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Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.

Das neue, ab dem 01.07.2008 wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.  

Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Folienvortrag ALG II / Stand: 28.05.2013 (3,5 MB)




SGB II - Grundlagenseminar: Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung

1In dieser meistens zweitägigen, manchmal auch dreitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Selbstverständlich fließen die jeweiligen beschlossenen und geplanten Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse.

Nächste Fortbildungen:

am                    18./19. Juli 2013              in Nürnberg 
                         (02 Plätze frei / Stand:     18.06.2013)

am                    25./26.Juli & 30./31. Juli & 1. Aug. 2013 in Wuppertal  
                         (12 Plätze frei / Stand:     18.06.2013)

am                    09./10. September 2013  in Wuppertal  
                         (19 Plätze frei / Stand:     18.06.2013)

am                    23./24. September 2013  in Berlin   
                         (15 Plätze frei / Stand:     18.06.2013)

am                    04./05. November 2013  in Hannover    
                         (noch alles fei, da grade erst in Netz gekommen)

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

Die Wuppertaler Fortbildungen finden im eigenen Seminarraum statt. Dieser ist verkehrsgünstig gut gelegen, top renoviert und behindertengerecht.

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Grundlagenseminare

Kosten:                
Wuppertaler Seminare            180,- EUR inkl. MwSt für zwei Tage
auswärtige Seminare              190,- EUR inkl. MwSt für zwei Tage
Wuppertaler Seminare            270,- EUR invl. MwSt für drei  Tage
auswärtige Seminare              280,- EUR inkl. MwSt für drei  Tage
SGB II - Intensivseminar        450,- EUR inkl. MwSt für fünf  Tage


Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden, für das SGB II-Intensivseminar 30 Zeitstunden.

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013



SGB II - Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II (zwei Tage)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewährung und Aufrechnung von Darlehen und für die Gelendmachung und Aufrechnung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen wurden erheblich verschärft.

In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches Handeln vorliegt und rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen angewendet.

Inhalt:    Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II

  • Darlehensgewährung nach dem neuen Recht, vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter alle BG Mitglieder zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von Personen aus der BG, aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen JC-Bestimmung als Darlehensnehmer,
  • Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und Ersatzansprüchen im Leistungsbezug (§§ 42a, 43, 34a SGB II) und Möglichkeiten zur Gegenwehr
  • Rechtscharakter der Zustimmung zur Aufrechnung, Höhe der Aufrechnung, Interventionspunkte
  • Ausweitung der vorläufigen Leistungsgewährung und Umgehung der Vertrauensschutzregeln von §§ 44, 45, 48 SGB X
  • Gesamter Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden, gegen welche Personen die Aufhebung zulässig und auch unzulässig ist
  • Ersatzansprüche gegen Verursacher von Überzahlungen unter Umgehung der Aufhebungssystematik des allgemeinen Sozialrechts (§ 34a SGB II)
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, diverse verfahrensrechtliche Fragen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms vor.

Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen anzuwenden sein.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.

Die nächsten Fortbildungen findet statt:

am              06./07. August 2013     in Berlin 
                   (16 Plätze frei / Stand: 18.06.2013)  

am              08./09. August 2013     in Hamburg
                   (17 Plätze frei / Stand: 18.06.2013)  
    
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung

Kosten:

Wuppertaler Fortbildungen        180,- EUR
auswärtige Fortbildungen          190,- EUR

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet.

Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Stichpunkte zur Fortbildung:

  • Bedarfsermittlung im SGB II
  • zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen
  • Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten, Altersvorsorgebeträge ...
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen
  • Erwerbstätigenfreibetrag
  • Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung
  • Rausfall von Kindern aus BG und Rechtsfolgen
  • wechselnde Einkünfte
  • rückwirkende Korrekturen Zugunsten und Zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X
  • vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von Vertrauensschutz und Gegenwehr
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

Im Verlaufe der Fortbildung die Berechnung und Bescheidprüfung anhand konkreter zu prüfender Fälle vertieft.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit.

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am              19./20. Juni  2013        in Leipzig
                   (11 Plätze frei / Stand: 18.06.2013) 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.

Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen          180,- EUR inkl. MwSt
auswärtige Fortbildungen            190,- EUR inkl. MwSt

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013


Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



SGB II - Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung (ein + zwei Tag(e))

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialrechtsberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Bei den zweitägigen Fortbildungen wird das Erarbeitete in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen vertieft.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung

  • Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung des § 37 S. 1 SGB I
  • Grundzüge SGB I und SGB X
  • Abweichungsregelungen in §§ 40, § 39, § 42a, § 43, § 31a ff SGB II
  • Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger, Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
  • Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Behörde
  • Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung, Verfristung ist Überprüfungsantrag
  • Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, Begründungspflicht und Taktik
  • Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
  • Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist, Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche Formfehler
  • Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung sinnvoll oder sogar nötig
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
  • Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
  • Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu achten
  • Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG
  • Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter, Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt werden

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                  01./02. Juli 2013            in Wuppertal 
                       (10 Plätze frei / Stand:   18.06.2013)

Kosten:
Eintägige Fortbildung: in Wuppertal 90,- EUR / auswärtig 95,- EUR
Zweitägige Fortbildung in Wuppertal 180,- EUR / auswertig 190,- EUR

Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013


Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.


Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen

Im SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft. Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet, oder sie werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt- und Kreiskasse geltend gemacht.

In der Fortbildung werden die Arten der Geltendmachung von behördlichen Forderungen systematisiert, die Rechtsgrundlagen herausgearbeitet und daraus resultierend, die Handlungsperspektiven für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitar-beiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungs-helfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Stichpunkte zur Fortbildung:

  • Systematisierung von behördlichen Forderungen (Darlehen § 42a SGB II, Erstattungsansprüche § 43 SGB II, Ersatzansprüche § 34a SGB II, Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten und aus Ur- und Vorzeiten, Forderungen RD/Stadtkasse) und was dabei zu beachten ist.
  • Welche Forderung darf unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe geltend gemacht werden, gegen wen und wann darf und muss das JC aufrechnen?
  • Zustimmungserklärungen zur Aufrechnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verzicht, rechtliche Würdigung, Bindungswirkung, Widerruf und Umgang damit,
  • Geltendmachung von Ansprüchen durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion/Stadt- und Kreiskasse und Umgang damit,
  • Geltendmachung von Forderungen im Nichtmehrleistungsbezug,
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung,
  • Schuldenschnitt für „Hartzi’s“
  • und vieles, vieles mehr.

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.

Die nächsten Fortbildungen findet statt:

am              19. September 2013     in Hamburg  
                   (11 Plätze frei / Stand:  18.06.2013)  

am              01. Oktober  2013         in Stuttgart 
                   (15 Plätze frei / Stand:  18.06.2013)  

am              11. Oktober  2013         in Wuppertal  
                   (18 Plätze frei / Stand:  18.06.2013)   

    
Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung

Kosten:

Wuppertaler Fortbildungen        90,- EUR
auswärtige Fortbildungen           95,- EUR

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
  • Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
  • Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen privatrechtlichen Dritten
  • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen und Umgangs- und Besuchskosten
  • Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach Trennung, Frauenhaus …
  • Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und die neuen Darlehensregeln
  • Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
  • Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und Energierückstände
  • Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen auf die BG-Mitglieder

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am              11. September 2013      in Wuppertal   
                   (19 Plätze frei / Stand:   18.06.2013) 

am              18. September  2013     in Hamburg  
                   (19 Plätze frei / Stand:   18.06.2013)

am              25. September  2013     in Berlin   
                   (19 Plätze frei / Stand:   18.06.2013)

am              30. September 2013      in Stuttgart  
                   (17 Plätze frei / Stand:   18.06.2013)       

Kosten:
Wuppertaler Fortbildungen          90,- EUR
auswärtige Fortbildungen            95,- EUR

Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



SGB II - Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen

  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II

  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile

  • Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus

  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG

  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle, Wohnkostenzuschuss

  • Leistung zur Bildung und Teilhabe

  • stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder Knast und Rechtsfolgen

  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung

  • Energierückstände und Wohnraumsicherung

  • Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei Verlust

  • Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von Ansprüchen

  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen

  • Pflichten und Rechte von U-25’er

  • Sanktionen und Sippenhaft

  • Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie rechtswidriges Behördenhandeln

  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:                  

              derzeit kein Angebot 

Kosten: 
Wuppertaler Fortbildungen         90,- EUR
auswärtige Fortbildungen           95,- EUR

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!



Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen akt uellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.

Mir liegen 27 Anerkennungen von 16 RAK-Kammern vor. RAK Berlin erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht mehr an.

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2013

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Werbung in eigener Sache:

Der "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe":

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z

Auflage Juli 2011 mit Einleger für das Jahr 2012

Im Juli 2013 kommt die nächste Auflage des Leitfadens raus!

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z

Frank Jäger, Harald Thomé
536 Seiten
26. Auflage, 1. Juni 2011
11 Euro incl. Versand innerhalb Deutschlands
ISBN 978-3-932246-81-4

Bestellungen über den DVS:

online: http://www.dvs-buch.de?buch=1
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Der Versand erfolgt gegen Rechnung.

Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
60325 Frankfurt angefordert werden.

Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt, angefordert werden.

Die nächste Ausgabe des Leitfadens kommt ca. in 2013 heraus.

Weitere Bestellhinweise zum Leitfaden

Andere zum Leitfaden:

"Standardwerk" Der Spiegel

"bei Arbeitslosengeldbeziehern weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement

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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom 3.11.05
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z

Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von Clement
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