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Vertiefungsseminare 2010

Intensivseminare in 2010:

Seminar:     "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" (Zwei Tage)

Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 € oder mehr Euro monatlich zu wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten und Formalien, die bei der Rücknahme zu beachten sind.

Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung, Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und Heizung, Sanktionen …

In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu prüfenden Fällen praktisch anzuwenden ist.    

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12 Zeitstunden

Beschreibungstext:

  • Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von §§ 51 und 54 SGB I für das SGB II 

  • Aufrechung von Darlehen bei unabweisbarem Bedarf 

  • Rechtswidrige Aufrechung bei Kaution und Wohnraumsicherung 

  • Ermittlung der 10 % - Grenze bei unabweisbarem Bedarf 

  • Wann sind Darlehen zu erlassen?

  • Ist ein Vertrag zulässig, wie lassen sich getroffene Vereinbarungen ändern, bzw. anfechten

  • Vorausetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung nach § 43 SGB II

  • Aufrechnung von Sozialamtsansprüchen über § 65e SGB II

  • Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, Verzichtserklärung und Verwaltungsakt, deren Rechtswirkung und wie sie aus Sicht der Betroffenen angreifbar sind

  • Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und 48 SGB X, Voraussetzungen, Fristen, sonstige Formalien, wann darf die Behörde begünstigende Verwaltungsakte nicht mehr aufheben, Rechtsfolgen und Aufrechnung im Leistungsbezug und Geltendmachung nach dem Leistungsbezug

  • Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften, Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen …

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms vor.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                                  24./25. März 2010             in Wuppertal

sowie                              19./20. Mai 2010                in Wuppertal


           
Anmeldung für das Seminar   24./25. März 2010  in Wuppertal        

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Anmeldung für das Seminar   19./20. Mai 2010     in Wuppertal        

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Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010 

Bei den Fortbildungen handelt es sich um handwerkliches Basic für jede parteiische Beratung.


Seminar:    ALG II - Bescheide prüfen und verstehen - Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis (Zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II - Vo, für 2010 geplante Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die zwei Tage 12 Zeitstunden

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:

  • was ist Einkommen,
  • welche Einkünfte sind anrechnungsfrei,
  • welche Beträge sind vom Einkommen abzuziehen,
  • Abgrenzung laufendes Einkommen / einmaliges Einkommen,
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen,
  • Anrechungszeitraum, Unterbrechung, Härteklausel,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • wechselnde Einkünfte,
  • rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X,
  • Anrechungszeitraum, keine bereiten Mittel,
  • Beantragung vorrangiger Leistungen,
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

In einem zweiten Teil, wird erarbeitet wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln festzustellen kann.

In einem dritten Teil, geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand von konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit. 

Die nächsten Fortbildungen findet am statt:

am                       09./10. Juni 2010           in Nürnberg 

und                      26./27. Juli 2010            in Stuttgart

und                      04./05. August 2010      in Wuppertal

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 170 EUR 
                     auswärtige Fortbildungen   180 EUR      

             
Anmeldung für das Seminar  am  09./10. Juni 2010 in Nürnberg        

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Anmeldung für das Seminar  am  26./27. Juli 2010 in  Stuttgart        

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Anmeldung für das Seminar  am  04./05. August 2010 in Wuppertal        

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Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010

 

Seminar:      Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die Unterkunfts- und Heizkosten, die Fragen der Angemessenheit von Wohnung und Heizung, aber auch Umzug und die Voraussetzungen des Umzuges, Kostensenkungsaufforderung bis hin zur Wohnraumsicherung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese zu leisten ist, gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenen-organisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Inhalt:  Unterkunftskosten, Heizung, Wohnraumsicherung im SGB II

