Intensivseminare in 2010:
Seminar: "Aufrechnung,
Kürzen und Rückfordern im SGB II" (Zwei
Tage)
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das
Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die
Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur
Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die
Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen
Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der
Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nichtberücksichtigung
von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten
und Formalien, die bei der Rücknahme zu beachten sind.
Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in
allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung,
Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und
Heizung, Sanktionen …
In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch
bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig
ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch
Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu
prüfenden Fällen praktisch anzuwenden
ist.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12
Zeitstunden
Beschreibungstext:
-
Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von
§§ 51 und 54 SGB I für das SGB II
-
Aufrechnung von Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
-
Rechtswidrige Aufrechnung bei Kaution und
Wohnraumsicherung
-
Ermittlung der 10 % - Grenze bei unabweisbarem Bedarf
-
Wann sind Darlehen zu erlassen?
-
Ist ein Vertrag zulässig, wie lassen sich getroffene
Vereinbarungen ändern, bzw. anfechten
-
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung nach § 43 SGB
II
-
Aufrechnung von Sozialamtsansprüchen über § 65e SGB II
-
Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages,
Verzichtserklärung und Verwaltungsakt, deren Rechtswirkung und wie
sie aus Sicht der Betroffenen angreifbar sind
-
Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und
48 SGB X, Voraussetzungen, Fristen, sonstige Formalien, wann darf
die Behörde begünstigende Verwaltungsakte nicht mehr aufheben,
Rechtsfolgen und Aufrechnung im Leistungsbezug und Geltendmachung
nach dem Leistungsbezug
-
Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen
besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften,
Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
…
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine
andere Akzentuierung des Programms vor.
Die nächste Fortbildung
findet statt:
am 02./03.
November 2010 in
Wuppertal
Anmeldung für das Seminar am 02./03.
Nov. 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 170 EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen 180
EUR inkl. MwSt
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic
für jede parteiische Beratung.
Seminar: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung
und Bescheidprüfung für die Praxis (Zwei
Tage)
In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die
Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die
Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG
II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich
wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis
eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010 geplante
Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich
topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten
und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details
haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und
Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12
Zeitstunden
Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil
zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und
Bereinigung im SGB II:
- was ist Einkommen,
- welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
- welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
- Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
- Anrechnung von einmaligem Einkommen,
- Anrechungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
- Erwerbstätigenfreibetrag,
- wechselnde Einkünfte,
- rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45,
48 SGB X,
- Anrechungszeitraum, nicht bereite Mittel,
- Beantragung vorrangiger Leistungen,
- und viele weitere Detailfragen mehr.
In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu
prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln
feststellen kann.
In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um
Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und
Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung
von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Die nächsten Fortbildungen finden am statt:
derzeit kein Angebot
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 170 EUR inkl. MwSt
auswärtige
Fortbildungen 180 EUR inkl.
MwSt
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
SGB II –
Fortbildung:
Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und
Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Inhalt: Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
- Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
- Wirksamkeit von Verwaltungsakten
- Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion,
Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in
Überprüfungsantrag
- Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
- Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des
Vertrauensschutzes
- Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz
1
- Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
- Korrektur zu Lasten der Betroffenen
- Jahres- und Vierjahresfrist
- Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
- Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder
Regionaldirektion
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung
- Details zum Forderungsmanagement
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am 20.
September 2010 in Nürnberg
und
23. September 2010 in
Hamburg
Anmeldung für das Seminar am 20.
September 2010 in
Nürnberg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar am 23.
September 2010 in
Hamburg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
SGB II –
Fortbildung: Aktuelle
Änderungen bei der Einkommensanrechnung
Die Bundesregierung plant die Erwerbstätigenfreibeträge
zu ändern. Möglich sind auch weitere Änderungen bei der
Einkommensanrechnung.
Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen ab Januar 2011
wirksam werden. In dieser Fortbildung wird sich mit den für das
Jahr 2011 geplanten Änderungen beschäftigt, die Neuregelungen
vorgestellt, rechtssicher erklärt und anhand konkreter Fälle
Berechnungen durchgeführt.
Sollten wider Erwarten zum Jahreswechsel doch (noch) keine
Änderungen durchgeführt worden sein, geht es in der Fortbildung um
grundlegende Fragen der Einkommensanrechnung, der Differenzierung
von laufenden und einmaligen Einkünften, was nicht als Einkommen zu
berücksichtigen ist und all die vielen alltäglichen Fragen der
Bescheidprüfung und Anspruchsrealisierung für
Leistungsbezieher.
Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und
Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am
10. November 2010 in
Berlin
sowie
07. Dezember 2010 in
Wuppertal
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Anmeldung für das Seminar am 10.
Nov. 2010 in
Berlin
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das
Seminar am 07.Dez. 2010
in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Seminar:
Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung (Ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der
Angemessenheit von Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die
Voraussetzungen des Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur
Wohnraumsicherung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu
leisten ist, gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der
Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15
FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Inhalt: Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im
SGB II
- Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
- 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
- Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung,
Anmietbarkeit
- Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten
Produkttheorie
- Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges
Verhalten
- Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht
Möglichkeit
- Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
- Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
- Zuständigkeitsregeln
- KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
- Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler,
Genossenschaftsanteile
- Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf
Krankenversicherung
- Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
- Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
- laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser,
nachträgliche Geltendmachung
- Wohnraumsicherung
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden am statt:
am 05.
Aug. 2010 in Erfurt
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen
90 EUR inkl.
MwSt
Anmeldung für das Seminar am 05.
August 2010 in
Erfurt
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Erscheint eine Fortbildung nicht mehr
im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Seminar: Sozialrechtliche
Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (Ein
Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung,
allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen
Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden
und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
- Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
- Auszug Unter-25-Jähriger aus Elternhaus
- Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb des
Elternhauses
- Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
- Schwangeren Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und
Interventionsmöglichkeiten
- Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
- Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
- Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
- Mehrbedarfszuschläge Alleinerziehender, in WG, bei Eltern, bei
getrennter Erziehung
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Anrechnung nicht bereiter Mittel
- Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der
Bedarfsgemeinschaft
- Energierückstände
- Schulmaterialen und Lernmittel
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- Zuzahlungen PKV
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am derzeit
nicht im Angebot
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85,- EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90,-
EUR inkl.
MwSt
Erscheint eine Fortbildung nicht
mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie
belegt
ist.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Seminar:
"Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger"
(Ein Tag)
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
- Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
- Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld,
Kinderzuschlag
- Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
- Auszug aus Elternhaus
- Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
- Wohnkostenzuschuss
- Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe,
Schulbedarfe
- stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
- Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
- Energierückstände und Wohnraumsicherung
- Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
- Sanktionen und Sippenhaft
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er
- Verhütungsmittel oder auch nicht
- was sonst noch wichtig ist
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen
finden statt:
am
06. August 2010 in Erfurt
und
21. September 2010 in Nürnberg
und
05. Oktober 2010 in Wuppertal
sowie
11. November 2010 in
Wuppertal
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige
Fortbildungen 90 EUR inkl.
MwSt
Anmeldung für das Seminar 06.
August 2010 in Erfurt
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 21.
September 2010 in
Nürnberg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 05.
Oktober 2010 in
Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
SGB II –
Fortbildung:
Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein
grundlegender Überblick über die Bescheidaufhebungs- und
Korrekturtechniken im Sozialrecht mit Blick auf das SGB II
gegeben.
Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen
selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die
Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen
Über-blick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden
dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Inhalt: Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern
- Unterschied Verwaltungsakt und Bescheid
- Wirksamkeit von Verwaltungsakten
- Widerspruchsfristen, Monatsfrist mit Zugangsfiktion,
Jahresfrist, Wiedereinsetzungen und Umdeutung in
Überprüfungsantrag
- Anwendung des § 44 SGB X für Vergangenheit und Gegenwart
- Anwendung des § 45 SGB X und Anwendung des
Vertrauensschutzes
- Anwendung des § 48 SGB X mit Restvertrauensschutz des Satz
1
- Korrektur Zugunsten der Anspruchsberechtigten
- Korrektur zu Lasten der Betroffenen
- Jahres- und Vierjahresfrist
- Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen
- Aufrechnung der Forderung über § 43 SGB II oder
Regionaldirektion
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung
- Details zum Forderungsmanagement
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächste Fortbildung
findet statt:
am
23. September 2010 in
Hamburg
sowie
05. Oktober 2010 in Wuppertal
Anmeldung für das Seminar 23.
September 2010 in Hamburg
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung für das Seminar 05.
Oktober 2010 in Wuppertal
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 85 EUR inkl.
MwSt
auswärtige Fortbildungen 90
EUR inkl. MwSt
Teilnahmebestätigung: Die
Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6
Zeitstunden.
Zielgruppen und
Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt
es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von
§ 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst
immer 6 Zeitstunden.
Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern
anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12
Anwaltskammern vor.
Teilnahmebedingungen für alle Seminare
ab 2009/2010
Weitere Intensivseminare gerne auch als
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch können diese oder ähnlich
strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der
gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.