Sie befinden sich hier:   Grundlagen Seminare 2012

Grundlagenseminare zum SGB II in 2012

SGB II - Grundlagenseminar:   Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Selbstverständlich fließen die jeweiligen beschlossenen und geplanten Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages-Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Inhalte:  Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung

  • Rechtliche Stellung des SGB II im Sozialrecht, Abgrenzung SGB II/SGB XII;

  • Antragstellung, Rückwirkung auf Monatsersten, Formlosigkeit, Schwierigkeiten;

  • Anspruchsberechtigte und Ausschlusstatbestände;

  • Ausschlüsse bei Auszubildenden, EU- und EFA- Ausländer, Inhaftierte;

  • Bedürftigkeitsprüfung: Abgrenzung Einkommen und Vermögen;

  • Einkommensanrechnung und – bereinigung  privilegierte Einkommensanrechnung bei Ehrenamtsarbeit;

  • Bildungs- und Teilhabepaket und seine Tücken;

  • Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft und Ausweitung der Bedarfsgemeinschaften auf über 18-Jährige, Auszugsverbot, eheähnliche Einstandsgemeinschaft, Stiefkinderproblematik, Haushalts- und Wohngemeinschaften;

  • Erstausstattung an Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und unabweisbarer Bedarf;

  • Darlehen nach neuem Recht, Vermögenseinsatz, beantragende Personen, Aufrechnung von Darlehen;

  • Aufrechnung bei Überzahlung, Höhe der Aufrechnung, Formalien und Angriffspunkte;

  • Unterkunfts- und Heizkosten: Satzungsermächtigung, Pauschalierung, Inhalt der Satzung, Anforderungen an den Inhalt der Satzung, Normenkontrollklage, Begriff KdU, neue Regelungen bei Eigentum, Angemessenheit, Kostensenkungsaufforderung, Umzugskosten und Kaution;

  • Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und deren Grenzen;

  • Eingliederungsvereinbarung und - verwaltungsakt, Umgang und Gegenwehr;

  • Ein-Euro-Jobs und andere Arbeitsgelegenheiten;

  • Verfahrensrechtliche Änderungen im Bereich § 40 SGB II, §§ 44, 48 SGB X;

  • Sanktionen und Gegenwehr;

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Dazu gehört insbesondere die Vermittlung der leistungsrechtlichen Grundlagen im Sozialverwaltungsrecht (SGB I / SGB X), aber auch Erfahrungen und Anregungen, wie die Leistungsansprüche gegenüber der Behörde im Antragsverfahren, im einstweiligen Anordnungsverfahren und im Klageverfahren zu materialisieren sind.

Zur Vertiefung empfehle ich meine beiden Vertiefungsmodule "Sozialrecht für die Praxis & Rücknahme von Verwaltungsakten" und "Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im SGB II".  Die Vertiefungsmodule sind aus meiner Sicht ziemlich sinnvoll und notwendig, da nur in Kenntnis dieser verfahrensrechtlichen Bestimmungen des SGB I / SGB X / SGG eine fundierte und parteiische Sozialberatung möglich ist.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

Nächste Seminare:

am             20./21./22. Februar 2012      in Stuttgart

am             7./.8./9. März 2012              in Hamburg

am             14./15. März 2012                in Hamburg

am             26./27. März 2012                in Wuppertal

am             14./15./16. Mai 2012             in Berlin

am             31. Mai / 1. Juni 2012          in Leipzig

Anmeldung
Grundlagenseminar am    20./21./22. Februar 2012      in Stuttgart
Seminarankündigung                       Anmeldeformular

Anmeldung Grundlagenseminar am 7./8./9. März 2012              in Hamburg
Seminarankündigung                       Anmeldeformular

Anmeldung Grundlagenseminar am 14./15. März  2012                  in Hamburg
Seminarankündigung                       Anmeldeformular

Anmeldung Grundlagenseminar am 26./27. März 2012                   in Wuppertal
Seminarankündigung                      Anmeldeformular

Anmeldung Grundlagenseminar am 14./15./16. Mai 2012                in Berlin
Seminarankündigung                       Anmeldeformular

Anmeldung Grundlagenseminar am 31. Mai / 1. Juni 2012              in Leipzig
Seminarankündigung                       Anmeldeformular

Kosten:  Wuppertaler Fortbildungen      170,-  EUR inkl. MwSt     für zwei Tage
              auswärtige   Fortbildungen      180,-  EUR inkl. MwSt     für zwei Tage
              auswärtige   Fortbildungen      270,-  EUR inkl. MwSt     für drei Tage

Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2012


Vertiefungsmodule

Für Praktiker die Lust auf Mehr haben, gibt es eine Reihe von Vertiefungsfortbildungen ... so zu folgenden Themen:

  • Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II (Zwei Tage)
  • ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (Zwei Tage)
  • Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (Ein Tag)
  • Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger" (Ein Tag)
  • Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung (Ein Tag)

Die Ausschreibungstexte für die Vertiefungsfortbildungen und Details sind hier zu finden ...

Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer sechs Zeitstunden Unterrichtszeit.

Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12 Anwaltskammern vor.   

 

Grundlagenseminar und andere Fortbildungen gerne auch als Inhouse-Schulung 

Auf Wunsch kann dieses oder ein ähnlich strukturiertes Seminar gerne auch als Inhouse-Seminar in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.  



 
 
Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890 - Erstellt mit Zeta Producer Desktop CMS