  • Angemessenheit, ein zu füllender Rechtsbegriff
  • 3 Prüfschritte der BSG – Rechtsprechung
  • Einzelfall, Landesrichtlinien, einfache Ausstattung, Anmietbarkeit
  • Produkttheorie und Unzulässigkeit der erweiterten Produkttheorie 
  • Erfordernisse an Kostensenkungsaufforderung und notwendiges Verhalten
  • Härtegründe, Recht auf Verbleib in sozialem Umfeld, nicht Möglichkeit  
  • Umzugskosten, Renovierungskosten, Helfer, Doppelmieten
  • Ist eine vorherige Zustimmung zur Anmietung notwendig
  • Zuständigkeitsregeln
  • KdU Reduktion wegen fehlender Erfordernis zum Umzug
  • Umzugsgründe, Umzugskosten, Kaution, Makler, Genossenschaftsanteile
  • Eigentum und KdU, Vermögensschutz, Darlehen, Auswirkung auf Krankenversicherung
  • Instandhaltung, Reparaturen und Tilgung
  • Heizkosten, Pauschalierungsverbot, Höchstgrenzen
  • laufende Kosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasser, nachträgliche Geltendmachung
  • Wohnraumsicherung

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen findet am statt:

am                          06.  August 2010 in Wuppertal

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85,- EUR incl. MwSt 
                     auswärtige Fortbildungen   90,- EUR incl. MwSt     

Anmeldung für das Seminar  am  06. August 2010 in Wuppertal          

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Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010

 

Seminar:      Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Etwaige aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zur parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.  

  • Rechtliche Stellung von jungen Schwangeren im Elternhaus
  • Auszug unter 25-Jähriger aus Elternhaus
  • Ausschluss der Unterhaltsheranziehung in und außerhalb Elternhaus
  • Ausbildungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und Ausnahmen
  • Schwangeren Bekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege
  • Erstausstattung und unabweisbarer Bedarf
  • Ansprüche auf Hausrat nach Trennung oder Frauenhaus
  • Mehrbedarfszuschläge Alleinlebend, in WG, bei Eltern, bei getrennter Erziehung
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Anrechnung nicht bereiter Mittel
  • Ausschluss von nicht hilfebedürftigen Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft
  • Energierückstände
  • Schulmaterialen und Lernmittel 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • Zuzahlungen PKV

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen findet am statt:


am                                    04. Juni 2010          in Wuppertal

und                                   11. Juni 2010         in Nürnberg  

sowie                                21. Juli 2010           in Dresden

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen  85,- EUR incl. MwSt 
                        auswärtige Fortbildungen 90,- EUR incl. MwSt     


Anmeldung für das Seminar   04. Juni 2010 in Wuppertal       

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Anmeldung für das Seminar   11. Juni 2010 in Nürnberg        

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Anmeldung für das Seminar   21. Juli 2010 in Dresden         

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Erscheint eine Fortbildung nicht mehr im Netz, habe ich diese herausgenommen, da sie belegt ist.        

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010


Seminar:      "Sozialrechtliche Ansprüche unter 25-Jähriger" (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von unter 25-Jähriger im SGB II gegeben.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Kinder innerhalb der BG, Unterhaltspflichten
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Schwangere und Alleinerziehende im Elternhaus
  • Auszug aus Elternhaus
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss und Ausnahmen
  • Wohnkostenzuschuss
  • Erstausstattung, unabweisbarer Bedarf, atypische Bedarfe, Schulbedarfe
  • stationäre Einrichtungen und Rechtsfolgen
  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
  • Energierückstände und Wohnraumsicherung
  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
  • Sanktionen und Sippenhaft
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger für U-25'er 
  • Verhütungsmittel oder auch nicht
  • was sonst noch wichtig ist

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen findet statt am:

am                                    26. Mai  2010              in Wuppertal
                                     

Kosten:         Wuppertaler Fortbildungen 85,- EUR incl. MwSt / auswärtige Fortbildungen  90 EUR incl. MwSt    

Anmeldung für das Seminar   26. Mai 2010 in Wuppertal       

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Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 


Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen ichten sich an die interessierte die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen. die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.

Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 10 Anwaltskammern vor.   

Teilnahmebedingungen  für alle Seminare ab 2009/2010 

 

Weitere Intensivseminare gerne auch als Inhouse-Schulung 

Auf Wunsch können diese oder ähnlich strukturierte Seminare gerne auch als Inhouse-Seminare in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.   

  



 
 
Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890