SGB II - Grundlagenseminar:
Komplettüber- und Durchblick SGB II,
sowie Rechtsdurchsetzung
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch-
und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des
Leistungsrechts gegeben. Selbstverständlich fließen die jeweiligen
beschlossenen und geplanten Rechtsänderungen sowie die aktuelle
Rechtsprechung mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden
danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit
kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei
Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und
Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden
aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als
Updatefortbildung.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen,
Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht
den Erfordernissen von §
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG und umfasst für die Zwei-Tages-Fortbildung 12
Zeitstunden.
Inhalte: Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie
Rechtsdurchsetzung
-
Rechtliche Stellung des SGB II im Sozialrecht, Abgrenzung SGB
II/SGB XII;
-
Antragstellung, Rückwirkung auf Monatsersten, Formlosigkeit,
Schwierigkeiten;
-
Anspruchsberechtigte und Ausschlusstatbestände;
-
Ausschlüsse bei Auszubildenden, EU- und EFA- Ausländer,
Inhaftierte;
-
Bedürftigkeitsprüfung: Abgrenzung Einkommen und Vermögen;
-
Einkommensanrechnung und – bereinigung privilegierte
Einkommensanrechnung bei Ehrenamtsarbeit;
-
Bildungs- und Teilhabepaket und seine Tücken;
-
Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft und Ausweitung der
Bedarfsgemeinschaften auf über 18-Jährige, Auszugsverbot,
eheähnliche Einstandsgemeinschaft, Stiefkinderproblematik,
Haushalts- und Wohngemeinschaften;
-
Erstausstattung an Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft
und Geburt und unabweisbarer Bedarf;
-
Darlehen nach neuem Recht, Vermögenseinsatz, beantragende
Personen, Aufrechnung von Darlehen;
-
Aufrechnung bei Überzahlung, Höhe der Aufrechnung, Formalien und
Angriffspunkte;
-
Unterkunfts- und Heizkosten: Satzungsermächtigung,
Pauschalierung, Inhalt der Satzung, Anforderungen an den Inhalt der
Satzung, Normenkontrollklage, Begriff KdU, neue Regelungen bei
Eigentum, Angemessenheit, Kostensenkungsaufforderung, Umzugskosten
und Kaution;
-
Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und
deren Grenzen;
-
Eingliederungsvereinbarung und - verwaltungsakt, Umgang und
Gegenwehr;
-
Ein-Euro-Jobs und andere Arbeitsgelegenheiten;
-
Verfahrensrechtliche Änderungen im Bereich § 40 SGB II, §§ 44,
48 SGB X;
-
Sanktionen und Gegenwehr;
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und
Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und
Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Dazu gehört insbesondere die Vermittlung der
leistungsrechtlichen Grundlagen im Sozialverwaltungsrecht (SGB I /
SGB X), aber auch Erfahrungen und Anregungen, wie die
Leistungsansprüche gegenüber der Behörde im Antragsverfahren, im
einstweiligen Anordnungsverfahren und im Klageverfahren zu
materialisieren sind.
Zur Vertiefung empfehle ich meine beiden Vertiefungsmodule
"Sozialrecht für die Praxis & Rücknahme von Verwaltungsakten"
und "Aufrechnung, Einbehaltung und Rückfordern im
SGB II". Die Vertiefungsmodule sind aus meiner
Sicht ziemlich sinnvoll und notwendig, da nur in Kenntnis
dieser verfahrensrechtlichen Bestimmungen des SGB I / SGB X / SGG
eine fundierte und parteiische Sozialberatung möglich ist.
Erscheint ein
angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht,
Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit
zwecklos!
Nächste Seminare:
am
20./21./22. Februar
2012 in Stuttgart
am
7./.8./9. März
2012 in
Hamburg
am
14./15. März
2012 in
Hamburg
am
26./27. März
2012
in Wuppertal
am
14./15./16. Mai
2012 in
Berlin
am
31. Mai / 1. Juni
2012 in
Leipzig
Anmeldung Grundlagenseminar am
20./21./22.
Februar 2012 in
Stuttgart
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar am 7./8./9. März
2012
in Hamburg
Seminarankündigung
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März
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Hamburg
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2012
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Berlin
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Anmeldung Grundlagenseminar am
31. Mai / 1.
Juni 2012
in Leipzig
Seminarankündigung
Anmeldeformular
Kosten: Wuppertaler
Fortbildungen 170,-
EUR inkl. MwSt für zwei
Tage
auswärtige
Fortbildungen 180,-
EUR inkl. MwSt für zwei
Tage
auswärtige
Fortbildungen 270,-
EUR inkl. MwSt für
drei Tage
Teilnahmebedingungen
für alle Fortbildungen ab 2012
Vertiefungsmodule
Für Praktiker die Lust auf Mehr haben, gibt es eine Reihe
von Vertiefungsfortbildungen
... so zu folgenden Themen:
- Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im
SGB II (Zwei Tage)
- ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (Zwei
Tage)
- Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere,
Alleinerziehende und Familien (Ein Tag)
- Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger"
(Ein Tag)
- Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
(Ein Tag)
Die
Ausschreibungstexte für die Vertiefungsfortbildungen und
Details sind hier zu finden ...
Zielgruppen und
Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus
Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden,
Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe,
Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen
aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt
es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von
§
15 FAO und § 6 Abs. 2
RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst
immer sechs Zeitstunden Unterrichtszeit.
Meine Teilnahmebestätigungen wurden von allen RAK-Kammern
anerkannt, eine Bestätigung der Anerkennung liegt mir von 12
Anwaltskammern vor.
Grundlagenseminar und andere Fortbildungen gerne
auch als Inhouse-Schulung
Auf Wunsch kann dieses oder
ein ähnlich strukturiertes Seminar gerne auch als Inhouse-Seminar
in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt werden.