Energierückstände und Wohnraumsicherung
- Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
- Sanktionen und Sippenhaft
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- was sonst noch wichtig ist
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen findet statt
am:
am
26. Mai
2010
in Wuppertal
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85,- EUR incl. MwSt
/ auswärtige
Fortbildungen 90 EUR incl.
MwSt
Anmeldung für das Seminar 26.
Mai 2010 in Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Zielgruppen und
Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen ichten sich an die
interessierte die sich einen aktuellen Über- und Durchblick
verschaffen wollen. die sich einen aktuellen Überblick verschaffen
wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt
es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von
§ 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst
immer 6 Zeitstunden.
Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern
anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 10
Anwaltskammern vor.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Weitere Intensivseminare gerne auch als
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch können diese oder ähnlich
strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der
gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.